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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 24.05.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 108

 

zwar des Querschnitts der Straße und der erlaubten höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit.

 

Wir haben die Hochleistungsstraßen wie Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen der Kategorie B. Dort sind 50 Stundenkilometer oder mehr zugelassen, maximal 80 beziehungsweise im Ausfallbereich A1, wo Wien schon an Niederösterreich grenzt, auch 130. Es gibt eine einzige Ausnahme innerhalb Wiens, wo Tempo 50 in diesem Hochleistungsstraßennetz unterschritten ist. Das ist im 23. Bezirk bei der Willergasse, wo wegen der beengten Platzverhältnisse und des Verlaufes der Straße ortsbedingt eine höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h verordnet ist.

 

Die zweithöchste Kategorie sind Straßen mit erhöhter Verkehrsbedeutung, die so genannten Hauptstraßen A. Die Gumpendorfer Straße gehört dazu. Dort beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich Tempo 50, nämlich Ortsgebiet. Auf Grund der Verkehrssicherheit und der angrenzenden Nutzungen gibt es im Ausnahmefall die Option, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 linear herabgesetzt wird. Diese Situation ist zum Beispiel in der Florianigasse zwischen der Albertgasse und dem Uhlplatz so geregelt.

 

Dann gibt es das untergeordnete Straßennetz, die so genannten Nebenstraßen, die zudem in die Verwaltung der Bezirke gehören, wo die Bezirksvertretungen eine Reduktion des Tempos auf 30 km/h beantragen können und das aus Verkehrssicherheitsgründen in großem Ausmaß auch getan haben. Dass dennoch die allgemeine Tempobeschränkung von 50 km/h nach der Ortsgebietregelung in der Straßenverkehrsordnung auch im untergeordneten Straßennetz vorkommt, liegt daran, dass der öffentliche Verkehr bescheunigt geführt werden soll. Das heißt, dort Tempo 50, wo in der Regel der öffentliche Verkehr fährt.

 

Dann gibt es natürlich im Wiener Straßennetz noch jene Bereiche, die als Wohnstraßen und als Fußgängerzonen ausgewiesen sind. Auch hier sind Teile davon im Hauptstraßen A-Netz. Dort ist die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit Schritttempo.

 

Eine weitere Kategorisierung des Straßennetzes mittels der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit von Tempo 40 pro Stunde würde die Notwendigkeit mit sich bringen, dass über die derzeitige Gliederung des Straßennetzes hinaus neue Gliederungen zu finden wären. Abgesehen von der Neuordnung des Verkehrsnetzes und damit verbundenen relativ hohen Budgetausgaben müssten auch Überlegungen für die Bewältigung der bestehenden Verkehrsleistung in den betroffenen Straßenzügen untersucht werden. Eine Rücknahme der Geschwindigkeit von 50 beziehungsweise eine Erhöhung von Tempo 30, wie das bei einer Zone 40 der Fall wäre, würde die potentielle Durchlässigkeit und andererseits auch die Frage der Verkehrssicherheit beeinträchtigen und Untersuchungen erforderlich machen. Ich möchte darauf hinweisen, allein für den Bezirk Mariahilf würde die Veränderung auf Tempo 40-Zone als Gesamtbezirk Kosten von 130 000 EUR verursachen.

 

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass sich der Anhalteweg bei Veränderungen der höchstzulässigen Gesamtgeschwindigkeit natürlich auch verändern würde. Bei Tempo 30 ist der Anhalteweg 12 m, bei Tempo 50 24 m. Damit das Verkehrsrisiko bei jenen Straßen, wo Tempo 50 zugelassen ist, vermindert wird, haben wir in den Eckbereichen die Sichtzonen für den Autofahrer erhöht und in der Regel straßenbauliche Maßnahmen gesetzt. Wenn wir das machen, dann bedeutet das bei Tempo 30-Bereichen, dass die Haltesichtweite, also wie weit man sehen muss, um dann noch ordentlich stehen bleiben zu können, 15 m beträgt und dass sie bei Tempo 50 schon 36 m beträgt. Wenn wir nun auf Tempo 40 verändern würden, bedeutet das, dass wir zum Beispiel in den Nebenstraßen die Haltesichtweite von 15 auf 26 m erhöhen müssen und zu den 130 000 EUR für die Beschilderung auch noch die Umbaumaßnahmen dazukommen würden. Wir werden den Antrag der Bezirksvertretung Mariahilf natürlich ausführlich prüfen, aber ich denke, dass Argumente auf dem Tisch liegen, sich mit Tempo 30 und 50, mit diesen beiden Maßnahmen, in diesem Bezirk Mariahilf zu begnügen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Die 2. Frage, Herr GR Mag Maresch.

 

GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Es wurden in der vorletzten Legislaturperiode zwei Musterbezirke für Radfahrmusterbezirke ausgewählt, also Verkehrsberuhigungsmusterbezirke. Das waren der 13. und der 9. Ergebnis war, dass im 9. flächendeckend Tempo 30 herausgekommen ist und Radfahren gegen die Einbahn möglich gemacht wurde, und zwar in allen Gassen, wo es der Querschnitt zulässt. Jetzt ist es so, dass durchaus sehr viele Einbahnstraßen in ganz Wien existieren und in sehr vielen dieser Straßen und Gassen wäre Radfahren gegen die Einbahn möglich.

 

Jetzt meine Frage: Was werden Sie unternehmen, dass Radfahren gegen die Einbahn in all diesen Gassen in Wien, wo es möglich ist, bald möglich wird?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!

 

Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass das Fahren gegen die Einbahn mit dem Rad dort, wo es erlaubt ist, eine der sichersten Formen des Radverkehrs überhaupt ist. Wir haben bei dieser Form, den Radverkehr zu ermöglichen, deutlich weniger Unfälle für Radfahrer. Es ist eine sehr sichere Angelegenheit und ist letztlich auch temporeduzierend in den Tempo 30-Zonen für die entgegenkommenden Autofahrer. In den meisten Bezirken hat sich diese rationale Sichtweise durchgesetzt.

 

Wir erleben zur Zeit eine Welle aus den Bezirken, diese Einführung des Radfahrens gegen die Einbahn umzusetzen. In manchen Bezirken haben wir noch Diskussionsbedarf und wir werden das auch tun.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bevor ich den nächsten Kollegen aufrufe, bitte ich noch einmal, den Geräuschpegel etwas herunterzuschrauben, entweder leiser zu tratschen oder aufzupassen, die Plätze

 

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