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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 82

 

Wirbelschichtofen getan, aber so weit so gut.

 

Zweites Argument der Stadt Wien ist, die Vorgängerin unserer jetzigen Umweltstadträtin, Frau Kossina, hat immer behauptet, die Müllmengen steigen. Wir haben uns ein bisschen angeschaut, wie die Müllmengen steigen. Sie steigen nämlich überhaupt nicht, auch wenn die jetzige Frau Stadträtin in den Medien sagt, es gibt einen Konjunkturaufschwung und in diesem Konjunkturaufschwung, da werden dann die Müllmengen steigen.

 

Was uns irgendwie besonders aufstößt an diesem Projekt, sind eigentlich die Kosten. In einer dringlichen Anfragebeantwortung hat uns die Vorgängerin, eben die Frau Stadträtin oder Ex-Stadträtin Kossina mitgeteilt, dass die Anlage in Dürnrohr eine Kapazität von 300 000 Tonnen habe und die Errichtung 138 000 Millionen EUR koste.

 

Die Anlage in Arnoldstein mit einer Kapazität von 90 000 Tonnen kostet 65 Millionen EUR und die Anlage in der Pfaffenau mit 250 000 Tonnen, die kostet 222 Millionen EUR plus 15 Prozent. Der Herr Kramhöller meinte, 235 Millionen EUR werde sie schon kosten, aber wenn man sich die 222 Millionen EUR plus die 15 Prozent sozusagen Zerquetschten dazurechnet, kommen wir auf eine Summe von 255 Millionen EUR. Das heißt, das Projekt ist von gesagten ursprünglich 175 Millionen EUR – das habe ich nicht erfunden, das ist aus einer Presseaussendung des Vorsitzenden des Umweltausschusses, Herrn Hufnagl, der sagt, die Projektkosten liegen bei 175 Millionen EUR. Das war, genau gesagt, am 24. Oktober 2003. Also vom 24. Oktober 2003, ja ziemlich genau ein Jahr später, haben wir 1°Milliar-de ATS Zuwachs an Kosten. Und genau weil das 1°Mil-liarde ATS an Zuwachs von Kosten ausmacht, werde ich heute hier einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung stellen:

 

„Hiermit stelle ich den Antrag auf Vertagung dieses Geschäftsstückes.“

 

Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Klucsarits. Ich erteile es ihm. (GR Rudolf Klucsarits tritt an das Rednerpult. - GR Mag Rüdiger Maresch: Nun, Vertagung heißt § 3 der Geschäftsordnung!)

 

Über die Vertagung wird nach Schlusswort des Berichterstatters abgestimmt. (GR Mag Rüdiger Maresch: Nein, das steht aber da!) Bitte, lesen Sie die Geschäftsordnung. (GR Mag Rüdiger Maresch auf ein Buch in seiner Hand zeigend: Ich habe sie da!) Nach Schlusswort des Berichterstatters wird der Antrag abgestimmt. (GR Mag Rüdiger Maresch: Bitte, das ist falsch, lesen Sie die Geschäftsordnung!) Bitte lesen Sie den § 17 Abs 6 der Geschäftsordnung. (GR Christian Oxonitsch: Nun, klären wir eben. Das wird ja kein Problem sein, unterbrechen wir!)

 

Bitte schön, Herr GR Klucsarits.

 

GR Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

(GR Christian Oxonitsch: Damit stelle ich den Antrag auf Unterbrechung der Sitzung! – Anhaltende Unruhe im Saal.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter (unterbrechend): Bitte, ich habe Herrn GR Klucsarits das Wort erteilt.

 

GR Rudolf Klucsarits (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

(GRin Mag Maria Vassilakou: Zur Geschäftsordnung! – GR Christian Oxonitsch: Nun ja, lasst es klären! – GR Mag Rüdiger Maresch: Wir haben eine Vertagung verlangt!)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter (unterbrechend): § 17 Abs 6, für alle die, die das nicht gelesen haben: § 17 Abs 6: „Hat ein Mitglied die Absetzung der Tagesordnung beantragt, hat die Abstimmung nach der Wortmeldung der vorgemerkten Redner und nach Schlusswort des Berichterstatters zu erfolgen.“ (Weiterhin große Unruhe im Saal.)

 

GR Rudolf Klucsarits (fortsetzend): Herr Vorsitzender, Sie klären das und ich melde mich dann nachher.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Gut, dann muss ich die Sitzung bis zur Klärung unterbrechen. (GRin Mag Maria Vassilakou: Ja, bitte!)

 

Wir nehmen uns vielleicht einmal 5 bis 10 Minuten vor. (Schriftführer GR Mag Thomas Reindl: Warum brauchen wir 10 Minuten, Entschuldigung, § 22b, Vertagung der Verhandlung, Anträge auf Vertagung der Verhandlung über ein Geschäftsstück sind sofort, jedoch nach Anhörung des Berichterstatters, ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Also, Sie können gleich weitermachen! - GR Mag Rüdiger Maresch: Seid Ihr nicht imstande, die Geschäftsordnung zu lesen? – GR Christian Oxonitsch in einer Ausgabe der Geschäftsordnung blätternd zu den GRÜNEN: Wo seht Ihr das!)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter (Die Verhandlung wieder aufnehmend): Meine Damen und Herren!

 

Ich melde mich noch einmal zum Wort. Es gibt zwei, etwas widersprüchliche Möglichkeiten. Die erste ... (Große Unruhe im Sitzungssaal.) Vielleicht ist es möglich, dass man mir, dem Vorsitzenden, zuhört. Es gibt zwei Überlegungen. Die eine, die ich angestellt habe, war der § 17 Abs 6, der wäre bei Absetzung so gewesen, wie ich es vorgelesen habe. Ich habe mich jetzt noch einmal kurzgeschlossen, es ist hier der § 22b auf Vertagung der Verhandlung gemeint. Es ist das Problem gewesen, dass man es hier vom Vorsitz nicht so genau hört. Dieser § 22b bedeutet, Anträge auf Vertagung der Verhandlung über ein Geschäftsstück sind sofort, jedoch nach Anhören des Berichterstatters ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Das war hier gemeint, also werden wir auch so verfahren. Wir sparen die restlichen 7 Minuten.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Wort. (GR Mag Rüdiger Maresch: Momentan ist ja die Sitzung unterbrochen!)

 

Die Sitzung ist aufgenommen und am Wort ist die Frau Berichterstatterin.

 

Berichterstatterin GRin Rosemarie Polkorab: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Sie wissen, dass dieser Akt ein sehr wichtiger ist. Es geht um die Vereinbarung über die Behandlung von Abfällen im Umweltzentrum Simmering. Sie kennen die

 

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