Gemeinderat,
45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 93
Geriatriezentrums Am Wienerwald im Pavillon I, wo eine unangemeldete Überprüfung stattgefunden hatte, eine stichprobenartige Einschau in die Pflegedokumentationen, eine Begehung der Stationen sowie eine Überprüfung des Schwesternrufes vorgenommen wurde.
Nach Einlangen dieses
Berichtes der MA 47 im GZW erfolgte am 8. August 2003 eine Kontrolle
durch Vertreter der Direktion der Teilunternehmung Wiener städtische
Krankenanstalten und Pflegeheime. Aufgrund des ebenfalls am 8. Juni 2003
eingelangten Berichtes der MA 47 im Büro der amtsführenden Stadträtin
wurde eine sofortige Weisung auf Überprüfung an den Generaldirektor und an die
Generaloberin erteilt.
Es wurden auch weitere
Prüfhandlungen durch die kollegiale Führung auf den betroffenen Stationen
angeordnet, wobei die Feststellung betreffend die Patientin K zum Teil nicht
mehr nachvollzogen werden konnte. Es ist auch einer Stellungnahme zu entnehmen,
dass die Patienten routinemäßig 14-tägig gebadet würden, sofern diese das nicht
verweigern oder medizinische Gründe dagegen sprächen. Die Mängel bei der
Dokumentation - und mit dieser Frage haben wir uns in der
Untersuchungskommission ja ausführlich beschäftigt - wurden bedauert. Es wurden
weiters am 13. August vom Generaldirektor Anordnungen zur Abstellung der
aufgezeigten Mängel getroffen.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Aufgrund der sehr umfassenden Medienberichte im vergangenen Herbst
beauftragte der Herr Magistratsdirektor die Magistratsdirektion Interne
Revision und Personalressourcensteuerung bereits am 5. September mit einer
Revision der Personalsituation, des Kommunikationsablaufes und der internen
Kontrollsysteme. Bgm Dr Michael Häupl beauftragte am 9. September 2003
neben der gesamthaften Prüfung durch das Kontrollamt hinsichtlich Strukturen
und Qualität auch die Magistratsdirektion mit der Klärung individueller
Verantwortlichkeiten sowie damit zusammenhängender disziplinar- und
strafrechtlicher Aspekte der im Prüfbericht der MA 47 aufgezeigten Mängel.
Aus dem am
5. November 2003 vorgelegten Revisionsbericht der MD-IR geht in einer
zusammenfassenden Wertung eindeutig hervor, dass Anhaltspunkte für gerichtlich
strafbare Handlungen, insbesondere das Quälen oder Vernachlässigen wehrloser
Personen, nicht vorlagen. Die von der Pflegeheimaufsicht aufgezeigten
Pflegemängel waren umgehend zu beheben beziehungsweise deren Behebung mittlerweile
eingeleitet. Eine dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz entsprechende
Pflegedokumentation war wiederherzustellen.
Die von der
Magistratsdirektion Interne Revision beigezogene Sachverständige für
Gesundheits- und Krankenpflege kam dabei zu folgendem Ergebnis, und ich
zitiere: "Die geteilte Pflegedokumentation, teilweise in schriftlichen
Vorlagen wie zum Beispiel der Durchführungsnachweis, teilweise auf PC wie zum
Beispiel die Pflegeplanung, erachte ich nicht als sehr zielführend, und
darunter litt auch die Übersichtlichkeit. Dadurch und durch mangelnde
Ausbildung des Personals in der EDV war die Dokumentation zu zeitaufwendig und
unübersichtlich. Durch einen unkomplizierten, aber umfassenden Vordruck, sei es
in Papierform oder auf PC, könnte dieser Durchführungsnachweis ohne großen
Zeitaufwand und übersichtlich erbracht werden und somit obgenannten Vorwürfen
entgegenwirken." - Ende des Zitats.
Zu Mängeln betreffend die
Körperpflege wurde gegenüber der MD-IR Folgendes ausgesagt: Die tägliche
Körperpflege beinhalte Ganzwaschungen im Bett oder am Waschbecken. Der
verkürzte Durchführungsnachweis sah keine Eintragungen für die tägliche
Körperpflege vor, lediglich eine beschränkte Eintragung von Baden und Duschen.
Es war nicht vorgesehen, die tägliche Körperpflege nachzuweisen, weil davon
ausgegangen wurde, dass diese selbstverständlich zu erfolgen hatte.
Grundsätzlich hätten die Patienten zweimal im Monat gebadet oder geduscht
werden müssen. Dies wurde in Bade-Dusch-Listen vermerkt, in diese wurde seitens
der MA 47 aber offenbar nicht Einsicht genommen. Der MD-IR wurde die
betreffende Dokumentation der Station, die hier bemängelt wurde, auch
vorgelegt.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Aufgrund der Revisionsergebnisse der Magistratsdirektion Interne
Revision und Personalressourcensteuerung beziehungsweise der Beurteilung der
beigezogenen Sachverständigen sowie der Ergebnisse der Zeugenbefragungen zeigte
sich klar, dass die im Bericht der MA 47 dargestellten Mängel,
insbesondere was den Vorwurf des angeblich unterlassenen Badens und Waschens
angeht, auf unzureichende Dokumentation zurückzuführen waren.
Nach Ansicht der
Kommission wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe sowohl im politischen Bereich
als auch seitens der Verwaltung umgehend adäquate und effiziente Maßnahmen
gesetzt. Weiters wurden von der Untersuchungskommission folgende Schwerpunkte
herausgearbeitet:
Wie das Kontrollamt in
seinen Berichten ausführt und wie auch die Zeugeneinvernahmen ergaben, stellt
die Altenpflege im Rahmen des Pflegeberufs die höchsten Anforderungen an die
Pflegekräfte. Eine über die Normalarbeitszeit hinausgehende höchste physische
und psychische Belastung bei der Pflege schwerstkranker und dementer Personen
führt nicht selten zu Burnout-Syndrom und Langzeitkrankenständen - auch das war
ein Thema, das uns in Verbindung mit den Kontrollamtsberichten beschäftigt hat.
Deshalb erfordert die Betreuung von Menschen mit hohem Pflegeaufwand auch eine
entsprechende, tatsächlich am Bett verfügbare quantitative Personalausstattung.
Die
Kommission teilte auch den Eindruck des Kontrollamtes, dass eine nachhaltige
Verbesserung der Personalsituation im Pflegebereich nur durch strukturelle
Maßnahmen auch zu erreichen wäre. Insbesondere wären hier neben der Schaffung
von Ausbildungsplätzen speziell für die geriatrische Pflege die Einrichtung
eines unternehmensinternen Pflegepersonal-Pools zur Überbrückung temporärer
Personalnotstände erforderlich sowie auch Ausnahmeregelungen im
Ausländerbeschäftigungsgesetz und speziell auf die Altenpflege
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