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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 13.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 80

 

genommen werden kann. Genau darauf gehen wir im Stadtentwicklungsplan 2005 ein.

 

Dieser Stadtentwicklungsplan 2005 geht auch höchst sorgsam mit den natürlichen Ressourcen dieser Stadt um. Wir berücksichtigen darin, dass wir einen Nationalpark Donauauen haben und dass der Wienerwald durch einen Wald- und Wiesengürtel vor 100 Jahren ordentlich abgesichert wurde; diesen Wald- und Wiesengürtel haben wir inzwischen verdoppelt. Das sage ich für alle, die es nicht nachgelesen haben. Ich glaube, Frau Gretner war es, die gemeint hat, dass da noch überhaupt nichts geschehen ist. – Dazu stelle ich fest: In diesen 100 Jahren seit Bestehen des Wald- und Wiesengürtels ist dessen Fläche verdoppelt worden!

 

Die rechtliche Absicherung des Naturraumes in Wien erfolgt doppelt: Er ist einmal über die Naturschutzgesetzgebung abgesichert, und er ist zweitens durch die Wiener Bauordnung abgesichert. Der Wald- und Wiesengürtel ist Bestandteil des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im Rahmen der Wiener Bauordnung, und damit genau dort verankert, wo jene hinschauen, denen man immer unterstellt, dass sie sich um den Grünraum nicht kümmern.

 

In diesem Stadtentwicklungsplan sind auch die Grenzen enthalten, bis wohin wir uns die Siedlungsentwicklung vorstellen können. Das ist ein Novum. Diese Möglichkeit gab es im alten Stadtentwicklungsplan nicht. Es ist daher vollkommen klar, dass der 1 000-Hektar-Plan betreffend den Norden Wiens vom Bisamberg bis zum Nationalpark natürlich wieder im Stadtentwicklungsplan eingearbeitet ist. Dass wir nicht nur die Natur unter Schutz stellen, sondern auch für die Landwirtschaft und für den Erholungsraum ausreichend Platz lassen, ist in diesem Stadtentwicklungsplan auch dokumentiert.

 

Daher meine ich, dass man nicht davon ausgehen kann, dass dieser Stadtentwicklungsplan nur eine große Sammlung von wolkigen Erzählungen ist, sondern dass in diesem Stadtentwicklungsplan sehr genau und detailliert beschrieben ist, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll, was wir absichern wollen und wo wir zukünftig sozusagen Gas geben wollen für neue Stadtteile und für neue Schwerpunkte in dieser Stadt.

 

Zur Frage der Verbindlichkeiten: Ich verstehe schon, dass Beamte des Rechnungshofes gerne hätten, dass neun Bundesländer eine einheitliche Vorgangsweise haben. Aber Wien ist eben anders, auch in der Entstehungsgeschichte: Wien ist zunächst Gemeinde und in zweiter Linie erst Bundesland, und das bedeutet, dass dieses Gremium von 100 Personen sich im Landtag eine Rechtsverbindlichkeit geben müsste, die dann im Gemeinderat eingehalten werden muss. Diese Entwicklung ist zum Beispiel in Niederösterreich sehr sinnvoll, denn dort gibt es über 1 000 Gemeinden und für diese mehr als 1 000 Gemeinden müssen im Landtag Regelungen geschaffen werden. In Wien sind Sie es selbst, die sich diese Regeln geben und diese Regeln dann auch – davon gehe ich aus, genauso wie wir das im Stadtsenat tun – einhalten. Daher ist die Rechtsverbindlichkeit diesfalls eine Angelegenheit der Beckmesserei. Ob Sie etwas hier als Landtagsabgeordneter oder als Gemeinderat oder Gemeinderätin beschließen, ist eigentlich egal. Für uns und für die Magistratsbediensteten ist das jedenfalls bindend, und es besteht die Verpflichtung, sich daran zu halten und Sie darauf aufmerksam zu machen, wenn wir vom Stadtentwicklungsplan bei Aktivitäten auf dem Gebiet der Flächenwidmung abweichen wollen.

 

Ich finde es auch immer nett, wenn Planungserfahrene, die viele Jahre im Ausschuss waren, oder jemand, der es studiert hat und sich daher eigentlich auskennen sollte, immer drauf hinweisen, dass wir doch endlich den Planwertausgleich machen sollen. – Klar ist doch: Wir haben verfassungsrechtlich nicht die Situation, wie sie die Bundesrepublik Deutschland oder Italien haben. Daher macht es keinen Sinn, hier darüber zu reden. Es gibt den Nationalrat: Der soll sich damit einmal beschäftigen und die entsprechenden Adaptierungen machen! Er ist herzlich eingeladen, eine Anpassung vorzunehmen, sodass wir den Planwertausgleich auch hier in dieser Stadt anwenden könnten, und zwar in einer Form, die auch die rechtliche Absicherung dafür bietet.

 

Sie wissen ganz genau, dass wir hier derzeit mit dem Projekt “Mehrwert Simmering“ sehr mühsam, aber doch begonnen haben. Dabei geht es nicht nur um den Bau von Straßen, sondern auch um den Bau von Parkanlagen und um soziale Infrastrukturmittelabschöpfung, allerdings im rechtsfreien Raum und auf Basis reiner Freiwilligkeit jener, die dort Grundeigentümer sind.

 

Sich also hierher zu stellen und immer wieder dasselbe zu verlangen, und das über Jahrzehnte, wie es manche der Kollegen hier tun, macht wenig Sinn. Es geht doch darum, dass wir trotz dieser fehlenden Rechtsgrundlage in der Umsetzung und in der tagtäglichen Praxis diese Regeln zumindest zu simulieren versuchen, und das tun wir.

 

Betreffend die moderne Architektur und die Aktivitäten auf dem Gebiet der Architektur möchte ich doch mit viel Stolz darauf hinweisen, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, sehr, sehr weit zu kommen, was moderne Architektur und Städtebau versus Weltkulturerbe und Erhaltung des städtebaulichen Bestandes betrifft. Mittlerweile laufen drei Projekte im ersten Bezirk: Es wird der Totalabbruch eines Hauses vorgenommen werden und ein neues Bauvorhaben, das nicht von Spitzen- Top-Architekten, sondern von Architekten, die ganz normal am Wettbewerb teilgenommen haben, geplant wurde, realisiert werden. Dabei konnten wir erreichen, dass die Akzeptanz in der Öffentlichkeit so hoch ist, dass wir darüber nicht die übliche Diskussion führen müssen, ob denn überhaupt etwas verändert werden darf.

 

Es ist mittlerweile zum Standard geworden, dass in dieser Stadt Weltkulturerbe sowohl Erhaltung des Alten, aber auch Präsentation des Neuen und Entstehenden bedeutet, und darüber bin ich sehr froh. Wir haben dafür auf internationaler Ebene beim UNESCO-Kongress entsprechend Schritte setzen können. Das Wiener Memorandum wurde von der UNESCO weltweit mittlerweile als Richtschnur dafür anerkannt, wie man in gewachsenen, belebten, bewohnten Städten mit dem kulturellen Erbe

 

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