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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 82

 

- Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Vassilakou.

 

GRin Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Verehrte Damen und Herren!

 

Beim vorliegenden Geschäftsstück handelt es sich um Wohnungsbau und um die dazugehörige Verlegung eines Kinderspielplatzes. An sich sollte das nichts Ungewöhnliches sein, aber in diesem Fall glaube ich, es lohnt sich, das kurz noch einmal anzuschauen und diese Entscheidung vielleicht auch zu überdenken.

 

Es handelt sich hierbei um einen Kinderspielplatz, der sich in der Nähe einer größeren Gemeindebausiedlung befindet und über einen längeren Zeitraum versperrt war beziehungsweise sehr selten genutzt wurde. Es haben aber viele AnrainerInnen und insbesondere die BewohnerInnen des nahe gelegenen Gemeindebaus sogar mit Unterschriftenaktion ganz klar den Wunsch geäußert, dass dieser Kinderspielplatz geöffnet wird, dass er öffentlich zugänglich wird und dass er auch von ihren Kindern benutzt werden kann.

 

Die Unterschriften wurden übrigens bereits im vergangenen April im Büro von Frau StRin Kossina deponiert, und passiert ist gar nichts. Man möchte meinen, dass es in so einem Fall nichts Einfacheres als das gibt: Man macht den Kinderspielplatz zugänglich, und alle sind dann mehr oder weniger, unter Anführungszeichen - glücklich. Passiert ist aber nichts dergleichen, stattdessen hat man sich dazu entschlossen, diesen Kinderspielplatz samt dem angrenzenden Grundstück sozusagen zu verkaufen - dort sollen jetzt neue Wohnungen gebaut werden - und im Tausch dafür seitens der Stadt Wien ein anderes Grundstück zu erwerben, das nun als Kinderspielplatz benutzt werden soll.

 

Das klingt gut, ist es aber nicht, weil einiges dagegen spricht. Das Grundstück, das nun gekauft werden soll und künftig als Kinderspielplatz benutzt werden soll, hat mehrere Nachteile. Erstens befindet es sich direkt an einer sehr stark befahrenen Straße, das heißt, die Gefahr für Kinder liegt hier, glaube ich, auf der Hand. Es ist durchaus auch mit Lärmbelästigung zu rechnen. Der Kinderspielplatz befindet sich unmittelbar hinter einer größeren Lärmschutzwand, die aber nur bis zu einem gewissen Grad schützt, wie wir alle wissen. Man kann dort jedenfalls nicht von optimalen Rahmenbedingungen für einen Kinderspielplatz sprechen.

 

Darüber hinaus befindet sich der Kinderspielplatz in einer größeren Distanz zu der Gemeindebausiedlung, von der hier die Rede war und woher auch die meisten Unterschriften der Eltern kommen, die, wie gesagt, seinerzeit wünschten, dass der bereits in unmittelbarer Nähe vorhandene Spielplatz benutzt werden soll. Dazu kommt auch noch das Problem, dass sich auf diesem Grundstück, das künftig zu einem Spielplatz umgewandelt werden soll, eine Reihe von Bäumen befinden und dass dort Rodungen vorgenommen werden müssten.

 

Ehrlich gesagt, uns erscheint diese Vorgangsweise mäßig sinnvoll. Wir haben daher einen Antrag vorbereitet und regen hier an, doch eine Abänderung vorzunehmen. Wir schlagen vor, dass der Kinderspielplatz nicht verlegt wird, dass er auch weiterhin als Kinderspielplatz erhalten bleibt und dass der unmittelbar angrenzende Baugrund - wir sprechen ja mit diesem Geschäftsstück immerhin von zwei Baugründen - sehr wohl für Wohnungsbauzwecke benutzt wird, also verkauft wird und auch bebaut werden soll.

 

Wir schlagen daher vor, es soll eine kleinere Anlage auf dem zweiten Baugrund entstehen. Der Kinderspielplatz soll dort bleiben, wo er ist, und er soll öffentlich zugänglich gemacht werden, damit er auch benutzt werden kann, sowohl von den AnrainerInnen als auch von den Kindern des angrenzenden Gemeindebaus als auch von den Kindern, die in die neue Siedlung, die dort gebaut werden soll, einziehen werden. Und das andere Grundstück soll nicht gekauft werden.

 

In diesem Sinne bringe ich jetzt den Antrag ein. (Die Rednerin überreicht den Antrag der Vorsitzführung.) Ich ersuche Sie, diese Entscheidung zu überdenken und dem Antrag der GRÜNEN Ihre Unterstützung zu geben. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR Fuchs hat sich zum Wort gemeldet. - Bitte.

 

GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine Damen und Herren!

 

Man muss das ein bisschen ins richtige Licht rücken. Natürlich brauchen Kinder eine Lobby, und wir müssen für den Kinderspielplatz eintreten, das ist überhaupt keine Frage. Aber bei diesem Geschäftsstück ist es so, dass erstens der Kinderspielplatz - wir haben es schon gehört - ein nichtöffentlicher Spielplatz ist und nicht zugänglich gewesen ist. Von Seiten des 13. Bezirks hat man sich bemüht, dass dort endlich ein Spielplatz gefunden wird, der für die Allgemeinheit da ist, der auch vor Lärm geschützt ist und auf dem man alle diese Spielgeräte und so weiter unterbringen kann. Es nützt überhaupt nichts, wenn ich sage, ich habe einen kleinen Spielplatz, der nur von einem Exklusivzirkel verwendet werden kann, und keiner hat etwas davon. In Wirklichkeit müsste ich dann noch einen Spielplatz machen. Daher muss das schon ins rechte Licht gerückt werden.

 

Dieses Grundstück ist außerdem Bauland gewesen, und es ist dies ein Provisorium gewesen. Die Verwertung dieses Baulandes ist natürlich nicht verwunderlich, insbesondere weil einerseits für die Errichtung eines Kinderspielplatzes dieses Grundstück gar nicht als geeignet angesehen wurde, von der MA 11 und von verschiedenen Leuten. Es wurde dann sogar überprüft, ob man dieses Bauland vielleicht verwenden kann, um einen Mehrzweckbau für Kinder zu errichten. Auch das war nicht in Ordnung, das geht dort nicht, eben weil verschiedene Belastungen - Lärm und so weiter - vorhanden sind. Daher hat man dann dieses andere Grundstück gefunden, und der Bauträger, der jetzt auf diesem alten, kleinen, nicht zugänglichen Kinderspielplatz baut, errichtet auf seine Kosten die Zäune, die Spielgeräte, die Toranlagen und alles, was dort ist, auf diesem Platz und gestaltet das aus.

 

Ich habe mich dort bei den Bewohnern erkundigt. Sie wollen, dass dort ein großer, schöner Kinderspielplatz

 

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