Gemeinderat,
30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 95
Die Arten der gewalttätigen Übergriffe waren Schläge, Bisswunden, Kratzwunden, Haarereißen, Hämatome, Prellungen und Stichverletzungen.
ad 9: Die Antwort ist Nein.
ad 11 und 12: Zunächst - aber ich glaube, das ist
auch bekannt und daher eine rhetorische Frage - darf ich die Antragsteller
darüber informieren, dass es in Wien nur eine Abteilung und nicht mehrere
Abteilungen für Forensische Psychiatrie gibt.
In der Zeit von Montag bis
Freitag ist von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr ein Justizwachebeamter in der
Abteilung für Forensische Psychiatrie und Alkoholkranke tätig. Bei Bedarf wird
in Einzelfällen im direkten Verhandlungsweg mit der Justiz Verstärkung
angefordert und auch zur Verfügung gestellt.
Da diese Situation keine erfreuliche ist und wir hier
auch in Diskussionen und in einem lange dauernden Diskussionsreigen mit dem
Justizministerium sind, das ja an sich verantwortlich ist, weil hier geistig
abnorme Rechtsbrecher und Rechtsbrecherinnen untergebracht sind, haben wir uns
trotzdem dazu entschieden - obwohl es nicht unsere Verantwortung ist! -, hier
seit längerer Zeit schon privates Sicherheitspersonal einzusetzen, da eben die
Justiz die Zeiträume Montag bis Freitag von 15.30 Uhr bis 7.30 Uhr
sowie Samstag, Sonntag und Feiertag nicht mehr abdeckt.
Ich werde hier weitere Gespräche zum Thema
Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch die Justizwache mit der Justiz und insbesondere
auch mit der Justizministerin führen. Im Rahmen dieser Gespräche wird
regelmäßig auch das Thema der Anstaltsgebühren besprochen. Angestrebt wird von
mir eine adäquate Abgeltung entsprechend dem Betreuungsaufwand, vor allem im
Zusammenhang mit der Reduzierung der Bewachung durch die Justizwache, durch das
Justizministerium.
Ich kann allerdings nicht versprechen, da es nicht in
meiner eigenen Entscheidung liegt, dass es hier ein positives Ergebnis geben
wird. Ich sage nur zu, dass ich, wie schon bisher, hier auch weiterhin
Verhandlungen führe. Solange diese Verhandlungen zu keinem positiven Ergebnis
gekommen sind - das positive Ergebnis wäre Sicherheitswache rund um die Uhr -,
werden wir uns behelfen - und ich verwende absichtlich das Wort „behelfen"
- mit privaten Sicherheitsunternehmen.
ad 13: So genannte Psychiatriepläne, die sich
ausschließlich auf dieses eine medizinische Fach beziehen, werden allgemein,
State of the Art und in der Literatur nachlesbar als geeignet angesehen, die
Gleichstellung der medizinischen Fachrichtung Psychiatrie mit anderen
medizinischen Fächern herbeizuführen. Dies ist in Wien mit dem Zielplan für die
psychiatrische und psychosoziale Versorgung in Wien, welcher 1979 vom
Gemeinderat einstimmig angenommen wurde, erfolgt.
Die notwendige laufende Weiterentwicklung der
psychiatrischen Versorgung ist integriert, das heißt, im Rahmen allgemeiner
Gesundheitspläne und im Rahmen der medizinischen Weiterentwicklung vorzunehmen,
um eine Sonderstellung, um eine Stigmatisierung, um eine Desintegration dieses
Faches zu vermeiden. Folgerichtig findet die Psychiatrie als wichtiger
Bestandteil der Gesundheitsversorgung auf Bundes- und Landesebene Eingang in
die Grundplanung und so auch in die Detailplanung.
Deshalb habe ich mich ja sehr darum bemüht - und es
ist gelungen und auch hier mehrstimmig so beschlossen worden -, dass wir den
Regionalen Strukturplan für Gesundheit, stationär und ambulant gemeinsam, jetzt
gerade ausschreiben, wobei natürlich die Weiterentwicklung der Psychiatrie, wie
auch schon diskutiert wurde, ein ganz wesentlicher Teil sein wird. Die
Weiterentwicklung der ambulanten und stationären psychiatrischen Versorgung
wird dann im Rahmen des Regionalen Strukturplans für Gesundheit in Wien auch
abgebildet werden. Die Grundsätze der Regionalisierung der psychiatrischen
Versorgung und der Vorrang der ambulanten Behandlungs- und Betreuungsangebote
gelten national und international als unbestrittene Standards, ebenso wie die
Errichtung von psychiatrischen Konsiliardiensten in den Schwerpunkthäusern, so
wie wir das auch in Wien im Krankenanstaltenverbund haben.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen, und
damit schließt sich der Kreis zum Thema „Weil nicht sein kann, was nicht sein
darf": Sie haben ja heute und hier auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie
erwähnt, worüber Sie wissen - und darüber sind Sie auch wieder verärgert -,
dass dieses Thema bald erledigt sein wird, weil politische Entscheidungen
getroffen wurden infolge der Kritik, die zu Recht vorgebracht worden ist. Wir
kennen nämlich niemanden, der hier sitzt und sagt: Super, dass Kinder im OWS
untergebracht sind!
Tatsache ist nur, dass es einen Unterschied gibt
zwischen Ezzes Geben und Verantwortung Tragen. Ezzes geben ist relativ einfach,
Dinge umsetzen ist nicht ganz so einfach. Aber Sie wissen eines, und ich
wiederhole es jetzt fürs Protokoll und vielleicht auch für jene, die sich mit
dem Thema nicht so beschäftigen, weil uns, Frau VBgmin Laska und mir gemeinsam,
hier wirklich ein großer Schritt im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
gelungen ist: Wir können sagen, wir haben absolut State of the Art seit Anfang
November einen Liaisondienst, den der Psychosoziale Dienst durchführt, für die
Unterstützung der Einrichtungen der Wohngemeinschaften des Kinder- und
Jugendamtes, der MA 11.
Sie wissen - aber ich wiederhole es trotzdem -, dass
wir bis Ende April am Rosenhügel eine Aufstockung der Betten für kinder- und
jugendpsychiatrische Patientinnen und Patienten von 18 auf 26 bis 28 Betten
haben werden. Sie wissen auch, dass wir im AKH grundsätzlich die Mittel der
Stadt Wien zur Verfügung gestellt haben, um dort 4 UBG-Betten für Kinder
zu schaffen und damit von 32 auf 36 aufzustocken. Die Mittel der Stadt Wien
stehen dafür zur Verfügung.
Sie wissen, dass die Kinder- und
Jugendpsychiatrie ein junges Fach ist, es daher generell in Österreich zu
wenige Fachärztinnen und Fachärzte gibt, wir uns daher auf Kosten des
Krankenanstaltenverbundes dazu entschieden haben, überall dort, wo wir können,
mehr Fachärztinnen und Fachärzte auszubilden, um so auch dem
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