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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 104

 

politischen Parteien unbedingt erforderlich sind, das möchte ich auch noch in Frage stellen. Wir sind eigentlich zivilrechtlich und auch sonst keine Vertragspartner. Dass wir an dem Verfahren teilnehmen, das haben wir ja schon lange durch unsere Unterschrift am Beginn festgehalten, und dass das Ergebnis dieses Verfahrens auch noch immer in unserem Sinne ist, geht daraus hervor, dass wir uns als Partei nicht so wie andere aus dem Verfahren herausreklamiert haben. Ich brauche also am Schluss im Grunde genommen dazu nichts zu unterschreiben. Das werden wir noch zu klären trachten.

 

Darum bedarf es auch aus unserer Sicht und nach der Meinung meiner Kollegen keines Antrages, dass Wien weiterhin aktiv in Fragen des Flugverkehrs über seinem Stadtgebiet mitreden will. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich könnte mit diesem Antrag sogar mitgehen, wenn nicht – diese Bedenken hat es bei uns gegeben, und ich glaube, die bestehen zu Recht – in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, dass wir damit automatisch für den Ausbau der dritten Piste sind. Denn das wollen wir keinesfalls von vornherein und jetzt bestätigen. Nicht einmal der Flughafen selbst hat das noch als eindeutige und erklärte Willensäußerung von sich gegeben. Der Beschluss, die dritte Piste zu bauen, ist von der FWAG ja noch nicht gefasst worden.

 

Wenn in der Öffentlichkeit so ein Eindruck entstünde, indem wir heute einem Antrag beitreten, der das eigentlich als gegebene Tatsache insofern vorwegnimmt, als er sagt, wenn der Flughafen das ausbauen sollte, dann sollen ganz bestimmte Parameter gültig sein, wenn das also in dieser verkürzten Form in der Öffentlichkeit verbreitet würde, dann wäre das nicht das, was tatsächlich unsere Idee ist. Daher werden wir auch diesem Antrag nicht beitreten.

 

Aus diesem Grund sage ich klar und deutlich: Ja, wir stehen zur Mediation, wir sagen Ja zu einem effizienten Flughafen Wien, Ja zum Schutz der lärmgeplagten Bürger. Eines Antrages, dass sich die Stadt dafür einsetzen soll, bedarf es aus unserer Sicht nicht unbedingt. Wir halten das eigentlich für selbstverständlich. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr StR Dipl Ing Schicker.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vorsitzender!

 

Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu dem sagen, was in der Diskussion in immerhin 15 Wortmeldungen herausgekommen ist und was dazu aus meiner Sicht zu sagen ist.

 

Zunächst: 1961, als das Rainer'sche Planungskonzept für Wien beschlossen wurde, hat die Gemeinderatssitzung zwei Tage gedauert. Es gab 24 Wortmeldungen und der Bürgermeister und der Berichterstatter haben diese zwei Tage auch damals die Diskussion begleitet. (GR Dr Matthias Tschirf: Hört! Hört!) Ich habe ebenfalls diese Begleitung vorgenommen (GR Dr Matthias Tschirf: Aber wo ist der Bürgermeister?), mir ist nur aufgefallen, dass zum Beispiel der nichtamtsführende StR Hahn, seines Zeichens Parteivorsitzender der ÖVP von Wien in den nächsten Tagen und Spitzenkandidat, ursprünglich gemeldet war für diese Diskussion, sich aber dann zurückgezogen hat. Er wird schon seinen Grund dafür gehabt haben.

 

Die Diskussion, die heute geführt wurde, hat in ein paar Punkten den Kern sehr gut getroffen, in ein paar anderen Punkten aber doch die Realitäten nicht zur Kenntnis genommen – Klammer: nehmen wollen.

 

Ich verweise auf die Diskussion um die Verrechtlichung des Stadtentwicklungsplanes. Sie übersehen dabei, dass eine Untersuchungskommission mit sehr vielen Gutachten und Klarstellungen rund um die Flächenwidmungsplanung in Wien stattgefunden hat, und bei dieser Übung, bei dieser Untersuchungskommission stand auch ein Gutachten von Prof Korinek zu Verfügung. Dieses Gutachten eines der renommiertesten Juristen dieses Landes hat sehr deutlich klargelegt, dass die Beschlüsse von Ihnen, von diesem Gemeinderat, für die Mitarbeiter des Hauses sehr wohl eine bindende Wirkung haben.

 

Wenn Sie dann überlegen, von wem denn die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne in ihren Entwürfen ausgehen und wer sie beschließt, so geht das wiederum nur von der städtischen Verwaltung aus. Niemand anderer hat – mit Aussicht auf Erfolg – einen Anspruch oder ein Recht darauf, einen Entwurf für diese Verordnung des Gemeinderates zu machen. Daher ist die bindende Wirkung, die dieser Stadtentwicklungsplan für die Abteilungen der Stadtplanung hat, genauso gut wie die Wirkung, die eine Verordnung des Landtages zum Beispiel über den Stadtentwicklungsplan oder Teilen davon hätte.

 

Also diese Übung, eine eingefahrene Methode der städtischen Bearbeitung von Planungsprozessen zu verändern und eine Zweiteilung in Landtagsaufgaben und Aufgaben des Gemeinderates zu machen, wäre doch wohl zu viel des Schlechten. Denn im Grunde kommt es darauf an, dass das, was der Gemeinderat beschließt, auch von den Verwaltungsdienststellen ernst genommen wird. Soweit eine Abweichung vorgeschlagen wird, muss man es dem Gemeinderat klarlegen, und wenn der Gemeinderat sich dazu bekennt, wird er es abändern. Hätte er es ändern wollen, wenn eine Verordnung da wäre, hätte er die Verordnung geändert, und das hätte genau dieselbe Qualität.

 

Also über die Verrechtlichung des Stadtentwicklungsplanes noch viele Worte zu verlieren, ist seit dem Korinek-Gutachten eigentlich nicht mehr notwendig. Wir wissen, dass die Fertigstellung des Stadtentwicklungsplanes und der Beschluss dazu eigentlich vollkommen ausreichen, und Sie werden das auch in den künftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen merken. Sofern überhaupt eine Abweichung von den Siedlungsgrenzen notwendig ist, wird das auch in aller Deutlichkeit und Klarheit dokumentiert und begründet sein. Sie können dann darüber entscheiden, ob Sie es machen wollen oder ob Sie bei der früher getroffenen Entscheidung bleiben wollen.

 

Zum weiteren Teil der Diskussion rund um den Speckgürtel und die Berücksichtigung von den Ergebnissen Strategischer Umweltprüfungen. Hiezu ist noch

 

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