Gemeinderat,
50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 85 von 87
Ein Beispiel: Er hat uns vorgehalten, das mit der Volksanwaltschaft, das geht nicht, das geht bundesverfassungsrechtlich nicht – da bin ich als Dissertant über die Gesichtsmuskulatur des Geckos ein echter Experte, und deswegen sage ich, das geht nach der Bundesverfassung nicht – und hat den Art 148i B-VG in den Raum gestellt.
Jetzt muss man sagen, die Bundesverfassung hat den
Herrn Bürgermeister nicht daran gehindert, uns vor kurzem eine
Gemeindewahlordnung vorzulegen, in der er das Ausländerwahlrecht auf kommunaler
Ebene einführen wollte, wissend, dass das nach der Bundesverfassung niemals
gehen kann, und der Verfassungsgerichtshof hat es auch aufgehoben. Logisch.
Dann, wenn es darum geht, Prüfkompetenzen
festzulegen, sagt er: Uje, da könnte die Bundesverfassung dagegen sein, und da
bin ich jetzt vorsichtig. Bevor ich diesem Gemeinderat und der
Volksanwaltschaft zusätzliche Rechte zugestehe, sage ich einmal, das geht mit
der Bundesverfassung nicht. Da trau ich mich nicht drüber, eine solche Vorlage
mache ich nicht.
Ich rate dem Herrn Bürgermeister, den Prof Mayer zu
fragen. Ich meine, es kann sein, dass er dem Mayer nicht mehr traut, weil er
ihn in der Frage Ausländerwahlrecht schlecht beraten hat, weil er gemeint hat,
dass das geht. Aber Mayer ist in seiner Ansicht beim 148er identisch mit allen
anderen. „148i B-VG" – ich lese seinen Kommentar – „ermächtigt den
Landesverfassungsgesetzgeber, die Volksanwaltschaft auch im Landesbereich für
zuständig zu erklären. Fraglich könnte sein, ob dabei nur eine gegenüber 148a
Abs 1 B-VG eingeschränkte Kompetenz der Volksanwaltschaft begründet werden
kann, zum Beispiel nur auf die Privatwirtschaftsverwaltung des Landes. Dies ist
wohl zu verneinen."
Sollte er diese Sätze als ausgewiesener
Verfassungsexperte gelesen haben und sich nicht sicher sein, worum es geht,
helfe ich ihm ein bisschen. Die Frage stellt sich bei Gemeindekompetenzen. Da
könnte es wirklich so sein, dass die Volksanwaltschaft nicht zuständig ist.
Aber bei Landeskompetenzen – und die Grundversorgung ist nicht
Gemeindekompetenz, sondern Landeskompetenz und wird vom Fonds Soziales Wien
vollzogen –, da ist es eindeutig so. Daher wäre natürlich die Volksanwaltschaft
zuständig, wenn dieser Landesverfassungsgesetzgeber – und da brauche ich keinen
Österreich-Konvent, Kollegin Ramskogler, da brauche ich gar nichts, da brauche
ich nur einen Beschluss da in diesem Landtag – beschließen würde, dass wir den
148i auch für den Fonds Soziales Wien anwenden sollten. Die Juristen dieses
Hauses wissen das, sie wissen das genauso wie der Bürgermeister, ein
ausgewiesener Verfassungsexperte, aber es geht halt wieder einmal darum, die
Oppositionen an der Nase herumzuführen und zu sagen: Nein, das geht alles
nicht. Und das werden wir dem Bürgermeister nicht durchgehen lassen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Und wenn Sie, Frau Kollegin
Ramskogler, und auch Sie, Frau Stadträtin, in der Gemeinderatsdebatte über das
Budget das gute Klima im Beirat des Fonds Soziales Wien gelobt haben, dann sage
ich Ihnen: Ganz recht. Dort ist wirklich ein gutes Klima, und ich parliere dort
gern mit den anderen Anwesenden, einschließlich dem Herrn Geschäftsführer und
der Frau Stadträtin, und es ist eigentlich amüsant. Also es gibt dort etwas zu
Trinken, es gibt einen Kaffee, die einen wollen lieber Keks, die anderen Obst,
jeder ist befriedigt. Der Punkt ist nur: Aus den Gesprächen dort den Schluss zu
ziehen, dass wir das eine oder andere nicht genauer wissen wollen, und das
heute hier heraußen so darzustellen, als ob es so gewesen wäre, das ist nicht
nur unlauter, das ist auch falsch. Es ist auch deswegen falsch – weil Sie den
einen Punkt ganz konkret angesprochen haben –, weil wir die Frage des Budgets
ganz genau releviert haben und weil wir gesagt haben: Wir glauben das alles,
was der Kollege Hacker sagt, wir können es zwar nicht immer nachvollziehen,
aber wir glauben es ihm einmal per se. Wir haben auch der Frau Stadträtin
geglaubt, dass sie uns bis zum Freitag voriger Woche die Zahlen so vorlegen
wird, wie wir sie erstens ersucht und zweitens besprochen und sie auch zugesagt
hat.
Ich habe das auch geglaubt
und habe in der Vorbereitung auf diese Dringliche Anfrage zu meiner Fraktion
gesagt: Freunde, ich sage euch was, da wird nichts übrigbleiben. Da bekommen
wir einen Zettel, denn die Frau Stadträtin hat das zugesagt und der
Geschäftsführer Hacker auch, da steht das alles drauf, genauso wie wir es
gefragt haben – diese Fragen haben wir ja auch schriftlich eingebracht; ich
habe sie hier mit, man kann sie nachher nachlesen –, und deswegen wird auch
nichts übrigbleiben. Da wird nichts übrigbleiben, da laufen wir auf. Ich war
wirklich der Annahme, dass die Frau Stadträtin und der Herr Geschäftsführer das
tun, was sie uns zugesagt haben.
Und als ich dann am Freitag
Nachmittag dieses Blatt hier bekommen habe, das heute schon mehrfach Gegenstand
der Debatte war, war ich eigentlich in meiner Aussage gestraft, denn ich habe
wirklich geglaubt, dass es die Frau Stadträtin, dass es der Geschäftsführer
Hacker ernst meinen und uns das beantworten, was wir gefragt haben. Das haben
sie aber nicht. Sie haben viele wesentliche Punkte unterlassen, nämlich genau
die, um die es geht, Kollegin Ramskogler, und das wissen Sie.
Es geht um die Frage, ob die
50 zusätzlichen Millionen für den Bereich des Sozialwesens, die die Frau
Stadträtin gelobt hat, die im Fonds Soziales Wien ankommen, tatsächlich
50 zusätzliche Millionen sind, oder ob sich dahinter Kosten verstecken,
die davor in Ansätzen anderer Magistratsabteilungen budgetiert waren, die das
Personal betreffen, die den Betriebsaufwand in der Verwaltung betreffen und
nicht die sozialen Leistungen.
Der Herr Bürgermeister hat
es ja heute in seiner Anfragebeantwortung in den Ansätzen genannt, zwar vorerst
noch nicht vollständig nachvollziehbar, aber er hat es genannt. Aber diese Antwort
in Zahlen, Daten und, Fakten hätten wir uns am Freitag erwartet, und deshalb
war diese Dringliche Anfrage notwendig, denn sonst hätten wir sie nie bekommen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Als
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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