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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 83

 

gesetzt wurden. Dann ist das noch einfacher behebbar, als wenn es sich insgesamt um Häuser handelt, die von der Situierung her in einer schwierigen Lage sind und in denen die Bewohner besonders darauf Rücksicht nehmen müssen, in ihrem Bewohnerverhalten die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch werden zu lassen.

 

Ich meine daher, wenn Sie ein konkretes Beispiel haben, bin ich Ihnen dafür dankbar, und wenn Sie es mir sagen, dann gehen wir dem nach. Was die Beispiele betrifft, die ich bekomme - und das sind schon sehr viele Einzelbeispiele -, gehen wir so vor, wie ich es Ihnen zu sagen versucht habe, gemeinsam mit den Bewohnern.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Somit ist die Fragestunde abgeschlossen.

 

Wir kommen zur Aktuellen Stunde.

 

Von den Wiener Freiheitlichen wurde eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Stopp dem Wildwuchs islamischer Gebetshäuser in Wien" verlangt. Das Verlangen hat die entsprechende Anzahl von Unterschriften und ist somit ordnungsgemäß beantragt.

 

Herr Dr Madejski, Sie sind der Erstredner. Ich darf bemerken, dass Ihre Redezeit 10 Minuten beträgt.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich studiere hie und da die Amtsblätter der Stadt Wien, und da bin ich Ende Juni beim Durchlesen auf folgende Mitteilung aus dem 12. Bezirk gestoßen. Es interessiert mich auch immer sehr, was dort gebaut wird. Da steht drin: Rauchgasse 44, betriebliches Gebäude. Bauanzeige: Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich, 1200, Dammstraße 37. Da bin ich ein bisschen hellhörig geworden und habe mir gedacht: Was baut dort dieser Verein? Was will er umbauen?

 

Es ist tatsächlich so gewesen, dass am 27.6. diese Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde eingegangen ist. Der lapidare Satz lautete: Abbruch der 6 cm-Gips-Innenwände. Das ist an sich nichts Tragisches, das macht ja jeder; soll so sein.

 

Nur haben wir uns dann in der Dammstraße angeschaut, was der Verein überhaupt macht und wo er zu Hause ist. Da sind wir draufgekommen - durch Bürger, die in der Umgebung wohnen, und viele andere Personen -, dass dort, in der Dammstraße 37 im 20. Bezirk, nach der gleichen Vorgangsweise, wie sie in Wien schon des Öfteren üblich gewesen ist - deswegen haben wir das zum Thema gemacht, und deswegen haben wir es auch "Wildwuchs" genannt -, das Gleiche passiert ist. Man kauft sich über einen Verein, über eine türkische Bank - auch im Grundbuch steht ja die türkische Bank komplett drin, mit 520 000 EUR -, so kauft man sich Häuser, und zwar meistens einstöckige, Bauklasse I, relativ alt, in denen niemand mehr drinnen ist und wo man aussiedeln kann. Dann beginnt man, die Innenwände niederzureißen, schön langsam wird daraus insgesamt ein Vereinszentrum und in weiterer Folge ein Gebetshaus.

 

Ich bitte, mich nicht misszuverstehen. Als liberal denkender Mensch sage ich, es soll jeder seine Religion ausüben können, wo er will und wann er will. Aber er muss sich hier schon den gesetzlichen Auflagen stellen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Satzungen dieses Vereines und vieler anderer Vereine - es gibt ja mehrere - anschaut, dann handelt es sich da um einen so genannten Hilfsverein. Bei einem solchen ist die Religionsausübung nicht Vereinszweck, und das steht auch drin - Abs 1 § 2 -: Zweck dieses Vereines ist die Unterstützung und Fortbildung aller in seinem Tätigkeitsbereich sesshaften türkischstämmigen und/oder der islamischen Religion zugehörigen Personen.

 

Streng ausgelegt könnte man sagen, es könnte der Verein überhaupt kein Gebetshaus - weder in Meidling noch in der Dammstraße noch sonst wo - bauen. Darauf werde ich später noch eingehen. Ich glaube, dass hier, da es sich um einen Verein handelt, durchaus die Rechtsfähigkeit gegeben ist. Allein die Baubehörde könnte mit größter Wahrscheinlichkeit ein solches Gebetshaus, nur weil es in den Satzungen nicht möglich ist, auch gar nicht verbieten, aber sehr wohl wäre das aus der Bauordnung heraus möglich, und dazu gehe ich nun über.

 

Nun doch ein kurzes Resümee über diese islamischen Vereine; überall steht drin: "islamische Religionsausübung". Die islamische Religion, meine Damen und Herren, ist zweifelsohne keine in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft, wohl nicht zuletzt deshalb, weil es eine solche in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt! In Österreich gibt es seit vielen Jahrzehnten eine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft; das werden alle, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben, wissen.

 

Es gibt auch keine christliche Religionsgemeinschaft; es gibt eine katholische, es gibt eine evangelische, es gibt Orthodoxe, es gibt sogar in der evangelischen verschiedene Bekenntnisse, aber es gibt auch keine hier im Gesetz stehende christliche. Anerkannte Religionsgemeinschaften, meine Damen und Herren, sind solche, die nach dem Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften bescheidmäßig anerkannt sind. Dazu zählt zweifelsohne in Österreich die islamische Religion nicht.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin gesagt, dass die Baubehörde sehr wenig wird machen können. Der Vorgang ist ja der gleiche: Sukzessive wird daraus etwas anderes als das, was im Plandokument steht. Bei Gebäuden wie dem in der Rauchgasse und vielen anderen, in denen so etwas geschieht, sind meistens noch immer betriebliche Nutzungen festgeschrieben. Man wird sich das sehr genau anschauen, und Sie können sich darauf verlassen, zumindest in meinem Bezirk - und ich weiß sehr gut, wo in dem Bezirk so etwas passiert - wird man die widmungswidrige Nutzung wirklich beenden müssen.

 

Ich mache hier auf § 106 der Bauordnung Wien aufmerksam. Allein diese Punkte sind für die Rauchgasse und für viele andere dieser so genannten Gebetshäuser

 

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