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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 93

 

zugeschnittene Imagekampagnen zu nennen. Auch wären zur Unterstützung des Pflegepersonal therapeutische Angebote auszubauen.

 

Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass für Wien zuwanderndes Pflegepersonal unerlässlich ist, was auch schon daraus zu erkennen ist, dass über 60 Prozent des derzeit tätigen Pflegepersonals außerhalb von Österreich geboren wurde.

 

Die Untersuchungskommission hat sich auch ausführlich - ich habe bereits darauf hingewiesen - mit den einzelnen Dokumentationen beschäftigt. Diese unterschiedlichen Dokumentationssysteme zeigten, was die Durchführung von Pflegetätigkeiten betrifft, eben häufig keine gesicherte Nachvollziehbarkeit. Als verbesserungswürdig erwies sich auch die Führung der ärztlichen Dekurse.

 

Ein weiterer Schwerpunkt war die Entwicklung der Pflegebetten des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Hier hat das Kontrollamt in seinem Bericht im Herbst 2003 die systemisierten und tatsächlich belegten Pflegebetten ausgewiesen, wo aufgrund dieser hohen Belagsziffern die Kommission zu der Erkenntnis gelangte, dass eine radikale Absystemisierung der Bettenanzahl pro Zimmer, wie sie insbesondere in Anstalten mit alter Bausubstanz wünschenswert gewesen wäre, zu einer Gefährdung der Pflegeversorgung geführt hätte.

 

Die Kommission hat sich aber auch mit Fragen der Aufsicht im Detail auseinander gesetzt. Diese Aufsicht hatte bis 25. September 2003 nach der Geschäftseinteilung der Stadt Wien die MA 47, anschließend die MA 15 wahrzunehmen. Diese behördliche Aufsicht nahm die MA 47 mit der Begründung, dass die städtischen Pflegeheime wie Krankenhäuser geführt werden und demnach eine entsprechende Struktur im Bereich der Hygiene und der Qualitätssicherung bestehe, lediglich in den Heimen privater Rechtsträger wahr.

 

Als Folge von Anregungen des Rechnungshofes sagte der Stadtsenat im Dezember 2001 zu, die behördliche Aufsicht durch die MA 47 sicherzustellen. Bis dahin nahm die Überprüfung bezüglich der Hygiene und Qualitätssicherung der Wiener Krankenanstaltenverbund selbst vor. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass mit Schreiben vom 27. Juni 2002 die amtsführende Stadträtin mitteilte, dass sie diese zwischen dem Wiener Krankenanstaltenverbund und der MA 47 vereinbarte Vorgangsweise für nicht gesetzeskonform halte und verlangte, dass die städtischen Heime genauso wie die privaten überprüft werden sollten.

 

Zu beleuchten war im Rahmen der Sitzungen der Untersuchungskommission natürlich auch das Beschwerdemanagement. Da viele Beschwerden vielfach bei mehreren Stellen gleichzeitig eingelangt sind und jeweils weitergeleitet wurden, kam es zu Mehrfacherfassungen. Hier wurde von Seiten des Kontrollamtes empfohlen, alle an den Wiener Krankenanstaltenverbund in unterschiedlichen Stellen einlangenden Beschwerden zentral zu erfassen. Diese Empfehlung wurde vom KAV auch bereits aufgenommen.

 

Auf Initiative der amtsführenden Stadträtin wurde mit 1. Oktober 2003 auch die Einrichtung des Wiener Pflegeombudsmanns geschaffen, der vor der Kommission auch betonte, dass lokalisierte Einzelfälle und Probleme in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, der Stadträtin, dem Krankenanstaltenverbund, aber auch dem Patientenanwalt rasch gelöst werden konnten. Mit der auf Initiative der Stadträtin eingerichteten Pflegeombudsstelle sind daher auch Strukturen geschaffen worden, mit denen man auftretende Probleme rasch und effizient lösen kann. Ausdrücklich positiv bewertete Dr Vogt die von Bgm Dr Michael Häupl präsentierten Maßnahmen im Geriatriebereich. Insgesamt bestätigte Dr Vogt die Aussagen der beiden vorliegenden Kontrollamtsberichte, dass es lokalisierte Einzelfälle und Probleme, aber keinen Pflegeskandal gegeben hat.

 

In der Untersuchungskommission wurde auch auf das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Freiheit und dem Grundbedürfnis der Sicherheit in körperlichen, geistigen, sozialen und ökonomischen Bereichen, das durch die handelnden Personen im Gesundheitsbereich gewährleistet werden müsse, hingewiesen.

 

Die Behauptung von Frau GRin Dr Pilz, dass sie über Aussagen verfüge, dass medizinisch nicht notwendige Schlafmittel verabreicht würden oder dass Patienten ungewollt Medikamente verabreicht würden, konnte in der Kommission weder bezüglich der Örtlichkeit der Vorfälle noch hinsichtlich der Person des Anzeigers konkretisiert werden. Der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, Dr Hauke, erklärte als Zeuge ausdrücklich, dass ihm kein Fall eines Medikamentenmissbrauches bekannt geworden sei.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Auffinden eines toten Patienten am 1. Juni 2004 auf einem damals versperrt gehaltenen Dachboden des Pavillons 13 des GZW war trotz gleichzeitig laufender interner und polizeilicher Recherchen Gegenstand der Sitzung der Untersuchungskommission vom 17. Juni. Dabei konnte seitens der Kommission mangels entsprechender abgeschlossener behördlicher oder KAV-interner Untersuchungen gesichert lediglich in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei dem Toten um einen in psychiatrischer Behandlung stehenden Patienten gehandelt hatte, der vorher bereits mehrmals abgängig war. Die im GZW vorgegebenen Suchpläne wurden aufgrund dieses Vorfalls umgehend überarbeitet, wobei unter anderem sichergestellt ist, dass in Zukunft jeweils bei der Suche nach abgängigen Patienten auch alle versperrt gehaltenen Räumlichkeiten in den Suchbereich einbezogen werden.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Bemerkung anlässlich der Konstituierung hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Untersuchungskommission ist, zivil-, disziplinar- oder strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen festzustellen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ergaben sich folgende Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Kommission. Wie aus den Zeugenaussagen sowie dem Bericht des Kontrollamtes hervorgeht, hat die Stadt Wien innerhalb der letzten 25 Jahre in einer Reihe

 

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