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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 117

 

auch mehr Transparenz bei der Abrechnung durch ein Prüfungsrecht für Kontrollamt und Rechnungshof. Es war vom Rechnungshof kritisiert worden, dass die Honorare bisher der öffentlichen Finanzkontrolle entzogen waren und dass eine Einsichtnahme in die Verrechnung privatrechtlicher Ansprüche nicht möglich war. Nunmehr wird festgelegt, dass die jeweilige öffentliche Krankenanstalt berechtigt ist, in Honorarvereinbarungen und Honorare Einsicht zu nehmen, und darüber hinaus hat für den Bereich des Wiener Krankenanstaltenverbundes die Abwicklung der Sonderklassehonorare über eine Verrechnungsstelle, wie auch vom Rechnungshof gefordert, zu erfolgen. – Das sind viele Beispiele, dass den Empfehlungen auch entsprechend Rechnung getragen wird.

 

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs zur Thematik Sondergebühren und Arzthonorare am Allgemeinen Krankenhaus Wien - Universitätskliniken, hat aber auch die Problematik aufgezeigt, dass manche Empfehlungen des Rechnungshofes nicht von der Stadt Wien, sondern vom Bund umzusetzen sind, weil die Ärzte des AKH Bedienstete der Medizinischen Universität Wien beziehungsweise des Bundes sind. So hat etwa das AKH auf die Handhabung von Nebenbeschäftigungen von Bundesärzten keinen Einfluss. Und die Medizinische Universität Wien weist immer wieder auch auf datenschutzrechtliche Gründe hin, die es nicht erlauben, über Nebenbeschäftigungen ihrer am AKH tätigen Ärzte zu informieren. Daher kann der Auffassung des Rechnungshofes nur zugestimmt werden, dass zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für öffentliche Krankenanstalten durch ärztliche Nebenbeschäftigungen in den Dienstrechtsgesetzen des Bundes Regelungen zur Einschränkung der Nebenbeschäftigungen zu schaffen wären.

 

Aus dem Bericht zur Gebarungsüberprüfung im Bereich des Klinischen Instituts für Pathologie am AKH wurden ebenfalls zahlreiche Empfehlungen aufgegriffen und entsprechende Schritte gesetzt. Ich möchte nur auf einige wenige eingehen.

 

Im Rechnungshofbericht wurde darauf hingewiesen, dass die Datenbestände des Instituts betreffend die erforderliche Dokumentation unsystematisch und teilweise lückenhaft waren. Hier soll mit dem Projekt „Allgemeines Krankenhausinformations-Managementsystem“ den wissenschaftlichen und den für die Krankenversorgung spezifischen Anforderungen Rechnung getragen werden. Dieses Projekt befindet sich bereits in Umsetzung.

 

Eine zwischen dem Bund und der Stadt Wien akkordierte Personalbedarfs- und -einsatzplanung ist ebenso vorgesehen. Außerdem wird eine Zertifizierung des gesamten Institutes vorbereitet, wie auch das AKH selbst in Kürze – Ende 2008/Anfang 2009 – ISO-zertifiziert sein wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für diesen Rechnungshofbericht gilt, dass eine dienstrechtliche Aufarbeitung der Problematik und der kritischen Prüfung von Nebenbeschäftigungen durch den Bund erforderlich wäre. Ich wiederhole an dieser Stelle, dass das Ersuchen der ärztlichen Direktion des Allgemeinen Krankenhauses an die Medizinische Universität Wien um Informationen über Nebenbeschäftigungsmeldungen von Bundes- beziehungsweise Universitätsbediensteten aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt wurde. Der Rechtsträger der Krankenanstalten sollte aber Nebenbeschäftigungen darauf überprüfen können, ob sie seine Interessen gefährden, und dies soll auch durch eine gemeinsame Betriebsgesellschaft, hinsichtlich welcher es Gespräche und Verhandlungen gibt, gesichert werden.

 

Ich möchte auch noch zu dem Antrag, den Kollegin Pilz eingebracht hat, Stellung nehmen: Sie spricht in diesem Zusammenhang von einer öffentlichen Debatte über unhaltbare Zustände im Allgemeinen Krankenhaus. – Ich kann mich erinnern, dass in der öffentlichen Debatte in den letzten Tagen von einem Ordensspital die Rede war und nicht vom Allgemeinen Krankenhaus! – Konkrete Fälle wurden nicht genannt. Wenn Sie einen konkreten Fall kennen, dann nennen Sie ihn! Sie schreiben hier aber nur, dass es unhaltbare Zustände beziehungsweise Missstände im AKH gäbe. Weiters schreiben Sie vom Verdacht des „Chefeinschubs“ und der „Kuvertmedizin“ durch Personen aus der leitenden Ärzteschaft. Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten Tagen ein solcher konkreter Fall im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Krankenhaus erwähnt worden wäre!

 

Ich möchte zu diesem Punkt aber grundsätzlich klarstellen, dass die so genannte „Kuvertmedizin“ kein Kavaliersdelikt, sondern eine unethische und zu verurteilende Vorgangsweise ist. Zweifellos kann das in keiner Form toleriert werden; das soll uns niemand in der Diskussion unterstellen.

 

Für ebenso unzulässig halte ich es jedoch, wenn hier Pauschalverdächtigungen in den Raum gestellt werden: Sie haben pauschal das gesamte AKH und die gesamte Ärzteschaft des Allgemeinen Krankenhauses erwähnt. Das ist unzulässig, weil Sie damit das gesamte Gesundheitssystem des Allgemeinen Krankenhauses in Misskredit bringen! Ich meine, wenn es Verdachtsmomente gibt, dann sind diese auch entsprechend zu nennen, denn das schafft die Voraussetzung dafür, dass Missstände abgestellt werden können.

 

Man kann sich da an verschiedene Stellen wenden, nicht nur an die Ärztekammer, wie in den letzten Tagen erwähnt, sondern meiner Meinung nach eher direkt an den Krankenanstaltenverbund. Sie haben eine weisungsunabhängige Institution angesprochen, nämlich die Patientenanwaltschaft, und an diese kann man sich natürlich auch wenden, da wird jedem Vorwurf nachgegangen und jeder Fall überprüft. (GRin Dr Sigrid Pilz: Es kommen ja keine Vorwürfe!) Jedenfalls sollte man aber keine allgemeinen Verdächtigungen in den Raum stellen, ohne konkrete Anhaltspunkte zu haben. Es ist in einem Rechtsstaat notwendig, dass Vorwürfe benannt und Beweise erbracht werden.

 

Nachdem auch dieses Thema in den Debattenbeiträgen angesprochen wurde, möchte ich grundsätzlich noch zu den Wartezeiten auf Operationen beim Krankenanstaltenverbund eingehen: Grundsätzlich gilt für Wartezeiten im Operationsbereich, dass dafür ausschließlich die medizinische Indikation maßgebend ist. Akutfälle werden

 

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