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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 129

 

mit dieser Einlöseverpflichtung nicht auch noch etwas hereinbekommt! – Und plötzlich waren 17 Prozent im Rotdruck! So etwas von einer ungewöhnlichen Vorgehensweise habe ich überhaupt noch nie gesehen, dass nämlich zwischen Grün- und Rotdruck eine so gravierende Änderung vorgenommen wird. Und insofern sind wir mit unserer Argumentation die ganze Zeit nicht so falsch gelegen!

 

Ich sehe es als großen Erfolg, dass bei der öffentlichen Auflage 2 300 Unterschriften abgegeben wurden, und zwar mehr als die Hälfte davon auf Formularen der GRÜNEN. Wir haben uns dort hingestellt und haben informiert, und zwar haben wir nicht falsch informiert, sondern wir haben anhand des Modells diesen Flächenwidmungsplan überhaupt erst begreifbar gemacht. Und es hat sich gezeigt, dass die Leute sehr sensibel sind, dass sie gewusst haben, dass es nicht um die Steinhof-Gründe, sondern um das Otto-Wagner-Spital geht. Sie haben das Wort ergriffen, woraufhin auch diese 17 Prozent Bebauung durch den Wald gefallen sind. Das werte ich als Erfolg der Bevölkerung, die sich engagiert hat, und auch als Erfolg derer, die kritisch hinterfragt haben, was da geplant wird!

 

Wichtig in diesem Zusammenhang sind mir auch noch die Antworten der MA 21 auf die Stellungnahmen der Bevölkerung, die ich genau durchgelesen habe. Ich meine, dass die eine oder andere Antwort in der Darstellung ein wenig übertrieben war. Beispielsweise sagt man: Das Spital könnte nicht weiter bestehen, wenn es genau diese Umwidmung nicht gäbe. – Das würde ich sehr hinterfragen! Selbstverständlich soll es dort Änderungen geben, wo es notwendig ist. Natürlich sollen entsprechende Zubauten vorgenommen werden! Das ist ja vollkommen logisch! Aber einem Freibrief für flächendeckende Änderungen im großen Stil stimmen wir nicht zu!

 

Deshalb habe ich auch Abänderungsanträge zu diesem Plandokument vorbereitet, die genau auf diese meiner Ansicht nach verfehlten Planungen abzielen.

 

Ein Antrag bezieht sich auf den südwestlichen Bereich entlang der Sanatoriumsstraße. Ich möchte daran erinnern, dass in der öffentlichen Auflage nur 17 Prozent Bebaubarkeit vorgesehen waren, und es ist meiner Ansicht nach doch eine wesentliche Änderung, wenn das jetzt auf 40 Prozent erhöht wurde! Und die Bevölkerung hat diesfalls keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, weil das in der öffentlichen Auflage noch nicht enthalten war. Deswegen sehen wir es als mehr als gerechtfertigt, dass man wieder auf den ursprünglichen Vorschlag der MA 21 mit den 17 Prozent zurückgeht. Das entspricht übrigens auch einer Stellungnahme der Wiener Umweltanwaltschaft, die auch gemeint hat, man müsste in diesem Bereich sensibler agieren.

 

Ein zweiter Antrag bezieht sich auf den Grünstreifen. Sie können sich das draußen anhand des Modells anschauen. Dort ist jetzt eine 40-prozentige Bebaubarkeit vorgesehen. – Dieser Grünstreifen war schon von Otto Wagner geplant. Dieser befand sich in der Nähe der Lungenabteilung, damit frische Luft aus dem Wienerwald durch das Gelände strömen kann. Wenn diese Bebauung stattfindet, ist das nicht mehr gewährleistet und daher auch nicht ganz im Sinne eines Spitalsbetriebs. Es wäre großartig, wenn man solche genialen Ideen heute bei Neubaufällen noch hätte. Jedenfalls müsste man aber zumindest die Ideen von damals erhalten!

 

Der dritte Abänderungsantrag bezieht sich auf die flächendeckende Bebaubarkeit von 5 Prozent. Dazu meinen wir, dass man sich schon in der Arbeitsgruppe zusammensetzen und nachfragen müssen hätte, wo der Spitalsbetrieb Änderungen braucht, um das genauer definieren zu können. Jetzt kann nämlich bei einem Grundstücksverkauf, der heute als durchaus möglich angedeutet wurde, im östlichen Bereich genau an ungünstigen Stellen diese 5-prozentige Bebaubarkeit realisiert werden.

 

Ein weiteres Thema, das meiner Ansicht nach viel zu kurz kam, ist, dass man, wenn die Wohnbebauung im Osten an der Reizenpfenniggasse stattfindet, davon ausgehen kann, dass es zu vermehrtem Verkehrsaufkommen kommt. All das ist absolut ungeklärt. Es gibt kein Verkehrskonzept für diese Bezirksteile im 14. und 16. Bezirk. Es ist absolut notwendig, dass das einmal genauer untersucht wird. Spannend wird es auch, wenn diese Grundstücke schon an Bauträger verscherbelt sind, wie diese sich intern organisieren, denn dann hat natürlich jeder Wohnbau auch seine Garagenzufahrt. Ich bin schon sehr neugierig, ob das möglicherweise auch durch das denkmalgeschützte Areal führen wird und die öffentlichen Durchgänge dann zwar vorhanden sind, sich aber mit dem Verkehr bekämpfen müssen. – Deshalb dieser Beschlussantrag über die Erstellung eines Verkehrskonzeptes.

 

Das nächste Thema, das auch schon angesprochen wurde, ist der Denkmalschutz. Ich glaube, man kann das nicht unbedingt vergleichen. In Dachgeschoßausbauten liegt unserer Ansicht nach auch eine große Chance für die Stadt, nämlich Qualitäten zu bieten, die Leute sonst suchen, die an den Stadtrand ziehen. So können etwa auch begrünte Dachflächen für eine ganze Hausgemeinschaft angeboten werden und so weiter. Im Hinblick auf eine gesteigerte Lebensqualität und das gesamtstadtplanerische Interesse meine ich, dass diese Dachgeschoßausbauten durchaus gerechtfertigt sind. Bei diesem Areal besteht allerdings sehr wohl ein einzigartiges Ensemble, das es sonst weltweit nicht gibt und das erhaltenswert ist.

 

Die Österreichischen Gesellschaft für Denkmalschutz zitiert einen Oberarzt, der anlässlich der Eröffnung des Spitals 1907 etwas sagte, was die Sache, wie ich meine, sehr gut auf den Punkt bringt: „An der Art, wie ein Volk seine Irren pflegt, lässt sich gewiss nicht ausschließlich, aber im weiten Umfange Wohlstand, Bildung und Aufgeklärtheit seiner Bürger beurteilen. – Verwaltung, Baukunst und Psychiatrie haben ihre besten Kräfte daran gesetzt, ein Werk zu schaffen, das noch nach vielen Generationen, was immer die Zukunft an Erfindungen und Neuerungen bringen möge, als ein würdiger und bewundernswerter Zeuge unserer Zeit und ihres

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