Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 117
aufgenommen zu werden, zweitens ein ausdrücklicher Wunsch des Kindes war, mit dem Onkel nach Polen reisen zu können, und alle übereinstimmend der Meinung waren, dass es keine Lösung gibt, das Kind nochmals zur Mutter zurückzugeben, sind dann gemeinsam diese Entscheidungen getroffen worden.
Und da liegt der Fehler, dass die falschen
Informationen, die zuerst auf Grund dieser anonymen Vorsprache des einen
Bekannten über die Medien gelaufen sind, nicht in der Öffentlichkeit
richtiggestellt wurden. Diesen Vorwurf nehme ich zur Kenntnis. Ich habe
veranlasst, dass sofort in der MA 11 in Bezug auf den Umgang mit der
Öffentlichkeit, gerade mit dieser Mitarbeiterin, aber vor allem, und das gehört
zum Aufgabengebiet der Abteilungsleitung, ein genaues Coaching eingesetzt hat,
um in Zukunft zu verhindern, dass die gute Arbeit, die hier grundsätzlich
geleistet wird, durch solche Dinge dann eine Optik bekommt, die von keinem von
uns goutiert werden kann.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke, Frau Vizebürgermeisterin.
Die 1. Zusatzfrage wird von GR Mag Gudenus
gestellt. - Ich bitte darum.
GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!
Ich begrüße Ihre Worte des Bedauerns sehr, weil das
bis heute nicht zu hören war, vor allem seitens der Vertreterin der MA 11,
die mehrmals in diesem Interview betont hat, dass das Jugendamt hier gut
gearbeitet hat, was wahrscheinlich auf eine gewisse mediale Unerfahrenheit
zurückzuführen ist, die bei der Person vorhanden ist.
Der Fall ist dem Jugendamt seit 2001 bekannt. Der
Fall ist eben auch seit 2001 im Jugendamt unter Kontrolle. Das junge Mädchen
lebte jahrelang bei dieser alkoholkranken Mutter. Erst nach diesen
Misshandlungsvorkommnissen kam es zu einer Anzeige durch einen nahen Bekannten,
der das gesehen hat und eben nicht durch das Jugendamt.
Meine Frage ist, obwohl Sie jetzt im Detail
klargestellt haben, woran das gelegen ist: Was muss eigentlich wirklich konkret
passieren, damit das Jugendamt sofort eine Anzeige erstattet und damit sich das
Jugendamt dafür einsetzt, dass das Kind in eine Obsorge kommt? Und besteht
nicht seitens des Jugendamts eine Anzeigepflicht?
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.
VBgmin Grete Laska:
Herr Gemeinderat!
Genau das, was Sie jetzt sozusagen hinterfragen, ist
das, was tagtäglich passiert. Das heißt, im Falle eines Missbrauchsverdachts
wird sofort reagiert. Das Jugendamt hat die Möglichkeit, im Verdachtsfall
sofort die Obsorge zu entziehen. Die Entscheidung, ob dann tatsächlich eine
Obsorgeveränderung stattfindet oder nicht, trifft das Gericht.
Das war auch in diesem Fall so, denn der
angesprochene Zeitraum, den Sie ab 2001 benennen, und das ist auch richtig, ist
so, dass in dieser Zeit nie ein Missbrauchsverdacht wie an diesem bestimmten
Tag bestanden hat. Das Kind ist in den Kindergarten gegangen, das Kind ist in
die Schule gegangen. All diese Einrichtungen waren informiert und in der
ständigen Beobachtung. Es gibt zuletzt auch eine Stellungnahme der Schule, dass
das Kind in der Schule regelmäßig war. Also Verdachtsmomente wie Fehlen,
Gründe, die vorgeschoben sein könnten, hat es nicht gegeben. Und die
Jugendwohlfahrt ist auch verpflichtet, grundsätzlich das gelindere Mittel, also
die Zusammenarbeit mit Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitend, solange
aufrechtzuerhalten, solange das möglich ist.
Jetzt war es, ausgelöst durch diesen Vorfall, nicht
mehr möglich. Daher war auch im Zusammenspiel aller drei agierenden Stellen,
nämlich Polizei, Jugendamt, Krisenzentrum und der Richterin, dann diese
Entscheidung gegeben, wobei ich nochmals betonen möchte, hier, sage ich, hat
man diese rasche Entscheidung nur deshalb getroffen, weil es auch der
ausdrückliche Wunsch des Kindes war. Im Grunde genommen wäre eine Überprüfung,
wie die Verhältnisse beim jetzt vorübergehend obsorgeberechtigten Onkel vor Ort
tatsächlich sind, durchaus etwas, was noch gut getan hätte. Aber das läuft
jetzt parallel dazu. Die endgültige Entscheidung, wem man die Obsorge des
Kindes übertragen wird, ist noch nicht getroffen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die
2. Zusatzfrage wird von GRin Smolik gestellt. - Bitte.
GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin!
Ich teile Ihre Einschätzung von vorhin, dass wir es
im Jugendamtsbereich geschafft haben, dass wir von dieser klassischen Fürsorge,
wie ich es früher genannt habe, weggekommen sind, dass sich hier einiges getan
hat, sich auch durch die mediale Berichterstattung, so sehr es
hinterfragenswert ist, wenn Medien Fälle, die so tragisch sind, aufbauschen,
die Sensibilität in der Bevölkerung dermaßen geändert hat, dass es zu mehr
Meldungen beim Jugendamt kommt.
Sie haben vorhin gesagt, manche schließen daraus,
dass es mehr Fälle sind und dass man deswegen mehr Personal braucht. Die
Situation ist doch die, dass durch diese zahlreichen Meldungen, die beim
Jugendamt eingehen und die natürlich alle verfolgt werden müssen und auch werden,
klassische Arbeit, die sonst noch gemacht wird, einfach nicht mehr in dem Maße
gemacht werden kann, dass es deswegen zur Forderung nach mehr Personal kommt,
die auch logisch ist. Weil wenn JugendarbeiterInnen sagen, ich habe früher so
und so viele Beratungsgespräche machen können, jetzt kann ich nur mehr die
Hälfte davon machen, zeigt das doch, dass es hier im System, aber auch in der
Personalsituation krankt oder fehlt.
Ich möchte Sie fragen: Wird es jetzt mehr Personal für
die Jugendämter geben oder nicht?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Frau Vizebürgermeisterin.
VBgmin Grete Laska: Frau Gemeinderätin!
Zwei
Antworten darauf: Zum einen ist es so, dass die Beantwortung der Dringlichen
Anfrage heute Nachmittag
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