Gemeinderat,
49. Sitzung vom 23.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 88
natürlich auch um. Wir haben ja einen Großteil der Bestimmungen im Dienstrecht und im Besoldungsrecht analog jenen des Bundes gestaltet, und erst heuer im Frühjahr haben wir einen Teil wieder im Besoldungs- beziehungsweise im Dienstrecht umgesetzt. Also deine Urgenz, dass wir sozusagen hier nichts machen, ist zu Unrecht erfolgt. Es ist selbstverständlich so – und du bist ja auch in dem zuständigen Ausschuss –, dass wir bemüht sind, entsprechende dienst- und besoldungsrechtliche Reformen umzusetzen. Dazu gehört auch, bitte, dass wir selbstverständlich als einen der Schwerpunkte die Anfangsbezüge angehoben haben. Wenn ich mir das in meiner Branche, in der Bankenbranche, anschaue, dann stelle ich fest, dass die Bezüge bei der Gemeinde Wien oder auch beim Bund viel, viel besser sind als im Kollektivvertrag der Banken, um hier nur ein Beispiel zu nennen.
Ein Punkt, bei dem ich geschmunzelt habe – du weißt
ja, dass ich im Zentralausschuss des Finanzministeriums bin –, war die
Zollwache. Man muss ja unterscheiden zwischen den uniformierten und den
nichtuniformierten Zöllnern, die ja weiterhin bei uns im Ressort bleiben,
allerdings woanders eingesetzt werden, etwa in Finanzämtern. Aber bei den
Zollwachorganen – die Zahlen sind genannt worden, aber nur beispielhaft – ist
der Minister recht säumig. Denn zum Beispiel am Flughafen Wien werden nach wie vor
Zöllner, also Wachorgane – und das sind nicht wenige, es sind über hundert –
eingesetzt. Derzeit ist es gar nicht möglich, dass das Innenministerium die
übernimmt, denn sonst könnten wir den Flughafen zusperren. Es wäre nicht
gewährleistetet, dass die ganzen Zollgesetze und Durchführungsbestimmungen
vollzogen werden im Hinblick auf das Fehlen des dafür notwendigen Personals.
Das Innenministerium – da gebe ich dir Recht – ist in vielen Punkten säumig und
setzt nicht einmal bestehende Gesetze um.
Ein Punkt, den ich besonders erwähnen möchte, weil es
wirklich ein großes Anliegen ist, das ist die Lehrlingsfrage innerhalb unserer
Stadtverwaltung. Es gibt hier ein sehr gutes Konzept, auch wieder im Gegensatz
zum Bund, der hier seit Jahren herumschustert mit Kräften, deren befristete
Verträge dann auslaufen, mit Lehrlingen, wo das dann aber auch nicht so
wirklich klappt, weil man nicht weiß, wie man die rechtlichen Fragen gestalten
soll. Faktum ist, dass wir als Stadt Wien wirklich eine Musterstadtverwaltung sind
und uns bemühen, einen großen, großen Beitrag zur Beseitigung Arbeitslosigkeit
bei den Jugendlichen zu leisten.
Natürlich – ich darf das wieder urgieren – hätten wir
gerne in Wien das Modell von Vorarlberg. Das ist bisher daran gescheitert, dass
die Wiener Kammer nicht bereit ist, dieses gute Modell von Vorarlberg auch hier
in Wien sozialpartnerschaftlich umzusetzen. Wir bilden in 28 Lehrberufen
aus. Wir haben derzeit etwa 800, und wenn wir die Betriebe noch dazunehmen
1 000 Lehrlinge in Ausbildung. Nur eine Relationszahl dazu: Der Bund
bildet in ganz Österreich in allen Ressorts 210 Lehrlinge aus, also ein
Fünftel. (GR Dkfm Dr Fritz Aichinger: Das
kann man nicht vergleichen!) Ich kann dir die Zahlen dann geben aus dem
Budgetbegleitgesetz.
Ich möchte noch etwas besonders erwähnen, weil hier,
glaube ich, auch Dank zu sagen ist. Seit 1964, also seit 40 Jahren,
besteht jetzt unsere Lehrlingsausbildung. Wir haben in dieser Zeit
7 122 Lehrlinge in 41 Berufen ausgebildet, und sage und schreibe
600 Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung sind damit beschäftigt,
diese Lehrlinge auch entsprechend auszubilden.
Derzeit ist ein Konzept zum Wiedereinstieg von
Müttern oder Vätern nach der Karenz in Arbeit, ein sehr gutes Konzept. Es ist
leider aus Zeitgründen nicht möglich, darauf näher einzugehen, ich möchte aber
trotzdem erwähnen, dass auch auf diesem Gebiet, glaube ich, Pionierarbeit
seitens unseres Personalbereiches geleistet wird.
Wenn Dr Ulm im Zusammenhang mit der Frage des Pensionsrechtes
des Bundes wieder die Anpassung unseres Pensionsrechtes an das
Bundespensionsrecht urgiert und hier einige Summen vorgerechnet hat, die
momentan für mich nicht nachvollziehbar sind, darf ich ihm nur eines sagen zu
den Kostenstrukturen. Im Gegensatz zum Bund zwingen wir unsere Kolleginnen und
Kollegen nicht, in den Vorruhestand zu gehen. Beim Bund war das gang und gäbe.
In meinem Ressort, im Finanzressort, war es überhaupt arg, angefangen von
Sektionschefs bis hinunter in den Bereich der Finanz- und Zollämter, wo
Kolleginnen und Kollegen sozusagen fast zwangsmäßig in den Vorruhestand
geschickt wurden. Und die waren alle so etwa 55 Jahre alt. Also auch hier,
glaube ich, können wir durchaus sagen, dass Wien anders ist und dass wir in
Wien durchaus bessere Regelungen haben.
Ich verstehe daher die Kritik nicht, nicht nur jene
am Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren. Es ist ja bitte unsinnig – und wir
haben jetzt genug Beispiele –, in den einzelnen Ressorts Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu beschäftigen, wenn Ausgliederungen vorgenommen wurden. Wenn dort
nicht genug entsprechende Arbeitsplätze vorhanden sind, dann ist es vernünftig,
hier entsprechende Regelungen vorzunehmen, und das gilt auch für uns in der
Stadtverwaltung. Wenn nicht die Möglichkeit einer Umschulung besteht, dann soll
man den Kolleginnen und Kollegen durchaus die Möglichkeit eröffnen,
entsprechend vorher in den Ruhestand zu gehen.
Die Übergangsregelungen sind hier auch angesprochen
worden. Darauf sind wir stolz, und wir bekennen uns zu diesen langen
Übergangsregelungen. Es ist einfach ein total demokratischer Schritt, die Leute
nicht von heute auf morgen zu Handlungen zu zwingen, die noch dazu dann auch
großen finanziellen Verlust im Zusammenhang mit der Pension bringen. Dasselbe
gilt natürlich auch für die Durchrechnung für die Pension selbst.
Ich war gestern unterwegs im
Zusammenhang mit den Zentralausschusswahlen in der Finanzprokuratur, wo
80 Prozent Akademikerinnen und Akademiker beschäftigt sind. Wenn ich mir
die Klagen der Kolleginnen und Kollegen, vor allem der Frauen anhöre, dass die
nie ihre 45 Jahre zusammenbringen werden, selbst wenn sie von der
gesetzlichen Möglichkeit, dann bis 68 Jahren zu
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