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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 14.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 119

 

Spitäler eigentlich fast wie die gerade noch gelittene arme Verwandtschaft liegen und nicht die ausreichende Betreuung haben, die sie brauchen würden in Bezug auf Remobilisierung, Aktivierung, Lebensqualität. Das kostet, aber das ist auch eine Geringschätzung von Menschen. Sie kommen zu demselben Schluss, zu dem jeder kommen muss: Wir brauchen die Kapazitäten in der Geriatrie, und wir warten ungeduldig darauf. Wir warten so ungeduldig wie Sie.

 

Was die Situation der Ärzteschaft betrifft, ist es richtig, dass die Erhöhung von Gehältern, die man verhandelt hat, an Bedingungen bei der Ärzteschaft geknüpft ist und dass man auf die Einhaltung dieser Bedingungen auch acht gibt. Da ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die vereinbarte und zugesagte Flexibilisierung der Dienstzeit - in Ihrer Einschätzung und auch aus dem Befund, den wir in der Opposition gezogen haben - nicht in dem Maße umgesetzt wurde und leider immer noch wird, wie das notwendig wäre.

 

Das kann man angesichts des großen Finanzierungsbedarfs im Gesundheitsbetrieb nicht verantworten, und Sie machen Vorschläge, denen ich sehr leicht zustimmen kann. Sie sprechen vom Infrastrukturbeitrag, der ja in den öffentlichen Spitälern Wiens jetzt eingehoben wird - mit einer Ausnahme: Das AKH hält sich vornehm zurück und verlangt keinen Infrastrukturbeitrag von den leitenden Ärzten -, und Sie fordern eine Neuregelung der Nebenbeschäftigung.

 

Noch einmal und sehr unterstrichen: Ja, Herr Präsident, auch wir fordern das! Da gibt es einen Graubereich, da gibt es einen Bereich, der Tür und Tor öffnet für unklare Verhältnisse, für die Verlagerung des Gewinns in die Goldene Meile und für die Vergesellschaftung des Risikos der chronischen Krankheit und aller Lasten, die sich daraus für die öffentliche Hand ergeben. Ja, regeln wir die Nebenbeschäftigungen! Wir sehen nicht, wo die Gemeinde Wien da ernst macht und wirklich Privilegien abbaut und Regelungen trifft, die zu einer modernen Gesundheitsversorgung, die auch dem Prinzip der Gerechtigkeit und der Sparsamkeit verpflichtet ist, einen Ansatz fänden.

 

Es ist nachgerade unverständlich - und diesen Befund haben Sie auch hier gestellt -, dass man Dienstzeit flexibilisiert und gleichzeitig nicht zur Kenntnis nimmt, dass es Ärzte gibt, die ihre Normaldienstzeit noch nicht erledigt haben. Trotzdem lässt man schon zu, dass Mehrleistungen verrechnet werden. Da gehört eine strikte und klare Regelung her.

 

Herr Präsident, ich möchte von diesem letzten Punkt auf eine andere Akte kommen, die Sie schon präsentiert haben. Es geht um die Sondergebühren und die Honorare im Allgemeinen Krankenhaus. Der Befund, den Sie hier fürs Donauspital gezogen haben, ist umso richtiger, denn im AKH leistet sich die Gemeinde Wien - bloß zusammen mit Innsbruck, mit den Tirolern - eine Regelung, die durch nichts und niemanden zu rechtfertigen ist, und zwar den Umstand, dass die leitende Ärzteschaft die Möglichkeit hat, Privathonorare und Sondergebühren in nach oben offener Höhe zu lukrieren. Da gibt es Zahlen, davon können Otto und Eva Normalverdiener und –verdienerin nur träumen, was da nebenbei noch lukriert werden kann, und das kommt nicht dem Haus zugute, das immerhin mit seiner Reputation, mit seiner Kompetenz diese Nebeneinkünfte auch möglich macht. Dieses Haus verzichtet auf den gerechtfertigten Anteil an diesen Honoraren.

 

In diesem Punkt, Herr Präsident, ist der Rechnungshof so klar wie in der Akte zum Donauspital. Man müsste nur, Frau StRin Brauner, die Empfehlungen schlicht umsetzen, die gemacht werden. Die Empfehlungen sind ganz klar! Der Rechnungshof spricht von einem verfassungswidrigen Zustand bei dem Landesgesetz, das es der Ärzteschaft ermöglicht, sozusagen in einem Bypass eine Privatabrechnung mit den Patienten zu machen, statt zu sagen: Wer ins Spital kommt, hat ein Visavis, das ist der Krankenhausträger, und mit dem ist eine Rechnung zu machen.

 

Durch diese Möglichkeiten, die das Wiener Landesgesetz expressis verbis einräumt, ist Tür und Tor zur Intransparenz und möglicherweise auch für aufklärungsbedürftige Honorargebarung geöffnet. In jedem Fall ist es weder dem Kontrollamt noch der Stadt Wien noch der Unternehmensleitung und schon gar nicht dem Rechnungshof - selbstverständlich auch nicht der Opposition - möglich, Einsicht zu nehmen in diese Abrechnungsgesellschaften, die da gebildet wurden. Die laden Sie vielleicht auf einen Kaffee ein, aber nicht auf Akteneinsicht, und das halte ich für einen unfassbaren Zustand. Der Rechnungshof ist ganz klar, der Rechnungshof sagt: Das widerspricht dem Bundesgesetz und ist verfassungswidrig!

 

Wenn man als Bürgermeister in einer Situation ist, dass man sich vom Rechnungshof sagen lassen muss, dass man verfassungsgesetzwidrige landesgesetzliche Regelungen hat, müsste man auf der Stelle etwas unternehmen. Wäre ich hier Bürgermeisterin - vielleicht bringe ich es einmal so weit -, würde ich etwas tun. Der Rechnungshof weiß, was er sagt, der Rechnungshof kennt das Gesetz - davon gehe ich aus -, und der Rechnungshof ist eindeutig!

 

Da mein Optimismus über die Kompetenz der SPÖ, Erfahrungen in Aktion umzusetzen, noch nicht restlos frustriert ist, habe ich gestern einen Antrag gestellt, der von den Oppositionsparteien unterstützt wurde: Der Herr Bürgermeister möge dafür sorgen, dass diesbezüglich verfassungskonforme Zustände in Wien herbeigeführt werden. Die SPÖ hat den Antrag leider abgelehnt, genauso wie die SPÖ den Antrag abgelehnt hat, einen Infrastrukturbeitrag zu veranschlagen, der wie in den anderen Gemeindespitälern dem Haus legitimerweise zustünde.

 

Die Argumentation, Herr Präsident, sollten Sie auch kennen - denn das macht man ja nicht einfach so und sagt nicht, warum man so etwas ablehnt -, sondern ich kann Ihnen auch sagen, was die Gründe waren: Für die Bundesbediensteten sind wir nicht zuständig, tut uns Leid, wir können das Bundesgesetz nicht ändern, so die Gegenäußerung des Stadtsenates; Sie können ja das

 

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