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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 82

 

Flachdächer mit Aufstockung sind zwar ausgeschlossen, aber es gibt andere Möglichkeiten, doch noch die Gebäude aufzustocken. Wir werden uns das in den nächsten Wochen und Monaten genau anschauen, bitten aber trotzdem, dass man in Zukunft bei solchen Flächenwidmungsverfahren doch ein bisschen intensiver den Weg mit den Anrainern und Bewohnern sucht, um einfach diese Unsicherheiten schon vorweg aus dem Weg zu räumen. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Deutsch. Ich erteile es ihm.

 

GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Mit dem vorliegenden Geschäftsstück wird ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für das Plangebiet westlich des Maurer Hauptplatzes im 23. Bezirk festgesetzt. Dieses Plangebiet ist durch eine sehr hohe Wohnqualität gekennzeichnet und schließt auch an das überregionale Naherholungsgebiet Wienerwald an. Die Entwicklung im Plangebiet selbst ist aus städtebaulicher und stadtstruktureller Sicht eigentlich weitgehend abgeschlossen. Daher soll die bestehende Siedlungs- und Freiraumstruktur widmungsmäßig auch entsprechend gesichert werden. Durch bestandsorientierte Festsetzungen beziehungsweise geringfügige Änderungen soll dieses hochwertige Wohngebiet erhalten werden. Gleichzeitig werden erhaltenswerte Ensembles durch die Festsetzung einer Schutzzone weiterhin gesichert. Das ist der wesentliche Inhalt dieses Planentwurfs.

 

Für die anstehende Sanierung der Wohnhausanlage Maurer Lange Gasse 136, die der Kollege Hoch jetzt angesprochen hat, wird ebenfalls der entsprechende widmungsmäßige Rahmen geschaffen, denn die in den 60er Jahren errichteten Wohnhäuser müssen saniert werden, Klein- und Kleinstwohnungen sollen zusammengelegt werden, Terrassen und Balkone erweitert beziehungsweise neu hergestellt werden, barrierefreie Wohnungszugänge sollen ebenfalls geschaffen und damit auch die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens umgesetzt werden.

 

Was den gegenständlichen Planungsprozess betrifft, und hier bin ich fundamental anderer Meinung als der Kollege Hoch, ist genau dieser Planungsprozess ein sehr gelungenes Beispiel für Mietermitbestimmung, weil hier die Betroffenen in den Planungsprozess in der unmittelbaren Wohnumgebung auch einbezogen wurden. (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Haha! Na geh!) - Sie brauchen gar nicht so zu lachen, Herr Kollege! Hören Sie sich die einzelnen Schritte an! Sie haben ja selbst an diesem Planungsprozess in keinster Weise teilgenommen! - Während bei der öffentlichen Auflage des Planentwurfs insgesamt 31 Stellungnahmen abgegeben wurden und sich davon ausschließlich sechs Bewohnerinnen und Bewohner gegen eine mögliche Aufstockung der Wohnhausanlage ausgesprochen haben, hat dann in der Folge, nämlich nach der öffentlichen Auflage und nach dem Beschluss in der Bezirksvertretung, eine Diskussion eingesetzt, in der dieses Thema der Aufstockung auch kritisch hinterfragt wurde.

 

Daher meine ich, war es ein sehr richtiger Schritt, dass dieser Akt erst dann dem Gemeinderatsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, nachdem es eine umfassende Mieterinformation, eine umfangreiche Anrainerdiskussion gegeben hat. Diese umfassenden Informationen haben auch stattgefunden. Es hat eine schriftliche Mieterinformation noch im Oktober letzten Jahres gegeben. Es hat die von Ihnen angesprochene Mieterversammlung im Februar dieses Jahres gegeben. Es hat im Juni eine sehr umfangreiche Broschüre der WOGEM an alle Mieterinnen und Mieter gegeben, wo sämtliche Varianten der Sanierung aufgezeigt wurden, wo die Kosten bekannt gegeben wurden und auch ein Abstimmungsbogen beigelegen ist, womit die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Meinung kundtun konnten. Im Abstimmungsergebnis hat sich die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner gegen eine Aufstockung ausgesprochen. Diesen Mieterwunsch haben wir in diesem Abänderungsantrag, den ich im Ausschuss Anfang Oktober dieses Jahres eingebracht habe, entsprechend umgesetzt.

 

Dass dieser Abänderungsantrag überrascht hat, wundert mich nicht, Herr Kollege Hoch, weil Sie die Entwicklung der Wochen davor in der Tat verschlafen haben! (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Na geh!) Sie haben ja an dieser Diskussion nicht mehr teilgenommen. Denn ich frage mich, welche Vorbereitungszeit Sie brauchen, um einen einzigen Satz zu lesen, nämlich, dass eine Aufstockung hier nicht mehr ermöglicht werden soll. Sie tun so, als hätten Sie an der Diskussion in den Monaten davor nicht teilgenommen. Vielleicht war es in der Tat so, aber diese Diskussion hat entsprechend stattgefunden.

 

Sie haben aber selbst auch gar keinen Antrag eingebracht. Sie hätten einfach diesem Plandokument nicht zugestimmt und damit aber auch eine Sanierung der Anlage, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünscht wird, die in der Diskussion nie angezweifelt wurde, letztendlich verhindert und damit eine zeitgemäße Sanierung der Wohnhausanlage verunmöglicht. Sie haben einfach gegen diesen Abänderungsantrag gestimmt. Daher ist das jetzt wirklich ein lächerlicher Versuch von Ihrer Seite gewesen, dieses Verhalten im Ausschuss nachträglich in dieser Form zu rechtfertigen, weil es Ihnen heute auch unangenehm ist! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser neuen Flächenwidmung werden daher die Rahmenbedingungen für die von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünschte Sanierung der Wohnhausanlage geschaffen und gleichzeitig auch die Mieterinteressen, die in einem demokratischen Abstimmungsverfahren zum Ausdruck gekommen sind, berücksichtigt. Ich ersuche Sie daher um eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Planentwurf. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Der Herr Berichterstatter hat

 

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