Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 117
nachweisen wird, dass die Unterstellung der ÖVP, dass es zu Kürzungen in den letzten Jahren gekommen ist, falsch ist. Es hat ganz im Gegenteil, heuer und auch in den letzten Jahren, mehr Personal gegeben. Auch finanziell wird es mehr geben. Auch für das nächste Jahr ist schon sichergestellt, dass zusätzliche SozialarbeiterInnen kommen, damit sozusagen auch in der Veränderung des Systems in jenem ursprünglichen Bereich, der die Sozialarbeit betrifft, reagiert werden kann. Denn das, was man so nonchalant übersieht, ist die Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren entscheidende Veränderungen stattgefunden haben. War es vor zehn Jahren noch so, dass es eine Aufgabe der SozialarbeiterInnen der Jugendämter war, Kindergartenanmeldungen entgegenzunehmen, so ist das nicht mehr so. Das ist ein Bereich, der ganz neu organisiert wurde, womit ein Großteil dessen, was sozialarbeiterische Arbeit behindert hat, ganz neu organisiert wurde.
Es wird immer wieder vergessen, dass es im Bereich
der Jugendämter selbst durch die Veränderung der Unterbringungsformen
Änderungen gegeben hat. Seinerzeit, vor zehn Jahren, hat es die so genannte
Kinderübernahmestelle gegeben. In der Zwischenzeit gibt es jede Menge
Krisenzentren, die die ersten Abklärungen machen. Wir haben keine Heime mehr,
in die Kinder kommen, sondern es gibt die Wohngemeinschaften.
Es gibt in der Zwischenzeit eine enorme Ausweitung an
Eltern-Kind-Zentren, wo sehr viel an Prophylaxe und Beratung passiert.
Es ist sehr skurril, dass seitens der ÖVP kritisiert
wird, dass wir unseren Familien in Wien das Erstausstattungspaket geben und
damit eine Leistung, die es sonst nirgends gibt, machen, verbunden mit dem
Erstkontakt einer SozialarbeiterIn nach der Geburt des Kindes. Es ist ja nicht
so, dass hier sozusagen ein Paket übergeben wird, sondern da besteht
Informationsmöglichkeit und vor allem auch Erstkontaktmöglichkeit.
Das heißt, es haben sich Systeme verändert, bis hin
zu der Tatsache, dass es jetzt in den Spitälern die Kinderschutzgruppen gibt
und klar ist, wie dort die Handlung erfolgen muss, wenn ein Arzt den Verdacht
einer Misshandlung hat, dass dort Anzeigepflicht besteht, und wenn sozusagen
die Notwendigkeit des Einschaltens des Jugendamts besteht, dies auch sofort
passiert.
Das heißt, bis hin zum letzten Punkt, dass wir auch
im Bereich der Kinderpsychiatrie hier eine Lösung gefunden haben, gibt es viele
Systemveränderungen.
Daher ist die einzige Antwort zu sagen: „Der
Österreichische Verband der SozialarbeiterInnen verlangt 36 Dienstposten.
Verlangen wir sicherheitshalber gleich einmal 46 Dienstposten, kann nicht
schaden.", die Form von Vereinfachung und Hochlizitieren, die ich ablehne!
(Beifall bei der SPÖ.)
Dementsprechend noch einmal kurz zusammengefasst: Ja,
es wird auch für das Jahr 2008 eine weitere Verdichtung im Bereich der Sozialarbeit
geben.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die
3. Zusatzfrage wird von GRin Mag Anger-Koch gestellt. - Ich bitte darum.
GRin Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Vizebürgermeisterin!
Wir wissen, dass es verschiedene Formen der
Misshandlung gibt. Ich möchte noch einmal kurz auf das Interview mit Frau
Attwood eingehen. Und zwar hat sie gesagt: „Nur bei akuter Gefährdung wird vom
Jugendamt eingegriffen."
Jetzt meine Frage: Gibt es im Jugendamt einen
fachlichen Konsens, der den jeweiligen Schweregrad der Misshandlungen
klassifiziert?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Frau Vizebürgermeisterin.
VBgmin Grete Laska: Frau Gemeinderätin!
Der Erste, der Misshandlungen überprüft, ist der Arzt
oder die Ärztin. Da gibt es ganz klare Richtlinien und Hinweise, wodurch sich
Misshandlungen an einem Körper dokumentieren, wie sie nachverfolgt werden
können und ob es sich um Erstverletzungen oder vielleicht auch Spuren längerer
Misshandlungen handelt. Da gibt es ganz klare Regelungen und Hinweise, die dann
auch zu Anzeigen führen. Wenn Schulen, Kindergärten, SozialarbeiterInnen oder
MitarbeiterInnen in anderen Einrichtungen den Verdacht äußern, dass äußere
sichtbare Verletzungen oder auch psychische Verletzungen, die ganz wichtig sind,
hier bedacht zu werden, Spuren der Misshandlung sein könnten, dann ist das
Erste, was man tut, dass man das ärztlich abklären lässt, aber zum Schutz des
Kindes auch dementsprechend reagiert, nämlich dass man bis zur endgültigen
Abklärung Kinder nicht wieder in diese Situationen zurückbringt. Das ist
vollkommen klar.
Eines möchte ich noch dazusagen: Wir haben in der
öffentlichen Meinungsbildung viel erreicht, aber offensichtlich nicht genug,
noch nicht genug. Denn wenn man sich die Beschwerdefälle anschaut, die
sozusagen die Öffentlichkeit erreichen, entweder unser Haus oder auch die
Volksanwaltschaft, dann ist es bedauerlich, dass sich von zehn Fällen neun
darüber beschweren, dass wir ihnen die Kinder abnehmen oder teilweise aus ihrer
Obsorge entziehen und sich nur einer darüber beschwert, dass es nicht passiert
ist. Auch das ist ein Hinweis, dass wir hier noch lange nicht genügend
Bewusstsein geschaffen haben, worum es beim Kinderschutz geht.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die
letzte Zusatzfrage zur 3. Anfrage wird von Mag Gudenus gestellt. - Bitte
schön.
GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!
Sie haben gesagt, es hat in den letzten Jahren schon
einige Veränderungen im Bereich der Jugendwohlfahrt gegeben. Frau Pinterits von
der Jugendanwaltschaft fordert jetzt trotzdem auf Grund des aktuellen Falls
einen Runden Tisch, damit sich Experten österreichweit zusammensetzen, um das
Thema genauer zu besprechen. Auch eine Aufstockung des Personals und eine
Verbesserung des Informationsflusses wären ihrer Ansicht nach notwendig.
Wir haben hier gestern seitens
unserer Fraktion eine interne Kontroll- oder Revisionsstelle im Bereich der
Jugendwohlfahrt vorgeschlagen. Es kann aber wohl nicht
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