Gemeinderat,
9. Sitzung vom 24.05.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 108
zwar des Querschnitts der Straße und der erlaubten
höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit.
Wir haben die Hochleistungsstraßen wie Autobahnen,
Schnellstraßen und Hauptstraßen der Kategorie B. Dort sind
50 Stundenkilometer oder mehr zugelassen, maximal 80 beziehungsweise im
Ausfallbereich A1, wo Wien schon an Niederösterreich grenzt, auch 130. Es gibt
eine einzige Ausnahme innerhalb Wiens, wo Tempo 50 in diesem
Hochleistungsstraßennetz unterschritten ist. Das ist im 23. Bezirk bei der
Willergasse, wo wegen der beengten Platzverhältnisse und des Verlaufes der
Straße ortsbedingt eine höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h
verordnet ist.
Die zweithöchste Kategorie sind Straßen mit erhöhter
Verkehrsbedeutung, die so genannten Hauptstraßen A. Die Gumpendorfer Straße
gehört dazu. Dort beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich
Tempo 50, nämlich Ortsgebiet. Auf Grund der Verkehrssicherheit und der
angrenzenden Nutzungen gibt es im Ausnahmefall die Option, dass die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 linear herabgesetzt wird. Diese Situation
ist zum Beispiel in der Florianigasse zwischen der Albertgasse und dem Uhlplatz
so geregelt.
Dann gibt es das untergeordnete Straßennetz, die so
genannten Nebenstraßen, die zudem in die Verwaltung der Bezirke gehören, wo die
Bezirksvertretungen eine Reduktion des Tempos auf 30 km/h beantragen
können und das aus Verkehrssicherheitsgründen in großem Ausmaß auch getan
haben. Dass dennoch die allgemeine Tempobeschränkung von 50 km/h nach der
Ortsgebietregelung in der Straßenverkehrsordnung auch im untergeordneten
Straßennetz vorkommt, liegt daran, dass der öffentliche Verkehr bescheunigt
geführt werden soll. Das heißt, dort Tempo 50, wo in der Regel der
öffentliche Verkehr fährt.
Dann gibt es natürlich im Wiener Straßennetz noch
jene Bereiche, die als Wohnstraßen und als Fußgängerzonen ausgewiesen sind.
Auch hier sind Teile davon im Hauptstraßen A-Netz. Dort ist die
höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit Schritttempo.
Eine weitere Kategorisierung des Straßennetzes
mittels der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit von Tempo 40 pro Stunde würde
die Notwendigkeit mit sich bringen, dass über die derzeitige Gliederung des
Straßennetzes hinaus neue Gliederungen zu finden wären. Abgesehen von der
Neuordnung des Verkehrsnetzes und damit verbundenen relativ hohen
Budgetausgaben müssten auch Überlegungen für die Bewältigung der bestehenden
Verkehrsleistung in den betroffenen Straßenzügen untersucht werden. Eine
Rücknahme der Geschwindigkeit von 50 beziehungsweise eine Erhöhung von
Tempo 30, wie das bei einer Zone 40 der Fall wäre, würde die
potentielle Durchlässigkeit und andererseits auch die Frage der
Verkehrssicherheit beeinträchtigen und Untersuchungen erforderlich machen. Ich
möchte darauf hinweisen, allein für den Bezirk Mariahilf würde die Veränderung
auf Tempo 40-Zone als Gesamtbezirk Kosten von 130 000 EUR
verursachen.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass sich der
Anhalteweg bei Veränderungen der höchstzulässigen Gesamtgeschwindigkeit
natürlich auch verändern würde. Bei Tempo 30 ist der Anhalteweg 12 m,
bei Tempo 50 24 m. Damit das Verkehrsrisiko bei jenen Straßen, wo
Tempo 50 zugelassen ist, vermindert wird, haben wir in den Eckbereichen
die Sichtzonen für den Autofahrer erhöht und in der Regel straßenbauliche
Maßnahmen gesetzt. Wenn wir das machen, dann bedeutet das bei
Tempo 30-Bereichen, dass die Haltesichtweite, also wie weit man sehen
muss, um dann noch ordentlich stehen bleiben zu können, 15 m beträgt und
dass sie bei Tempo 50 schon 36 m beträgt. Wenn wir nun auf
Tempo 40 verändern würden, bedeutet das, dass wir zum Beispiel in den
Nebenstraßen die Haltesichtweite von 15 auf 26 m erhöhen müssen und zu den
130 000 EUR für die Beschilderung auch noch die Umbaumaßnahmen
dazukommen würden. Wir werden den Antrag der Bezirksvertretung Mariahilf
natürlich ausführlich prüfen, aber ich denke, dass Argumente auf dem Tisch
liegen, sich mit Tempo 30 und 50, mit diesen beiden Maßnahmen, in diesem
Bezirk Mariahilf zu begnügen.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Die 2. Frage, Herr GR Mag Maresch.
GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Es wurden in der vorletzten Legislaturperiode zwei
Musterbezirke für Radfahrmusterbezirke ausgewählt, also
Verkehrsberuhigungsmusterbezirke. Das waren der 13. und der 9. Ergebnis war,
dass im 9. flächendeckend Tempo 30 herausgekommen ist und Radfahren gegen
die Einbahn möglich gemacht wurde, und zwar in allen Gassen, wo es der
Querschnitt zulässt. Jetzt ist es so, dass durchaus sehr viele Einbahnstraßen in
ganz Wien existieren und in sehr vielen dieser Straßen und Gassen wäre
Radfahren gegen die Einbahn möglich.
Jetzt meine Frage: Was werden Sie unternehmen, dass
Radfahren gegen die Einbahn in all diesen Gassen in Wien, wo es möglich ist,
bald möglich wird?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!
Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass das
Fahren gegen die Einbahn mit dem Rad dort, wo es erlaubt ist, eine der
sichersten Formen des Radverkehrs überhaupt ist. Wir haben bei dieser Form, den
Radverkehr zu ermöglichen, deutlich weniger Unfälle für Radfahrer. Es ist eine
sehr sichere Angelegenheit und ist letztlich auch temporeduzierend in den
Tempo 30-Zonen für die entgegenkommenden Autofahrer. In den meisten
Bezirken hat sich diese rationale Sichtweise durchgesetzt.
Wir erleben zur Zeit eine Welle aus den Bezirken,
diese Einführung des Radfahrens gegen die Einbahn umzusetzen. In manchen
Bezirken haben wir noch Diskussionsbedarf und wir werden das auch tun.
Vorsitzende GRin Inge Zankl:
Bevor ich den nächsten Kollegen aufrufe, bitte ich noch einmal, den
Geräuschpegel etwas herunterzuschrauben, entweder leiser zu tratschen oder
aufzupassen, die Plätze
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