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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 95

 

Sie haben in mir aber keine Partnerin - jetzt nicht und in Zukunft nicht -, wenn es darum geht, Realitäten nicht zur Kenntnis zu nehmen, Verbesserungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, Bemühungen nicht zur Kenntnis zu nehmen und eigentlich nicht zu wollen, möglichst alles zu ignorieren, damit man auf der Leier, auf der man ist, schlicht und ergreifend bleiben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.

 

ad 1: In allen psychiatrischen Abteilungen der Krankenanstalten der Teilunternehmung 1 des Krankenanstaltenverbundes ist eine Gesamtzahl von 148 systemisierten Ärzte- und Ärztinnendienstposten systemisiert. Derzeit sind nur 5,5 Facharztstellen, inklusive Kinderpsychiatrie, unbesetzt, das sind 3,7 Prozent und entspricht der üblichen Fluktuationsrate im Krankenanstaltenverbund.

 

Ein Primararzt/-ärztinnen-Dienstposten ist derzeit ausgeschrieben. Weiters wird zum wiederholten Mal - ich glaube, zum siebenten Mal, nicht heute, aber seit wir diese Diskussion führen - darauf verwiesen, dass im Februar sechs zusätzliche Ärztedienstposten, und damit auch Ärztinnen und Ärzte, und im März 2008 sechs weitere Ärztedienstposten im OWS systemisiert werden.

 

ad 2: Acht Ärzte und Ärztinnen der psychiatrischen Abteilungen der Krankenanstalten der TU 1 waren aus unterschiedlichen Gründen - privat, Unfall, Schlaganfall - durchgehend länger als 28 Tage krank, zwei Ärzte/Ärztinnen waren auf Grund von Verletzungen am Arbeitsplatz im Krankenstand.

 

Für das AKH und für alle weiteren Ausführungen das AKH betreffend gilt, wie alle hier wissen, dass die Ärzte und Ärztinnen Bedienstete der Medizinuniversität Wien und nicht der Stadt Wien sind.

 

Nach Auskunft der Universitätsklinik für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters sind an der Universitätsklinik für Psychiatrie des Kinder- und Jugendalters keine Posten durch längere Krankenstände unbesetzt. Krankenstände an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie von ÄrztInnen, die länger als vier Wochen dauern, betrafen im Jahr 2007 bis dato 5 Ärztinnen und Ärzte. Keine Person war auf Grund von Verletzungen am Arbeitsplatz im Krankenstand.

 

ad 3: Für die Krankenanstalten der TU 1 gilt nach Auskunft des KAV: Je nach Bedarf werden internistisch heikle Patienten und Patientinnen durch das Beiziehen von Konsiliarinternisten/-internistinnen oder, falls erforderlich, durch die Verlegung auf eine internistische Intensivstation versorgt. In Einzelfällen wird eine Transferierung auf die psychiatrische Intensivstation im AKH durchgeführt. Die Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie verfügt über eine Intensiveinheit mit acht Betten im AKH.

 

ad 4: Grundsätzlich gilt es für alle Formen der notwendigen Beschränkungen im Zusammenhang mit Selbst- und Fremdgefährdung eines Patienten oder einer Patientin, die größtmögliche Freiheit zu bewahren, die angemessene Sicherheit zu ermöglichen, aber auch eventuelle Folgen der einschränkenden Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu minimieren. Das heißt, es wird unter dem Aspekt der Sicherheit so wenig wie möglich, jedoch so viel wie nötig angeordnet, auf Basis des Unterbringungsgesetzes.

 

Beschränkungen sind in der Krankengeschichte ausführlich dokumentiert, jederzeit nachvollziehbar und werden bei Beginn der Beschränkung sowie als tägliche Meldung der Patientenanwaltschaft übermittelt. Diese individuellen Aufzeichnungen in der Dokumentation sind gegenwärtig nicht automatisiert zu aggregieren und daher auch nicht als zentrale Statistik auswertbar. Nach Auskunft des ÖBIG gibt es eine derartige Statistik auch Österreich-weit nicht.

 

Derzeit werden die täglichen Meldungen in einer einfachen Excel-Datei erfasst. Zukünftig - und daran arbeiten wir gerade - wird es jedoch im Rahmen der EDV-Dokumentation - das betrifft nicht nur die Psychiatrie -, aber auch für alle psychiatrischen Bereiche entsprechende Erfassungen geben. Die Software Auswahl ist im Rahmen eines bereits seit längerer Zeit in Arbeit befindlichen EDV-Pakets im Laufen.

 

Wichtig ist mir aber auch hierbei, dass Statistiken im Rahmen der Beschränkungen insofern nicht aussagekräftig sind - und auch das wissen Sie -, weil bei einem Patienten oder einer Patientin während ihres oder seines psychiatrischen Krankheitsverlaufes oft unterschiedliche Beschränkungen notwendig sein können und das oft auch so der Fall ist. Darüber hinaus muss laut dem Unterbringungsgesetz, das, wie auch alle wissen, ein Bundesgesetz ist, jede Beschränkung dem zuständigen Bezirksgericht und der Patientenanwaltschaft für Psychiatrie gemeldet werden, und das wird durch diese Instanzen auch kontrolliert.

 

Das bedeutet - und auch das haben wir ausführlich dargestellt -, dass oft an einem Tag viele unterschiedliche, nämlich immer möglichst das gelindeste, Mittel an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gesetzt werden, sodass dann in der Dokumentation und auch in der Meldung steht: 17.05 Uhr bis 17.12 Uhr 1-Punkt-Fixierung, 17.45 Uhr bis 17.58 Uhr 2-Punkt-Fixierung und so weiter. Ich führe das hier nicht länger aus, weil es nicht wahnsinnig schwierig ist zu verstehen, dass wir dadurch für eine statistische Auswertung auch nichts herauslesen können. Formen der Beschränkung sind auch andere Maßnahmen wie zum Beispiel Steckgitter oder Telefonbeschränkung.

 

An der Universitätsklinik für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters sind keine Netzbetten und Einzelisolierräume vorhanden. 3-Punkt-Fixierungen: zirka sechs Patienten und Patientinnen in Gegenwart einer Bettwache. An der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgt eine Schutzfixierung von Patienten und Patientinnen nach dem vorgegebenen Standard mit einem Regofix-Gurtesystem, wie in allen Bereichen unter höchster Bedachtnahme auf die Verhältnismäßigkeit der erforderlichen Maßnahmen, was für alle Fixierungen und für alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gilt.

 

Standardmäßig erfolgt eine 3-Punkt-Schutzfixierung, um dem Patienten/der Patientin ein größtmögliches

 

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