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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 89

 

das Land einer der Vorreiter dafür ist, dass der Präsident des Rechnungshofes die Möglichkeit hat, hier im Rahmen der Behandlung seiner Berichte das Wort zu ergreifen und hiezu auch Stellung zu nehmen. Ich glaube auch, dass gerade der Umstand, dass dieses Rederecht besteht, die positive Stimmung sichtbar macht, die die Stadt Wien der Finanzkontrolle und insbesondere auch dem Rechnungshof entgegenbringt.

 

Ich möchte mich daher auch besonders für die Redebeiträge von Ihnen bedanken, in denen Sie erstens die Arbeit des Rechnungshofes positiv erwähnt haben und in denen Sie darüber hinaus dem Rechnungshof Dank für die Arbeit, die er geleistet hat, ausgesprochen haben. Ich werde daher - ein Redner hat das ausdrücklich getan - diesen Dank, der ja insbesondere den Mitarbeitern zugute kommt, die die Berichte verfasst haben, auch an die betreffenden Mitarbeiter weiterleiten.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stehen heute zwei Berichte auf der Tagesordnung. Aber gestatten Sie mir, da dies die erste Sitzung ist, an der ich in dieser Funktion teilnehmen kann - es hat Herr GR Stürzenbecher schon darauf hingewiesen -, dass ich Ihnen mein Amtsverständnis als neuer Präsident des Rechnungshofes kurz erläutere, weil ja - und auch das ist schon angesprochen worden - der Rechnungshof funktionell auch Organ des Gemeinderates ist und daher Sie, meine Damen und Herren, als solches der Kontrollherr in diesem Bereich des Rechnungshofes sind.

 

Meines Erachtens ist der Rechnungshof Anwalt der österreichischen Steuerzahler und auch Berater der Entscheidungsträger der Republik. Ich glaube, unser Ziel ist es, für einen optimalen Einsatz der öffentlichen Mittel zu sorgen, die Verringerung der Kosten herbeizuführen und darüber hinaus auch die Erhöhung des Nutzens des Mitteleinsatzes zu gewährleisten. Es kommt uns dabei die Aufgabe zu zu kontrollieren und zu beraten, wobei wir - und ich glaube, es ist wichtig, das zu sagen - nicht Gegner der geprüften Stellen sind, sondern Partner dabei zu sein haben, dass die geprüften Stellen durch umsetzbare Vorschläge und Anbieten konkreter, beratender Hilfe unterstützt werden, sodass wir Ihnen zur Seite stehen und Ihnen bei Ihrer sicherlich sehr schweren Arbeit helfen können.

 

Der Rechnungshof ist daran interessiert, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit durch die Einbringung seines Know-hows gemeinsam mit den geprüften Stellen optimale Lösungen erbringen zu können. Hiebei ist es auch - das möchte ich ebenfalls erwähnen - unser besonderes Anliegen, dass die Rechte der geprüften Stellen in jeder Hinsicht gewahrt werden und dass insbesondere der Grundsatz "Audiatur et altera pars" und die Geheimhaltungsverpflichtungen speziell in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingehalten werden.

 

Es ist auch, glaube ich, gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel unbedingt erforderlich, dass öffentliche Gelder - das ist auch schon angesprochen worden – gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingesetzt werden. Als Organ der Finanzkontrolle sind wir daran interessiert, die Kontrolle zu stärken, die Flucht aus der Kontrolle zu vermeiden, die Bürokratie abzubauen und darüber hinaus Kontrolldefizite zu beseitigen. Uns ist es daher ein besonderes Anliegen, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auch mit anderen Kontrolleinrichtungen anzubieten und zu leben, weil wir eben kein Monopol der Finanzkontrolle haben, sondern Teil der Finanzkontrolle sind, und hiebei sicherlich ein wesentlicher Teil.

 

Ich möchte in dem Zusammenhang und bei diesem Punkt auch dem Kontrollamt der Stadt Wien und insbesondere Herrn Dr List, der hier anwesend ist, sowie auch der Internen Revision für die sehr guten Kontakte und auch für die äußerst zufriedenstellende Zusammenarbeit danken. Wir werden zwecks weiterer Stärkung der Zusammenarbeit in Zukunft sicherlich unsere Kooperationen als solche vertiefen und haben diesbezüglich auch bereits eine gemeinsame Resolution gefasst beziehungsweise unser Anliegen zu Papier gebracht.

 

Ein signifikantes Beispiel für die Wichtigkeit des Rechnungshofes ist auch der Umstand, dass der Rechnungshof ein länderübergreifendes Prüforgan ist, sodass er - und das ist von Herrn GR Tschirf angesprochen worden - in der Lage ist, gerade im Hinblick auf die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und im Hinblick auf die Verbundenheit der Finanzwirtschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden Querschnittsprüfungen durchzuführen. Das wurde in diesem Gemeinderat bereits im Vorjahr in der 37. Sitzung angesprochen, als eine Querschnittsprüfung der Landeslehrer behandelt wurde, was in diesen Tagen sicherlich von einer gewissen Aktualität ist.

 

Als weiteres Beispiel dafür bieten sich aber auch die zwei Berichte an, die heute auf der Tagesordnung stehen, weil darin wiederum die Querschnittsprüfungen des Rechnungshofes als solche zum Ausdruck kommen. Es ist dies zum einen der Bericht betreffend das Nulldefizit - das ist auch angesprochen worden -, und es ist der Bericht betreffend Umsetzung der RAMSAR-Konvention, der Bericht betreffend Organisation der land- und forstwirtschaftlichen Förderung in Österreich. Beide Berichte beinhalten länderübergreifende Querschnittsprüfungen und lassen daher, glaube ich, auch erkennen, dass ein Wegfall der Prüfbefugnisse des Rechnungshofes in den Ländern zu Kontrolldefiziten führen würde und insbesondere negative Auswirkungen haben dürfte.

 

Ich ersuche Sie daher - und bin dafür dankbar, dass Sie das angesprochen haben -, insbesondere Vorschläge, die in die Richtung gehen, Kontrolldefizite zu vermeiden, zur Schaffung von Rechtsklarheit beizutragen, Bürokratie abzubauen, die Aktualisierung der Berichterstattung zu ermöglichen, welche derzeit im Österreich-Konvent behandelt werden, auch mit zu unterstützen. Es handelt sich dabei um den Vorschlag, dass beispielsweise auch bei den Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern die amtswegige Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes oder der Landesrechnungshöfe eingeführt wird. Es besteht derzeit diesbezüglich keine Möglichkeit, obwohl gerade diese Gemeinden teilweise ein höheres

 

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