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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 25.02.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 102

 

Weidlingau-Wurzbachtal, in Hadersdorf-Weidlingau und dann in Hütteldorf anzuhalten. Man hat es nicht gemacht. Als dann endlich kurz vor halb neun ein Zug gekommen ist, irgendeiner, der gar nicht auf der Tafel gestanden ist - man konnte sich nicht einmal nach der richten -, hat mir der zuständige Zugchef gesagt: „Ja, wir müssen alle anderen Züge vorbeilassen." Und sie sind es auch. Es lang nicht am Schnee! Es sind nämlich ständig Züge unter großem Schneegestöber durchgerast! Es war klar: Die Schnellbahn und der Nahverkehr werden nachgereiht. Das ist sozusagen auch im Ranking der Bedeutung. Da müssen zuerst die Nachtzüge durch und Güterzüge auch.

 

Darum frage ich Sie, Herr Stadtrat: Haben Sie so schlecht mit dem Bund verhandelt? Wieso lassen Sie sich sozusagen um das teure Geld der Stadt und um das teure Geld der Netzkartenbesitzer so abfertigen, dass die Menschen wissen, es hat keinen Sinn, auf die Schnellbahn zu warten, denn ob sie kommt, das weiß nur das Salzamt?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr Stadtrat!

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Wir haben jetzt das Protokoll über Ihre Ausführungen. Das Protokoll werde ich selbstverständlich der ÖBB Personenverkehr-AG zur Stellungnahme übermitteln auch mit der von Ihnen wiederholten Behauptung, die möglicherweise ja nicht Ihre individuelle Wahrnehmung ist, dass es zu Veränderungen gekommen ist, dass es entgegen der Behauptung der ÖBB zu Vorreihungen gekommen ist. Ich kann das nicht beurteilen. Davon wird es dann in den konkreten Diskussionen abhängig sein, wie wir die Schlussfolgerungen aus dem Verkehrsdienstevertrag ziehen.

 

Ich möchte Sie nur auf einen Punkt aufmerksam machen: Sie unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportunternehmens ÖBB, die sie jetzt schrittweise anpassen an das, was das EU-Recht vorgibt. Es ist ja bekannt, glaube ich, dass die Europäische Union eine neue Richtlinie zunächst einmal für den grenzüberschreitenden internationalen Verkehr getroffen hat, wonach bei bestimmten Verspätungen - und nach Ihren Angaben wäre es ja etwas gewesen, was darunter fallen würde, wenn es ein Nicht-Nahverkehr wäre, nämlich dass in der Passagiercharta, wie das genannt wird, die Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, vorgesehen ist, dass es Entschädigungsansprüche gibt, individuelle Ansprüche, wenn klar ist, dass das Problem dessen, was wir durchsetzen können, sehr wohl abhängig von den individuellen Rechtsbeziehungen ist. Also das, was die Stadt im Rahmen des Verkehrsdienstevertrags erreichen kann, kann nicht mehr sein als der Einzelne auf Grund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzen kann.

 

Tatsache 2 ist, dass diese Passagiercharta derzeit nur für den internationalen Verkehr gilt, für den Fernverkehr. Ein Motiv könnte das daher sein. Das gilt aber nicht für den Nahverkehr. Zugesagt ist, dass die ÖBB auch für den Nahverkehr diese Passagiercharta umsetzen wird und zwar hat es auch geheißen, mit Frühjahr, jetzt heißt es Sommer. Aber das ist ziemlich fix. Wir werden daher auch darauf drängen, dass die ÖBB diese Regelungen für die individuelle Entschädigung von Fahrgästen raschest möglich für den Nahverkehr umsetzt.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: 2. Zusatzfrage, Herr Mag Gerstl.

 

GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Zuerst einmal möchte ich die Ausführungen von Frau Kollegin Pilz bestätigen, weil Sie gesagt haben, Sie können das nicht verifizieren. Ich zähle gemeinsam mit ihr und mit vielen anderen Fahrgästen auf denselben Bahnsteigen zu denselben Kunden der ÖBB und es gäbe dazu noch viele andere Beispiele, die wir in den letzten Wochen erlebt haben. Auch ich habe mich da schon an die ÖBB gewandt, um das zu dokumentieren und darzulegen.

 

Aber meine Frage geht nun in die Richtung: Was kann die Stadt Wien dazu beitragen? Die Stadt Wien hat einen Verkehrsdienstevertrag, wie Sie selbst ausgeführt haben, mit den ÖBB abgeschlossen und ich frage mich, ob wir hier im Rahmen dieses Verkehrsdienstevertrags vielleicht nicht noch etwas mehr erreichen können als wir derzeit haben und habe mir insbesondere auch den Vergleich zu Niederösterreich angesehen. Niederösterreich investiert in den öffentlichen Personennahverkehr, in diesen Verkehrsdienstevertrag mit den ÖBB, rund 16 Millionen EUR, Wien investiert 4 Millionen EUR.

 

Die Frage, die ich nun an Sie stellen möchte, ist: Können Sie sich vorstellen, dass Sie die Investitionen der Stadt Wien im öffentlichen Personennahverkehr in Schnellbahnverbindungen auch hier entsprechend erhöhen ähnlich wie Niederösterreich, um insbesondere auch einen verstärkten Zusammenhang und eine verstärkte Verbindung zwischen Schnellbahn und WIENER LINIEN auch zu gewährleisten und damit eine Verbesserung des Modal-Split auch durchzubringen?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr Stadtrat.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!

 

Wenn man die Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr zwischen den Bundesländern vergleicht, dann fällt einem sofort auf, dass es einen sehr deutlichen Unterschied zwischen der Finanzierungssituation aller anderen Bundesländer und Wien gibt und das ist die Gesamthöhe. Wir investieren ein Vielfaches von dem, was andere Bundesländer in den öffentlichen Nahverkehr investieren. Warum? Wenn ich das auf die Fahrkilometer lege, dann machen die Schnellbahnstrecken ein Viertel aus und drei Viertel sind die Strecken der U-Bahn und WIENER LINIEN in allen Varianten, das heißt, der öffentliche Nahverkehr findet ja in Wien zentral finanziert durch das eigene Verkehrsunternehmen statt. Übrigens ist das ein Grund, warum der Bund bei der U-Bahn-Finanzierung bisher zumindest das auch respektiert und anerkannt hat und daher zum U-Bahn-Ausbau 50 Prozent beigetragen hat. Das heißt, wenn man das vergleicht, stellt man sehr rasch fest, dass wir ein Vielfaches von dem investieren.

 

Das Zweite ist: Ich mache nur darauf aufmerksam, dass wir den Verkehrsdienstevertrag mit 4 Millionen EUR

 

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