Gemeinderat,
47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 82
in unsrem eigenen Sozialhilfegesetz so drinnen steht.
Der § 8 – wenn ihn einer hören will, lese ich
ihn vor; nein, es will ihn keiner hören, danke, Sie können ihn selbst lesen. (Zwischenruf des GR Heinz Hufnagl.) Da
kommt einer, der es so gerne hat, wenn ich aus Gesetzen zitiere. (GR Heinz Hufnagl: Nein!) Auch nicht.
Gut. Also § 8, Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes. (GR Heinz Hufnagl: Lesen ist im
Anforderungsprofil eines Abgeordneten zwingend vorgesehen!) Ist das
vorgesehen? Danke schön. Was lesen Sie? Die "Kronen Zeitung"? Na, da
tät ich mich vielleicht mit etwas anderem bilden, aber bleiben wir bei der
"Kronen Zeitung". Wir könnten ja auch höher hinaufgehen.
Es ist aber auch – und damit ich beim Punkt der
Diskussion – natürlich eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern,
und zwar im Hinblick auf die Frage, wer denn Bedürftiger ist. Da gibt es eine
breite Palette über die Ausgleichszulagenbezieher, die Sozialhilfeempfänger,
Arbeitslosengeldbezieher, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder
Notstandshilfe, Bezieher eines geringfügigen Einkommens und so weiter. Alles
Menschen, von denen ich sagen kann – ich kann das ein bisschen nachvollziehen,
was da von den Grünen kommt –,
für sie ist der Lebensunterhalt mit dem, was sie so bekommen, sicher nicht
einfach und manchmal gar nicht zu bestreiten.
Da kann man über vieles diskutieren, da kann man etwa
über das diskutieren, was in Deutschland zurzeit Gegenstand der Debatte ist und
was uns nicht besonders gefällt, nämlich die Frage, ob man es zumindest einmal
zusammenlegen könnte, ob man all diese unterschiedlichen Zuständigkeiten
verschiebt und sagt, da machen wir nur noch einen zuständig. Hartz IV hat
nämlich nicht nur negative, sondern manchmal auch positive Seiten. Es gelingt
Rot-Grün zum Glück, das gar nicht gut zu verkaufen – macht ja nichts –, aber
Faktum ist, sie bemühen sich wenigstens, die unterschiedlichen Kompetenzen zu
bereinigen.
Und da bin ich wieder beim Herrn Bürgermeister und
dem, was er heute in der Früh gesagt hat. Das kann man in Österreich auch
diskutieren. Man könnte im Konvent diskutieren – dorthin hat er es ja
verschoben –, dass diese Fragen einheitlich geregelt werden, damit klar ist,
wer wie viel kriegt und was wirklich eine Art Grundsicherung bedeutet. Also ich
brauche sie nicht, aber wer sie braucht, soll sie bekommen. Dafür ist dieser
Staat sicher gut. Nur die gegenseitigen Schuldzuweisungen, weil die jetzige
Verfassungslage kompliziert und schwierig ist und man sie manchmal nicht
versteht oder sie einem auch nicht gefällt, die hilft uns da nicht weiter. Da
hilft uns nur weiter, darüber nachzudenken.
Kollege Oxonitsch! Ich habe versucht, weitere Teile
Ihrer Argumentation zu verstehen. Sie haben in einer Aussendung gesagt, es gäbe
in Wien – jetzt im Hinblick auf Ihren eigenen neuen Vorschlag – 113 000
Bezieher. Ich habe jetzt nur nicht gewusst, was sie damit meinen. Sind das
Sozialhilfeempfänger, die alleine nur die Sozialhilfe beziehen, oder sind das
auch solche, die nach dem Wiener Sozialhilfegesetz einen Heizkostenzuschuss
bekommen können, weil sie sonst andere Mittel haben – jene von mir genannte
große Gruppe von Minderbeschäftigten über Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen
oder wer auch immer –, mit denen alleine jemand nicht das Auslangen findet und
somit unter § 8 Wiener Sozialhilfegesetz subsumiert werden kann. (GR Christian Oxonitsch: Kann!) Sie
kommen eh nach mir dran, und Sie brauchen auch nicht aufzuzeigen, aber ich
horch' zu. Also: Fallen die drunter? (GR
Christian Oxonitsch: Ich rede dann dazu!) Sie reden eh nachher. Gut.
Also wenn die unter diese 113 000 fallen, für
die 6,2 Millionen EUR benötigt werden, dann geben Sie uns ja Recht,
denn dann sagen auch Sie, das ist vom § 8 Wiener Sozialhilfegesetz
umfasst. Selbst wenn der sonst Geld vom Bund bekommt – Kinderbetreuungsgeld
etwa –, ist es unsere Kompetenz, sonst dürfte es § 8 Wiener
Sozialhilfegesetz gar nicht geben. Der wäre ja verfassungswidrig, den müsste
der Verfassungsgerichtshof aufheben und sagen, das ist keine Landeskompetenz,
das dürft ihr ja gar nicht, da ist ja jemand anderer zuständig. Und solange er
das nicht tut, muss ich davon ausgehen, dass er gilt.
Ich gehe davon aus, dass der § 8 Wiener
Sozialhilfegesetz gilt, und auch das noch zu Recht, und deswegen sind wir
zuständig und deswegen geben wir auch nicht nur denen Geld, die nur die
Sozialhilfe allein beziehen, sondern auch denen, die Kinderbetreuungsgeld
beziehen, die niedrige Einkommen oder sonst irgendwas haben, das unter dem
Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. (Beifall
bei der FPÖ.)
Dann darf ich natürlich nicht sagen, der Bund ist
zuständig, dann muss ich zugeben, ich bin selber zuständig, und dann bin ich
bei dem Punkt, dass ich frage: Wie regle ich es denn?
Dann hat es noch ein Argument
gegeben von Ihnen, das hat mir besonders gut gefallen. Das war das Argument:
Zuerst waren wir zwar nicht zuständig, jetzt sind wir gemeinsam übereinkommen,
dass wir zuständig sind, aber wir haben ja gar kein Geld. Wer ein Geld hat, ist
der Grasser. Der hat die Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Aber da sind Sie
wieder unterschiedlich. Einmal sagen Sie 220 Millionen, das andere Mal
sagen Sie 270 Millionen EUR. Innerhalb von 10°Tagen hat sich der Betrag um
50 Millionen verändert. Ich gebe zu, 50 Millionen EUR ist
wirklich nicht viel Geld, das sind ja nur 700 Millionen ATS. Was ist denn
das? Das ist ja nichts. Für sozialdemokratische Finanzminister war das
überhaupt nichts. 700 Millionen haben wir nicht gehabt, die haben wir
ausgegeben wie nichts. (GR Christian
Oxonitsch: Sie sind so daneben!) Nein, ich nicht, ich sage es Ihnen nur.
Sie selber haben innerhalb von 10°Tagen 50 Millionen EUR Unterschied.
Lassen Sie sich die Pressedienste vorlesen. Einmal sagen Sie 220
Millionen EUR, einmal sagen Sie 270 Millionen. Das sind
50 Millionen EUR Unterschied. (GR
Christian Oxonitsch: Der Herr Grasser sucht eine Milliarde Euro und weiß nicht,
wo sie sind!) Mir ist es wurscht. (GR
Christian Oxonitsch: Ihr Exkollege sucht eine Milliarde Euro!) Sie haben
220 gesagt und 10°Tage später 270. (GR
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