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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 29.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 71

 

locker machen können, um eine bei Schönwetter wegnehmbare Probebühne zu schaffen und so weiter. Da fällt mir schon auch ein, dass es gerade diese Stadtpartei war, die nicht müde wurde, sich in Zeiten einer blau-schwarzen Regierung als Retter der Kultur aufzuspielen und allen Vereinen, die auch nur irgendwie gegen Schwarz und Blau – eher Blau als Schwarz, agiert haben, Subventionen zu geben.

 

Dafür war immer Geld da, für den jüdischen Friedhof hat man sich immer mit Formalismen aus der Affäre gezogen. Offensichtlich ist dies, wie ich auch schon gesagt habe, keinerlei Herzensangelegenheit. Man schiebt diese Dinge von sich.

 

Aber bei der Geschichte des jüdischen Friedhofs geht es nicht nur um den erhaltenen kleinen Teil des jüdischen Friedhofs Währing, wo wir nach wie vor vehement für die sofortige Renovierung und Öffnung für die Öffentlichkeit eintreten, sondern es geht auch um den Teil, der im Dritten Reich zu einem Löschwasserbecken gemacht wurde, wo praktisch der Friedhof nachhaltig zerstört wurde und wo dann anschließend, 1948 beginnend, die Kultusgemeinde den Antrag auf Rücküberstellung eingereicht hat bei der Stadt Wien. Es hat immerhin sieben Jahre gedauert, bis die ach so aufgeschlossenen Sozialisten der Kultusgemeinde diesen verbliebenen Teil zurückgegeben haben mit der gleichzeitigen Auflage, dass der gesamte zerstörte Teil nunmehr als Grünland der Stadt Wien gehört hat.

 

Damals ist auch festgestellt worden, dass dort nichts gebaut werden darf. Das gibt es auch schriftlich seitens der Stadt Wien, dass man das als Luftreservoir erhalten will, noch dazu, wo ja der verbliebene Teil schon im Dritten Reich von einem Magistratsbeamten zum Vogelschutzgebiet erklärt wurde.

 

Entgegen diesen Abmachungen wurde dann, ich glaube, 1959 auf dem zerstörten Teil des jüdischen Friedhofs der Arthur-Schnitzler-Hof errichtet. Das war in meinen Augen – das habe ich auch schon gesagt – eine Bereicherung, war eindeutig ein Unrecht, eindeutig gegen die Abmachung, die hier getroffen wurde. Nichtsdestoweniger hat es die Sozialistische Partei Wien nicht der Mühe wert gefunden, das auch nur in irgendeiner Weise zu thematisieren.

 

Deswegen, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, hier einen Beschlussantrag einzubringen, der da lautet:

 

„Die Stadt Wien wird aufgefordert, eine Gedenktafel am Arthur-Schnitzler-Hof zu gestalten, die auf die historische Bedeutung des Areals des Währinger jüdischen Friedhofs verweist.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an den amtsführenden Stadtrat für Kultur und Wissenschaft beantragt.“

 

Das habe ich handschriftlich dazu geschrieben, weil mich die Kollegin Straubinger gebeten hat. Sie hat gemeint, Sie könnten nicht zustimmen, wenn wir es nicht zuweisen. Verstehen tun wir das nicht, warum man da nicht zustimmen kann, wenn wir gleich abstimmen. Ich habe das handschriftlich mit „korrigiert Ebinger" dazu geschrieben. Ich darf den Antrag einmal weitergeben.

 

Wie gesagt, verstehen kann ich das nicht, aber vielleicht ist es auch gut, wenn wir länger über diese Dinge diskutieren, denn wenn ich Ihnen jetzt sozusagen einen Antrag abverlange, wo eine Tafel errichtet wird, da steht dann vielleicht auch wieder nur drauf, dass das früher im Dritten Reich ein Löschwasserbecken war, und kein Wort über die Umwidmung in Bauland entgegen der Abmachung, kein Wort über das Verschulden, das die Stadt Wien daran gehabt hat.

 

Ich würde mir wünschen, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass Sie die Größe zeigen, nach so vielen Jahrzehnten – 50 Jahre; 1960, also 47 Jahre – zu sagen: Ja, wir haben da einen Fehler gemacht. Dann muss man das auch draufschreiben auf diese Tafel.

 

Wenn ich noch einen Wunsch äußern darf – wir werden das im Kulturausschuss auch thematisieren –, dann wünsche ich mir eine Tafel aus Stein, denn Sie werden vielleicht wissen, dass man erstens nichts baut auf einem Friedhof, zweitens dass ein jüdischer Friedhof für ewig bestehen soll, dass man dort auch keine Blumen hingibt, weil die vergänglich sind, sondern dass man Steine auf die Gräber legt. Deswegen wäre auch der Stein ein gutes Zeichen für die Unvergänglichkeit.

 

In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Lasar. Ich erteile es ihm.

 

GR David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte vielleicht eine kleine Vorbemerkung machen über ein jüdisches Grab oder einen jüdischen Friedhof. Nach der Halacha gehört ein jüdisches Grab ausschließlich dem Toten. Es ist auf ewig unantastbar, und dem religiösen Gebot folgend müssen daher ein jüdisches Grab und ein jüdischer Friedhof auf ewige Zeit bestehen bleiben. – Das ist meine Einleitung.

 

Ich möchte etwas zurückgreifen. Mein Vorredner hat das schon sehr gut ausgeführt, aber zu den Details vielleicht noch. Wenn man zurückgeht, so leitete die IKG Wien 1948 ein Rückstellungsverfahren ein. Am 4.7.1955 wurde dann ein Rückstellungsvergleich angestrebt und zwischen der IKG und der Stadt Wien geschlossen.

 

Der Währinger jüdische Friedhof, EZ 226 der KatG Wien Währing, bestehend aus den Grundstücken 1311, 453 1120 im Ausmaß von 24 055 m² wurde zurückgestellt. Im Gegenzug musste sich die IKG Wien verpflichten, von der Liegenschaft 226 KatG Währing einen an der Ecke Währinger Gürtel/Döblinger Hauptstraße gelegenen Teil im Ausmaß von zirka 2 500 m² in das Eigentum der Stadt Wien zurückzuübertragen. Dies ist der Teil, wo heute dieser so genannte Arthur-Schnitzler-Hof steht.

 

Am 26.2.1959 hielt die IKG fest, die Gemeinde Wien habe den Verhandlungsvertretern der IGK Wien in den Rückstellungsverhandlungen ausdrücklich erklärt – und da, meine Damen und Herren von der Sozialistischen

 

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