Gemeinderat,
4. Sitzung vom 14.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 101 von 119
Spitäler eigentlich fast wie die gerade noch gelittene arme
Verwandtschaft liegen und nicht die ausreichende Betreuung haben, die sie
brauchen würden in Bezug auf Remobilisierung, Aktivierung, Lebensqualität. Das
kostet, aber das ist auch eine Geringschätzung von Menschen. Sie kommen zu
demselben Schluss, zu dem jeder kommen muss: Wir brauchen die Kapazitäten in
der Geriatrie, und wir warten ungeduldig darauf. Wir warten so ungeduldig wie
Sie.
Was die Situation der Ärzteschaft betrifft, ist es
richtig, dass die Erhöhung von Gehältern, die man verhandelt hat, an
Bedingungen bei der Ärzteschaft geknüpft ist und dass man auf die Einhaltung
dieser Bedingungen auch acht gibt. Da ist es für uns nicht nachvollziehbar,
dass die vereinbarte und zugesagte Flexibilisierung der Dienstzeit - in Ihrer
Einschätzung und auch aus dem Befund, den wir in der Opposition gezogen haben -
nicht in dem Maße umgesetzt wurde und leider immer noch wird, wie das notwendig
wäre.
Das kann man angesichts des großen
Finanzierungsbedarfs im Gesundheitsbetrieb nicht verantworten, und Sie machen
Vorschläge, denen ich sehr leicht zustimmen kann. Sie sprechen vom
Infrastrukturbeitrag, der ja in den öffentlichen Spitälern Wiens jetzt
eingehoben wird - mit einer Ausnahme: Das AKH hält sich vornehm zurück und
verlangt keinen Infrastrukturbeitrag von den leitenden Ärzten -, und Sie
fordern eine Neuregelung der Nebenbeschäftigung.
Noch einmal und sehr unterstrichen: Ja, Herr
Präsident, auch wir fordern das! Da gibt es einen Graubereich, da gibt es einen
Bereich, der Tür und Tor öffnet für unklare Verhältnisse, für die Verlagerung
des Gewinns in die Goldene Meile und für die Vergesellschaftung des Risikos der
chronischen Krankheit und aller Lasten, die sich daraus für die öffentliche
Hand ergeben. Ja, regeln wir die Nebenbeschäftigungen! Wir sehen nicht, wo die
Gemeinde Wien da ernst macht und wirklich Privilegien abbaut und Regelungen
trifft, die zu einer modernen Gesundheitsversorgung, die auch dem Prinzip der
Gerechtigkeit und der Sparsamkeit verpflichtet ist, einen Ansatz fänden.
Es ist nachgerade unverständlich - und diesen Befund
haben Sie auch hier gestellt -, dass man Dienstzeit flexibilisiert und
gleichzeitig nicht zur Kenntnis nimmt, dass es Ärzte gibt, die ihre
Normaldienstzeit noch nicht erledigt haben. Trotzdem lässt man schon zu, dass
Mehrleistungen verrechnet werden. Da gehört eine strikte und klare Regelung
her.
Herr Präsident, ich möchte von diesem letzten Punkt
auf eine andere Akte kommen, die Sie schon präsentiert haben. Es geht um die
Sondergebühren und die Honorare im Allgemeinen Krankenhaus. Der Befund, den Sie
hier fürs Donauspital gezogen haben, ist umso richtiger, denn im AKH leistet
sich die Gemeinde Wien - bloß zusammen mit Innsbruck, mit den Tirolern - eine
Regelung, die durch nichts und niemanden zu rechtfertigen ist, und zwar den
Umstand, dass die leitende Ärzteschaft die Möglichkeit hat, Privathonorare und
Sondergebühren in nach oben offener Höhe zu lukrieren. Da gibt es Zahlen, davon
können Otto und Eva Normalverdiener und –verdienerin nur träumen, was da
nebenbei noch lukriert werden kann, und das kommt nicht dem Haus zugute, das
immerhin mit seiner Reputation, mit seiner Kompetenz diese Nebeneinkünfte auch
möglich macht. Dieses Haus verzichtet auf den gerechtfertigten Anteil an diesen
Honoraren.
In diesem Punkt, Herr Präsident, ist der Rechnungshof
so klar wie in der Akte zum Donauspital. Man müsste nur, Frau StRin Brauner,
die Empfehlungen schlicht umsetzen, die gemacht werden. Die Empfehlungen sind
ganz klar! Der Rechnungshof spricht von einem verfassungswidrigen Zustand bei
dem Landesgesetz, das es der Ärzteschaft ermöglicht, sozusagen in einem Bypass
eine Privatabrechnung mit den Patienten zu machen, statt zu sagen: Wer ins
Spital kommt, hat ein Visavis, das ist der Krankenhausträger, und mit dem ist
eine Rechnung zu machen.
Durch diese Möglichkeiten, die das Wiener
Landesgesetz expressis verbis einräumt, ist Tür und Tor zur Intransparenz und
möglicherweise auch für aufklärungsbedürftige Honorargebarung geöffnet. In
jedem Fall ist es weder dem Kontrollamt noch der Stadt Wien noch der
Unternehmensleitung und schon gar nicht dem Rechnungshof - selbstverständlich
auch nicht der Opposition - möglich, Einsicht zu nehmen in diese
Abrechnungsgesellschaften, die da gebildet wurden. Die laden Sie vielleicht auf
einen Kaffee ein, aber nicht auf Akteneinsicht, und das halte ich für einen
unfassbaren Zustand. Der Rechnungshof ist ganz klar, der Rechnungshof sagt: Das
widerspricht dem Bundesgesetz und ist verfassungswidrig!
Wenn man als Bürgermeister in einer Situation ist,
dass man sich vom Rechnungshof sagen lassen muss, dass man
verfassungsgesetzwidrige landesgesetzliche Regelungen hat, müsste man auf der
Stelle etwas unternehmen. Wäre ich hier Bürgermeisterin - vielleicht bringe ich
es einmal so weit -, würde ich etwas tun. Der Rechnungshof weiß, was er sagt,
der Rechnungshof kennt das Gesetz - davon gehe ich aus -, und der Rechnungshof
ist eindeutig!
Da mein Optimismus über die Kompetenz der SPÖ,
Erfahrungen in Aktion umzusetzen, noch nicht restlos frustriert ist, habe ich
gestern einen Antrag gestellt, der von den Oppositionsparteien unterstützt
wurde: Der Herr Bürgermeister möge dafür sorgen, dass diesbezüglich
verfassungskonforme Zustände in Wien herbeigeführt werden. Die SPÖ hat den
Antrag leider abgelehnt, genauso wie die SPÖ den Antrag abgelehnt hat, einen
Infrastrukturbeitrag zu veranschlagen, der wie in den anderen Gemeindespitälern
dem Haus legitimerweise zustünde.
Die Argumentation, Herr Präsident,
sollten Sie auch kennen - denn das macht man ja nicht einfach so und sagt
nicht, warum man so etwas ablehnt -, sondern ich kann Ihnen auch sagen, was die
Gründe waren: Für die Bundesbediensteten sind wir nicht zuständig, tut uns
Leid, wir können das Bundesgesetz nicht ändern, so die Gegenäußerung des
Stadtsenates; Sie können ja das
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