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Gemeinderat, 36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 108

 

Büro zu übergeben, damit wir uns das ansehen können. – Danke schön.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke.

 

Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP - 02863-2008/0001 - KGR/GM). Sie wurde von Frau GRin Dipl-Ing Sabine Gretner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Die Firmen "Wien Marketing und Praterservice GmbH" und die RiesenradplatzerrichtungsGmbH wurden durch die MA 51 mit Mitteln zur Verwaltung und Entwicklung des Volkspraters ausgestattet. Die Firma "explore 5D", die mit der Generalplanung des Projektes "Riesenradplatz neu" betraut wurde, befindet sich im Ausgleich. Wie stellen Sie, als für die MA verantwortliche Stadträtin, sicher, dass die bauausführenden Unternehmen, die am Riesenradplatz Gebäude samt Infrastruktur errichtet haben, den vertraglich vereinbarten Lohn für ihre erbrachten Leistungen erhalten?)

 

Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Gemeinderätin!

 

Zu Ihrer Frage möchte ich einleitend drei Bemerkungen machen, die notwendig sind, um auch verständlich zu machen, wie die Frage zu beantworten ist.

 

Punkt 1: Sie alle wissen, dass in den letzten Jahren ganz entscheidende Schritte der Stadt gesetzt wurden, um die Entwicklung des Gebietes zwischen Ausstellungsstraße und Stadion voranzutreiben. Es waren dies einerseits die Entscheidung, die Messe Wien am alten Standort neu zu errichten, andererseits die Entscheidung, die U2 in diesen Stadtteil zu verlängern. Und die Entwicklung, die daraufhin eingesetzt hat, war eine ganz wichtige und entscheidende. Und: Ja, ich übernehme gerne die politische Verantwortung für jenen Teil des Gebietes, der sich im Wiener Wurstelprater darstellt, um die Entwicklung auch dort voranzutreiben.

 

Zweitens: Ich übernehme auch gerne - und tue das ja schon die ganze Zeit - die politische Verantwortung für jene Beschlüsse, die ich dem Wiener Gemeinderat vorgelegt habe und die letztendlich dazu geführt haben, dass in diesem Gebiet seit mehr als drei Jahren die Entwicklung auch sichtbar wird.

 

Die Beschlüsse, die ich vorgelegt habe, sind mit großer Mehrheit auch beschlossen worden. Und so war es auch mit dem letzten Beschluss zu diesem Thema, nämlich jener Dotierung der Riesenradplatz ErrichtungsGmbH mit zuerst 6 Millionen und dann 9 Millionen EUR GesellschafterInnenzuschuss, die dazu dienen, das Projekt des Umbaus und Neubaus des Riesenradplatzes auf einer wirtschaftlichen Basis sicherzustellen, und zwar insofern - und das ist der dritte Punkt, den ich hier deutlich machen will -, dass die Riesenradplatz Errichtungsgesellschaft über eine Leasingfinanzierung von einem Leasingunternehmen dieses Gebäude errichten lässt, um es anzumieten und in weiterer Folge über die Mieteinnahmen, die sie erzielt, die Leasingraten auch dementsprechend zu bedienen.

 

Damit ist klargestellt - und ich sage das mit aller Deutlichkeit -, dass jene 15 Millionen, die der Gemeinderat beschlossen hat, nicht, wie von manchen behauptet, irgendwohin verschwunden sind, sondern – wie in einem ganz klaren Vertrag geregelt - ein Teil der Leasingfinanzierung dieses Projektes sind und die dazugehörigen Verträge selbstverständlich dem Kontrollamt im Rahmen der Prüfung, die ja schon angelaufen ist und laufend geschieht, auch vorliegen.

 

Zu Punkt 3 möchte ich festhalten, dass die weiteren Zusammenhänge, soweit sie nicht schon bekannt sind, insofern klar geregelt sind, als die Leasinggesellschaft als Bauherrin den Bau in Auftrag gegeben hat, und zwar an einen Totalunternehmer, und dieser sich in dem Vertrag mit der Leasingfirma, also der Bauherrin, verpflichtet hat, ein schlüsselfertiges Bauwerk mit Terminlichkeiten, die in dem Vertrag selbstverständlich festgehalten sind, zu errichten.

 

Nun hat es - und ich sage dazu: bedauerlicherweise - in der Endphase eine Irritation zwischen den beiden Vertragspartnern dahin gehend gegeben, dass eine Überweisung einer Leistung nicht dort angekommen ist, wo sie ankommen sollte, und damit verbunden ein Vertrauensbruch zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, also der Leasinggesellschaft und der beauftragten Firma, entstanden ist, was zu der Kündigung des Vertrages geführt hat.

 

In der Zwischenzeit ist auch bekannt - und das kann jeder im Internet abrufen -, dass diese Firma den Ausgleich beantragt hat und das Ausgleichsverfahren, das mit genauen Terminfestsetzungen laut den gesetzlichen Vorgaben funktioniert - nämlich einer Anmeldefrist der Ansprüche bis 9. Juli und der Festlegung der ersten Tagsatzung mit 23. Juli -, ein Verfahren ist, das nach den österreichischen Gesetzen abzulaufen hat. Alle, die von der Auftragnehmerin beauftragt wurden, als SubunternehmerInnen Leistungen zum Gesamtbauwerk zu erbringen, müssen - und tun das auch - im Rahmen dieses Verfahrens ihre Ansprüche geltend machen.

 

Ich möchte auch festhalten, dass es seitens des Auftraggebers ein Vorhaben gibt und dass es die feste Absicht ist, alles dazu beizutragen, nach Vorliegen der gesamten Summe sämtlicher im Ausgleich angemeldeter Forderungen den maßgeblichen Entscheidungsträgern die Möglichkeit zu geben, nach einer Lösung zu suchen, die den geringsten Schaden beziehungsweise die geringsten finanziellen Nachteile der beauftragten Subunternehmer nach sich zieht.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wären alle Dinge, zu denen Sie, Frau Gretner, mich auffordern, Rechtsbruch und damit - würde ich Ihnen folgen - der eigentliche Grund, aus dem Sie dann einen Misstrauensantrag stellen könnten. Diesen Rechtsbruch werde ich nicht begehen, sondern – um noch einmal das zu wiederholen, was ich auch in meinem Gespräch mit den Subunternehmern, die sich an mich beziehungsweise an andere Stellen gewandt haben, festgehalten habe und was in der Zwischenzeit bekannt ist - so vorgehen, wie ich es Ihnen jetzt gesagt habe. Dieses Einvernehmen wurde mit den Subunternehmern auch erzielt.

 

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