Gemeinderat,
19. Sitzung vom 29.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 71
Schule würde man sich wehren, wenn man die Schüler
meinetwegen zum Turnunterricht in einen anderen Bezirk oder wohin karren würde.
Hier will man das den Wiener Sängerknaben zumuten, die doch eine wesentliche
Institution und ein Riesenwerbefaktor auch für Wien sind – abgesehen von der
kulturellen Einrichtung –, und verwehrt sich gegen diese Sängerknaben-Halle,
wie Sie sich ausdrücken. Vielleicht wäre es Ihnen lieber, wenn es eine „SängerknabInnen-Halle“
wäre, und Sie würden dann leichter zustimmen, Frau Kollegin. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)
An Sie, Herr Bürgermeister, die Frage betreffend die
Interessenten, nämlich sowohl den Bauträger, also den, der es bezahlt und
finanziert, als auch die Schule. Wie stellen sich die überhaupt zur
Möglichkeit, das außerhalb einer größeren Distanz von der Schule durchzuführen
und das Projekt so umzusetzen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Es sind mit dem
Herantragen des Wunsches nach Errichtung dieser Halle – Konzerthalle muss ich
hier hinzufügen – natürlich verschiedene Standorte in Erwägung gezogen worden.
Alle diese Alternativmöglichkeiten haben natürlich den Nachteil eines
nachgerade täglichen Transports. Man könnte natürlich hier einwenden und sagen,
die Sängerknaben sind reiseerfahren genug, aber ich halte das, ehrlich gesagt,
für eine ziemliche Polemik, wenn man die Auslandsreisen der Sängerknaben bei
ihren Konzerttourneen mit dem nahezu täglichen Transport von Schülern mit den
entsprechenden Gruppen vergleicht, denn die Sängerknaben haben ja mehrere
Gruppen. Notabene, wo ein Grundstück quasi vor der Haustür ist, das die
Voraussetzungen flächenwidmungsmäßig und eigentumsmäßig auch entsprechend erfüllt.
Dazu kommt, dass die Errichtung dieser Konzerthalle
die öffentliche Hand nichts kostet. Also ist mit einigem Hausverstand
eigentlich ziemlich klar, welche Haltung man dazu einnehmen soll.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke.
Die 4. Zusatzfrage kommt von GRin Dipl-Ing Gretner.
GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner
Klub im Rathaus): Ich möchte Sie an noch etwas anderes erinnern. Das ist
schon ein bisserl länger her. Sie haben 1994 richtigerweise geschrieben:
„Großzügige Grünflächen können im dicht bebauten Gebiet nicht mehr geschaffen
werden." Ich möchte Sie daran erinnern, beispielsweise auch an den
Rathauspark. Es ist Gott sei Dank noch nie eine Idee gekommen, hier eine
Konzerthalle zu errichten. Aber wieso sagen Sie, im Augarten ist es möglich.
Ich sage Ihnen, es sind noch Anrainer hier, die sich einsetzen. Sie würden sich
schön anschauen, wenn Sie dauernd um den Rathauspark kämpfen müssten, dass hier
keine Konzerthalle errichtet wird vor Ihrer Tür.
Ich stelle die Frage noch einmal, weil Sie mir vorhin
keine Antwort gegeben haben: Stellen Sie sicher, dass der Beschluss zur
Erstellung eines Leitbildes, den wir hier einstimmig getroffen haben, umgesetzt
wird, bevor eine Baubewilligung gegeben wird?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Ich stelle
sicher, dass dieser Beschluss eingehalten wird, aber ich sage Ihnen diese
Formulierung, die Sie hier gewählt haben, natürlich nicht zu, denn der
Vergleich mit dem Rathauspark ist ja nachgerade absurd. Es gibt im Rahmen des
Rathausparks keine Flächenwidmung, die eine Bebauung zuließe. Hier halte ich
fest, es handelt sich um eine Fläche, die nicht Bestandteil des Grünlandes des
Augartens ist und die eine Widmung hat, die diese Bebauung zulässt. Es bedarf nicht
einmal eines Widmungsverfahrens dort, denn die Widmung dafür ist vorgesehen.
Und das ist doch ein Unterschied, den Sie da nicht einfach wegleugnen können.
Ich halte auch Ihre Vergleiche für wirklich absurd
und sage Ihnen daher auch in Beantwortung Ihrer Anfrage: Jawohl, ich bin dafür
– selbstverständlich bin ich dafür –, dass dieser Beschluss betreffend
Erstellung des Leitbildes auch entsprechend eingehalten wird, aber ich sage
Ihnen gleichzeitig auch dazu, dass dort, wo die Flächenwidmung die Errichtung
einer solchen Konzerthalle möglich macht – und die ist genau dort auch möglich
–, dieses Projekt, das vorliegt, dem der Eigentümer ausdrücklich zugestimmt hat
und das ausfinanziert ist, dort auch errichtet werden wird.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke,
Herr Bürgermeister.
Wir kommen nun zur 5. Anfrage (FSP - 01377-2007/0001 - KVP/GM).
Diese wurde von Frau GRin Mag Barbara Feldmann gestellt und ist an den Herrn
Bürgermeister gerichtet. (Welche konkreten Maßnahmen werden von der Stadt
Wien gesetzt werden, um den Weiterbestand des Wiener Tierschutzvereines und
aller seiner Einrichtungen langfristig sicherzustellen?)
Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau
Gemeinderätin!
Nach den Bestimmungen des § 30 des Tierschutzgesetzes
hat die Behörde Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte und
zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte und abgenommene Tiere an
Personen, Institutionen und Vereine übergeben werden, die eine Tierhaltung im
Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können.
Die Stadt Wien hat bereits im Jahre 2002 und somit
vor Inkrafttreten der näher genannten bundesgesetzlichen Regelung mit dem
Wiener Tierschutzverein einen Leistungsvertrag mit Unterbringung dieser Tiere
für Wien abgeschlossen. Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das
Vermögen des Wiener Tierschutzvereins im Dezember 2006 war sodann zu
befürchten, dass durch die Schließung des Tierschutzhauses die weitere
Unterbringung und damit eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere nicht mehr
gewährleistet sein könnte. Da im weiten Umkreis von Wien keine Institution
vorhanden ist, die imstande wäre, dieser Aufgabe nachzukommen, kommt der
Erhaltung der Institution des Wiener Tierschutzhauses höchste Priorität zu.
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