Gemeinderat,
30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 95
Maß an Bewegungsfreiheit zu erhalten. In Einzelfällen kann es an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, insbesondere auf der psychiatrischen Intensivstation, durch die Schwere der medizinischen Indikation und durch die Gefahr, sich etwa an medizinischen Geräten zu verletzen, zu einer 4-Punkt- oder einer 5-Punkt-Fixierung kommen. Selbstverständlich ist hier immer das gelindeste Mittel zu wählen.
Im OWS gibt es folgende Beschränkungsmöglichkeiten:
Einzelraumunterbringung, psychiatrisches Intensivbett, 5-Punkt-Fixierung,
4-Punkt-Fixierung, 3-Punkt-Fixierung, 2-Punkt-Fixierung, Bauchgurt,
Hobi-Sessel, Alarmband.
Im KFJ werden das psychiatrische Intensivbett, die
5-Punkt-Fixierung, die 4-Punkt-Fixierung und der Hobi-Sessel angewandt.
Im Donauspital gibt es die Beschränkungsmöglichkeiten
Einzelraumunterbringung, psychiatrisches Intensivbett, 5-Punkt-Fixierung,
4-Punkt-Fixierung, 3-Punkt-Fixierung, 2-Punkt-Fixierung, Hobi-Sessel,
Alarmband.
Im Krankenhaus Hietzing, Abteilung für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, gibt es Einzelraumbeschränkung und 4-Punkt-Fixierung.
Im Therapiezentrum Ybbs werden
Einzelraumunterbringung und 5-Punkt-Fixierung angewandt.
Lassen Sie mich zur Frage 4 abschließend sagen, dass
es sich hierbei um medizinische Maßnahmen handelt. Es handelt sich, wie bei der
Frage von Medikationen, um Entscheidungen, die Ärztinnen und Ärzte treffen und
die Ärztinnen und Ärzte auf Grund eines Gesetzes, diesbezüglich das
Unterbringungsgesetz, auch zu treffen und zu verantworten haben.
ad 5: An allen psychiatrischen Abteilungen werden im
Rahmen der Dokumentation von Beschränkungsmaßnahmen standardisiert die
Parameter Zeit, Art, Anfang und Ende der Beschränkung dokumentiert. Ebenso sind
Anordnung und Durchführung der Beschränkung dokumentiert.
ad 6: Nicht in allen Fällen ist bei fixierten
Patienten und Patientinnen eine Einzelbetreuung notwendig. Falls eine
Einzelbetreuung im Nachtdienst erforderlich ist - unbenommen, ob ein
Patient/eine Patientin eine Beschränkung hat oder nicht -, können zusätzlich
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes
eingesetzt werden.
Die Personalressourcen werden primär aus dem
stationseigenen Personal herangezogen. Sind diese Personalressourcen erschöpft,
kann aber abteilungsinternes oder abteilungsexternes Personal angefordert
werden. Dies beinhaltet auch den Personal-Pool der Unternehmung Wiener
Krankenanstaltenverbund, der allen Stationen zur Verfügung steht. Die
Überwachung von fixierten Patienten und Patientinnen erfolgt durch engmaschige
Observanz, wobei im Bedarfsfall vorübergehend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von einer anderen Station unterstützen können.
In den Spitälern und in den psychiatrischen Stationen
der Teilunternehmung 1 sind auf allen psychiatrischen Stationen zwei
Pflegepersonen im Nachtdienst tätig. Für das AKH gilt, dass insbesondere die
entsprechende Betreuung auf der Intensivstation sichergestellt ist. Hier kann
prinzipiell auch Einzelbetreuung erfolgen.
ad 7: Unterbringungen nach dem Unterbringungsgesetz
dürfen nur bei einem erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial
erfolgen. Nur im Rahmen solcher gesetzlich streng geregelter, anzuzeigender und
durch die Patientenanwaltschaft und die Justiz zu kontrollierender
Unterbringungen sind Beschränkungen möglich.
Derart gehandhabte Krankheitsbilder psychiatrischer
Patientinnen und Patienten bringen es mit sich - und dies ist ein Teil des
Krankheitsbildes dieser schwer kranken Menschen -, dass sich diese mitunter
sehr heftig gegen Beschränkungen, insbesondere gegen Fixierungen, wehren,
wodurch daraus resultierende körperliche Beeinträchtigungen auch nicht generell
ausgeschlossen werden können.
ad 8 und 10: Für die Krankenanstalten der
Teilunternehmung 1 gilt: Es kommt in jeder psychiatrischen Abteilung
gelegentlich zu Verletzungen bei einzelnen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
durch Patientinnen und Patienten, die im Rahmen ihrer schweren Erkrankung
aggressiv und gewalttätig sind.
Das medizinische und therapeutische Personal wird in
fünftätigen Deeskalationsmanagement-Seminaren geschult, wobei die Grundhaltung
und Einstellung in Bezug auf die Aggressionsphänomene einen besonderen
Stellenwert einnimmt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden unter anderem
auch im Umgang mit mechanischen Fixierungssystemen laut dem
Medizinproduktegesetz trainiert, wie diese angewendet werden und wie
Zwischenfälle dabei möglichst vermieden werden können.
Es liegen Pläne für die Krisenassistenz auf, und es
werden laufend Fort- und Weiterbildungen nach international anerkannten
Konzepten durchgeführt, die dem Umgang mit Aggression und Gewalt im
Gesundheitsbereich gewidmet sind und die für mehr Sicherheit für die
Patientinnen und Patienten auf der einen Seite, aber natürlich auch für das
Personal sorgen. Die Risikominimierung und Aufrechterhaltung der Beziehung zum
Patienten und zur Patientin sind dabei das oberste Ziel. Ein vollkommenes
Ausschließen eines Risikos ist jedoch nicht möglich.
Um das auch in eine Relation zu setzen: Die
Gesamtzahl der stationär aufgenommenen Patienten und Patientinnen im
Otto-Wagner-Spital war im Jahr 2005 6 858 Patienten und
Patientinnen, im Jahr 2006 6 506 Patienten und Patientinnen und
im Jahr 2007 6 683 Patientinnen und Patienten. Davon gab es
folgende dokumentierte Fälle von gewalttätigen Übergriffen von Patienten und
Patientinnen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Spitälern: Im Jahr
2005 gab es von 6 885 Patienten und Patientinnen 24 Übergriffe
auf das Personal, wovon ein Fall auf den Pavillon 23 für Forensik
entfällt; im Jahr 2006 33 gewalttätige Übergriffe, kein Fall auf der
Forensik; und im Jahr 2007 26 gewalttätige Übergriffe, 3 Fälle
auf der Forensik.
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