Gemeinderat,
30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 95
auch chronisch psychisch krank ist. Und - und das ist das, was in dieser Stadt in den letzten 25 Jahren gelungen ist - von diesen 25 Prozent, die einmal in ihrem Leben psychisch krank werden oder chronisch psychisch krank sind, muss nur jeder zehnte Mensch, jede zehnte Wienerin und jeder zehnte Wiener, die psychisch krank sind, einmal oder mehrmals in ihrem Leben ins Spital, muss deshalb ins Spital, weil er oder sie schwer krank ist.
Das heißt, auch da wird man sich leichter tun bei
einer Diskussion über nichtpsychische Krankheiten, über somatische Krankheiten,
wo man sagt: Wenn man Bauchweh hat, geht man nicht ins Spital, beim
Blinddarmdurchbruch aber schon. Das heißt, jene, die in psychiatrischen
Abteilungen der Krankenhäuser der Stadt Wien im Spital sind, haben nicht
Bauchweh, sondern sind schwerst krank, haben so etwas wie einen
Blinddarmdurchbruch. Oder um es anders zu sagen: Viele Menschen, tausende
Menschen erkranken im Jahr an Grippe, aber nur ganz wenige, die an Grippe
erkranken, sind so schwer krank, dass sie auch ins Spital müssen.
Im Wiener Krankenanstaltenverbund erhalten im Jahr
rund 12 000 Frauen und Männer stationäre psychiatrische Hilfe. Von
diesen 12 000 Personen, von diesen 12 000 Wienerinnen und
Wienern kommen zwischen 75 und 80 Prozent von sich aus, freiwillig in die
Einrichtungen des Wiener Krankenanstaltenverbundes, um sich dort stationär
behandeln zu lassen; nur 20 bis 25 Prozent werden nach dem UBG
eingewiesen.
Wir haben derzeit im Bereich der TU 1, ohne hier
das Krankenhaus Ybbs hinzuzuzählen, 620 Betten in der allgemeinen
Erwachsenenpsychiatrie in Wien. Warum sage ich das? Das sage ich deshalb, weil
wir vor 25 Jahren - das ist nicht einmal eine Generation her -, 1980, noch
mehr als 3 000 Psychiatriebetten in dieser Stadt gehabt haben,
80 Prozent der Aufnahmen damals zwangsweise erfolgt sind, nur
20 Prozent freiwillig, es kein ambulantes Versorgungsnetz in dieser Stadt
gegeben hat und daher ambulant eigentlich gar nichts erbracht werden konnte.
Die Grundsätze der psychiatrischen Versorgung in
dieser Stadt sind: ambulant vor stationär; nur die, die schwer krank sind,
müssen in dieser Stadt ins Spital, weil die ambulante Versorgung hier auch
gesichert ist. Es geht darum, dass es eine flächendeckende Vollversorgung gibt,
unabhängig von der Frage, ob sich jemand das auf Grund seines eigenen
Einkommens leisten kann oder nicht. Es ist gerade in der Frage der Psychiatrie
ganz besonders wichtig, richtig und State of the Art, dass wir hier eine
regionalisierte Versorgung haben und dass sich die ambulanten und stationären
Einrichtungen ergänzen und verschränken.
Dass das alles möglich ist - und das möchte ich
voranstellen -, ist im stationären Bereich mehr als 1 665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu
verdanken, die auf Grund hervorragender Ausbildung - egal, in welchem Bereich
der Psychiatrie sie tätig sind - und mit ganz, ganz großem Einsatz mit
Menschen, die schwer krank sind, mit Menschen, die auf Grund der Art ihrer
schweren Erkrankung besondere Probleme haben, damit aber logischerweise auch
krankheitsbedingt besondere Probleme machen, hervorragend umgehen. Ihnen gilt
in dieser Frage auch der gesamte Dank, denn ohne sie wäre diese Versorgung
nicht möglich. (Beifall bei der SPÖ.)
Die lückenlose Versorgung zur Behandlung von
psychisch Erkrankten wird in Wien Stück für Stück moderner ausgestaltet und
weiter ausgebaut.
Frau Dr Pilz! „Weil nicht sein kann, was nicht
sein darf": Was Sie nicht sehen wollen, ist Folgendes. Vom Generaldirektor
wurde Anfang des Jahres eine Überprüfung in Auftrag gegeben, ob es nicht doch
irgendwo möglicherweise zu Problemen mit dem Arbeitszeitgesetz der Ärzte kommt.
Klammer auf, man kann es nicht oft genug sagen: Der KAV ist der einzige
Krankenanstaltenträger in ganz Österreich, gegen den es keine Anzeigen des Arbeitsinspektorats
gibt. Aber trotzdem wurde der Auftrag gegeben, dies im gesamten
Krankenanstaltenverbund zu überprüfen, und es wurde die Entscheidung getroffen,
dass es 12 zusätzliche Dienstposten im ärztlichen Bereich auf der Psychiatrie
und zusätzlich 18 Dienstposten im Pflegebereich gibt.
Das ist das, was für Sie problematisch ist, weil eben
nicht sein kann, was nicht sein darf. Tatsache ist nur, durch redundantes
Wiederholen von „Der Krankenanstaltenverbund tut nichts" wird dies nicht
zur Wahrheit. Ich bin nicht der Meinung von Herrn Dr Khol, dass die
Wahrheit eine Tochter der Zeit sei, sondern die Wahrheit lässt sich an Fakten
ermessen. 12 zusätzliche Dienstposten, 6 am 1. Februar und 6 am
1. März, und 18 zusätzliche Dienstposten für die Pflege sind eine
Realität, die für die Patientinnen und Patienten einfach auch merkbar und
messbar sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Grundgedanke in der stationären Psychiatrie ist
natürlich auch jener der Regionalisierung, die wir jetzt geschaffen haben,
einerseits durch die psychiatrische Abteilung im Donauspital für den 2. und
22. Bezirk, andererseits durch die psychiatrische Abteilung im KFJ für den
10. Bezirk, um die Regionalisierung, die jetzt sozusagen gesammelt am OWS
ist, zu einer wohnortnahen Betreuung auch im stationären Bereich zu machen.
Dass das aber nicht eine Idee ist, die jetzt plötzlich kommt, sondern dass die
politischen Entscheidungen dazu schon getroffen worden sind, ist auch bekannt
und kein Mirakel.
Mit der Errichtung des
Krankenhauses Wien-Nord kommt es zur Übersiedlung von Abteilungen. Einerseits
wird die 4. psychiatrische Abteilung, die für den 20. und 21. Bezirk
zuständig ist, nach Wien-Nord übersiedeln; in den 3. Bezirk übersiedeln wird
die 5. psychiatrische Abteilung für den 3. und 11. Bezirk, und ins
Krankenhaus Hietzing übersiedeln wird die 6. psychiatrische Abteilung, die für
den 12., 13. und 23. Bezirk zuständig ist. Das bedeutet, dass nach
Umsetzung dieser Regionalisierung - wobei ich nicht morgen einfach so das
Krankenhaus Wien-Nord erfinden kann, aber der Plan ist eindeutig und klar, die
Entscheidungen sind getroffen und diese
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