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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 106

 

Maßnahmen, die zum Teil auch gesetzt werden, die dringend ausgebaut gehören.

 

Wenn Sie von der Mehrheit den Anträgen, die heute noch von meinen KollegInnen eingebracht werden, zustimmen können, da würde ich mich sehr freuen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, würde ich um Folgendes bitten: Wir hatten in der letzten Präsidialkonferenz uns auch damit beschäftigt: Wie gehen wir selbst miteinander um? Wir hatten im Landtag einen Ordnungsruf wegen des Begriffs „Sauerei“. Ich möchte das jetzt nicht in dieser Form tun, obwohl es notwendig wäre. Herr StR Ellensohn, Sie haben selbst gesagt, Wiener Wohnen soll sensibler umgehen. Ich glaube, auch wir selbst sollen mit uns selber sensibler umgehen und ich würde bitten, dass wir eine bestimmte Form von Würde in diesem Haus auch weiter wahren. Das wollte ich nur sagen.

 

Nun erteile ich Herrn GR Ing Mag Dworak das Wort.

 

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Stadtrat! Herr Vorsitzender!

 

In Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs wird eine der wichtigsten Stützen des Wachstums die Entlastung der Wirtschaft werden. Nicht Belastung der Wirtschaft ist angesagt, sondern Entlastung. Bürokratieabbau ist Gebot der Stunde.

 

Ich möchte mich heute zuerst mit der Wohnbauförderungspolitik der Stadt Wien im Vergleich zu anderen Bundesländern beschäftigen. In Wien wird beim Wohnungsneubau folgendermaßen gefördert und der Wohnungsneubau soll in Zeiten des Wirtschaftsabschwungs Stütze eines neuen Aufschwungs werden. Aber es ist leider Gottes in Wien so, es sind sehr komplexe Bedingungen bei dieser Förderung. Zum Beispiel gibt es ein rückzahlbares einprozentiges Darlehen in der Höhe der Förderung von Mietwohnungen zwischen 510 EUR bis 700 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche. Es gibt bei der Superförderung bei Vorliegen von speziellen Voraussetzungen noch einmal 150 EUR. Dann gibt es bei Eigentumswohnungen ganz andere Förderungssätze, nämlich 440 EUR bis 550 EUR. Dann gibt’s nichtzurückzahlbare Zuschüsse. Dann gibt’s nichtzurückzahlbare Annuitätenzuschüsse für Kleingärtner und Eigenheime auf Pachtgrund. Dann gibt’s Darlehen bei Eigenheimen auf Eigengrund, bei Dachgeschoßausbauten die Gewährung eines einprozentigen Darlehens. Bei angemessener Wohnnutzfläche für Mietwohnungen, Reihenhäuser und Eigenheime, Eigentumswohnungen und Kleingärten gelten jeweils unterschiedliche Einkommensgrenzen und Fördersätze.

 

Im Gegensatz zu Wien gibt es nämlich in Niederösterreich grundsätzlich nur zwei Varianten bei der Förderung von Eigenheimen, nämlich die Errichtung eines Eigenheims oder die Errichtung einer Wohnung und der Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Wohnung von einem Bauträger. Die Eigenheimförderung erfolgt in Niederösterreich in Form eines Darlehens des Landes mit einer Laufzeit von 27,5 Jahre und einer Verzinsung von 1 Prozent jährlich im Nachhinein. Die Förderung setzt sich nämlich aus mehreren Punkten, die klar erkennbar sind, zusammen. Beispielsweise eine Familienförderung: Die richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation. Ein Punktesystem für nachhaltiges Bauen, ökologisches und energiesparendes Bauen. Das zahlt sich in Niederösterreich aus, Basis ist beispielsweise der Energieausweis. Da gibt es noch einmal Punkte für Niedrigenergiehäuser, es gibt noch einmal Punkte für die Lagequalität und es gibt Zusatzförderung für Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang. Hier wird der Darlehensbetrag um 20 Prozent erhöht oder es gibt noch einen Zuschuss oder einen eigenen Zuschuss von 3 000 EUR. Ich wollte hier damit nur aufzeigen, wie komplex die Wiener Förderung ist und wie relativ klar die niederösterreichische Förderung ist.

 

Schluss mit diesem unübersichtlichen Förderungsdschungel in Wien. Eine Bereinigung der verschiedenen Förderungsvoraussetzungen brächte eine Vereinfachung der logistischen Verwaltung und auch eine damit verbundene Kosteneinsparung und einen Bürokratieabbau.

 

Die ÖVP tritt eben für die Angleichung und die Anhebung der Förderungssätze bei Miete und Eigentum ein. Ebenso wollen wir die Verdienstgrenzen angehoben wissen.

 

Positiv wirkt sich zwar die im Vorjahr erlassene Neubauverordnung durch die Anhebung der Fördergrenzen aus, aber im Zeichen hoher Inflationsraten müssen diese Grenzen schnellstens verändert werden.

 

Dass Eigentum in Wien nicht als die bevorzugte Form der Förderung gilt, ist bekannt. Von gerade 5 500 geförderten Wohnungen wurden nur 100 im Eigentum gefördert. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wirkt sich ein zusätzlicher positiver Impuls bei der Neubauförderung aus. Hier will ich ganz besonders auf die Gleichstellung von gefördertem Neubau von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und von jenen Unternehmen und Privatpersonen, die ins Eigentum investieren, hinweisen.

 

Auch in der Sanierungspolitik muss in Wien deutlich mehr als bisher investiert werden. Die neue Bundesregierung wird steuerliche Vorteile für die Wohnbausanierung schaffen. Die Stadt Wien ist hier ebenfalls gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Bekanntlich haben wir im Wiener Wohnbau die Sanierungsziele, die sich die Stadt selbst gestellt hat, niemals erreicht.

 

Bekanntlich ist Sicherheit der ÖVP ein großes Anliegen. Ich möchte hier zwei Anträge einbringen, den einen Antrag betreffend eine Förderung des Einbaus von Alarmanlagen in Wohnungen, Einfamilien- und Kleingartenhäusern:

 

„Die gefertigten GRe Dworak, Kenesei und Wolfgang Ulm fordern Folgendes: Die zuständigen Mitglieder der Wiener Stadtregierung sollen eine Förderung des Einbaus von Alarmanlagen in Wohnungen, Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern einführen. Eine Förderung von 50 Prozent der Kosten soll den Einbau von Alarmanlagen ermöglichen und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität

 

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