Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 117
auch mehr Transparenz bei der Abrechnung durch ein
Prüfungsrecht für Kontrollamt und Rechnungshof. Es war vom Rechnungshof
kritisiert worden, dass die Honorare bisher der öffentlichen Finanzkontrolle
entzogen waren und dass eine Einsichtnahme in die Verrechnung privatrechtlicher
Ansprüche nicht möglich war. Nunmehr wird festgelegt, dass die jeweilige
öffentliche Krankenanstalt berechtigt ist, in Honorarvereinbarungen und
Honorare Einsicht zu nehmen, und darüber hinaus hat für den Bereich des Wiener
Krankenanstaltenverbundes die Abwicklung der Sonderklassehonorare über eine
Verrechnungsstelle, wie auch vom Rechnungshof gefordert, zu erfolgen. –
Das sind viele Beispiele, dass den Empfehlungen auch entsprechend Rechnung
getragen wird.
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs zur
Thematik Sondergebühren und Arzthonorare am Allgemeinen Krankenhaus Wien -
Universitätskliniken, hat aber auch die Problematik aufgezeigt, dass manche
Empfehlungen des Rechnungshofes nicht von der Stadt Wien, sondern vom Bund
umzusetzen sind, weil die Ärzte des AKH Bedienstete der Medizinischen
Universität Wien beziehungsweise des Bundes sind. So hat etwa das AKH auf die
Handhabung von Nebenbeschäftigungen von Bundesärzten keinen Einfluss. Und die
Medizinische Universität Wien weist immer wieder auch auf datenschutzrechtliche
Gründe hin, die es nicht erlauben, über Nebenbeschäftigungen ihrer am AKH
tätigen Ärzte zu informieren. Daher kann der Auffassung des Rechnungshofes nur
zugestimmt werden, dass zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für
öffentliche Krankenanstalten durch ärztliche Nebenbeschäftigungen in den
Dienstrechtsgesetzen des Bundes Regelungen zur Einschränkung der Nebenbeschäftigungen
zu schaffen wären.
Aus dem Bericht zur Gebarungsüberprüfung im Bereich
des Klinischen Instituts für Pathologie am AKH wurden ebenfalls zahlreiche
Empfehlungen aufgegriffen und entsprechende Schritte gesetzt. Ich möchte nur
auf einige wenige eingehen.
Im Rechnungshofbericht wurde darauf hingewiesen, dass
die Datenbestände des Instituts betreffend die erforderliche Dokumentation
unsystematisch und teilweise lückenhaft waren. Hier soll mit dem Projekt
„Allgemeines Krankenhausinformations-Managementsystem“ den wissenschaftlichen
und den für die Krankenversorgung spezifischen Anforderungen Rechnung getragen
werden. Dieses Projekt befindet sich bereits in Umsetzung.
Eine zwischen dem Bund und der Stadt Wien akkordierte
Personalbedarfs- und -einsatzplanung ist ebenso vorgesehen. Außerdem wird eine
Zertifizierung des gesamten Institutes vorbereitet, wie auch das AKH selbst in
Kürze – Ende 2008/Anfang 2009 – ISO-zertifiziert sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für diesen
Rechnungshofbericht gilt, dass eine dienstrechtliche Aufarbeitung der
Problematik und der kritischen Prüfung von Nebenbeschäftigungen durch den Bund
erforderlich wäre. Ich wiederhole an dieser Stelle, dass das Ersuchen der
ärztlichen Direktion des Allgemeinen Krankenhauses an die Medizinische
Universität Wien um Informationen über Nebenbeschäftigungsmeldungen von Bundes-
beziehungsweise Universitätsbediensteten aus datenschutzrechtlichen Gründen
abgelehnt wurde. Der Rechtsträger der Krankenanstalten sollte aber
Nebenbeschäftigungen darauf überprüfen können, ob sie seine Interessen
gefährden, und dies soll auch durch eine gemeinsame Betriebsgesellschaft,
hinsichtlich welcher es Gespräche und Verhandlungen gibt, gesichert werden.
Ich möchte auch noch zu dem Antrag, den Kollegin Pilz
eingebracht hat, Stellung nehmen: Sie spricht in diesem Zusammenhang von einer
öffentlichen Debatte über unhaltbare Zustände im Allgemeinen
Krankenhaus. – Ich kann mich erinnern, dass in der öffentlichen Debatte in
den letzten Tagen von einem Ordensspital die Rede war und nicht vom Allgemeinen
Krankenhaus! – Konkrete Fälle wurden nicht genannt. Wenn Sie einen
konkreten Fall kennen, dann nennen Sie ihn! Sie schreiben hier aber nur, dass
es unhaltbare Zustände beziehungsweise Missstände im AKH gäbe. Weiters
schreiben Sie vom Verdacht des „Chefeinschubs“ und der „Kuvertmedizin“ durch
Personen aus der leitenden Ärzteschaft. Ich kann mich nicht erinnern, dass in
den letzten Tagen ein solcher konkreter Fall im Zusammenhang mit dem Allgemeinen
Krankenhaus erwähnt worden wäre!
Ich möchte zu diesem Punkt aber grundsätzlich
klarstellen, dass die so genannte „Kuvertmedizin“ kein Kavaliersdelikt, sondern
eine unethische und zu verurteilende Vorgangsweise ist. Zweifellos kann das in
keiner Form toleriert werden; das soll uns niemand in der Diskussion
unterstellen.
Für ebenso unzulässig halte ich es jedoch, wenn hier
Pauschalverdächtigungen in den Raum gestellt werden: Sie haben pauschal das
gesamte AKH und die gesamte Ärzteschaft des Allgemeinen Krankenhauses erwähnt.
Das ist unzulässig, weil Sie damit das gesamte Gesundheitssystem des
Allgemeinen Krankenhauses in Misskredit bringen! Ich meine, wenn es
Verdachtsmomente gibt, dann sind diese auch entsprechend zu nennen, denn das
schafft die Voraussetzung dafür, dass Missstände abgestellt werden können.
Man kann sich da an verschiedene Stellen wenden,
nicht nur an die Ärztekammer, wie in den letzten Tagen erwähnt, sondern meiner
Meinung nach eher direkt an den Krankenanstaltenverbund. Sie haben eine weisungsunabhängige
Institution angesprochen, nämlich die Patientenanwaltschaft, und an diese kann
man sich natürlich auch wenden, da wird jedem Vorwurf nachgegangen und jeder
Fall überprüft. (GRin Dr Sigrid Pilz: Es kommen ja keine Vorwürfe!)
Jedenfalls sollte man aber keine allgemeinen Verdächtigungen in den Raum
stellen, ohne konkrete Anhaltspunkte zu haben. Es ist in einem Rechtsstaat
notwendig, dass Vorwürfe benannt und Beweise erbracht werden.
Nachdem auch dieses Thema in den Debattenbeiträgen
angesprochen wurde, möchte ich grundsätzlich noch zu den Wartezeiten auf
Operationen beim Krankenanstaltenverbund eingehen: Grundsätzlich gilt für
Wartezeiten im Operationsbereich, dass dafür ausschließlich die medizinische
Indikation maßgebend ist. Akutfälle werden
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular