Gemeinderat,
45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 93
zugeschnittene Imagekampagnen zu nennen. Auch wären zur Unterstützung des Pflegepersonal therapeutische Angebote auszubauen.
Grundsätzlich ist in
diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass für Wien zuwanderndes
Pflegepersonal unerlässlich ist, was auch schon daraus zu erkennen ist, dass
über 60 Prozent des derzeit tätigen Pflegepersonals außerhalb von
Österreich geboren wurde.
Die
Untersuchungskommission hat sich auch ausführlich - ich habe bereits darauf
hingewiesen - mit den einzelnen Dokumentationen beschäftigt. Diese
unterschiedlichen Dokumentationssysteme zeigten, was die Durchführung von
Pflegetätigkeiten betrifft, eben häufig keine gesicherte Nachvollziehbarkeit.
Als verbesserungswürdig erwies sich auch die Führung der ärztlichen Dekurse.
Ein weiterer Schwerpunkt
war die Entwicklung der Pflegebetten des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Hier
hat das Kontrollamt in seinem Bericht im Herbst 2003 die systemisierten und
tatsächlich belegten Pflegebetten ausgewiesen, wo aufgrund dieser hohen
Belagsziffern die Kommission zu der Erkenntnis gelangte, dass eine radikale
Absystemisierung der Bettenanzahl pro Zimmer, wie sie insbesondere in Anstalten
mit alter Bausubstanz wünschenswert gewesen wäre, zu einer Gefährdung der
Pflegeversorgung geführt hätte.
Die Kommission hat sich
aber auch mit Fragen der Aufsicht im Detail auseinander gesetzt. Diese Aufsicht
hatte bis 25. September 2003 nach der Geschäftseinteilung der Stadt Wien
die MA 47, anschließend die MA 15 wahrzunehmen. Diese behördliche
Aufsicht nahm die MA 47 mit der Begründung, dass die städtischen
Pflegeheime wie Krankenhäuser geführt werden und demnach eine entsprechende
Struktur im Bereich der Hygiene und der Qualitätssicherung bestehe, lediglich
in den Heimen privater Rechtsträger wahr.
Als Folge von Anregungen des Rechnungshofes sagte der Stadtsenat im
Dezember 2001 zu, die behördliche Aufsicht durch die MA 47
sicherzustellen. Bis dahin nahm die Überprüfung bezüglich der Hygiene und
Qualitätssicherung der Wiener Krankenanstaltenverbund selbst vor. Ich möchte
aber darauf hinweisen, dass mit Schreiben vom 27. Juni 2002 die
amtsführende Stadträtin mitteilte, dass sie diese zwischen dem Wiener
Krankenanstaltenverbund und der MA 47 vereinbarte Vorgangsweise für nicht
gesetzeskonform halte und verlangte, dass die städtischen Heime genauso wie die
privaten überprüft werden sollten.
Zu
beleuchten war im Rahmen der Sitzungen der Untersuchungskommission natürlich
auch das Beschwerdemanagement. Da viele Beschwerden vielfach bei mehreren
Stellen gleichzeitig eingelangt sind und jeweils weitergeleitet wurden, kam es
zu Mehrfacherfassungen. Hier wurde von Seiten des Kontrollamtes empfohlen, alle
an den Wiener Krankenanstaltenverbund in unterschiedlichen Stellen einlangenden
Beschwerden zentral zu erfassen. Diese Empfehlung wurde vom KAV auch bereits
aufgenommen.
Auf
Initiative der amtsführenden Stadträtin wurde mit 1. Oktober 2003 auch die
Einrichtung des Wiener Pflegeombudsmanns geschaffen, der vor der Kommission
auch betonte, dass lokalisierte Einzelfälle und Probleme in Zusammenarbeit mit
den Betroffenen, der Stadträtin, dem Krankenanstaltenverbund, aber auch dem
Patientenanwalt rasch gelöst werden konnten. Mit der auf Initiative der
Stadträtin eingerichteten Pflegeombudsstelle sind daher auch Strukturen
geschaffen worden, mit denen man auftretende Probleme rasch und effizient lösen
kann. Ausdrücklich positiv bewertete Dr Vogt die von Bgm Dr Michael Häupl
präsentierten Maßnahmen im Geriatriebereich. Insgesamt bestätigte Dr Vogt die
Aussagen der beiden vorliegenden Kontrollamtsberichte, dass es lokalisierte
Einzelfälle und Probleme, aber keinen Pflegeskandal gegeben hat.
In der
Untersuchungskommission wurde auch auf das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf
Freiheit und dem Grundbedürfnis der Sicherheit in körperlichen, geistigen,
sozialen und ökonomischen Bereichen, das durch die handelnden Personen im
Gesundheitsbereich gewährleistet werden müsse, hingewiesen.
Die
Behauptung von Frau GRin Dr Pilz, dass sie über Aussagen verfüge, dass
medizinisch nicht notwendige Schlafmittel verabreicht würden oder dass
Patienten ungewollt Medikamente verabreicht würden, konnte in der Kommission
weder bezüglich der Örtlichkeit der Vorfälle noch hinsichtlich der Person des
Anzeigers konkretisiert werden. Der Generaldirektor des
Krankenanstaltenverbundes, Dr Hauke, erklärte als Zeuge ausdrücklich, dass ihm
kein Fall eines Medikamentenmissbrauches bekannt geworden sei.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Das Auffinden eines toten Patienten am 1. Juni 2004
auf einem damals versperrt gehaltenen Dachboden des Pavillons 13 des GZW
war trotz gleichzeitig laufender interner und polizeilicher Recherchen
Gegenstand der Sitzung der Untersuchungskommission vom 17. Juni. Dabei konnte
seitens der Kommission mangels entsprechender abgeschlossener behördlicher oder
KAV-interner Untersuchungen gesichert lediglich in Erfahrung gebracht werden,
dass es sich bei dem Toten um einen in psychiatrischer Behandlung stehenden
Patienten gehandelt hatte, der vorher bereits mehrmals abgängig war. Die im GZW
vorgegebenen Suchpläne wurden aufgrund dieses Vorfalls umgehend überarbeitet,
wobei unter anderem sichergestellt ist, dass in Zukunft jeweils bei der Suche
nach abgängigen Patienten auch alle versperrt gehaltenen Räumlichkeiten in den
Suchbereich einbezogen werden.
In diesem
Zusammenhang wurde auch auf die Bemerkung anlässlich der Konstituierung
hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Untersuchungskommission ist, zivil-,
disziplinar- oder strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen
festzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Damit ergaben sich folgende Erkenntnisse aus den Untersuchungen der
Kommission. Wie aus den Zeugenaussagen sowie dem Bericht des Kontrollamtes
hervorgeht, hat die Stadt Wien innerhalb der letzten 25 Jahre in einer
Reihe
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular