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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 12.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 105

 

gegeben, die auch Veränderungen gebracht haben. Unter anderem wurde das Arbeitsrecht im Herkunftslandprinzip belassen, es ist ausgenommen und ist nun also Aufgabe des Ziellandgebietes. Es ist dies ein wesentlicher Punkt, der zum Schutz der örtlichen Arbeitnehmer äußerst notwendig ist.

 

Des Weiteren gilt die Richtlinie nicht für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, was das immer auch sein soll. Das muss sowieso die Republik Österreich lösen, was darunter zu verstehen ist. Weiters ausgenommen sind Gesundheitsdienstleistungen, Rechtsberatungen und audiovisuelle Bereiche, auch der ganze privatrechtliche Bereich ist eben ausgenommen.

 

Dessen ungeachtet, meine Damen und Herren, liegen Österreich und vor allem Wien sicher im Schnittpunkt von Betroffenheit. Wir sind wahrscheinlich als Erste – gemeinsam mit östlichen Regionen der Bundesrepublik – am meisten davon betroffen. In Irland, Portugal oder sonst wo kann man wahrscheinlich ruhig und zurückgelehnt diese Dinge verfolgen, die sich hier abspielen. Österreich dagegen ist davon betroffen. Man kann davon ausgehen, dass der Verdrängungswettbewerb österreichische Unternehmen viel kosten wird, viele aus dem Markt werfen wird. Das heißt also, dass hier massive Veränderungen in der Unternehmerstruktur auftreten und ein Verdrängungswettbewerb auf Österreich zukommen wird.

 

Leider wird nicht nur das eintreten, sondern es werden damit selbstverständlich auch Arbeitslose produziert, wie sie in Wien ja schon zur Genüge vorhanden sind. Ich glaube daher, dass der Bürgermeister als Landeshauptmann sich sehr, sehr intensiv mit der Bundesregierung zusammenschließen muss, um zu erreichen, dass diese in Brüssel bei allfälligen weiteren Verhandlungen nicht einknickt, sondern im Interesse der österreichischen Bevölkerung handelt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der zweite Punkt, den ich hier noch zur Debatte stellen will, der uns wirklich unter den Nägeln brennt, ist sicherlich das Thema der Einmannfirmen und der Scheinselbstständigen, die vor allem in Ostösterreich, in Wien und in großen Städten unseres Landes vorhanden sind. In Wien haben wir eine Rekordarbeitslosigkeit, Wien liegt trotz der Beteuerungen der regierenden Sozialdemokraten bei diesem Punkt in Österreich leider unangefochten an der Spitze. Verschärft wird diese Situation mit Garantie durch die sich breit machende Flut von Einmannunternehmungen unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, denn Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern können ja bekanntlich bis auf weiteres keine Arbeit in Österreich annehmen, für Unternehmer – unter Anführungszeichen – gilt aber Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

 

Das ist an und für sich eine gute Sache, allerdings gibt es in manchen Gewerben – vor allem im Bauhilfsgewerbe, aber auch im Transport und anderen – natürlich massivst veränderte Zustände. Es haben sich zum Beispiel in Wien ca 2 500 Personen aus Polen als Einzelunternehmer angemeldet. Dazu kommen noch viele aus Ex-Jugoslawien. Sie werden durch Inserate aus Polen angeworben, und zwar angeworben durch österreichische Firmen. Das ist lukrativ für beide Seiten. Es ist lukrativ angesichts des Lohnniveaus in Polen, in Jugoslawien oder in sonst einem der neuen Beitrittsländer, es ist aber naturgemäß auch sehr lukrativ für die österreichische Firma, die keine Lohnnebenkosten, keine Sozialabgaben zahlen muss und keine geregelte Arbeitszeit beachten muss. Hier kommen die Interessen der Scheinselbstständigen aus den diversesten Ländern der neuen Beitrittsstaaten mit den Interessen der inländischen Firmen zusammen, die sich hier doch eine unlautere Wettbewerbssituation auf Kosten anderer schaffen.

 

Alles in allem sind es wahrscheinlich 8 000 bis 10 000 solcher hier in Österreich tätiger Scheinselbstständiger, die meisten davon vor allem in Wien, wie gesagt, und in den großen Städten Österreichs. Ein echtes Problem angesichts der Arbeitslosigkeit in Wien und des Steigens dieser Arbeitslosigkeit in ganz Österreich. Der Missbrauch ist ein gewaltiger. Kein Einzelfall wird geschildert, sondern es kam schon öfter vor, dass an einer Wiener Adresse 100 Personen als Einzelunternehmer mit Firmen- und Wohnsitz gemeldet waren und dass es keinem zuständigen Beamten der Gemeinde Wien aufgefallen ist. Oder: Eine heimische Firma beschäftigt eine ganze Reihe Gipskartonverleger als Unternehmer, besser gesagt als Subunternehmer, aber diese haben kein eigenes Material, keine eigenen Werkzeuge, sie arbeiten nicht selbstständig, sondern nach Anweisungen.

 

Die Situation wurde seit dem Beitritt der Neuwerber im Großen und Ganzen geduldet, es wurde zugeschaut, geschehen ist da bis vor einiger Zeit nichts. Es gibt zwar die KIAB, eine Einsatzgruppe des Finanzministeriums, aber die ist mit Garantie unterbesetzt. Die auf den Baustellen befindlichen Einmannfirmenbetreiber sind offiziell legal da, auf den ersten Blick zumindest. Es fehlt eine effektive Einsatzgruppe, die die Verhältnisse vor Ort einer Klärung zuführen könnte.

 

Weiters: Die Behörden, egal welche, nutzen ihre Möglichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, zu wenig aus. Es gibt die Tatsache, dass Firmenbucheintragungen von den zuständigen Gerichten mit Sicherheit nicht genügend überprüft werden – vielleicht können sie sie auch nicht überprüfen, aber das ist sicher der Fall –, doch in Zusammenarbeit mit den Meldebehörden, zum Beispiel der Stadt Wien, wären Scheinanmeldungen von zahlreichen Firmen – unter Anführungszeichen – in der gleichen Wohnung, wie geschildert, sicherlich unmöglich. Auch Prüfungen der Finanzbehörden bei den österreichischen Auftraggebern würden mit Garantie abschreckende Wirkung haben.

 

Ein altes Problem, das nicht direkt damit in Zusammenhang steht, aber sehr verwoben ist: Es wäre ganz, ganz wichtig, endlich eine Reform des GmbH-Gesetzes oder überhaupt des Gesellschaftsrechtes als solches in Bezug auf Missbrauchdelikte, wie sie üblich geworden sind – nicht nur in diesem Bereich, sondern vor allem auch im steuerlichen Bereich –, durchzuführen; eine lang erhobene Forderung von uns, auf die bisher nicht eingegangen worden ist.

 

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