Gemeinderat,
50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 87
auf die Budgethoheit dieses
Hauses und es zeigen die Vorgänge im letzten Jahr, mit welcher Arroganz die
Mehrheit in diesem Haus bereits mit der Minderheit umgeht. Wir fordern Sie
daher auf, erinnern Sie sich doch an dieses Versprechen der Demut und räumen
Sie uns als Opposition, so wie es beim Wiener Wirtschaftsförderungsfonds und
beim WAFF gute Sitte ist, auch hier Sitz und Stimmrecht ein und respektieren
Sie die Rechte der Minderheit in diesem Haus! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren,
genau durch diese Fondskonstruktion wird auch die Volksanwaltschaft
ausgeschaltet. Herr Bürgermeister, Sie haben heute gemeint, dass es keine
rechtlichen Möglichkeiten gibt, diese Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft
herzustellen. Die Volksanwaltschaft ist hier ganz anderer Meinung. Sogar der
von der SPÖ nominierte Volksanwalt, Volksanwalt Kostelka, hat von diesem Pult
aus kritisiert, dass die Ausgliederungen der Stadt die Prüfungskompetenz der
Volksanwaltschaft immer mehr einengen. Die Volksanwaltschaft hat daher sogar
selbst einen Novellierungsvorschlag für die Wiener Stadtverfassung erarbeitet.
Die Volksanwaltschaft hat einen neuen Paragraphen unserer Verfassung
vorgeschlagen, der eben der Volksanwaltschaft ein Kontrollrecht einräumt. Ich
erinnere Sie auch hier an Ihr Versprechen der Demut, Herr Bürgermeister! Nehmen
Sie die Volksanwaltschaft ernst und lassen Sie die Volksanwaltschaft prüfen! (Beifall
bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir
wollen mit dieser Anfrage auch die rechtliche Konstruktion des Fonds insgesamt hinterfragen.
Es sind schon im Begutachtungsverfahren vor einem Jahr hier
verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht worden, Bedenken, dass mit diesem
Schritt die Grenzen der Ausgliederung eigentlich überschritten werden, dass die
Konstruktion damit verfassungswidrig ist. Auch die Fondssatzung ist
rechtswidrig. Das Wiener Stiftungs- und Fondsgesetz bestimmt nämlich in seinem
§ 20, dass der Fonds ein ausreichendes Vermögen haben muss. Meine Damen
und Herren, es gibt hier unabhängige Rechtsgutachten, die zeigen, dass die
Fondssatzung damit rechtswidrig ist. Es muss nämlich einen Anspruch des Fonds
auf Dotation geben. Ein Fonds braucht eine gesetzliche Grundlage für die
Dotation oder zumindest ein Finanzierungsübereinkommen für mehrere Jahre, so
wie es etwa der Krankenanstaltenverbund hat, damit er eben ein Vermögen hat und
damit rechtmäßig agieren kann. All das fehlt beim Fonds. Es gibt daher
Rechtsgutachten, die nachweisen, dass die Fondssatzung, so wie sie vorliegt,
rechtswidrig ist. Auch der Bescheid über diese Fondssatzung hätte von der
damals zuständigen StRin Brauner niemals erlassen werden dürfen. Dieser
Bescheid ist rechtswidrig. Er muss aufgehoben werden. Herr Bürgermeister, das
wird von unabhängigen Rechtsgutachten bestätigt. Ich fordere Sie daher in diesem
Zusammenhang auf, nehmen Sie das ernst, nehmen Sie Ihr Aufsichtsrecht wahr und
beenden Sie das Chaos in dieser Geschäftsgruppe! (Beifall bei der FPÖ.)
Es besteht aber noch eine ganz andere Gefahr, und
zwar eine Gefahr für die vielen Vereine, für die Organisationen, die die
wichtigen Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe erfüllen, weil die
Förderrichtlinien des Fonds gegen das Vergaberecht verstoßen, gegen das
Bundesvergabegesetz, denn es liegt derzeit im Ermessen des Fonds
Dienstleistervereine anzuerkennen oder die Anerkennung jederzeit wieder zu
entziehen. Es ist daher diese Konstruktion des Fonds ein Umgehungsgeschäft zur
geschickten Umgehung des Vergaberechts. Meine Damen und Herren, wenn es nicht
gelingt, diese Richtlinien im Fonds vergaberechtskonform auszugestalten, dann
ist diese Konstruktion insgesamt gescheitert, dann droht diese gesamte
Konstruktion allein schon wegen Vergaberechtswidrigkeit von den Höchstgerichten
aufgehoben zu werden und dann sind genau all diese Vereine bedroht, die Organisationen,
die diese Aufgaben erfüllen.
Herr Bürgermeister, es hängt daher die
Gesamtkonstruktion aus mehreren Gründen juristisch völlig in der Luft. Es war
diese Ausgliederung ein Huschpfuschgesetz, es war eine Huschpfuschaktion der
damaligen Geschäftsgruppe Brauner, es ist der Satzungsbescheid von ihr
rechtswidrig und es ist die gesamte Konstruktion insgesamt vergaberechtswidrig.
Es ist daher diese damalige Geschäftsgruppe Brauner mit den ganzen juristischen
Dingen rundherum offenbar völlig überfordert gewesen. Herr Bürgermeister, all
das wird von unabhängigen Rechtsgutachten jetzt bestätigt. Wir fordern Sie
daher auf, sorgen Sie für eine gesetzeskonforme Vorgangsweise und beenden Sie
das Chaos in dieser Geschäftsgruppe! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, Herr Bürgermeister, lassen
sie mich in der Zeit, die mir noch verbleibt, auf die Frage eingehen, die Sie
eigentlich als aktuell bezeichnet haben. Wenn Sie gemeint haben, dass all diese
demokratiepolitischen Dinge für Sie eigentlich keine Aktualität besitzen,
lassen Sie mich auf das Asylgesetz eingehen. Herr Bürgermeister, wir haben mit
diesem neuen Asylgesetz ein Wahlversprechen eingelöst. Wir haben damit unser
Wahlversprechen eingelöst, den Asylmissbrauch in Österreich abzustellen. Es ist
für uns ein Kompliment, wenn von Ihnen, von der SPÖ, aber auch von den Grünen,
das neue Asylgesetz als das Schärfste in ganz Europa bezeichnet worden ist.
Aber, Herr Bürgermeister, ich kann
Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, Sie haben das heute ja wieder durchklingen
lassen, auf einem Auge blind zu sein! Ich kann Ihnen den Vorwurf nicht
ersparen, dass Sie echte Flüchtlinge und Asylmissbraucher, also Asylbetrüger,
immer wieder in den gleichen Topf werfen. Sie müssten doch wissen, dass auf
Grund der Zahlen, die hier vorliegen, 80 Prozent der Antragssteller keine
echten Flüchtlinge sind, dass 80 Prozent Wirtschaftsflüchtlinge sind, die
gar keinen echten Asylgrund haben. (Bgm
Dr Michael Häupl: Entschuldigung, aber das entscheidet das Gericht! Das
entscheiden doch nicht Sie! Ihr Gesetz hat festgelegt, dass das das Gericht
entscheidet! Das ist einfach unglaublich!) Sie müssten auch wissen, Herr
Bürgermeister, dass jeder zweite Asylwerber in die Illegalität untertaucht,
dass also jeder zweite Asylwerber mit dem Vorsatz nach Österreich kommt, hier
das Asylrecht
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