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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 129

 

Berichtes. Was heißt das, wir nehmen den Bericht zur Kenntnis? Das ist eigentlich auch recht interessant, und dazu habe ich im Tätigkeitsbericht 2005 des Landesrechnungshofes von Tirol Folgendes gefunden: „In diesem Sinn erscheint aufs Erste eine Beschlussfassung über einen Bericht des Landesrechnungshofes nicht konsequent, da es an sich nichts zu beschließen gibt. In der bisherigen Praxis hat man sich immer wieder mit einen Beschluss über die ,zur Kenntnisnahme’ beholfen. Hinterfragenswert ist dann allerdings ein Stimmverhalten mit ,dagegen’, was ja nur bedeuten kann, dass der Bericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht gelesen wurde. Ähnliches gilt dabei auch für die ,Nicht zur Kenntnisnahme vom Berichtstellen, Kritikpunkten oder Empfehlungen.’“

 

Was heißt das? Ich möchte anregen, dass uns bei Vorlage von Berichten des Rechnungshofes oder des Kontrollamtes an den Gemeinderat diese Berichte nicht nur zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, sondern dass damit auch ein Beschluss über die Umsetzung empfohlener Maßnahmen im Zusammenhang steht. Wenn Kontrolle ernst genommen wird, dann muss auch das folgen.

 

Ich möchte auch auf den Aufbau der Berichte des Rechnungshofes verweisen, bei denen an erster Stelle ein Hinweis auf unerledigte Empfehlungen steht und auf Empfehlungen, die in Verwirklichung befindlich sind. Das ist allerdings wirklich eine interessante Sache, die ich in unseren Kontrollamtsberichten leider noch vermisse, bin aber zuversichtlich, dass auch das kommen wird. Es gibt ja dazu auch Beispiele in anderen Ländern, wo es etwa auf der Homepage des Landesrechnungshofes Burgenland zum Beispiel auch einen Überblick über laufende Prüfungen gibt und man jederzeit schauen kann, was eigentlich los ist.

 

Eine zweite Anregung von mir betrifft also auch diese Berichte. Die unerledigten und in Verwirklichung befindlichen Empfehlungen sollen doch bitte auch in die Berichte des Kontrollamtes aufgenommen werden. Und in dieselbe Richtung geht eine Anregung von mir, dass ein verpflichtender Bericht über umgesetzte Empfehlungen des Vorjahres regelmäßig von den verantwortlichen StadträtInnen gefordert werden sollte.

 

Auch dazu gibt es Beispiele, und zwar im Landesrechnungshof Vorarlberg. Da steht Folgendes: „Enthält ein Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Vorschläge, so hat die Landesregierung dem Landtag längstens 12 Monate nach der Behandlung des Berichtes im Landtags zu berichten, welche Maßnahmen sie getroffen hat. Gegebenenfalls hat sie zu begründen, warum sie den Beanstandungen und Vorschlägen nicht entsprochen hat.“

 

Das ist an sich auch etwas, was dazu beiträgt, dass Kontrollberichte nicht in irgendeiner Schublade verschwinden, sondern dass den Worten und vielleicht dem Schönreden auch konkrete Taten folgen.

 

In dieselbe Richtung geht auch meine Anregung, in Zukunft in den Sitzungen des Kontrollausschusses auf der Tagesordnung einen Punkt einzuführen, dass bei jeder Geschäftsgruppe eine Möglichkeit geschaffen wird, zu Berichten aus den vergangenen Jahren Fragen zu stellen. Das ist insofern eine Anregung, die ich eigentlich praktischerweise als Vorsitzende des Kontrollausschusses, die für die Tagesordnung zuständig ist, gleich selbst umsetzen kann. Das wird vielleicht noch am schnellsten verwirklicht werden.

 

Und dann möchte ich Ihnen noch etwas aus Landtagsprotokollen aus Niederösterreich vorlesen, wo es auch um Berichte des Rechnungshofes gegangen ist, und zwar möchte ich die Abg Kadenbach zitieren, die sagt: „Wir suchen uns einen schönen Punkt aus einem Bericht heraus, der uns gefällt, und betreiben in manchen Abteilungen dieses Hauses gern die letzte Politik: Ich stecke den Kopf in den Sand, und über den Rest reden wir nicht.

 

Ich sehe die Aufgabe des Rechnungshofes sowohl auf Bundesebene wie auf Landesebene in einem ganz anderen Bereich: Der Rechnungshof ist nicht dazu da, Noten zu verteilen und irgendwann einmal sollen wir halt da sitzen und großartig klatschen, sondern der Rechnungshof versteht seine Aufgabe - und ich glaube, er lebt sie auch so -, dass er wirklich prüft, ob die Mittel, die die SteuerzahlerInnen aufbringen, die Mittel, die das Land zur Verfügung hat, effizient und effektiv eingesetzt werden.“

 

Und ich kann dazufügen, die Abg Kadenbach in Niederösterreich ist eine Abgeordnete der SPÖ.

 

Das heißt, wenn Sie in der Opposition sind, erkennen Sie das Problem auch und ich bin davon überzeugt, Sie erkennen das Problem auch hier in Wien. Und ganz wo anders gibt es ja noch ganz andere Dinge, und da möchte ich Ihnen noch etwas vorlesen, (GR Godwin Schuster: Erzählen sie etwas über die Kontrollmöglichkeiten in Niederösterreich!) wo es noch weit darüber hinaus geht, und zwar das Land Salzburg.

 

Da gibt es folgende Feststellungen zur Berichttransparenz und zur Berichtspublizität: „Mit Zuleitung der Berichte an den Landtag und die Landtagsparteien werden Berichte über das Landespressebüro öffentlich zugänglich gemacht. Berichte werden im Finanzüberwachungsausschuss des Landtages in der Regel vom Direktor des Landesrechnungshofes den Mitgliedern des Landtages präsentiert und anschließend in Anwesenheit von Vertretern der geprüften Stelle diskutiert.“

 

Das kennen wir aus Wien auch, aber in Salzburg kommt es noch besser, denn dort werden nämlich Sitzungen des Finanzüberwachungsausschusses mittels Videoübertragung in den Plenarsaal des Landtages der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die abschließende Behandlung der Berichte erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des Landtages.

 

Also, das heißt, dort hat man nicht einmal Bedenken, eine Sitzung eines Ausschusses, der unserem Kontrollausschuss entspricht, öffentlich zu übertragen. Das ist schon eher das, was ich mir unter öffentlicher Finanzkontrolle vorstelle, (GR Godwin Schuster: Reden Sie mit dem Kontrollamtsdirektor!) und nicht das Kasperltheater, das wir oft veranstalten. Und ich möchte deshalb an dieser Stelle einen Antrag einbringen:

 

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