Gemeinderat,
30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 95
Sie haben in mir aber keine Partnerin - jetzt nicht
und in Zukunft nicht -, wenn es darum geht, Realitäten nicht zur Kenntnis zu
nehmen, Verbesserungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, Bemühungen nicht zur
Kenntnis zu nehmen und eigentlich nicht zu wollen, möglichst alles zu
ignorieren, damit man auf der Leier, auf der man ist, schlicht und ergreifend
bleiben kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.
ad 1: In allen psychiatrischen Abteilungen der
Krankenanstalten der Teilunternehmung 1 des Krankenanstaltenverbundes ist
eine Gesamtzahl von 148 systemisierten Ärzte- und Ärztinnendienstposten
systemisiert. Derzeit sind nur 5,5 Facharztstellen, inklusive
Kinderpsychiatrie, unbesetzt, das sind 3,7 Prozent und entspricht der
üblichen Fluktuationsrate im Krankenanstaltenverbund.
Ein
Primararzt/-ärztinnen-Dienstposten ist derzeit ausgeschrieben. Weiters wird zum
wiederholten Mal - ich glaube, zum siebenten Mal, nicht heute, aber seit wir
diese Diskussion führen - darauf verwiesen, dass im Februar sechs zusätzliche
Ärztedienstposten, und damit auch Ärztinnen und Ärzte, und im März 2008 sechs
weitere Ärztedienstposten im OWS systemisiert werden.
ad 2: Acht Ärzte und Ärztinnen der psychiatrischen
Abteilungen der Krankenanstalten der TU 1 waren aus unterschiedlichen Gründen
- privat, Unfall, Schlaganfall - durchgehend länger als 28 Tage krank,
zwei Ärzte/Ärztinnen waren auf Grund von Verletzungen am Arbeitsplatz im
Krankenstand.
Für das AKH und für alle weiteren Ausführungen das
AKH betreffend gilt, wie alle hier wissen, dass die Ärzte und Ärztinnen
Bedienstete der Medizinuniversität Wien und nicht der Stadt Wien sind.
Nach Auskunft der Universitätsklinik für Psychiatrie
des Kindes- und Jugendalters sind an der Universitätsklinik für Psychiatrie des
Kinder- und Jugendalters keine Posten durch längere Krankenstände unbesetzt.
Krankenstände an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie von
ÄrztInnen, die länger als vier Wochen dauern, betrafen im Jahr 2007 bis dato
5 Ärztinnen und Ärzte. Keine Person war auf Grund von Verletzungen am
Arbeitsplatz im Krankenstand.
ad 3: Für die Krankenanstalten der TU 1 gilt
nach Auskunft des KAV: Je nach Bedarf werden internistisch heikle Patienten und
Patientinnen durch das Beiziehen von Konsiliarinternisten/-internistinnen oder,
falls erforderlich, durch die Verlegung auf eine internistische Intensivstation
versorgt. In Einzelfällen wird eine Transferierung auf die psychiatrische
Intensivstation im AKH durchgeführt. Die Universitätsklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie verfügt über eine Intensiveinheit mit acht Betten im AKH.
ad 4: Grundsätzlich gilt es für alle Formen der
notwendigen Beschränkungen im Zusammenhang mit Selbst- und Fremdgefährdung
eines Patienten oder einer Patientin, die größtmögliche Freiheit zu bewahren,
die angemessene Sicherheit zu ermöglichen, aber auch eventuelle Folgen der
einschränkenden Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu minimieren. Das
heißt, es wird unter dem Aspekt der Sicherheit so wenig wie möglich, jedoch so
viel wie nötig angeordnet, auf Basis des Unterbringungsgesetzes.
Beschränkungen sind in der Krankengeschichte
ausführlich dokumentiert, jederzeit nachvollziehbar und werden bei Beginn der
Beschränkung sowie als tägliche Meldung der Patientenanwaltschaft übermittelt.
Diese individuellen Aufzeichnungen in der Dokumentation sind gegenwärtig nicht
automatisiert zu aggregieren und daher auch nicht als zentrale Statistik
auswertbar. Nach Auskunft des ÖBIG gibt es eine derartige Statistik auch
Österreich-weit nicht.
Derzeit werden die täglichen
Meldungen in einer einfachen Excel-Datei erfasst. Zukünftig - und daran
arbeiten wir gerade - wird es jedoch im Rahmen der EDV-Dokumentation - das
betrifft nicht nur die Psychiatrie -, aber auch für alle psychiatrischen Bereiche
entsprechende Erfassungen geben. Die Software Auswahl ist im Rahmen eines
bereits seit längerer Zeit in Arbeit befindlichen EDV-Pakets im Laufen.
Wichtig ist mir aber auch
hierbei, dass Statistiken im Rahmen der Beschränkungen insofern nicht
aussagekräftig sind - und auch das wissen Sie -, weil bei einem Patienten oder
einer Patientin während ihres oder seines psychiatrischen Krankheitsverlaufes
oft unterschiedliche Beschränkungen notwendig sein können und das oft auch so
der Fall ist. Darüber hinaus muss laut dem Unterbringungsgesetz, das, wie auch
alle wissen, ein Bundesgesetz ist, jede Beschränkung dem zuständigen
Bezirksgericht und der Patientenanwaltschaft für Psychiatrie gemeldet werden,
und das wird durch diese Instanzen auch kontrolliert.
Das bedeutet - und auch das
haben wir ausführlich dargestellt -, dass oft an einem Tag viele
unterschiedliche, nämlich immer möglichst das gelindeste, Mittel an
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gesetzt werden, sodass dann in der
Dokumentation und auch in der Meldung steht: 17.05 Uhr bis 17.12 Uhr
1-Punkt-Fixierung, 17.45 Uhr bis 17.58 Uhr 2-Punkt-Fixierung und so
weiter. Ich führe das hier nicht länger aus, weil es nicht wahnsinnig schwierig
ist zu verstehen, dass wir dadurch für eine statistische Auswertung auch nichts
herauslesen können. Formen der Beschränkung sind auch andere Maßnahmen wie zum
Beispiel Steckgitter oder Telefonbeschränkung.
An der Universitätsklinik
für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters sind keine Netzbetten und
Einzelisolierräume vorhanden. 3-Punkt-Fixierungen: zirka sechs Patienten und
Patientinnen in Gegenwart einer Bettwache. An der Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie erfolgt eine Schutzfixierung von Patienten und
Patientinnen nach dem vorgegebenen Standard mit einem Regofix-Gurtesystem, wie
in allen Bereichen unter höchster Bedachtnahme auf die Verhältnismäßigkeit der
erforderlichen Maßnahmen, was für alle Fixierungen und für alle
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gilt.
Standardmäßig erfolgt eine
3-Punkt-Schutzfixierung, um dem Patienten/der Patientin ein größtmögliches
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