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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 95

 

auch chronisch psychisch krank ist. Und - und das ist das, was in dieser Stadt in den letzten 25 Jahren gelungen ist - von diesen 25 Prozent, die einmal in ihrem Leben psychisch krank werden oder chronisch psychisch krank sind, muss nur jeder zehnte Mensch, jede zehnte Wienerin und jeder zehnte Wiener, die psychisch krank sind, einmal oder mehrmals in ihrem Leben ins Spital, muss deshalb ins Spital, weil er oder sie schwer krank ist.

 

Das heißt, auch da wird man sich leichter tun bei einer Diskussion über nichtpsychische Krankheiten, über somatische Krankheiten, wo man sagt: Wenn man Bauchweh hat, geht man nicht ins Spital, beim Blinddarmdurchbruch aber schon. Das heißt, jene, die in psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser der Stadt Wien im Spital sind, haben nicht Bauchweh, sondern sind schwerst krank, haben so etwas wie einen Blinddarmdurchbruch. Oder um es anders zu sagen: Viele Menschen, tausende Menschen erkranken im Jahr an Grippe, aber nur ganz wenige, die an Grippe erkranken, sind so schwer krank, dass sie auch ins Spital müssen.

 

Im Wiener Krankenanstaltenverbund erhalten im Jahr rund 12 000 Frauen und Männer stationäre psychiatrische Hilfe. Von diesen 12 000 Personen, von diesen 12 000 Wienerinnen und Wienern kommen zwischen 75 und 80 Prozent von sich aus, freiwillig in die Einrichtungen des Wiener Krankenanstaltenverbundes, um sich dort stationär behandeln zu lassen; nur 20 bis 25 Prozent werden nach dem UBG eingewiesen.

 

Wir haben derzeit im Bereich der TU 1, ohne hier das Krankenhaus Ybbs hinzuzuzählen, 620 Betten in der allgemeinen Erwachsenenpsychiatrie in Wien. Warum sage ich das? Das sage ich deshalb, weil wir vor 25 Jahren - das ist nicht einmal eine Generation her -, 1980, noch mehr als 3 000 Psychiatriebetten in dieser Stadt gehabt haben, 80 Prozent der Aufnahmen damals zwangsweise erfolgt sind, nur 20 Prozent freiwillig, es kein ambulantes Versorgungsnetz in dieser Stadt gegeben hat und daher ambulant eigentlich gar nichts erbracht werden konnte.

 

Die Grundsätze der psychiatrischen Versorgung in dieser Stadt sind: ambulant vor stationär; nur die, die schwer krank sind, müssen in dieser Stadt ins Spital, weil die ambulante Versorgung hier auch gesichert ist. Es geht darum, dass es eine flächendeckende Vollversorgung gibt, unabhängig von der Frage, ob sich jemand das auf Grund seines eigenen Einkommens leisten kann oder nicht. Es ist gerade in der Frage der Psychiatrie ganz besonders wichtig, richtig und State of the Art, dass wir hier eine regionalisierte Versorgung haben und dass sich die ambulanten und stationären Einrichtungen ergänzen und verschränken.

 

Dass das alles möglich ist - und das möchte ich voranstellen -, ist im stationären Bereich mehr als 1 665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, die auf Grund hervorragender Ausbildung - egal, in welchem Bereich der Psychiatrie sie tätig sind - und mit ganz, ganz großem Einsatz mit Menschen, die schwer krank sind, mit Menschen, die auf Grund der Art ihrer schweren Erkrankung besondere Probleme haben, damit aber logischerweise auch krankheitsbedingt besondere Probleme machen, hervorragend umgehen. Ihnen gilt in dieser Frage auch der gesamte Dank, denn ohne sie wäre diese Versorgung nicht möglich. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die lückenlose Versorgung zur Behandlung von psychisch Erkrankten wird in Wien Stück für Stück moderner ausgestaltet und weiter ausgebaut.

 

Frau Dr Pilz! „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf": Was Sie nicht sehen wollen, ist Folgendes. Vom Generaldirektor wurde Anfang des Jahres eine Überprüfung in Auftrag gegeben, ob es nicht doch irgendwo möglicherweise zu Problemen mit dem Arbeitszeitgesetz der Ärzte kommt. Klammer auf, man kann es nicht oft genug sagen: Der KAV ist der einzige Krankenanstaltenträger in ganz Österreich, gegen den es keine Anzeigen des Arbeitsinspektorats gibt. Aber trotzdem wurde der Auftrag gegeben, dies im gesamten Krankenanstaltenverbund zu überprüfen, und es wurde die Entscheidung getroffen, dass es 12 zusätzliche Dienstposten im ärztlichen Bereich auf der Psychiatrie und zusätzlich 18 Dienstposten im Pflegebereich gibt.

 

Das ist das, was für Sie problematisch ist, weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf. Tatsache ist nur, durch redundantes Wiederholen von „Der Krankenanstaltenverbund tut nichts" wird dies nicht zur Wahrheit. Ich bin nicht der Meinung von Herrn Dr Khol, dass die Wahrheit eine Tochter der Zeit sei, sondern die Wahrheit lässt sich an Fakten ermessen. 12 zusätzliche Dienstposten, 6 am 1. Februar und 6 am 1. März, und 18 zusätzliche Dienstposten für die Pflege sind eine Realität, die für die Patientinnen und Patienten einfach auch merkbar und messbar sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Der Grundgedanke in der stationären Psychiatrie ist natürlich auch jener der Regionalisierung, die wir jetzt geschaffen haben, einerseits durch die psychiatrische Abteilung im Donauspital für den 2. und 22. Bezirk, andererseits durch die psychiatrische Abteilung im KFJ für den 10. Bezirk, um die Regionalisierung, die jetzt sozusagen gesammelt am OWS ist, zu einer wohnortnahen Betreuung auch im stationären Bereich zu machen. Dass das aber nicht eine Idee ist, die jetzt plötzlich kommt, sondern dass die politischen Entscheidungen dazu schon getroffen worden sind, ist auch bekannt und kein Mirakel.

 

Mit der Errichtung des Krankenhauses Wien-Nord kommt es zur Übersiedlung von Abteilungen. Einerseits wird die 4. psychiatrische Abteilung, die für den 20. und 21. Bezirk zuständig ist, nach Wien-Nord übersiedeln; in den 3. Bezirk übersiedeln wird die 5. psychiatrische Abteilung für den 3. und 11. Bezirk, und ins Krankenhaus Hietzing übersiedeln wird die 6. psychiatrische Abteilung, die für den 12., 13. und 23. Bezirk zuständig ist. Das bedeutet, dass nach Umsetzung dieser Regionalisierung - wobei ich nicht morgen einfach so das Krankenhaus Wien-Nord erfinden kann, aber der Plan ist eindeutig und klar, die Entscheidungen sind getroffen und diese

 

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