Gemeinderat,
20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 108
30. Juni eine gemäß § 22 Abs 3 des
Mietrechtsgesetzes gesetzlich vorgeschriebene Betriebskostenabrechnung vorlegt,
welche auch nach den Kriterien der ÖNORM A 4000 erstellt ist.
Über die Anforderungen der ÖNORM A 4000
hinausgehend bekommen die Mieterinnen und Mieter zur Abrechnung noch einen
Leitfaden von Wiener Wohnen, welcher helfen soll, die Betriebskostenabrechnung
noch verständlicher zu machen. Wiener Wohnen bietet als zusätzliche
Serviceleistung auch die Langfassungen der Betriebskostenabrechnungen samt
Belegen in elektronischer Form auf CD-ROM an. Für die gewählten Mieterbeiräte
werden diese CD-ROMs sogar kostenlos erstellt. Im Jahr 2006 wurden
insgesamt rund 400 CD-ROMs für Mieter beziehungsweise Mietervertreter
erstellt.
Jeder einzelne Beleg dieser Mietkostenabrechnung ist
nachvollziehbar in der jährlich von Wiener Wohnen vorgelegten Jahresabrechnung,
von jedem Mieter und Mietervertreter einsehbar und auch kontrollierbar.
Die diesbezüglichen Einsprüche vor der
Schlichtungsstelle sind zahlenmäßig äußerst gering. Sollte es dennoch zu einer
Fehlbuchung kommen, wird diese von Wiener Wohnen selbstverständlich ohne
Mehrbelastung der Mieter und Mieterinnen korrigiert sowie werden die Beträge
refundiert.
Darüber hinaus legt Wiener Wohnen ohne gesetzliche
Verpflichtung zeitgleich mit der Betriebskostenabrechnung eine so genannte
Hausabrechnung vor. Diese beinhaltet sämtliche Einnahmen und Ausgaben einer
Wohnhausanlage und weist zudem den Hauptmietzinssaldo aus. Im Gegensatz zur
Betriebskostenabrechnung, welche taxativ aufgezählte Komponenten enthält,
erhalten die Mieterinnen und Mieter mittels dieser Unterlage einen umfassenden
Überblick bezüglich sämtlicher Ausgaben.
In diesem Zusammenhang kann es natürlich zu
Auffassungsunterschieden zwischen den Mietern und der Hausverwaltung über die
Zweckmäßigkeit und Kostenintensität bestimmter Maßnahmen kommen. So etwa
konstatierten Mieterinnen und Mieter etwa, dass bestimmte Aktionsprodukte in
Baumärkten günstiger als bei den Kontrahenten von Wiener Wohnen zu erwerben
sind. Dabei werden die Leistungen der Kontrahenten, wie beispielsweise
Transport, Montage und die Kontinuität der Versorgung, oftmals nicht
berücksichtigt.
Unter diesen Gesichtspunkten halte ich somit fest,
dass gelegentlich durchaus Auffassungsunterschiede zwischen den Mietern und
Wiener Wohnen bezüglich der Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen vorliegen. Die
Betriebskostenabrechnungen erfolgen jedoch durchgehend korrekt, sodass kein
Anlass für die von Ihnen geforderten Richtigstellungen besteht.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 1. Zusatzfrage wird vom Fragesteller
gestellt. Herr Ing Mag Dworak, Sie haben das Wort.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien):
Danke, Herr Stadtrat, für die Antwort.
Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Die Situation ist vor allem dadurch entstanden, dass
sich einige Mieter, Beiratsmitglieder beziehungsweise Mietervertreter
zusammengefunden haben und lautstark ihren Unmut artikuliert haben, der vor
allem in der oft bis zu dreifachen Fehlbuchung, unter anderem von
Betriebskosten, begründet war.
Meine Frage betrifft jetzt diese Mieterplattformen
und vor allem die Plattform, die sich vor ungefähr drei Monaten neu gegründet
hat: Wie werden Sie mit dieser Mieterbeiratsplattform umgehen? Ich habe auch
gehört, dass es schon erste Gespräche gegeben hat und ein größerer Termin
vorgesehen ist. Wie werden Sie diese Mieterplattformen von Ihrer Seite stärken?
Ich habe nämlich Bedenken, dass Wiener Wohnen von sich aus gerne bereit ist,
mehr Mitsprache von den Mieterbeiräten zu bekommen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr
geehrter Herr Gemeinderat!
Ich habe gleich beim Amtsantritt in mehreren
Interviews und auch hier bei meiner Antrittsrede im Gemeinderat festgehalten,
dass es mir ein großes Anliegen ist, mit den Mietervertretern in einen
stärkeren, intensiven Kontakt zu treten. Ich habe aus diesem Grund heraus eine
große Veranstaltung geplant, wo ich alle Mieterbeiräte ins Rathaus einladen
möchte, um einen ersten Schritt zu setzen, einen intensiveren Dialog zu
forcieren. Diese Veranstaltung wird am 31. Mai hier im Rathaus stattfinden
und soll, wie gesagt, der Beginn eines intensiven Dialogs zwischen den
Mieterbeiräten und mir als Stadtrat sein. Aber ich habe auch großes Interesse,
die Vertreterinnen und Vertreter und Verantwortlichen von Wiener Wohnen in
diesen Dialogprozess von Beginn an einzubeziehen, dass auch partnerschaftliche
Kommunikation in Zukunft noch stärker im Vordergrund steht.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 2. Zusatzfrage wird von GRin Rubik
gestellt. Ich bitte darum.
GRin Silvia Rubik
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Würden Sie uns bitte sagen, wie viele Wohnungen der
Kategorien C und D Wiener Wohnen noch im Bestand hat und welche Maßnahmen
der Standardanhebung getroffen werden?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Frau
Gemeinderätin!
Zum 31.12.2006 bestanden 28,5 Prozent des
Wohnungsbestands von Wiener Wohnen aus Wohnungen der Kategorien C und D.
Das sind in absoluten Zahlen 61 000.
Davon werden pro Jahr zwischen 3 000 und
4 000 Wohnungen von den Mieterinnen und Mietern an Wiener Wohnen
zurückgegeben. Sofern keine Einbeziehung in die unmittelbar angrenzende
Nachbarwohnung erfolgt, wird eine freiwerdende Wohnung der Kategorie C
beziehungsweise D auf einen zeitgemäßen Standard der Kategorie A
angehoben.
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