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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 95

 

Maß an Bewegungsfreiheit zu erhalten. In Einzelfällen kann es an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, insbesondere auf der psychiatrischen Intensivstation, durch die Schwere der medizinischen Indikation und durch die Gefahr, sich etwa an medizinischen Geräten zu verletzen, zu einer 4-Punkt- oder einer 5-Punkt-Fixierung kommen. Selbstverständlich ist hier immer das gelindeste Mittel zu wählen.

 

Im OWS gibt es folgende Beschränkungsmöglichkeiten: Einzelraumunterbringung, psychiatrisches Intensivbett, 5-Punkt-Fixierung, 4-Punkt-Fixierung, 3-Punkt-Fixierung, 2-Punkt-Fixierung, Bauchgurt, Hobi-Sessel, Alarmband.

 

Im KFJ werden das psychiatrische Intensivbett, die 5-Punkt-Fixierung, die 4-Punkt-Fixierung und der Hobi-Sessel angewandt.

 

Im Donauspital gibt es die Beschränkungsmöglichkeiten Einzelraumunterbringung, psychiatrisches Intensivbett, 5-Punkt-Fixierung, 4-Punkt-Fixierung, 3-Punkt-Fixierung, 2-Punkt-Fixierung, Hobi-Sessel, Alarmband.

 

Im Krankenhaus Hietzing, Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, gibt es Einzelraumbeschränkung und 4-Punkt-Fixierung.

 

Im Therapiezentrum Ybbs werden Einzelraumunterbringung und 5-Punkt-Fixierung angewandt.

 

Lassen Sie mich zur Frage 4 abschließend sagen, dass es sich hierbei um medizinische Maßnahmen handelt. Es handelt sich, wie bei der Frage von Medikationen, um Entscheidungen, die Ärztinnen und Ärzte treffen und die Ärztinnen und Ärzte auf Grund eines Gesetzes, diesbezüglich das Unterbringungsgesetz, auch zu treffen und zu verantworten haben.

 

ad 5: An allen psychiatrischen Abteilungen werden im Rahmen der Dokumentation von Beschränkungsmaßnahmen standardisiert die Parameter Zeit, Art, Anfang und Ende der Beschränkung dokumentiert. Ebenso sind Anordnung und Durchführung der Beschränkung dokumentiert.

 

ad 6: Nicht in allen Fällen ist bei fixierten Patienten und Patientinnen eine Einzelbetreuung notwendig. Falls eine Einzelbetreuung im Nachtdienst erforderlich ist - unbenommen, ob ein Patient/eine Patientin eine Beschränkung hat oder nicht -, können zusätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes eingesetzt werden.

 

Die Personalressourcen werden primär aus dem stationseigenen Personal herangezogen. Sind diese Personalressourcen erschöpft, kann aber abteilungsinternes oder abteilungsexternes Personal angefordert werden. Dies beinhaltet auch den Personal-Pool der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, der allen Stationen zur Verfügung steht. Die Überwachung von fixierten Patienten und Patientinnen erfolgt durch engmaschige Observanz, wobei im Bedarfsfall vorübergehend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer anderen Station unterstützen können.

 

In den Spitälern und in den psychiatrischen Stationen der Teilunternehmung 1 sind auf allen psychiatrischen Stationen zwei Pflegepersonen im Nachtdienst tätig. Für das AKH gilt, dass insbesondere die entsprechende Betreuung auf der Intensivstation sichergestellt ist. Hier kann prinzipiell auch Einzelbetreuung erfolgen.

 

ad 7: Unterbringungen nach dem Unterbringungsgesetz dürfen nur bei einem erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial erfolgen. Nur im Rahmen solcher gesetzlich streng geregelter, anzuzeigender und durch die Patientenanwaltschaft und die Justiz zu kontrollierender Unterbringungen sind Beschränkungen möglich.

 

Derart gehandhabte Krankheitsbilder psychiatrischer Patientinnen und Patienten bringen es mit sich - und dies ist ein Teil des Krankheitsbildes dieser schwer kranken Menschen -, dass sich diese mitunter sehr heftig gegen Beschränkungen, insbesondere gegen Fixierungen, wehren, wodurch daraus resultierende körperliche Beeinträchtigungen auch nicht generell ausgeschlossen werden können.

 

ad 8 und 10: Für die Krankenanstalten der Teilunternehmung 1 gilt: Es kommt in jeder psychiatrischen Abteilung gelegentlich zu Verletzungen bei einzelnen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch Patientinnen und Patienten, die im Rahmen ihrer schweren Erkrankung aggressiv und gewalttätig sind.

 

Das medizinische und therapeutische Personal wird in fünftätigen Deeskalationsmanagement-Seminaren geschult, wobei die Grundhaltung und Einstellung in Bezug auf die Aggressionsphänomene einen besonderen Stellenwert einnimmt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden unter anderem auch im Umgang mit mechanischen Fixierungssystemen laut dem Medizinproduktegesetz trainiert, wie diese angewendet werden und wie Zwischenfälle dabei möglichst vermieden werden können.

 

Es liegen Pläne für die Krisenassistenz auf, und es werden laufend Fort- und Weiterbildungen nach international anerkannten Konzepten durchgeführt, die dem Umgang mit Aggression und Gewalt im Gesundheitsbereich gewidmet sind und die für mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten auf der einen Seite, aber natürlich auch für das Personal sorgen. Die Risikominimierung und Aufrechterhaltung der Beziehung zum Patienten und zur Patientin sind dabei das oberste Ziel. Ein vollkommenes Ausschließen eines Risikos ist jedoch nicht möglich.

 

Um das auch in eine Relation zu setzen: Die Gesamtzahl der stationär aufgenommenen Patienten und Patientinnen im Otto-Wagner-Spital war im Jahr 2005 6 858 Patienten und Patientinnen, im Jahr 2006 6 506 Patienten und Patientinnen und im Jahr 2007 6 683 Patientinnen und Patienten. Davon gab es folgende dokumentierte Fälle von gewalttätigen Übergriffen von Patienten und Patientinnen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Spitälern: Im Jahr 2005 gab es von 6 885 Patienten und Patientinnen 24 Übergriffe auf das Personal, wovon ein Fall auf den Pavillon 23 für Forensik entfällt; im Jahr 2006 33 gewalttätige Übergriffe, kein Fall auf der Forensik; und im Jahr 2007 26 gewalttätige Übergriffe, 3 Fälle auf der Forensik.

 

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