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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 01.07.2004, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 11

 

(Rednerinnen: Die Amtsf StRinnen Mag Sonja Wehsely und Mag Ulli Sima.)

 

9. (02735/2004-MDALTG, P 91) Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats wird GRin Sonja Kato an Stelle von Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely in die Gemeinderätliche Personalkommission gewählt.

 

Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats wird Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely an Stelle von Amtsf StRin Mag Renate Brauner zum Mitglied des Vorstands der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien gewählt.

 

10. (02907/2004-MDALTG) Mitteilung der amtsführenden Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales zum Thema "Leitlinien für eine zukunftsorientierte Betreuung bis ins hohe Alter".

 

(Redner: Die GRinnen Dr Sigrid Pilz und Ingrid Korosec, StRin Karin Landauer sowie die GRinnen Marianne Klicka und Waltraud Cécile Cordon.)

 

11. Vorsitzender GR Günther Reiter begrüßt den Vorsitzenden der Untersuchungskommission Hofrat Dr Karlhans Körber.

 

Berichterstatter: GR Christian Deutsch

 

12. (02791/2004-MDALTG, P 93) Der vorliegende Bericht der Untersuchungskommission betreffend "Gravierende Missstände bei der Pflege von alten Personen und Personen mit Behinderung im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien" wird zur Kenntnis genommen.

 

(zu 02791/2004/0001-MDALTG, P 94) Minderheitsbericht gemäß § 59e Abs 3 WStV betreffend "Gravierende Missstände bei der Pflege von alten Personen und Personen mit Behinderung im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien"

 

(Minderheitenberichterin: GRin Ingrid Korosec.)

 

(Redner: Die GRe Kurt Wagner, Dr Sigrid Pilz, Ingrid Lakatha, Mag Helmut Kowarik, Dr Claudia Laschan und Mag Heidrun Schmalenberg.)

 

Berichterstatterin: GRin Marianne Klicka

 

13. (02773/2004-MDALTG, P 92) Der vorliegende Bericht der gemeinderätlichen Geriatriekommission Strategiekonzept "Lebenswertes Altern in Wien – aktiv und selbstbestimmt" wird zur Kenntnis genommen.

 

(PGL/02973/2004/0001-GAT) Der Beschluss- (Resolutions-) Antrag der GRe Dr Sigrid Pilz, Waltraud Cécile Cordon, Ingrid Korosec und Mag Helmut Kowarik, betreffend Strategiekonzept für die Betreuung älterer Menschen - "Lebenswertes Altern in Wien - aktiv und selbstbestimmt", wird abgelehnt.

 

(Redner: Die GRe Waltraud Cécile Cordon, Mag Helmut Kowarik, Ingrid Lakatha und Anica Matzka-Dojder.)

 

Berichterstatter: GR Christian Deutsch

 

14. (02466/2004-GGS, P 44) Die Magistratsabteilung 15A – Soziales, Pflege und Betreuung bzw ab 1. Juli 2004 die Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen wird ermächtigt, die Zustimmung zur Übernahme von Verträgen gemäß vorgelegter Beilage 2 durch den Fonds Soziales Wien mit Wirkung vom 1. Juli 2004 zu erteilen.

 

Die Magistratsabteilung 15A – Soziales, Pflege und Betreuung bzw ab 1. Juli 2004 die Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen wird ermächtigt, von den jeweiligen Vertragspartnern deren Zustimmung zur Übernahme von Verträgen durch den Fonds Soziales Wien mit Wirkung vom 1. Juli 2004 einzuholen.

 

Die Magistratsabteilung 15A – Soziales, Pflege und Betreuung bzw ab 1. Juli 2004 die Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen wird ermächtigt, im Falle der Nichterteilung der Zustimmung seitens der Vertragspartner Verträge gemäß den in den einzelnen Verträgen vereinbarten Kündigungsbestimmungen zu kündigen.

 

(PGL/02974/2004/0001-GAT) Der Beschluss- (Resolutions-) Antrag der GRe Susanne Jerusalem, Dr Sigrid Pilz, Marianne Klicka, Ingrid Korosec und Mag Helmut Kowarik, betreffend Einberufung des Beirats des Fonds Soziales Wien, wird angenommen.

 

(Redner: Die GRe Susanne Jerusalem, Ingrid Korosec, Günther Barnet, Kurt Wagner und Dipl Ing Martin Margulies.)

 

Folgende 5 Anträge des Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Rudolf Hundstorfer

 

15. (02231/2004-GGS, P 87) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 7 des Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl 5/2002, von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten Sozialversicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgegebene schriftliche Erklärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2003 geltenden Transportgebührenersätze als Gebührenschuldner einzutreten, anzunehmen.

 

2) Gemäß § 7 Abs 3 des Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes LGBl für Wien Nr 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien 5/2002, werden für das Jahr 2003 für die unter Punkt 1 angeführten Sozialversicherungsträger, sofern sie entsprechende Gebührenschuldnererklärungen abgeben, niedrigere Gebühren wie folgt festgesetzt:

 

a) Für jede Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebiets der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustands desjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2003 80,50 EUR.

 

b) Für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des Gebiets der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdiensts außerhalb des Gebiets der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2003 1,74 EUR mindestens jedoch die

 

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