Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 103 von 117
Naturgesetze, sondern da kann man auch etwas ändern. Also, wie gesagt, ein gutes Ding, wir werden zustimmen.
Eine Kleinigkeit vielleicht noch zum Schluss bei
dieser Geschichte, dann möchte ich meine drei Anträge einbringen. Interessant
war, dass im Jahr 2006 der Radverkehr eigentlich nur 4,1 Prozent
aller zurückgelegten Wege darstellt. Nicht 6 Prozent, wie uns der Herr StR
Schicker immer weismachen will, sondern nur 4,1 Prozent. Die Steigerungen
in den letzten Jahren waren, würde man sagen, nicht exorbitant hoch, wie wir es
gerne hätten, sondern moderat. Da ist sicher noch einiges zu tun.
Jetzt zu den Anträgen, damit wir ein bisschen
schneller weiterkommen:
Der erste Antrag bezieht sich auf Terrassenstrahler
im öffentlichen Raum. Sie werden das sicher schon bei allen möglichen
Punschständen, aber auch bei Schanigärten gesehen haben. Die werden jetzt im
Winter plötzlich mit so genannten Heizpilzen beheizt. Das ist unserer Meinung
nach ein bisschen kontraproduktiv, wenn wir auf der einen Seite viel Geld dafür
ausgeben, dass Wärmedämmungen in den Häusern kommen, dass wir Strom sparen und
dann auf der anderen Seite den Himmel heizen, ob es am Naschmarkt oder am
Stephansplatz bei Punschständen ist. Das, glauben wir, ist nicht wirklich gut.
Deswegen ein Beschlussantrag:
„Der Wiener Gemeinderat ersucht aus
Klimaschutzgründen die zuständige Stadträtin für Umwelt mit der Ausarbeitung
von Lösungsvorschlägen für
1. ein Verbot für die Aufstellung von Terrassenstrahlern
im öffentlichen Raum und
2. eine strenge Regulierung für die Aufstellung von
Terrassenstrahlern im Freien auf Privatgrundstücken.
Lösungsvorschläge sollen dem Gemeinderatsausschuss
bis spätestens Ende März 2008 vorgestellt werden."
Warum Ende März? Weil dann die kalte Saison vorbei
ist. Deswegen hätten wir es gerne vorher gewusst und nicht am Sankt
Nimmerleinstag. -
Der nächste Antrag bezieht sich auf etwas ganz Wichtiges,
das Ihnen als UVP-Verfahren Kernkraftwerk Mochovce bekannt ist. Es ist ein
Antrag von SPÖ, ÖVP und den GRÜNEN. Da geht es darum:
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Österreichische
Bundesregierung auf,
1. vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
prüfen zu lassen, inwieweit Österreich Mitspracherecht bei der Errichtung der
Blöcke 3 und 4 beim slowakischen Kernkraftwerk Mochovce geltend machen
kann. Insbesondere ist zu klären, inwieweit etwaige Projektänderungen oder auch
Änderungen der Dokumentation gegenüber dem Baubescheid von 1986 ein
grenzüberschreitendes UVP-Verfahren nach dem EU-Recht fordern,
2. unverzüglich mittels bilateraler Vereinbarungen
mit der Slowakei und einer diplomatischen Note an die Slowakei die
Parteienstellung Österreichs beim Ausbau des Kernkraftwerks Mochovce durch die
Blöcke 3 und 4 einzufordern.
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung dieses Antrags.“
Last but not least die Novellierung des
Ökostromgesetzes des Bundes. Unserer Meinung nach ist das Ökostromgesetz, so
wie es sich jetzt darstellt und auch in der Novellierung, nicht wirklich
brauchbar. Sie werden wissen, dass wir massiv daran interessiert sind, dass
sich das Ökostromgesetz an das in Deutschland im Moment bestehende Gesetz
anlehnt. Wir glauben deswegen, dass es besser ist, das nicht zu novellieren,
sondern ein neues Gesetz zu machen. Deswegen unser Beschlussantrag:
„Der Wiener Gemeinderat fordert die österreichische
Bundesregierung auf, sich unverzüglich und mit Nachdruck dafür einzusetzen,
dass der vorliegende Entwurf für das österreichische Ökostromgesetz nach dem
Vorbild des erfolgreichen Erneuerbaren Energiegesetzes in Deutschland von Grund
auf überarbeitet wird und in dem neuen Entwurf folgende Ziele eindeutig
festgelegt werden:
Fördermittel für den weiteren Ökostromausbau sind
deutlich anzuheben, die Abnahme von Ökostrom aus allen genehmigten
Ökostromanlagen generell zu garantieren, durch EPC-Kriterien die Kosten der
Ökostromförderung in vertretbarem Rahmen zu halten, die Laufzeit der
Ökostromförderung auf 20 Jahre zu verlängern, den Bau mittelgroßer
Wasserkraftwerke nicht zu subventionieren.
Weiters wird der Bürgermeister der Stadt Wien in
diesem Zusammenhang aufgefordert, sich bei der Bundesregierung auch für die
Prüfung folgender Punkte einzusetzen:
Die Bindung der Kraft-Wärme-Kopplung für bestehende
modernisierte KWK-Anlagen sowie des Investitionszuschusses für neue KWK-Anlagen
an die Verwendung neuer Brennstoffe, ..." - Die generelle Herausnahme
der KWK-Förderung ist uns deswegen wichtig, weil es da ein neues Gesetz
braucht, sonst ist, so wie es jetzt ausschaut, das immer ein Drohpotenzial des
einen Regierungspartners gegenüber dem anderen. Zum Text zurück:
„... Reaktionsmöglichkeit auf signifikante Erhöhungen und Reduktionen von
Preisen am Rohstoffmarkt.
In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige
Abstimmung dieses Antrags.“
Zum Schluss noch, es gibt heute auch einen Antrag der
Wiener SPÖ dazu. Den werden wir ablehnen, weil es wieder darauf hinausläuft,
dass der Ökostromanteil nur deswegen gesteigert wird und das immer mit einer
Erhöhung für die armen oder weniger armen Bürger und Bürgerinnen verbunden
wird. In Wirklichkeit ist es aber so, dass die neue Ökostromgesetznovelle damit
verbunden ist, dass mittelgroße Kraftwerke gefördert werden sollen, und zwar
Wasserkraftwerke.
Die zweite, uns nicht wirklich angenehm erscheinende
Geschichte ist, dass die Ablauge von Fabriken verbrannt werden soll, damit man
dafür auch Ökostrom gewinnen kann. Wir sehen das nicht so.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen, fordern Sie aber
trotzdem auf, unserem zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) -
Das war es und schnell auch noch. (GR Dr Herbert Madejski: Das war ein faires
Angebot! Super!)
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