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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 23.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 88

 

natürlich auch um. Wir haben ja einen Großteil der Bestimmungen im Dienstrecht und im Besoldungsrecht analog jenen des Bundes gestaltet, und erst heuer im Frühjahr haben wir einen Teil wieder im Besoldungs- beziehungsweise im Dienstrecht umgesetzt. Also deine Urgenz, dass wir sozusagen hier nichts machen, ist zu Unrecht erfolgt. Es ist selbstverständlich so – und du bist ja auch in dem zuständigen Ausschuss –, dass wir bemüht sind, entsprechende dienst- und besoldungsrechtliche Reformen umzusetzen. Dazu gehört auch, bitte, dass wir selbstverständlich als einen der Schwerpunkte die Anfangsbezüge angehoben haben. Wenn ich mir das in meiner Branche, in der Bankenbranche, anschaue, dann stelle ich fest, dass die Bezüge bei der Gemeinde Wien oder auch beim Bund viel, viel besser sind als im Kollektivvertrag der Banken, um hier nur ein Beispiel zu nennen.

 

Ein Punkt, bei dem ich geschmunzelt habe – du weißt ja, dass ich im Zentralausschuss des Finanzministeriums bin –, war die Zollwache. Man muss ja unterscheiden zwischen den uniformierten und den nichtuniformierten Zöllnern, die ja weiterhin bei uns im Ressort bleiben, allerdings woanders eingesetzt werden, etwa in Finanzämtern. Aber bei den Zollwachorganen – die Zahlen sind genannt worden, aber nur beispielhaft – ist der Minister recht säumig. Denn zum Beispiel am Flughafen Wien werden nach wie vor Zöllner, also Wachorgane – und das sind nicht wenige, es sind über hundert – eingesetzt. Derzeit ist es gar nicht möglich, dass das Innenministerium die übernimmt, denn sonst könnten wir den Flughafen zusperren. Es wäre nicht gewährleistetet, dass die ganzen Zollgesetze und Durchführungsbestimmungen vollzogen werden im Hinblick auf das Fehlen des dafür notwendigen Personals. Das Innenministerium – da gebe ich dir Recht – ist in vielen Punkten säumig und setzt nicht einmal bestehende Gesetze um.

 

Ein Punkt, den ich besonders erwähnen möchte, weil es wirklich ein großes Anliegen ist, das ist die Lehrlingsfrage innerhalb unserer Stadtverwaltung. Es gibt hier ein sehr gutes Konzept, auch wieder im Gegensatz zum Bund, der hier seit Jahren herumschustert mit Kräften, deren befristete Verträge dann auslaufen, mit Lehrlingen, wo das dann aber auch nicht so wirklich klappt, weil man nicht weiß, wie man die rechtlichen Fragen gestalten soll. Faktum ist, dass wir als Stadt Wien wirklich eine Musterstadtverwaltung sind und uns bemühen, einen großen, großen Beitrag zur Beseitigung Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen zu leisten.

 

Natürlich – ich darf das wieder urgieren – hätten wir gerne in Wien das Modell von Vorarlberg. Das ist bisher daran gescheitert, dass die Wiener Kammer nicht bereit ist, dieses gute Modell von Vorarlberg auch hier in Wien sozialpartnerschaftlich umzusetzen. Wir bilden in 28 Lehrberufen aus. Wir haben derzeit etwa 800, und wenn wir die Betriebe noch dazunehmen 1 000 Lehrlinge in Ausbildung. Nur eine Relationszahl dazu: Der Bund bildet in ganz Österreich in allen Ressorts 210 Lehrlinge aus, also ein Fünftel. (GR Dkfm Dr Fritz Aichinger: Das kann man nicht vergleichen!) Ich kann dir die Zahlen dann geben aus dem Budgetbegleitgesetz.

 

Ich möchte noch etwas besonders erwähnen, weil hier, glaube ich, auch Dank zu sagen ist. Seit 1964, also seit 40 Jahren, besteht jetzt unsere Lehrlingsausbildung. Wir haben in dieser Zeit 7 122 Lehrlinge in 41 Berufen ausgebildet, und sage und schreibe 600 Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung sind damit beschäftigt, diese Lehrlinge auch entsprechend auszubilden.

 

Derzeit ist ein Konzept zum Wiedereinstieg von Müttern oder Vätern nach der Karenz in Arbeit, ein sehr gutes Konzept. Es ist leider aus Zeitgründen nicht möglich, darauf näher einzugehen, ich möchte aber trotzdem erwähnen, dass auch auf diesem Gebiet, glaube ich, Pionierarbeit seitens unseres Personalbereiches geleistet wird.

 

Wenn Dr Ulm im Zusammenhang mit der Frage des Pensionsrechtes des Bundes wieder die Anpassung unseres Pensionsrechtes an das Bundespensionsrecht urgiert und hier einige Summen vorgerechnet hat, die momentan für mich nicht nachvollziehbar sind, darf ich ihm nur eines sagen zu den Kostenstrukturen. Im Gegensatz zum Bund zwingen wir unsere Kolleginnen und Kollegen nicht, in den Vorruhestand zu gehen. Beim Bund war das gang und gäbe. In meinem Ressort, im Finanzressort, war es überhaupt arg, angefangen von Sektionschefs bis hinunter in den Bereich der Finanz- und Zollämter, wo Kolleginnen und Kollegen sozusagen fast zwangsmäßig in den Vorruhestand geschickt wurden. Und die waren alle so etwa 55 Jahre alt. Also auch hier, glaube ich, können wir durchaus sagen, dass Wien anders ist und dass wir in Wien durchaus bessere Regelungen haben.

 

Ich verstehe daher die Kritik nicht, nicht nur jene am Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren. Es ist ja bitte unsinnig – und wir haben jetzt genug Beispiele –, in den einzelnen Ressorts Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, wenn Ausgliederungen vorgenommen wurden. Wenn dort nicht genug entsprechende Arbeitsplätze vorhanden sind, dann ist es vernünftig, hier entsprechende Regelungen vorzunehmen, und das gilt auch für uns in der Stadtverwaltung. Wenn nicht die Möglichkeit einer Umschulung besteht, dann soll man den Kolleginnen und Kollegen durchaus die Möglichkeit eröffnen, entsprechend vorher in den Ruhestand zu gehen.

 

Die Übergangsregelungen sind hier auch angesprochen worden. Darauf sind wir stolz, und wir bekennen uns zu diesen langen Übergangsregelungen. Es ist einfach ein total demokratischer Schritt, die Leute nicht von heute auf morgen zu Handlungen zu zwingen, die noch dazu dann auch großen finanziellen Verlust im Zusammenhang mit der Pension bringen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Durchrechnung für die Pension selbst.

 

Ich war gestern unterwegs im Zusammenhang mit den Zentralausschusswahlen in der Finanzprokuratur, wo 80 Prozent Akademikerinnen und Akademiker beschäftigt sind. Wenn ich mir die Klagen der Kolleginnen und Kollegen, vor allem der Frauen anhöre, dass die nie ihre 45 Jahre zusammenbringen werden, selbst wenn sie von der gesetzlichen Möglichkeit, dann bis 68 Jahren zu

 

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