Gemeinderat,
4. Sitzung vom 14.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 83 von 119
davon sind wir überzeugt! (Beifall bei der ÖVP und bei GemeinderätInnen der FPÖ. – GR
Heinz-Christian Strache: Hoffentlich!)
Und wenn Sie eine Verordnung machen, in der Sie
sagen, im gesamten Wiener Landesgebiet dürften keine Lastkraftwagen mehr
fahren, die vor 1992 zugelassen worden sind, und gleichzeitig damit in Kauf
nehmen, dass alle Lastkraftwagen, die im Durchzugsverkehr - ich sage einmal,
von Preßburg ungefähr Richtung Westen – unterwegs sind, dann außen rundherum um
Wien fahren müssen: Glauben Sie, dass das gleichheitswidrig ist und dass das
weniger Schadstoffbelastung bringt oder mehr Schadstoffbelastung, wenn sie
länger fahren müssen? Haben Sie diese Maßnahme schon einmal durchdacht? - Nein.
(Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Nun kommen wir zur
Organisation für diese 50 km/h-Maßnahme. Herr Kollege Schieder hat gesagt,
es sei eine künstliche Aufregung, denn wir haben schon seit so langer Zeit,
seit 15. September, diesen Beschluss des Landeshauptmanns vorliegen. (Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Vor der Wahl!) Vor der Wahl, ja, Herr Kollege Schicker. (Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Ja, den haben Sie verschlafen!)
Nur, Herr Kollege Schicker, da frage ich
Sie: Was haben Sie vom 15. September bis zum 12. Dezember getan, dass
Sie nun überfallsartig, nämlich schon vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, die
50 km/h einführen müssen? (Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sie haben verschlafen!) Was war der Grund? - Weil Sie es nicht zusammengebracht haben,
rechtzeitig Ausschreibungen zu machen! Das ist der wahre Grund, und daher
mussten Sie sich mit Hilfsmaßnahmen so dorthin bringen, dass Sie nun auch
rechtswidrige Verordnungen erlassen. Das ist das Problem, das Sie haben werden,
und das werden wir aufzeigen! (Beifall bei der ÖVP. - Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Den
15. September haben Sie einfach verschlafen!)
Meine Damen und Herren! Es gibt eine
Verordnung nach dem Immissionsschutzgesetz Luft, welche mit 1. Jänner 2006
in Kraft tritt. Da man es nicht zuwege bringt, rechtzeitig Ausschreibungen zu
machen und Unternehmen zu finden, die die einen Tafeln abmontieren und
rechtzeitig die anderen Tafeln montieren und neu aufstellen, fällt Ihnen nichts
Besseres ein, als eine andere Bestimmung der Straßenverkehrsordnung vielleicht
herzunehmen - denn bis heute haben Ihre Beamten uns noch keinen Bescheid und
keine neue Verordnung vorlegen können –, sodass auf Grund einer anderen
Bestimmung, bei der es um die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs geht, 60
beziehungsweise 70 km/h nicht mehr gefahren werden dürfen. Im § 43
der Straßenverkehrsordnung, nach dem Sie im Zusammenhang mit § 96 der
Straßenverkehrsordnung nun die 70er- und 60er-Beschränkung angeblich aufgehoben
haben, heißt es, es geht um die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des
Verkehrs, darum, auf dieser Grundlage eine höhere oder niedrigere
Geschwindigkeit - nämlich höhere als 50, die dann wieder zurückzunehmen ist -
zu verordnen.
Was hat das mit dem Immissionsschutzgesetz
Luft zu tun? - Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir das wirklich von A bis
Z untersuchen lassen werden. Wenn Sie nicht bereit sind, uns die entsprechenden
Verordnungen, die auf Grund des Gesetzes der Straßenverkehrsordnung notwendig sind,
herauszugeben, werden wir eine Überprüfung durch die Volksanwaltschaft
veranlassen. Wir werden auch das Auskunftspflichtgesetz dafür heranziehen, dass
wir die entsprechenden Grundlagen bekommen, denn Sie können nicht den
Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag ein anderes Datum geben, wann irgendetwas auf
irgendeiner Strecke in Wien in Kraft tritt. Das ist das wahre Chaos! (Beifall bei der ÖVP.)
Wie soll sich da noch jemand auskennen, wenn
einmal auf der Triester Straße verhüllt wird, am nächsten Tag vielleicht
irgendwo auf der Höhenstraße, aber die anderen Kilometer noch frei sind und man
nicht mehr weiß, wo was gilt – und, was noch dazukommt, die Verordnung
vielleicht noch gar nicht außer Kraft gesetzt ist. Das bedeutet, dass
derjenige, der dort auf dieser Straße, wo bis zuletzt 60 beziehungsweise 70
km/h verordnet waren, fährt, nicht bestraft werden kann, wenn er 60 oder 70
km/h fährt und die Verordnung nicht außer Kraft gesetzt ist. - Und Sie
suggerieren den Wienerinnen und Wienern, dass sie ab sofort nicht mehr 60 oder
70 fahren dürfen, waren aber selbst nicht in der Lage, die entsprechenden
Verordnungen rechtzeitig aufzuheben. (Beifall bei der ÖVP.)
Das verstehe ich nicht unter
Rechtssicherheit, für deren Schaffung eine Regierung dem Bürger verantwortlich
ist. Das verstehe ich nicht darunter, dem Legalitätsprinzip zu entsprechen, was
nämlich heißt, dass alle Handlungen der Verwaltung nur auf Grund der Gesetze
erfolgen können. Sie haben offensichtlich nicht nur Interesse, danach zu
handeln, sondern Sie wollen so handeln, dass Sie mehr in den Medien vorkommen
und einen stärkeren Auftritt haben können. Das ist das, was Sie interessiert -
nicht das, was die Wienerinnen und Wiener interessiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ich bringe daher nun
drei Anträge ein:
Antrag 1, den ich gemeinsam mit meinen
Kollegen Roman Stiftner und Alfred Hoch einbringe, betrifft die umgehende
Aufhebung der Tempo 50-Verordnung auf Grundlage des IG Luft. - Ich
übergebe die Anträge dann nachher.
Zweiter Antrag: Wenn Sie dem nicht
zustimmen, haben wir in eventu einen Antrag betreffend eine rasche und
zeitgerechte Evaluierung der Maßnahme der Reduzierung auf Tempo 50,
nämlich innerhalb eines halben Jahres, vorbereitet. Diesen Antrag bringe ich
auch wieder gemeinsam mit meinen Kollegen Roman Stiftner und Alfred Hoch ein.
Und
den dritten Antrag bringe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Alfred Hoch und den
Kolleginnen und Kollegen Sigrid Pilz, Rüdiger Maresch, Ingrid Puller, Andreas
Schieder und Silvia Rubik ein; er betrifft eine
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