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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 103 von 117

 

Naturgesetze, sondern da kann man auch etwas ändern. Also, wie gesagt, ein gutes Ding, wir werden zustimmen.

 

Eine Kleinigkeit vielleicht noch zum Schluss bei dieser Geschichte, dann möchte ich meine drei Anträge einbringen. Interessant war, dass im Jahr 2006 der Radverkehr eigentlich nur 4,1 Prozent aller zurückgelegten Wege darstellt. Nicht 6 Prozent, wie uns der Herr StR Schicker immer weismachen will, sondern nur 4,1 Prozent. Die Steigerungen in den letzten Jahren waren, würde man sagen, nicht exorbitant hoch, wie wir es gerne hätten, sondern moderat. Da ist sicher noch einiges zu tun.

 

Jetzt zu den Anträgen, damit wir ein bisschen schneller weiterkommen:

 

Der erste Antrag bezieht sich auf Terrassenstrahler im öffentlichen Raum. Sie werden das sicher schon bei allen möglichen Punschständen, aber auch bei Schanigärten gesehen haben. Die werden jetzt im Winter plötzlich mit so genannten Heizpilzen beheizt. Das ist unserer Meinung nach ein bisschen kontraproduktiv, wenn wir auf der einen Seite viel Geld dafür ausgeben, dass Wärmedämmungen in den Häusern kommen, dass wir Strom sparen und dann auf der anderen Seite den Himmel heizen, ob es am Naschmarkt oder am Stephansplatz bei Punschständen ist. Das, glauben wir, ist nicht wirklich gut. Deswegen ein Beschlussantrag:

 

„Der Wiener Gemeinderat ersucht aus Klimaschutzgründen die zuständige Stadträtin für Umwelt mit der Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für

 

1. ein Verbot für die Aufstellung von Terrassenstrahlern im öffentlichen Raum und

 

2. eine strenge Regulierung für die Aufstellung von Terrassenstrahlern im Freien auf Privatgrundstücken.

 

Lösungsvorschläge sollen dem Gemeinderatsausschuss bis spätestens Ende März 2008 vorgestellt werden."

 

Warum Ende März? Weil dann die kalte Saison vorbei ist. Deswegen hätten wir es gerne vorher gewusst und nicht am Sankt Nimmerleinstag. -

 

Der nächste Antrag bezieht sich auf etwas ganz Wichtiges, das Ihnen als UVP-Verfahren Kernkraftwerk Mochovce bekannt ist. Es ist ein Antrag von SPÖ, ÖVP und den GRÜNEN. Da geht es darum:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Österreichische Bundesregierung auf,

 

1. vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes prüfen zu lassen, inwieweit Österreich Mitspracherecht bei der Errichtung der Blöcke 3 und 4 beim slowakischen Kernkraftwerk Mochovce geltend machen kann. Insbesondere ist zu klären, inwieweit etwaige Projektänderungen oder auch Änderungen der Dokumentation gegenüber dem Baubescheid von 1986 ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren nach dem EU-Recht fordern,

 

2. unverzüglich mittels bilateraler Vereinbarungen mit der Slowakei und einer diplomatischen Note an die Slowakei die Parteienstellung Österreichs beim Ausbau des Kernkraftwerks Mochovce durch die Blöcke 3 und 4 einzufordern.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Last but not least die Novellierung des Ökostromgesetzes des Bundes. Unserer Meinung nach ist das Ökostromgesetz, so wie es sich jetzt darstellt und auch in der Novellierung, nicht wirklich brauchbar. Sie werden wissen, dass wir massiv daran interessiert sind, dass sich das Ökostromgesetz an das in Deutschland im Moment bestehende Gesetz anlehnt. Wir glauben deswegen, dass es besser ist, das nicht zu novellieren, sondern ein neues Gesetz zu machen. Deswegen unser Beschlussantrag:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich unverzüglich und mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der vorliegende Entwurf für das österreichische Ökostromgesetz nach dem Vorbild des erfolgreichen Erneuerbaren Energiegesetzes in Deutschland von Grund auf überarbeitet wird und in dem neuen Entwurf folgende Ziele eindeutig festgelegt werden:

 

Fördermittel für den weiteren Ökostromausbau sind deutlich anzuheben, die Abnahme von Ökostrom aus allen genehmigten Ökostromanlagen generell zu garantieren, durch EPC-Kriterien die Kosten der Ökostromförderung in vertretbarem Rahmen zu halten, die Laufzeit der Ökostromförderung auf 20 Jahre zu verlängern, den Bau mittelgroßer Wasserkraftwerke nicht zu subventionieren.

 

Weiters wird der Bürgermeister der Stadt Wien in diesem Zusammenhang aufgefordert, sich bei der Bundesregierung auch für die Prüfung folgender Punkte einzusetzen:

 

Die Bindung der Kraft-Wärme-Kopplung für bestehende modernisierte KWK-Anlagen sowie des Investitionszuschusses für neue KWK-Anlagen an die Verwendung neuer Brennstoffe, ..." - Die generelle Herausnahme der KWK-Förderung ist uns deswegen wichtig, weil es da ein neues Gesetz braucht, sonst ist, so wie es jetzt ausschaut, das immer ein Drohpotenzial des einen Regierungspartners gegenüber dem anderen. Zum Text zurück: „... Reaktionsmöglichkeit auf signifikante Erhöhungen und Reduktionen von Preisen am Rohstoffmarkt.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Zum Schluss noch, es gibt heute auch einen Antrag der Wiener SPÖ dazu. Den werden wir ablehnen, weil es wieder darauf hinausläuft, dass der Ökostromanteil nur deswegen gesteigert wird und das immer mit einer Erhöhung für die armen oder weniger armen Bürger und Bürgerinnen verbunden wird. In Wirklichkeit ist es aber so, dass die neue Ökostromgesetznovelle damit verbunden ist, dass mittelgroße Kraftwerke gefördert werden sollen, und zwar Wasserkraftwerke.

 

Die zweite, uns nicht wirklich angenehm erscheinende Geschichte ist, dass die Ablauge von Fabriken verbrannt werden soll, damit man dafür auch Ökostrom gewinnen kann. Wir sehen das nicht so.

 

Wir werden Ihren Antrag ablehnen, fordern Sie aber trotzdem auf, unserem zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) - Das war es und schnell auch noch. (GR Dr Herbert Madejski: Das war ein faires Angebot! Super!)

 

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