Gemeinderat,
45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 93
von
Kommissionen und durch von ihr in Auftrag gegebene Studien immer wieder
Überlegungen zur Verbesserung der medizinischen, pflegerischen und sozialen
Betreuung alter Menschen angestellt, die auch in diversen Beschlüssen des
Wiener Gemeinderates ihren Niederschlag gefunden haben. Mit Beschluss des
Gemeinderates vom 29. April 1993 wurde der von einer gemeinderätlichen
Kommission erstellte Bericht "Hilfe im hohen Alter" angenommen und
zugleich ein Programm für den weiteren Ausbau der gesundheitlichen und sozialen
Betreuung alter Menschen in Wien vorgelegt. Der Wiener Krankenanstaltenverbund
hat den Bericht "Hilfe im hohen Alter" als Grundlage für die
Weiterentwicklung der Geriatrie genommen. So wurden unter anderem die
Sozialmedizinischen Zentren Nord und Süd geschaffen.
Schritte
zur Umgestaltung des Pflegeheims Lainz in ein modernes Pflegezentrum wurden
durch die Einrichtung von Aufnahmestationen sowie eines Ambulanzzentrums,
eigene Einheiten für demente sowie langzeitbeatmete Patienten, eine Abteilung
für orthopädische Rehabilitation und orthopädische Langzeitbetreuung gesetzt.
Gleichzeitig mit dieser Differenzierung des Leistungsangebots wurden auch
einzelne Pavillons saniert und die Anzahl der Betten reduziert. Das heißt, es
wurden insgesamt zwischen 1.1.1989 und 1.1.2004 im GZW 940 Betten
abgebaut.
Zur
Begleitung dieser Strukturmaßnahmen im stationären und nicht stationären
Bereich beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 1. März 2002 auch
die Einrichtung einer Kommission, nämlich der gemeinderätlichen Geriatriekommission.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich komme damit bereits zum Schluss. (GR Mag
Alexander Neuhuber: "Bereits" ist gut!) Welche Erkenntnisse
ergeben sich damit erstens aufgrund der Kontrollamtsberichte? (GR Dr Herbert
Madejski: ... kein Mensch zuhört!) Es ergaben sich die Erkenntnisse auch
aufgrund der Kontrollamtsberichte, dass es sich um einzelne Fehlleistungen
handelt, von einem Pflegeskandal kann keine Rede sein. Das Kontrollamt konnte
Unzulänglichkeiten in der pflegerischen Betreuung von Bewohnern - ich zitiere -
"lediglich in wenigen, auf Teilbereiche beschränkte Einzelfällen" -
Ende des Zitats - feststellen.
Insgesamt
kommt in den Kontrollamtsberichten zum Ausdruck, dass die erbrachte
Pflegequalität überwiegend als sicher und angemessen beurteilt wurde. Den
Hinweisen des Kontrollamtes auf bestehende Mängel wurde vom
Krankenanstaltenverbund unverzüglich nachgegangen. Qualitätsmängel in der
Pflege sollen nicht beschönigt werden, aber das Kontrollamt weist auch darauf
hin, dass rund 4 000 Mitarbeiter des Wiener Krankenanstaltenverbundes
im patientennahen Bereich tätig sind und an jährlich rund 1,8 Millionen
Pflegetagen eine Anzahl von rund 65 Millionen Pflegehandlungen
durchführen. Kritik am Spitalsmanagement wird insofern geübt, als festgehalten
wurde, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Standardanhebungen nicht im
erforderlichen Ausmaß umgesetzt wurden.
Für die
Untersuchungskommission waren aber auch die Reaktionen nach Bekanntwerden der
behaupteten Missstände wesentlich. (GR Dr Herbert Madejski: Wann kommen Sie
zum Schluss?) So konnte festgestellt werden, dass auch umgehend effiziente
Maßnahmen zur Klärung der behaupteten Vorwürfe gesetzt wurden.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die Kommission kam daher zu folgenden
Schlussfolgerungen: Nach den Zeugenaussagen konnte für die vorher behaupteten
und, wie die Untersuchungen der Kommission ergaben, lediglich zum Teil
bestätigten Pflegemängel insofern keine politische Verantwortung festgestellt
werden, als die vereinzelt vorgefundenen Mängel den politisch Verantwortlichen
einerseits nicht bekannt waren und es andererseits nach Bekanntwerden der
Vorwürfe zu umgehenden und umfassenden Untersuchungen kam und auch effiziente
Maßnahmen gesetzt wurden.
Grundsätzlich
wurde festgehalten, dass die Politik die Rahmenbedingungen vorgab, während die
operative Umsetzung vom Wiener Krankenanstaltenverbund zu verantworten ist. Für
die festgestellten einzelnen Fehlleistungen bestanden klare
Verantwortlichkeiten innerhalb des Krankenanstaltenverbundes. Weiters wurde
festgestellt, dass die bestehenden Kontrollkompetenzen eine durchgängige
Kontrolle in den geriatrischen Einrichtungen des Wiener
Krankenanstaltenverbundes gewährleisten. Ein kontrollfreier Zeitraum lag auch
vor dem durch die amtsführende Stadträtin veranlassten Tätigwerden der
MA 47 nicht vor.
Wie auch die Prüfergebnisse sowohl vom Kontrollamt
als auch von der Magistratsdirektion Interne Revision zeigten, bestanden zwar
einzelne Pflegemängel; dass ein Pflegeskandal vorgelegen habe, wurde jedoch
ausdrücklich als unzutreffend bezeichnet. Eine sichere Pflege war jederzeit
gewährleistet, die vorgesehenen Pflegemaßnahmen wurden durchgeführt. Konkret
ergab aber die Aussage verschiedener Zeugen, dass die Pflegedokumentationen
nicht in zweckmäßiger Weise und auch nicht vollständig geführt waren.
Die verschiedenen Nachkontrollen zeigten einen
durchwegs gepflegten Zustand der Bewohner beziehungsweise Patienten sowie der
Räumlichkeiten. Hinweise auf strafrechtliche Tatbestände erbrachten weder die
Berichte des Kontrollamtes, der MD-IR noch die Zeugenbefragungen.
Disziplinarrechtliche Schritte wurden im Zusammenhang mit den aufzeigten
Mängeln eingeleitet.
Das Fehlen von notwendigem Pflegepersonal ist
jedenfalls nicht wienspezifisch, sondern stellt europaweit ein Problem dar. Die
Aufnahme von dringend benötigten ausländischen Fachkräften kann allerdings
wegen der restriktiven gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung nicht
erfolgen. (StRin Karin Landauer: Das allein stimmt schon nicht! - GR Mag
Helmut Kowarik: Weil ihr nicht geschaut habt, dass wir eigenes Personal
kriegen!) Es ist aber dennoch seit 1993 gelungen, die Personalsituation
durch den Abbau von Betten und die im Rahmen des Möglichen forcierte Aufnahme
von Pflegepersonal zu mildern.
Die in der Vergangenheit gegebene
Auslastung der
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