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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 89

 

Kontrollamtsbericht festgestellt wurde, dass dort eine Riesen-Werbetafel angebracht wird, die extrem beleuchtet ist, worüber sich sämtliche Anrainer beschweren, aber von der Stadt Wien stört das scheinbar niemanden. Wenn nach mir Herr Dr Stürzenbecher reden wird, dann höre ich ihn schon, wie er sagt: „Das war ja nur so ein dünner Bericht"; das heißt, in Wien ist alles in Ordnung. Ich glaube eher, Herr Dr Stürzenbecher: Seien Sie froh, dass nicht mehr aufgedeckt wird, denn sonst kämen Sie mit diesen paar Blättern nicht aus! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es hat sich - auch das möchte ich nicht verhehlen - zugegebenermaßen schon einiges verändert, und es wurde den Empfehlungen des Rechnungshofes angepasst, wie etwa die Satzungsänderungen beim Fonds. Aber vieles läuft doch nicht so rund, wie man uns immer weiszumachen versucht. Vielleicht ist aber dieser Rechnungshofbericht einmal mehr dazu angetan, die Fehler in diesem Spiegel zu erkennen und Anregungen aufzugreifen, um in Zukunft mit den Mitteln des Steuerzahlers - und der ist es, der letztlich die Kosten trägt - sorgsamer umzugehen.

 

Mein Dank gilt noch einmal dem Rechnungshof für diesen Bericht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Herr Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der jährliche Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes basiert auf Art 127 Abs 6 und 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Dort ist im Abs 6 festgelegt, dass der Rechnungshof dem Landtag über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr spätestens bis 31. Dezember jeden Jahres Bericht erstattet, und im Abs 8 steht, dass die Bestimmungen dieses Artikels auch für die Gebarung der Stadt Wien gelten, wobei anstelle des Landtages der Gemeinderat und anstelle der Landesregierung der Stadtsenat tritt.

 

Ich glaube sagen zu können, dass die in der Bundesverfassung festgelegte Zusammenarbeit, das Zusammenwirken zwischen dem Gemeinderat und dem Rechnungshof, eine sehr positive ist und dass dieses Zusammenwirken sich bewährt hat. Die Überprüfung der gegenständlichen Gebarungen auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, aber auch auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und im Interesse von uns allen. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, ich kann sagen, die Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes über Wien, die entsprechenden Wahrnehmungsberichte, stellen Wien alles in allem regelmäßig, immer ein sehr gutes Zeugnis aus! Darauf können wir wirklich stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich meine, das gilt auch für die heute zur Debatte stehenden Berichte. Dort, wo Kritik geübt wird - es ist ja selbstverständlich, dass irgendwo auch Kritik geübt wird; es ist geradezu denkunmöglich - da müsste man sonst den Rechnungshof abschaffen -, dass überhaupt keine Kritik geübt wird. Denn wenn dem nicht so wäre, wenn der Rechnungshof nur schreiben würde, alles ist absolut super, und nach unserer Meinung kann sich überhaupt nichts ändern, dann bräuchten wir ihn ja nicht. So gesehen sind meiner Meinung nach die Berichte überaus positiv zu sehen. Und dort, wo Kritik geübt wird, betrachten die zuständigen Organe Wiens dies als konstruktive Kritik, die dazu beitragen soll - und oft auch tatsächlich dazu beiträgt -, dass die Arbeit für die BürgerInnen dieser Stadt noch besser wird.

 

Zu dem, was Herr Klubobmann Tschirf betreffend das Rederecht des Präsidenten des Rechnungshofes gesagt hat: Wenn ich mich richtig erinnere, war es nicht so, dass das nur die ÖVP und der Kollege Prochaska beschlossen haben, sondern soweit ich mich erinnern kann, ist dieser Beschluss, damit er die notwendige Mehrheit bekommen hat, schon auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten und aufgrund der echten Überzeugung der Sozialdemokraten gefasst worden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Darauf möchte ich im Interesse der historischen Wahrheit schon hinweisen. (Beifall bei der SPÖ.) Jedes schöne Kind hat viele Väter, und so gesehen kann man diese gute Idee natürlich für verschiedene Leute beanspruchen, aber so einseitig geht es sicher nicht.

 

Wo ich auch noch auf Herrn Klubobmann Tschirf eingehen möchte, ist dass er sich sehr für eine Verstärkung der politischen Kontrolle ausgesprochen hat. Da kann ich ihm zustimmen. Nur würde ich dann wirklich auch empfehlen, dass die Wiener ÖVP, falls sie es kann, sich in der Bundes-ÖVP dahin gehend durchsetzt, dass es auch im Nationalrat bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein Minderheitsrecht gibt. Das gibt es dort nämlich nicht, das gibt es aber bei uns durch Stimmen der Sozialdemokraten schon! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wie gesagt: Das Rederecht des Präsidenten des Rechnungshofes vor dem Gemeinderat erachte ich für sehr positiv. Der frühere Präsident des Rechnungshofes Dr Fiedler hat in seiner Rede vor dem Gemeinderat am 19. Dezember 2003 diese gemeinsame Besprechung von Berichten des Rechnungshofes als Ausdruck einer besonderen Verbundenheit zwischen dem Wiener Gemeinderat und dem Rechnungshof bewertet und betont, dass der Rechnungshof ja auch ein Organ des Wiener Gemeinderates sei. Bei Walter/Mayer, "Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts", heißt es sogar: "ein Hilfsorgan des Landtages und des Nationalrates". Das Wort "Hilfsorgan" möchte ich aus Höflichkeit nicht erwähnen, aber der Rechnungshof ist ein Organ von uns, und in dem Sinn ist das Zusammenwirken ein sehr sinnvolles.

 

Es hat zwischen dem Rechnungshof und dem Wiener Gemeinderat traditionell ein sehr gutes Zusammenwirken gegeben, speziell auch zwischen dem vormaligen Präsidenten und dem Wiener Gemeinderat, und ich bin zuversichtlich, dass auch das Zusammenwirken zwischen dem neuen Rechnungshofpräsidenten - wenn ich

 

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