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Gemeinderat, 28. Sitzung vom 10.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 23

 

Österreicher und Österreicherinnen nach und lassen Sie eine Volksabstimmung zu diesem Thema zu! (Beifall bei der FPÖ. – Der Redner nimmt einen Schluck Wasser.)

 

Kaum steht eine europäische Verfassung im Raum, wird das Wasser knapp - es ist nicht einmal mehr ein Bodensatz vorhanden!

 

Was die Volkspartei betrifft, so hat sie zum Beispiel die Friedenspolitik der EU herausgehoben. Kollege Jung hat bereits auf dieses Thema geantwortet. Ich möchte noch ergänzend dazusagen, dass für mich die Teilnahme österreichischer Truppen am Einsatz im Tschad einen klaren Bruch der österreichischen Neutralitätsverpflichtungen darstellt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die GRÜNEN müssten sich ja hier massivst darüber aufregen und das als einen massiven Bruch von allem und jedem der Grundsätze der österreichischen Verfassung und der Neutralität bezeichnen, aber das geschieht nicht. Im Großen und Ganzen, muss man sagen, sind die GRÜNEN in der Bundesrepublik Deutschland jene gewesen, die via Außenminister Fischer die Hauptbetreiber des Afghanistan-Einsatzes gewesen sind, und ganz offensichtlich wollen die GRÜNEN in Österreich in die gleiche Richtung nachstoßen.

 

Hinsichtlich des Europäischen Rates als Vertreter der Regierungen wurde gesagt, er sei demokratisch legitimiert. Das würde ich auch bestreiten. Ich würde eher meinen, dass der einzelne Vertreter in diesem Regierungsgremium zu Hause in der jeweiligen Republik, im jeweiligen Staat, von dort her natürlich demokratisch legitimiert ist, aber das Gremium als solches ist es sicher nicht, und es ist nicht imstande und berechtigt, hier Verfassungsänderungen vorzunehmen. Das muss man hier klar und deutlich feststellen.

 

Und die SPÖ - das habe ich vor allem aufgeschrieben - hat festgestellt, dass keine Kompetenzverschiebungen stattfinden werden und dass diese nicht möglich und denkbar seien. - Das ist schlicht und einfach nicht wahr, meine Damen und Herren! Eine Verfassung, die also hier neu begründet wird - denn auch wenn es geleugnet wird, ist es natürlich eine Verfassung, wo nur einige Kleinigkeiten und Äußerlichkeiten entfernt wurden; und wie Giscard d'Estaing eben gesagt hat, wird hier der alte Vertrag in einen neuen Umschlag gegeben, und sonst geschieht gar nichts -, eine solche Verfassung darf auf alle Fälle nicht Freiräume aufmachen für Missbräuche durch Institutionen - auch wenn sie nicht vollzogen werden, aber eben doch möglich sind. Und herbeigeführt werden solche möglichen Missbräuche durch schwammige Ermächtigungsformulierungen, wie sie leider in diesen Vertragswerken sehr wohl vorhanden sind.

 

Es sind vor allem drei Punkte, die uns in erster Linie die Forderung, dass eine Volksabstimmung der österreichischen Bevölkerung zu diesem Vertragswerk notwendig ist, als ganz, ganz wichtig erscheinen lassen:

 

Das sind einerseits das vereinfachte Änderungsverfahren - ich habe heute schon dazu Stellung bezogen -, zweitens der Vorrang des Unionsrechtes und drittens die Flexibilitätsklausel.

 

Diese drei Kernpunkte bedeuten, dass die Souveränität Österreichs als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu Ende ist und dass wir nicht mehr ein Mitglied eines Staatenbundes, sondern eines Bundesstaates sind und in der Kompetenz auf die Ebene eines Bundslandes herabsinken. Und wenn wir uns die Wiener Gesetzgebung anschauen - das wurde ja schon gesagt -, ist es ja unübersehbar, dass wir auf weiten Strecken vollziehen, was in Brüssel vorgegeben wird, und dass sich auch völlig unklare und unnötige und von niemandem wirklich gewollte Formulierungen in Wiener Gesetzen finden, nur weil es Brüssel will. - Das sind Zustände, die wirklich bedauerlich sind. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zu diesem vereinfachten Verfahren haben wir schon festgestellt, dass eben hier der Europäische Rat durch Beschluss nach Anhörung - also nicht Zustimmung - des Parlaments eine Änderung eines Teiles oder aller Teile der Bestimmungen des Dritten Teiles des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschließen kann. Das betrifft die gesamte Breite des Politikfeldes der Europäischen Union mit Ausnahme der Außen- und Sicherheitspolitik. Alles andere ist sehr wohl diesen Punkten und Bereichen unterworfen und kann ohne Zustimmung des österreichischen Nationalrates geändert werden - durch Beschluss eines Ministerkollegiums, das als solches nicht demokratisch legitimiert ist. Das betrifft sämtliche wesentlichen Politikbereiche, die es in der Europäischen Union gibt, von der Landwirtschaft angefangen bis hin, was vor allem Wien betreffen wird, zur Sozialpolitik - das wurde schon gesagt - und zum Gesundheitswesen, wo wir am Beginn einer Entwicklung stehen, die nun langsam sichtbar wird, wo durch diverse Richtlinien der Europäischen Union Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht auf Wien abgewälzt wird, was unverantwortlich ist! Wir werden konfrontiert mit Leistungszwängen, denen wir unterworfen werden, die in keiner Weise von uns finanzierbar sind und die selbstverständlich das Sozialsystem und das Gesundheitswesen in Wien und in Österreich und in weiten Teilen Europas gefährden werden.

 

Weiters: der Vorrang des Unionsrechtes. Da gibt es eben die 27. Erklärung zur Rechtslage der Europäischen Union, eine Erklärung der Regierungskonferenz der EU, und da steht drinnen:

 

„Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben."

 

Das heißt, meine Damen und Herren, dass sich die österreichische Souveränität auch in diesem Punkt total und völlig verabschiedet.

 

Weiters, das Dritte: eine künftige Flexibilitätsklausel, die vorgesehen ist. Durch diese Flexibilitätsklausel wird es der Union entsprechend dem Art 308 Abs 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Union ermöglicht, zur Verwirklichung der Ziele der Verträge durch Vorschriften des Rates auf Vorschlag der Kommission - wiederum, also nicht eines gewählten und legitimierten

 

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