Gemeinderat,
6. Sitzung vom 28.02.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 82
Ich füge noch hinzu –, weil das doch, wie ich glaube, eine wichtige Information ist –, dass wir auch im Zuge der Altlastensanierung, nämlich der Altlast Lobau, die Ihnen bekannt ist, durchaus ebenfalls Probebohrungen im Nationalpark durchgeführt haben. Das ist also nichts vollkommen Neues, darauf möchte ich noch hinweisen, so etwas hat es schon gegeben, und das wurde genau entsprechend den genannten Gesetzen abgehandelt. Und es ist auch für die Behörde nicht möglich, eine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Projektwerbern vorzunehmen. Das wird genauso nach objektiven Gesetzeskriterien entschieden wie die Probebohrung für die Altlast, die zur Absicherung mit den Sperrbrunnen notwendig war. Das befindet sich ja unmittelbar an der Grenze zum Nationalpark, und es wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen – das zu betonen, ist mir wichtig –, sondern es wird nach den gleichen gesetzlichen Kriterien beurteilt.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Herr GR
Parzer.
GR Robert Parzer
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadtrat! Frau
Politikerin!
Ich habe eine Bitte
beziehungsweise eine Frage vorweg: Als Politikerin müsste man eigentlich auf
die Bürger hören. Und auch wenn die GRÜNEN noch immer gegen diese
Lobau-Autobahn wettern, wo immer sie können, glaube ich, dass die Bürger in
unserem Bezirk und auch in den Randbezirken diese Autobahn sehr wohl bald brauchen
werden, was auch dazu beitragen würde, in unserem Bezirk eine Entlastung zu
bringen.
Mit meiner Frage ziele ich
darauf hin: Ist es eigentlich richtig, dass die MA 49 das Ansuchen der
ASFiNAG betreffend die Durchführung von Probebohrungen auf ihren Grundstücken
noch nicht positiv beschieden hat?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich glaube, da liegt nun
doch eine kleine Verwechslung vor! Die MA 49 kann keinen Bescheid
erteilen. Die MA 49 ist Grundeigentümer und hat als Grundeigentümer eines
durchaus sensiblen Gebietes darauf zu achten, dass alles sozusagen mit Recht
und Ordnung über die Bühne geht. Deswegen hat sich die MA 49 dazu
entschlossen, einmal den Wasserrechtsbescheid abzuwarten, und wenn die Genehmigung
vorliegt, dann wird es weitere Schritte geben. Aber eine bescheidmäßige
Genehmigung liegt dort nicht vor. Das liegt ganz klar bei der MA 22, weil
ein naturschutzrechtlicher, nationalparkrechtlicher Bescheid notwendig ist,
sowie bei der MA 58 im Zusammenhang mit dem Bereich des Wasserrechts.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Herr GR Hora, bitte.
GR Karlheinz Hora
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wir sind uns sicherlich einig, dass der Nationalpark
ein ganz besonders artenreiches Gebiet ist. Gerade bei den letzten
Fragestellungen hat sich gezeigt, wie sensibel dieses Gebiet ist. Daher ist es
selbstredend, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dementsprechend gestaltet
werden.
Bei dem Thema Probebohrungen wird immer nur über das
wasserrechtliche und über das nationalparkrechtliche Verfahren diskutiert. Ich
habe bis jetzt das Thema Wiener Naturschutzgesetz vermisst. Nachdem es sich
hiebei aber um ein so heikles Thema handelt, nehme ich an, dass auch dieser
Themenbereich zu behandeln sein wird. Daher meine Frage: Wie wird das mit dem
Wiener Naturschutzgesetz aussehen? – Danke.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr
Gemeinderat!
Grundsätzlich ist das
Nationalparkgesetz sozusagen die speziellere Materie als das Naturschutzgesetz.
Es gibt aber einen Bereich, wo das Naturschutzgesetz über das
Nationalparkgesetz hinausgeht, das ist der Bereich des Artenschutzes, und gemäß
§ 9 folgende des Wiener Naturschutzgesetzes sind mögliche Eingriffe auf
geschützte und streng geschützte Arten und ihre Lebensräume selbstverständlich
ganz streng zu überprüfen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Herr GR Madejski.
GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Sie haben den Lainzer
Tunnel angesprochen. Natürlich war das auch ein Problem. Daher hat es mich ein
bisschen gewundert, dass im Zusammenhang mit dem Lainzer Tunnel, egal ob
hinsichtlich des Lainzer Tiergartens, der sicherlich auch ein sehr sensibles
Gebiet ist, oder hinsichtlich der Meidlinger Spange, wo vor allem
Grundwasserprobleme bestehen, ursprünglich kein Wasserrechtsbescheid
eingefordert wurde und das erst auf Grund von Bürgerinitiativen nachgeholt
wurde.
Kurz zur Erinnerung an die
damalige Situation: Damals hat die Stadt Wien auch aus Ihrer Sicht – wie
Sie jetzt gesagt haben – nicht rechtmäßig gehandelt. Frau Stadträtin!
Selbstverständlich sind bei Grundwasserbohrungen Wasserrechtsbescheide
einzuholen, auch bei privaten Gewässern, allerdings – und das wissen Sie
auch ganz genau, Sie haben es ja richtig gesagt – bei Brunnen nur dann,
wenn eine gewisse Menge Wasser für einen wirtschaftlichen Zweck entnommen wird.
Das ist aber bei Probebohrungen nicht der Fall.
Aber nun zu meiner zweiten Zusatzfrage. Nehmen wir
an, der Wasserrechtsbescheid würde negativ ausfallen, was ja durchaus sein
könnte. Wir wissen es nicht, und Sie auch nicht. Auch dann werden Sie diesen
Bescheid unterschreiben müssen. Welche Variante der Umfahrung Wiens, die auch
die SPÖ prioritär als Straßenbauprojekt Nummer 1 in Wien sah und noch
immer als Ziel hat, würden Sie dann als Regierungsmitglied und dafür
verantwortliche Politikerin favorisieren?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr
geehrter Herr Gemeinderat!
Ich
möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es bei diesen Probebohrungen sehr
wohl zu einer Wasserentnahme kommt. Das ist durchaus der springende Punkt in
dem ganzen Verfahren. Und ich möchte Sie
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