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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 117

 

aufgenommen zu werden, zweitens ein ausdrücklicher Wunsch des Kindes war, mit dem Onkel nach Polen reisen zu können, und alle übereinstimmend der Meinung waren, dass es keine Lösung gibt, das Kind nochmals zur Mutter zurückzugeben, sind dann gemeinsam diese Entscheidungen getroffen worden.

 

Und da liegt der Fehler, dass die falschen Informationen, die zuerst auf Grund dieser anonymen Vorsprache des einen Bekannten über die Medien gelaufen sind, nicht in der Öffentlichkeit richtiggestellt wurden. Diesen Vorwurf nehme ich zur Kenntnis. Ich habe veranlasst, dass sofort in der MA 11 in Bezug auf den Umgang mit der Öffentlichkeit, gerade mit dieser Mitarbeiterin, aber vor allem, und das gehört zum Aufgabengebiet der Abteilungsleitung, ein genaues Coaching eingesetzt hat, um in Zukunft zu verhindern, dass die gute Arbeit, die hier grundsätzlich geleistet wird, durch solche Dinge dann eine Optik bekommt, die von keinem von uns goutiert werden kann.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke, Frau Vizebürgermeisterin.

 

Die 1. Zusatzfrage wird von GR Mag Gudenus gestellt. - Ich bitte darum.

 

GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!

 

Ich begrüße Ihre Worte des Bedauerns sehr, weil das bis heute nicht zu hören war, vor allem seitens der Vertreterin der MA 11, die mehrmals in diesem Interview betont hat, dass das Jugendamt hier gut gearbeitet hat, was wahrscheinlich auf eine gewisse mediale Unerfahrenheit zurückzuführen ist, die bei der Person vorhanden ist.

 

Der Fall ist dem Jugendamt seit 2001 bekannt. Der Fall ist eben auch seit 2001 im Jugendamt unter Kontrolle. Das junge Mädchen lebte jahrelang bei dieser alkoholkranken Mutter. Erst nach diesen Misshandlungsvorkommnissen kam es zu einer Anzeige durch einen nahen Bekannten, der das gesehen hat und eben nicht durch das Jugendamt.

 

Meine Frage ist, obwohl Sie jetzt im Detail klargestellt haben, woran das gelegen ist: Was muss eigentlich wirklich konkret passieren, damit das Jugendamt sofort eine Anzeige erstattet und damit sich das Jugendamt dafür einsetzt, dass das Kind in eine Obsorge kommt? Und besteht nicht seitens des Jugendamts eine Anzeigepflicht?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Grete Laska: Herr Gemeinderat!

 

Genau das, was Sie jetzt sozusagen hinterfragen, ist das, was tagtäglich passiert. Das heißt, im Falle eines Missbrauchsverdachts wird sofort reagiert. Das Jugendamt hat die Möglichkeit, im Verdachtsfall sofort die Obsorge zu entziehen. Die Entscheidung, ob dann tatsächlich eine Obsorgeveränderung stattfindet oder nicht, trifft das Gericht.

 

Das war auch in diesem Fall so, denn der angesprochene Zeitraum, den Sie ab 2001 benennen, und das ist auch richtig, ist so, dass in dieser Zeit nie ein Missbrauchsverdacht wie an diesem bestimmten Tag bestanden hat. Das Kind ist in den Kindergarten gegangen, das Kind ist in die Schule gegangen. All diese Einrichtungen waren informiert und in der ständigen Beobachtung. Es gibt zuletzt auch eine Stellungnahme der Schule, dass das Kind in der Schule regelmäßig war. Also Verdachtsmomente wie Fehlen, Gründe, die vorgeschoben sein könnten, hat es nicht gegeben. Und die Jugendwohlfahrt ist auch verpflichtet, grundsätzlich das gelindere Mittel, also die Zusammenarbeit mit Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitend, solange aufrechtzuerhalten, solange das möglich ist.

 

Jetzt war es, ausgelöst durch diesen Vorfall, nicht mehr möglich. Daher war auch im Zusammenspiel aller drei agierenden Stellen, nämlich Polizei, Jugendamt, Krisenzentrum und der Richterin, dann diese Entscheidung gegeben, wobei ich nochmals betonen möchte, hier, sage ich, hat man diese rasche Entscheidung nur deshalb getroffen, weil es auch der ausdrückliche Wunsch des Kindes war. Im Grunde genommen wäre eine Überprüfung, wie die Verhältnisse beim jetzt vorübergehend obsorgeberechtigten Onkel vor Ort tatsächlich sind, durchaus etwas, was noch gut getan hätte. Aber das läuft jetzt parallel dazu. Die endgültige Entscheidung, wem man die Obsorge des Kindes übertragen wird, ist noch nicht getroffen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 2. Zusatzfrage wird von GRin Smolik gestellt. - Bitte.

 

GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin!

 

Ich teile Ihre Einschätzung von vorhin, dass wir es im Jugendamtsbereich geschafft haben, dass wir von dieser klassischen Fürsorge, wie ich es früher genannt habe, weggekommen sind, dass sich hier einiges getan hat, sich auch durch die mediale Berichterstattung, so sehr es hinterfragenswert ist, wenn Medien Fälle, die so tragisch sind, aufbauschen, die Sensibilität in der Bevölkerung dermaßen geändert hat, dass es zu mehr Meldungen beim Jugendamt kommt.

 

Sie haben vorhin gesagt, manche schließen daraus, dass es mehr Fälle sind und dass man deswegen mehr Personal braucht. Die Situation ist doch die, dass durch diese zahlreichen Meldungen, die beim Jugendamt eingehen und die natürlich alle verfolgt werden müssen und auch werden, klassische Arbeit, die sonst noch gemacht wird, einfach nicht mehr in dem Maße gemacht werden kann, dass es deswegen zur Forderung nach mehr Personal kommt, die auch logisch ist. Weil wenn JugendarbeiterInnen sagen, ich habe früher so und so viele Beratungsgespräche machen können, jetzt kann ich nur mehr die Hälfte davon machen, zeigt das doch, dass es hier im System, aber auch in der Personalsituation krankt oder fehlt.

 

Ich möchte Sie fragen: Wird es jetzt mehr Personal für die Jugendämter geben oder nicht?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Grete Laska: Frau Gemeinderätin!

 

Zwei Antworten darauf: Zum einen ist es so, dass die Beantwortung der Dringlichen Anfrage heute Nachmittag

 

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