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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 89

 

Haushaltsvolumen beziehungsweise ein höheres Haushaltsdefizit haben als Städte, die der Prüfpflicht des Rechnungshofes unterliegen.

 

Man darf dabei auch nicht vergessen zu erwähnen, dass sich beispielsweise allein der Schuldendienst der Gemeinden von 1992 bis 2002 um nahezu 60 Prozent erhöht hat. Ich weiß, dass das die Stadt Wien als solche nicht unmittelbar betrifft. Aber ich glaube, es ist sicherlich auch aus der Sicht der Stadt Wien zweckmäßig, dass anderorts diesbezüglich bestehende Kontrolldefizite beseitigt werden und darüber hinaus im Hinblick auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht tatsächlich auch die gleichen Voraussetzungen, wie sie in Wien bestehen, geschaffen werden.

 

Es ist meiner Ansicht nach auch ein wichtiger Punkt im Sinn der Finanzkontrolle, dass man versucht, hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse von öffentlichen Unternehmungen die derzeit 50 Prozent, an denen die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes greift, auf 25 Prozent zu senken. Dies ist ein Punkt, der beispielsweise in den Ländern Steiermark und Burgenland bereits vollzogen worden ist. Ich glaube, dass die Herabsetzung des Beteiligungsverhältnisses dazu führt, dass erstens die Flucht aus der Kontrolle nicht mehr stattfinden kann und darüber hinaus aufwendige Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Feststellung des Beherrschungstatbestandes, der dann erst eine Rechnungshofprüfung ermöglicht, wegfallen würden.

 

Ich ersuche Sie, im Interesse der Finanzkontrolle diese Vorschläge zu unterstützen, weil ich glaube, dass das sicherlich wesentlich zu einer Stärkung der Finanzkontrolle beitragen wird.

 

Zum Tätigkeitsbericht des Jahres 2003 möchte ich noch kurz etwas anmerken, da dieser auch in Bezug auf das abgeschlossene Finanzausgleichspaktum für die Jahre 2005 bis 2008 eine Aktualität dadurch hat, dass er die Entwicklung des Nulldefizits in den Jahren 2001 und 2002 ausführt. Es sind im Jahr 2001 einnahmenseitig und im Jahr 2002 ausgabenseitig die Ziele erreicht worden, wobei die Länder in den Jahren 2001 und 2002 ihre Vorgaben leicht überschritten haben.

 

Dabei fällt aber sicherlich auf, dass neben der gesteigerten Haushaltsdisziplin und den strukturellen Maßnahmen der Überschuss der Länder insbesondere durch eine Umstellung der Wohnbauförderung auf Maastricht-neutrale Kriterien, durch eine positive Anwendung der Auslegungsregeln des ESVG und durch die Ausgliederung von Krankenanstalten beziehungsweise Immobiliengesellschaften erreicht worden ist. Da ist auch zu erwähnen, dass allein durch die Wohnbauförderung 50 Prozent des Überschusses der Länder erzielbar gemacht wurden.

 

Der Bund konnte in den Jahren 2001 und 2002 seine Ziele im Wesentlichen erfüllen. Aber es ist auch zu bemerken, wenn man sich den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2003 anschaut, dass der Bund seine Verpflichtungen als solche bei weitem überschritten hat. Ich möchte nur erwähnen, dass die Vorgabe laut Stabilitätspakt 2001 bis 2004 0,75 Prozent betragen hat, das tatsächliche Ausmaß der Verschuldung aber 1,46 Prozent des BIP ausmacht. Es ist in dem Zusammenhang auch das zu erwähnen, was bereits das Finanzministerium dargelegt hat, nämlich dass es Einnahmenausfälle in der Höhe von zirka 1,5 Milliarden EUR brutto in diesem Jahr, sprich im Jahr 2004, geben wird.

 

Es wird daher sicherlich höchster Anstrengungen bedürfen, dass die im Finanzausgleich festgelegten Kriterien, nämlich einen ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus zu erzielen, mit einem Nulldefizit im Jahr 2008, auch tatsächlich erreicht werden. Es wird auch sehr schwer sein, dass die Länder ihre Vorgaben laut Stabilitätspakt von 0,6 Prozent bis 0,75 Prozent tatsächlich erreichen werden, noch dazu unter der Voraussetzung, dass die Ausgaben zu 80 bis 90 Prozent Pflichtausgaben sind und darüber hinaus geringe Gestaltungsmöglichkeiten auf der Einnahmenseite bestehen.

 

Aus diesem Grund glaube ich, dass es notwendig ist, die Strukturreformen, die begonnen worden sind, auch weiterzuführen. Es ist zu hoffen, dass der Österreich-Konvent seine Zielsetzungen auf eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung von Staatsaufgaben tatsächlich erreicht. Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung davon abhängen, ob eine gemäß Finanzausgleichspaktum eingesetzte Arbeitsgruppe in der Lage ist, auch Ergebnisse für eine weiterführende Verwaltungsreform zu erbringen.

 

Ich möchte daher abschließend mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger der Gebietskörperschaften appellieren, alles zu unternehmen, damit das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes - im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandortes, aber auch im Interesse der Sicherung der Arbeitsplätze - tatsächlich erreicht wird.

 

Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe auch in Zukunft auf eine gedeihliche und gelingende Zusammenarbeit. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Ich darf mich dem Dank anschließen, Herr Präsident, und zwar für den wirklich sehr informativen Debattenbeitrag.

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir können somit gleich zur Abstimmung kommen, die wir getrennt durchführen.

 

Wer von den Damen und Herren für die Postnummer 10 ist, bitte ich um Zeichen der Zustimmung. - Das ist einstimmig angenommen.

 

Ich lasse auch gleich über die Postnummer 147 abstimmen.

 

Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen. - Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

 

Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt die Sitzung für die angekündigte Landtagssitzung unterbrechen.

 

(Die Sitzung wird um 15.42 Uhr unterbrochen.)

 

(Fortsetzung um 16.18 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Meine sehr

 

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