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Gemeinderat, 36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 108

 

inflationstreibend angesehen werden."

 

Unabhängig von der Expertise der obersten Währungshüter setze ich mich auch noch sachlich mit der erfolgten Erhöhung der Parkgebühren auseinander. Die Parkometerabgabe war von 1986 bis 2007 mit 40 Cent pro halber Stunde unverändert niedrig angesetzt. Wien liegt auch nach der Anhebung der Parkometerabgabe von 40 Cent auf 60 Cent sowohl im nationalen Vergleich mit den Landeshauptstädten als auch international mit seiner Parkraumbewirtschaftung lediglich im preislichen Mittelfeld.

 

Während des genannten Zeitraums von 21 Jahren stieg der Verbraucherpreisindex um 54,6 Prozent an, wodurch der Ertrag der Parkometerabgabe wertmäßig derartig sank, dass mit der Abgabeneinhebung wichtige ordnungspolitische Zielsetzungen und Lenkungseffekte nicht mehr erreicht werden konnten. Um diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, wurde die Parkometerabgabe im Jahr 2007 auf das real den tatsächlichen Wertverhältnissen entsprechende Niveau angehoben. So lag zum Zeitpunkt der Anhebung der Wiener Parkometerabgabe der Stundentarif in Berlin und München bei 3 EUR, im Zentrum Amsterdams sogar bei 4,40 EUR. Selbst mit der aktuellen Anhebung der Parkometergebühr bewegt sich Wien in einer Bandbreite mit der Tarifhöhe von Budapest von bis zur 1,25 EUR pro Stunde und der Tariferhöhung von Prag mit bis zu 1,66 EUR pro Stunde.

 

Zu den Fragen 13 bis 15: Die Wiener Linien haben ihre Tarife zuletzt mit 1. Juni 2007 nach einem Zeitraum von fünf Jahren - die letzte Tarifanpassung davor war im Juni 2002 - angehoben. Im selben Zeitraum haben die Wiener Linien ihren Personalstand um rund 600 Mitarbeiter verringert und gleichzeitig das Platzkilometerangebot und damit ihre Leistungen um rund 5 Prozent gesteigert.

 

Das Halten der Tarife über einen Zeitraum von fünf Jahren hindurch war umso bemerkenswerter, als die Wiener Linien den kontinuierlichen Preissteigerungen genauso ausgesetzt sind wie alle anderen Marktteilnehmer. Preissteigerungen im Rohstoffbereich treffen die Wiener Linien speziell im Bereich der Treibstoffpreise, aber auch der Stahlpreise und als großes Dienstleistungsunternehmen natürlich auch auf Grund der Lohnentwicklung. Diese Preissteigerungen wurden seitens des Unternehmens quasi vorfinanziert und mussten lediglich 2007 an die Kunden weitergegeben werden. Die Tariferhöhungen der Wiener Linien berücksichtigen dabei besonders Vielfahrer, die erwartungsgemäß mit längerfristigen Zeitkarten unterwegs sind. Diese Karten wurden geringer angehoben als die von Gelegenheitsnutzern.

 

Da die Wiener Linien ihre Erhöhungen der Tarife 2007 nicht zur Gewinnmaximierung getätigt haben, sondern nur, um die Kostensteigerungen der Jahre 2002 bis 2007 abzufedern, ist eine Rücknahme der Tariferhöhungen wirtschaftlich nicht möglich. Im Gegenteil, die Wiener Linien sind von den in Ihrem Antrag formulierten neuerlichen Preissteigerungen seit Oktober 2007 ebenso stark betroffen wie alle anderen auch.

 

Zu den Fragen 16 bis 18: Der Wiener Kulturförderungsbeitrag, der seine Wurzeln im so genannten Kulturschilling hat, wird seit 1972 eingehoben, wobei die Nettoeinnahmen aus dem Kulturförderungsbeitrag für kulturelle Zwecke, insbesondere für die Altstadterhaltung und die Förderung neuer Medien zweckgewidmet sind. Der Kulturförderbeitrag beträgt 26,75 Prozent der Bemessungsgrundlage der vom Bund vorgeschriebenen Rundfunkgebühren und wird vom ORF auf Grund des Programmentgelts festgesetzt. Gemäß § 31 ORF-Gesetz wird die Höhe des Programmentgelts vom Stiftungsrat festgesetzt und vom Publikumsrat genehmigt. Der ORF hat seine Programmentgelte erhöht, der Prozentsatz des Kulturförderungsbeitrags blieb unverändert.

 

Auch beim Kulturförderungsbeitrag liegt Wien keineswegs an der Spitze der österreichischen Bundesländer, wiewohl gerade die Erhaltung der Wiener Kulturdenkmäler und somit die Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds eine auch im Vergleich der österreichischen Bundesländer sehr ehrgeizige Aufgabe ist. So liegt Wien mit seiner Landesabgabe hinter der Steiermark und Kärnten. Die Erhöhung des Jahres 2006 war notwendig, da einerseits trotz Anstiegs der Bemessungsgrundlage der Entwicklung des Verbraucherpreisindex nicht Rechnung getragen werden konnte und andererseits ab 1. Jänner 2005 die Aufwandsvergütung an die GIS von 2,5 auf 3,25 Prozent des Bruttoeinhebungsbetrags der eingehobenen Kulturförderungsbeiträge angehoben werden musste.

 

Zu den Fragen 19 bis 21: Ich muss Ihnen neuerlich diese Stelle aus der Studie der Oesterreichischen Nationalbank vorlesen: „Da die Inflationsrate für administrierte Preise im Jahr 2007 in etwa auf dem gleichen Niveau der Gesamtinflationsrate lag, können die administrierten Preise zumindest im Jahr 2007 nicht als inflationstreibend angesehen werden."

 

Die Abwassergebühr wurde vor dem März 2006 zuletzt im Jänner 1995 erhöht und war elf Jahre lang unverändert, während das Preisniveau gemäß Verbraucherpreisindex um über 20 Prozent angestiegen war. Die durch die fortschreitende Inflation entstandenen Kostensteigerungen beliefen sich auf etwa 28,5 Millionen EUR jährlich. Anlass für die vorletzte Gebührenerhöhung waren die auf Grund der Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes und der dazu ergangenen Abwasseremissionsverordnung im Hinblick auf einen verbesserten Gewässerschutz im Donauraum erforderlichen Investitionen in die Wiener Hauptkläranlage, eine der wenigen Kläranlagen, die im Übrigen heute die Vorgaben des Bundeswasserrechts in Österreich überhaupt erfüllt. Gemäß der gesetzlichen Auflagen und Richtwerte wurde im Rahmen dieser mittlerweile abgeschlossenen Investition eine zweite biologische Reinigungsstufe für Abwasser errichtet, wodurch die Reinigungsleistung von 85 Prozent auf 95 Prozent ausgeweitet und ein Stickstoffeliminationswert von über 70 Prozent umgesetzt werden konnte.

 

Mitte des Jahres 2005 wurde die erweiterte und verbesserte Hauptkläranlage in Betrieb genommen. Durch die Betriebsführung dieser verbesserten Anlage fallen

 

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