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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 87

 

auf die Budgethoheit dieses Hauses und es zeigen die Vorgänge im letzten Jahr, mit welcher Arroganz die Mehrheit in diesem Haus bereits mit der Minderheit umgeht. Wir fordern Sie daher auf, erinnern Sie sich doch an dieses Versprechen der Demut und räumen Sie uns als Opposition, so wie es beim Wiener Wirtschaftsförderungsfonds und beim WAFF gute Sitte ist, auch hier Sitz und Stimmrecht ein und respektieren Sie die Rechte der Minderheit in diesem Haus! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, genau durch diese Fondskonstruktion wird auch die Volksanwaltschaft ausgeschaltet. Herr Bürgermeister, Sie haben heute gemeint, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, diese Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft herzustellen. Die Volksanwaltschaft ist hier ganz anderer Meinung. Sogar der von der SPÖ nominierte Volksanwalt, Volksanwalt Kostelka, hat von diesem Pult aus kritisiert, dass die Ausgliederungen der Stadt die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft immer mehr einengen. Die Volksanwaltschaft hat daher sogar selbst einen Novellierungsvorschlag für die Wiener Stadtverfassung erarbeitet. Die Volksanwaltschaft hat einen neuen Paragraphen unserer Verfassung vorgeschlagen, der eben der Volksanwaltschaft ein Kontrollrecht einräumt. Ich erinnere Sie auch hier an Ihr Versprechen der Demut, Herr Bürgermeister! Nehmen Sie die Volksanwaltschaft ernst und lassen Sie die Volksanwaltschaft prüfen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, wir wollen mit dieser Anfrage auch die rechtliche Konstruktion des Fonds insgesamt hinterfragen. Es sind schon im Begutachtungsverfahren vor einem Jahr hier verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht worden, Bedenken, dass mit diesem Schritt die Grenzen der Ausgliederung eigentlich überschritten werden, dass die Konstruktion damit verfassungswidrig ist. Auch die Fondssatzung ist rechtswidrig. Das Wiener Stiftungs- und Fondsgesetz bestimmt nämlich in seinem § 20, dass der Fonds ein ausreichendes Vermögen haben muss. Meine Damen und Herren, es gibt hier unabhängige Rechtsgutachten, die zeigen, dass die Fondssatzung damit rechtswidrig ist. Es muss nämlich einen Anspruch des Fonds auf Dotation geben. Ein Fonds braucht eine gesetzliche Grundlage für die Dotation oder zumindest ein Finanzierungsübereinkommen für mehrere Jahre, so wie es etwa der Krankenanstaltenverbund hat, damit er eben ein Vermögen hat und damit rechtmäßig agieren kann. All das fehlt beim Fonds. Es gibt daher Rechtsgutachten, die nachweisen, dass die Fondssatzung, so wie sie vorliegt, rechtswidrig ist. Auch der Bescheid über diese Fondssatzung hätte von der damals zuständigen StRin Brauner niemals erlassen werden dürfen. Dieser Bescheid ist rechtswidrig. Er muss aufgehoben werden. Herr Bürgermeister, das wird von unabhängigen Rechtsgutachten bestätigt. Ich fordere Sie daher in diesem Zusammenhang auf, nehmen Sie das ernst, nehmen Sie Ihr Aufsichtsrecht wahr und beenden Sie das Chaos in dieser Geschäftsgruppe! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es besteht aber noch eine ganz andere Gefahr, und zwar eine Gefahr für die vielen Vereine, für die Organisationen, die die wichtigen Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe erfüllen, weil die Förderrichtlinien des Fonds gegen das Vergaberecht verstoßen, gegen das Bundesvergabegesetz, denn es liegt derzeit im Ermessen des Fonds Dienstleistervereine anzuerkennen oder die Anerkennung jederzeit wieder zu entziehen. Es ist daher diese Konstruktion des Fonds ein Umgehungsgeschäft zur geschickten Umgehung des Vergaberechts. Meine Damen und Herren, wenn es nicht gelingt, diese Richtlinien im Fonds vergaberechtskonform auszugestalten, dann ist diese Konstruktion insgesamt gescheitert, dann droht diese gesamte Konstruktion allein schon wegen Vergaberechtswidrigkeit von den Höchstgerichten aufgehoben zu werden und dann sind genau all diese Vereine bedroht, die Organisationen, die diese Aufgaben erfüllen.

 

Herr Bürgermeister, es hängt daher die Gesamtkonstruktion aus mehreren Gründen juristisch völlig in der Luft. Es war diese Ausgliederung ein Huschpfuschgesetz, es war eine Huschpfuschaktion der damaligen Geschäftsgruppe Brauner, es ist der Satzungsbescheid von ihr rechtswidrig und es ist die gesamte Konstruktion insgesamt vergaberechtswidrig. Es ist daher diese damalige Geschäftsgruppe Brauner mit den ganzen juristischen Dingen rundherum offenbar völlig überfordert gewesen. Herr Bürgermeister, all das wird von unabhängigen Rechtsgutachten jetzt bestätigt. Wir fordern Sie daher auf, sorgen Sie für eine gesetzeskonforme Vorgangsweise und beenden Sie das Chaos in dieser Geschäftsgruppe! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, Herr Bürgermeister, lassen sie mich in der Zeit, die mir noch verbleibt, auf die Frage eingehen, die Sie eigentlich als aktuell bezeichnet haben. Wenn Sie gemeint haben, dass all diese demokratiepolitischen Dinge für Sie eigentlich keine Aktualität besitzen, lassen Sie mich auf das Asylgesetz eingehen. Herr Bürgermeister, wir haben mit diesem neuen Asylgesetz ein Wahlversprechen eingelöst. Wir haben damit unser Wahlversprechen eingelöst, den Asylmissbrauch in Österreich abzustellen. Es ist für uns ein Kompliment, wenn von Ihnen, von der SPÖ, aber auch von den Grünen, das neue Asylgesetz als das Schärfste in ganz Europa bezeichnet worden ist.

 

Aber, Herr Bürgermeister, ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, Sie haben das heute ja wieder durchklingen lassen, auf einem Auge blind zu sein! Ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie echte Flüchtlinge und Asylmissbraucher, also Asylbetrüger, immer wieder in den gleichen Topf werfen. Sie müssten doch wissen, dass auf Grund der Zahlen, die hier vorliegen, 80 Prozent der Antragssteller keine echten Flüchtlinge sind, dass 80 Prozent Wirtschaftsflüchtlinge sind, die gar keinen echten Asylgrund haben. (Bgm Dr Michael Häupl: Entschuldigung, aber das entscheidet das Gericht! Das entscheiden doch nicht Sie! Ihr Gesetz hat festgelegt, dass das das Gericht entscheidet! Das ist einfach unglaublich!) Sie müssten auch wissen, Herr Bürgermeister, dass jeder zweite Asylwerber in die Illegalität untertaucht, dass also jeder zweite Asylwerber mit dem Vorsatz nach Österreich kommt, hier das Asylrecht

 

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