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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 25.02.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 102

 

zahlen muss, zum Beispiel, also ein erhöhter Quadratmeterpreis als ursprünglich vereinbart war, und Dinge dieser Art mehr. Es liegt also sehr wohl in der Gestion der Stadt, hier etwas zu unternehmen, damit uns dieses wichtige Projekt nicht verloren geht.

 

Darum frage ich Sie: Sind Sie mit der Vorgangsweise, Aufschließungskosten, wie es eine Straße ist, via Flächenwidmungsplan und § 53-Straße in die Gestion der Betriebe zu verlegen einverstanden, an Stelle zu sagen, wir als Stadt Wien fördern einfach einmal die grundkommunale Infrastruktur? Das sind Ampelanlagen, die Anbindung an das Straßennetz, das sind die Straßen selber, das ist die Anbindung in dem Fall an den Nordknoten, das sind die Sammelkanäle beziehungsweise Ver- und Entsorgungseinrichtungen, das ist der öffentliche Verkehr, der wahrscheinlich eine zusätzliche Brücke über den Donaukanal braucht. All dies mehr kann man ja nicht einfach ignorieren und sagen, jetzt sollen einmal die Betriebe kommen, dann werden wir schon sehen, ob wir dort überhaupt den Verkehr bewältigen, sollen die Betriebe kommen und sich selber die Straße zahlen und wenn sie nicht die Betriebe zahlen, sollen es die Bezirke zahlen. Das kann doch nicht wirklich der Sinn der Politik der Wirtschaftsförderung dieser Stadt sein.

 

Daher frage ich Sie noch einmal: Werden Sie etwas unternehmen, in diesem konkreten Fall jetzt mehr an zentraler Finanzierung für die kommunale Aufschließung? Ich meine jetzt nicht die interne, sondern die kommunale. Eine Straße ist nun einmal eine kommunale Aufschließung und nicht ein interner Part, Trampelpfad für Life Science. Also werden Sie da etwas unternehmen, um hier auch mit Baxter zu einem ordentlichen Vertrag zu kommen? Denn sonst laufen wir Gefahr, dass der abspringt. Unternehmen Sie etwas? Ja oder Nein?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!

 

Ich glaube, dass Sie sich durchaus dessen bewusst sind, dass wir bei der Förderung von Betriebsansiedlungen, insbesondere internationalen Betriebsansiedlungen, uns nicht über das EU-Recht hinwegsetzen können. Das EU-Recht untersagt die Förderung und ist auch durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs dokumentiert, in anderen Fällen, nicht in Österreich, aber in anderen Fällen, möglicherweise sogar in einem Fall in Österreich, dass es nicht möglich ist, eine Betriebsansiedlung dadurch zu fördern, dass man einem Unternehmen, insbesondere wird da zwischen KMUs und Großunternehmungen unterschieden, die ihm sonst anfallenden Betriebsansiedelungskosten ersetzt, indem man beispielsweise sozusagen Straßen einfach ins Innenareal verlagert. Das ist nicht möglich. Das erschwert natürlich die Förderung von Betriebsansiedlungen.

 

Aber es muss eigentlich klar sein, dass wir zwar die Grenzen des EU-Rechts ausschöpfen, aber sicher nicht darüber hinweggehen können. Das gilt für Förderungsmaßnahmen des Wirtschaftsförderungsfonds, der sich auf Gebäudeinvestitionen begrenzt und da zwischen KMUs und anderen Unternehmungen unterscheidet, geht aber nicht in die Richtung, dass wir etwa dem Unternehmen anfallende Infrastrukturmaßnahmen einfach aus Steuermitteln ersetzen, weil das eine Wettbewerbsverzerrung wäre.

 

Was, ich bleibe daher dabei, es letztlich zunächst einmal auf die Frage reduziert: Wie können wir die Begleitmaßnahmen, die notwendig sind, um ein großes Projekt auch als Stadt zu tragen, aufteilen? Da habe ich Ihnen gesagt, da werden wir, wenn das Projekt eine gewisse Dimension hat, über diese einzelne Straße hinweggeht, in eine Verhandlungsrunde eintreten, wie das auch bei anderen Projekten, Schwarzenbergplatz und ähnlichen, geschehen ist. Das heißt, das ist ein anderer Punkt.

 

Das Zweite ist, ich bin einigermaßen überrascht, dass Sie hier in der Öffentlichkeit mit Verhandlungsdetails aufwarten oder von mir erwarten, dass ich auf Verhandlungsdetails in anhängigen Verhandlungen eingehe. Andere Beispiele in Kärnten zeigen ja, dass man sich im Umgang mit der Öffentlichkeit sehr zurückhalten sollte, wenn es um Vergabeverfahren oder die Abwicklung von öffentlichen Aufträgen oder Vertragsverhandlungen geht.

 

Erwarten Sie daher von mir nicht eine Detailantwort auf Ihre zum Teil nicht ganz richtigen Äußerungen, weil Sie könnten damit dieser Verpflichtung zuwiderlaufen. Aber ich kann Ihnen versichern, natürlich werden wir alles im Rahmen des EU-Rechts unternehmen, um sozusagen die möglicherweise noch bestehenden Probleme auszuräumen.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Herr Vizebürgermeister.

 

Die 5. Anfrage (FSP - 00937-2005/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Mag Kowarik gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet: Welches Konzept liegt den von Ihnen angekündigten Spitalsschließungen in Wien zugrunde?

 

Ich ersuche sie um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr GR Kowarik!

 

Ihre Frage überrascht mich ehrlich gesagt ein wenig, denn Sie fragen mich nach meinem Konzept für die von mir angekündigten Spitalsschließungen.

 

Ich habe keine Spitalsschließungen angekündigt. Insofern kann ich Ihnen logischerweise auch nicht das zu Grunde liegende Konzept präsentieren.

 

Sollten Sie, und Sie erlauben mir, dass ich jetzt Ihre Frage kreativ interpretiere, das von mir präsentierte Spitalskonzept meinen, so kann ich mich in der Beantwortung sehr kurz fassen, denn an alle Fraktionen ist schon letzte Woche eine Einladung gegangen, dass wir über dieses Spitalskonzept in einer Arbeitsgruppe gemeinsam diskutieren, weil es mir sehr wichtig ist, diese so wichtigen Zukunftsentscheidungen für Wien möglichst gemeinsam, mit der Belegschaft, mit den Bezirken und wenn es irgendwie möglich ist - ich würde mich persönlich sehr darüber freuen und werde mich sehr darum bemühen -, auch gemeinsam mit der Opposition anzugehen.

 

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