Gemeinderat,
45. Sitzung vom 01.07.2004, Sitzungsbericht
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(Rednerinnen: Die Amtsf StRinnen
Mag Sonja Wehsely und Mag Ulli Sima.)
9. (02735/2004-MDALTG, P 91) Auf Vorschlag der
Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats wird GRin
Sonja Kato an Stelle von Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely in die Gemeinderätliche
Personalkommission gewählt.
Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats wird Amtsf StRin Mag Sonja
Wehsely an Stelle von Amtsf StRin Mag Renate Brauner zum
Mitglied des Vorstands der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien gewählt.
10. (02907/2004-MDALTG) Mitteilung der amtsführenden Stadträtin
der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales zum Thema "Leitlinien für eine zukunftsorientierte Betreuung bis ins hohe
Alter".
(Redner: Die GRinnen Dr Sigrid Pilz und
Ingrid Korosec, StRin Karin Landauer sowie die GRinnen Marianne Klicka und
Waltraud Cécile Cordon.)
11. Vorsitzender GR Günther Reiter begrüßt den
Vorsitzenden der Untersuchungskommission Hofrat Dr Karlhans Körber.
Berichterstatter: GR Christian Deutsch
12. (02791/2004-MDALTG, P 93) Der vorliegende Bericht der
Untersuchungskommission betreffend "Gravierende Missstände bei der Pflege
von alten Personen und Personen mit Behinderung im Verantwortungsbereich der
Gemeinde Wien" wird zur Kenntnis genommen.
(zu 02791/2004/0001-MDALTG, P 94) Minderheitsbericht gemäß § 59e
Abs 3 WStV betreffend "Gravierende Missstände bei der Pflege von alten
Personen und Personen mit Behinderung im Verantwortungsbereich der Gemeinde
Wien"
(Minderheitenberichterin: GRin Ingrid Korosec.)
(Redner: Die GRe Kurt Wagner, Dr Sigrid Pilz, Ingrid Lakatha, Mag Helmut Kowarik,
Dr Claudia Laschan und Mag Heidrun Schmalenberg.)
Berichterstatterin:
GRin Marianne Klicka
13. (02773/2004-MDALTG, P 92) Der vorliegende Bericht der gemeinderätlichen Geriatriekommission
Strategiekonzept "Lebenswertes Altern in Wien – aktiv und selbstbestimmt"
wird zur Kenntnis genommen.
(PGL/02973/2004/0001-GAT)
Der
Beschluss- (Resolutions-) Antrag der GRe Dr Sigrid Pilz, Waltraud Cécile
Cordon, Ingrid Korosec und Mag Helmut Kowarik, betreffend Strategiekonzept für
die Betreuung älterer Menschen - "Lebenswertes Altern in Wien - aktiv und
selbstbestimmt", wird abgelehnt.
(Redner: Die GRe
Waltraud Cécile Cordon, Mag Helmut Kowarik, Ingrid Lakatha und Anica
Matzka-Dojder.)
Berichterstatter:
GR Christian Deutsch
14. (02466/2004-GGS, P 44) Die Magistratsabteilung 15A –
Soziales, Pflege und Betreuung bzw ab 1. Juli 2004 die
Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen wird ermächtigt, die Zustimmung
zur Übernahme von Verträgen gemäß vorgelegter Beilage 2 durch den Fonds
Soziales Wien mit Wirkung vom 1. Juli 2004 zu erteilen.
Die Magistratsabteilung 15A – Soziales, Pflege und Betreuung bzw ab
1. Juli 2004 die Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen wird
ermächtigt, von den jeweiligen Vertragspartnern deren Zustimmung zur Übernahme
von Verträgen durch den Fonds Soziales Wien mit Wirkung vom 1. Juli 2004
einzuholen.
Die Magistratsabteilung 15A – Soziales, Pflege und Betreuung bzw ab
1. Juli 2004 die Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen wird
ermächtigt, im Falle der Nichterteilung der Zustimmung seitens der
Vertragspartner Verträge gemäß den in den einzelnen Verträgen vereinbarten
Kündigungsbestimmungen zu kündigen.
(PGL/02974/2004/0001-GAT) Der Beschluss- (Resolutions-) Antrag der GRe Susanne
Jerusalem, Dr Sigrid Pilz, Marianne Klicka, Ingrid Korosec und Mag Helmut
Kowarik, betreffend Einberufung des Beirats des Fonds Soziales Wien, wird
angenommen.
(Redner: Die GRe
Susanne Jerusalem, Ingrid Korosec, Günther Barnet, Kurt Wagner und Dipl Ing
Martin Margulies.)
Folgende 5 Anträge des
Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter:
GR Rudolf Hundstorfer
15. (02231/2004-GGS, P 87) 1) Der Magistrat wird ermächtigt,
die gemäß § 7 des Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes, LGBl
für Wien Nr 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl 5/2002,
von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten
Sozialversicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgegebene
schriftliche Erklärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 2003 bis
31. Dezember 2003 geltenden Transportgebührenersätze als Gebührenschuldner
einzutreten, anzunehmen.
2) Gemäß § 7 Abs 3 des
Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes LGBl für Wien Nr 22/1965,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien 5/2002, werden für das
Jahr 2003 für die unter Punkt 1 angeführten Sozialversicherungsträger,
sofern sie entsprechende Gebührenschuldnererklärungen abgeben, niedrigere
Gebühren wie folgt festgesetzt:
a) Für jede Inanspruchnahme des
Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebiets
der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustands
desjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und
Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung
als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom
1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2003 80,50 EUR.
b)
Für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des
Gebiets der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen
Rettungs- und Krankenbeförderungsdiensts außerhalb des Gebiets der Stadt Wien
für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember
2003 1,74 EUR mindestens jedoch die
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