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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 93

 

Geriatriezentrums Am Wienerwald im Pavillon I, wo eine unangemeldete Überprüfung stattgefunden hatte, eine stichprobenartige Einschau in die Pflegedokumentationen, eine Begehung der Stationen sowie eine Überprüfung des Schwesternrufes vorgenommen wurde.

 

Nach Einlangen dieses Berichtes der MA 47 im GZW erfolgte am 8. August 2003 eine Kontrolle durch Vertreter der Direktion der Teilunternehmung Wiener städtische Krankenanstalten und Pflegeheime. Aufgrund des ebenfalls am 8. Juni 2003 eingelangten Berichtes der MA 47 im Büro der amtsführenden Stadträtin wurde eine sofortige Weisung auf Überprüfung an den Generaldirektor und an die Generaloberin erteilt.

 

Es wurden auch weitere Prüfhandlungen durch die kollegiale Führung auf den betroffenen Stationen angeordnet, wobei die Feststellung betreffend die Patientin K zum Teil nicht mehr nachvollzogen werden konnte. Es ist auch einer Stellungnahme zu entnehmen, dass die Patienten routinemäßig 14-tägig gebadet würden, sofern diese das nicht verweigern oder medizinische Gründe dagegen sprächen. Die Mängel bei der Dokumentation - und mit dieser Frage haben wir uns in der Untersuchungskommission ja ausführlich beschäftigt - wurden bedauert. Es wurden weiters am 13. August vom Generaldirektor Anordnungen zur Abstellung der aufgezeigten Mängel getroffen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der sehr umfassenden Medienberichte im vergangenen Herbst beauftragte der Herr Magistratsdirektor die Magistratsdirektion Interne Revision und Personalressourcensteuerung bereits am 5. September mit einer Revision der Personalsituation, des Kommunikationsablaufes und der internen Kontrollsysteme. Bgm Dr Michael Häupl beauftragte am 9. September 2003 neben der gesamthaften Prüfung durch das Kontrollamt hinsichtlich Strukturen und Qualität auch die Magistratsdirektion mit der Klärung individueller Verantwortlichkeiten sowie damit zusammenhängender disziplinar- und strafrechtlicher Aspekte der im Prüfbericht der MA 47 aufgezeigten Mängel.

 

Aus dem am 5. November 2003 vorgelegten Revisionsbericht der MD-IR geht in einer zusammenfassenden Wertung eindeutig hervor, dass Anhaltspunkte für gerichtlich strafbare Handlungen, insbesondere das Quälen oder Vernachlässigen wehrloser Personen, nicht vorlagen. Die von der Pflegeheimaufsicht aufgezeigten Pflegemängel waren umgehend zu beheben beziehungsweise deren Behebung mittlerweile eingeleitet. Eine dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz entsprechende Pflegedokumentation war wiederherzustellen.

 

Die von der Magistratsdirektion Interne Revision beigezogene Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege kam dabei zu folgendem Ergebnis, und ich zitiere: "Die geteilte Pflegedokumentation, teilweise in schriftlichen Vorlagen wie zum Beispiel der Durchführungsnachweis, teilweise auf PC wie zum Beispiel die Pflegeplanung, erachte ich nicht als sehr zielführend, und darunter litt auch die Übersichtlichkeit. Dadurch und durch mangelnde Ausbildung des Personals in der EDV war die Dokumentation zu zeitaufwendig und unübersichtlich. Durch einen unkomplizierten, aber umfassenden Vordruck, sei es in Papierform oder auf PC, könnte dieser Durchführungsnachweis ohne großen Zeitaufwand und übersichtlich erbracht werden und somit obgenannten Vorwürfen entgegenwirken." - Ende des Zitats.

 

Zu Mängeln betreffend die Körperpflege wurde gegenüber der MD-IR Folgendes ausgesagt: Die tägliche Körperpflege beinhalte Ganzwaschungen im Bett oder am Waschbecken. Der verkürzte Durchführungsnachweis sah keine Eintragungen für die tägliche Körperpflege vor, lediglich eine beschränkte Eintragung von Baden und Duschen. Es war nicht vorgesehen, die tägliche Körperpflege nachzuweisen, weil davon ausgegangen wurde, dass diese selbstverständlich zu erfolgen hatte. Grundsätzlich hätten die Patienten zweimal im Monat gebadet oder geduscht werden müssen. Dies wurde in Bade-Dusch-Listen vermerkt, in diese wurde seitens der MA 47 aber offenbar nicht Einsicht genommen. Der MD-IR wurde die betreffende Dokumentation der Station, die hier bemängelt wurde, auch vorgelegt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der Revisionsergebnisse der Magistratsdirektion Interne Revision und Personalressourcensteuerung beziehungsweise der Beurteilung der beigezogenen Sachverständigen sowie der Ergebnisse der Zeugenbefragungen zeigte sich klar, dass die im Bericht der MA 47 dargestellten Mängel, insbesondere was den Vorwurf des angeblich unterlassenen Badens und Waschens angeht, auf unzureichende Dokumentation zurückzuführen waren.

 

Nach Ansicht der Kommission wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe sowohl im politischen Bereich als auch seitens der Verwaltung umgehend adäquate und effiziente Maßnahmen gesetzt. Weiters wurden von der Untersuchungskommission folgende Schwerpunkte herausgearbeitet:

 

Wie das Kontrollamt in seinen Berichten ausführt und wie auch die Zeugeneinvernahmen ergaben, stellt die Altenpflege im Rahmen des Pflegeberufs die höchsten Anforderungen an die Pflegekräfte. Eine über die Normalarbeitszeit hinausgehende höchste physische und psychische Belastung bei der Pflege schwerstkranker und dementer Personen führt nicht selten zu Burnout-Syndrom und Langzeitkrankenständen - auch das war ein Thema, das uns in Verbindung mit den Kontrollamtsberichten beschäftigt hat. Deshalb erfordert die Betreuung von Menschen mit hohem Pflegeaufwand auch eine entsprechende, tatsächlich am Bett verfügbare quantitative Personalausstattung.

 

Die Kommission teilte auch den Eindruck des Kontrollamtes, dass eine nachhaltige Verbesserung der Personalsituation im Pflegebereich nur durch strukturelle Maßnahmen auch zu erreichen wäre. Insbesondere wären hier neben der Schaffung von Ausbildungsplätzen speziell für die geriatrische Pflege die Einrichtung eines unternehmensinternen Pflegepersonal-Pools zur Überbrückung temporärer Personalnotstände erforderlich sowie auch Ausnahmeregelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz und speziell auf die Altenpflege

 

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