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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 106

 

mit Behinderungen beziehungsweise für ältere Menschen darstellen. Da rede ich gar nicht von denen, die Kinderwägen schleppen müssen. Auch für diese Personengruppe, Familien, die wir gern in den Gemeindewohnungen hätten, wäre ein barrierefreier Zugang zu einem Gemeindewohnhaus, zu einem Gemeindebau sehr von Vorteil. Es ist so, dass auch bei Umbauten immer wieder darauf vergessen wird, dass der Zugang barrierefrei gestaltet wird und dass Wohnungen umgebaut beziehungsweise barrierefrei gestaltet werden.

 

Deswegen möchte ich einen Beschlussantrag einbringen, dass der amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung die Unternehmung der Stadt Wien - Wiener Wohnen anweist, bei jeglicher durchgreifenden Sanierung von Gemeindebauten einen barrierefreien, also stufenlosen, Hauszugang herzustellen und für jede Stiege einen Mindestprozentsatz, der nicht unter 10 Prozent der Gesamtanzahl der Wohnungen der jeweiligen Stiege liegen darf, an barrierefreien Wohnungen nach der Sanierung sicherzustellen. - Ich beantrage die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss.

 

Ich glaube, dass wir der Realität in diesem Fall Respekt zollen und uns einfallen lassen müssen, wie wir das Angebot erweitern, denn was nicht sein kann, ist, dass wir Menschen, die eine barrierefreie Gemeindewohnung dringend brauchen, auf die nächste vertrösten, die irgendwann einmal frei wird, denn die Wartelisten sind nicht besonders kurz, sondern dass es hier wirklich rasche Lösungsmöglichkeiten gibt.

 

Ich möchte jetzt noch die Anträge, die Herr StR Ellensohn in seiner Rede schon erwähnt hat, einbringen.

 

Beginnen möchte ich mit der Ausweitung des Mieterschutzes. Sie wissen, dass wir seit 1982 ein Mietrechtsgesetz haben, das mittlerweile zigmal novelliert wurde und dass wichtige Bestimmungen für Wohnungen, die vor 1953 erbaut wurden, gelten, für andere Bauten nicht. Deswegen glauben wir, dass wir dringend die neu gebildete Bundesregierung als Gemeinderat auffordern sollten, endlich ein neues Mietrechtsgesetz vorzulegen. Ich stelle folgenden Beschlussantrag:

 

„Der Gemeinderat fordert das zuständige Mitglied der Bundesregierung auf, eine Novelle des Mietrechtsgesetzes vorzulegen, die den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auf Wohnungen in Gebäuden ausweitet, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 1980 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurden.

 

Hier beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Ein weiterer Antrag bezieht sich auf die nachvollziehbaren Mietzinsobergrenzen und Befristungen. Auch hier hat Herr StR Ellensohn schon dazu gesprochen. Es ist in Wien im Moment undurchschaubar, wie Zuschläge und Abschläge geregelt sind und ist für Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind, schier unmöglich, da durchzublicken beziehungsweise abschätzen zu können, wie das jetzt ist, wenn sie einen Mietvertrag eingehen.

 

Ich möchte auch hier einen Beschlussantrag einbringen, der die Bundesregierung auffordert, eine Wohnrechtsnovelle vorzulegen, mit der die Zuschläge zu Richtwertmieten klar begrenzt, somit die Mieten transparent und auf ihre gesetzmäßige Höhe hin leicht überprüfbar und Besitzungsabschläge zum Mietzins eingeführt werden, die bei Erstbesitzungen 35 Prozent Abschlag von der Nettomiete und bei jeder weiteren Besitzung 50 Prozent betragen. Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags.

 

Der nächste Antrag bezieht sich auf die Maklerprovisionen. Alle, die schon versucht haben, in Wien eine Wohnung zu finden und nicht mit klassischen Barmitteln ausgestattet sind, stoßen sehr oft auf Makler, die zum Teil sehr hohe Provisionen verlangen. Das heißt, oft scheitert auch das Zustandekommen eines Mietvertrags an den Maklerkosten. Hier glauben wir, dass es eine dringend notwendige Novelle des Maklergesetzes geben soll, weil sich offensichtlich eine Spirale in Bewegung gesetzt hat, die für Menschen, die eine Wohnung suchen, nicht mehr nachzuvollziehen ist.

 

Auch hier ist es ein Antrag, der sich an das zuständige Mitglied der Bundesregierung richtet, eine Novelle zum Maklergesetz und zur Immobilienmaklerverordnung vorzulegen, mit der die Obergrenzen an Provisionszahlungen für die Vermittlung einer Mietwohnung auf zwei Bruttomonatsmieten festgelegt werden. Weiters soll, wenn es sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, nur diejenige Person oder Firma für die Maklerprovision aufkommen müssen, die die Maklerfirma ursprünglich mit der Suche oder Vermittlung einer Wohnung beauftragt hat. Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags.

 

Der nächste Antrag beschäftigt sich mit der Indexanpassung von Wohnungsmieten und Inflation. Auch hier ein Antrag, der sich an die Bundesregierung richtet, denn auch hier ist in der Wohnrechtsnovelle eine Änderung mehr als notwendig.

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf einer Wohnrechtsnovelle mit dem Inhalt vorzulegen, dass zukünftig Indexanpassungen der Wohnungsmietzinse nicht mehr rückwirkend verlangt werden dürfen und die gesetzlichen Indexanpassungen von Richtwert- und Kategoriemiete jeweils an die Überschreitung eines zehnprozentigen Schwellenwertes gegenüber der letzten Erhöhung gebunden werden.

 

Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags.“

 

Der letzte Antrag betrifft ein Moratorium indexgebundener Mietzinsanpassungen im Gemeindebau 2009. Dieser Antrag richtet sich an den zuständigen Herrn Stadtrat, dass es nämlich für neuere Mietverträge in Altbauwohnungen Richtwertmietzinse gibt, die jährlich an die Inflation angepasst werden.

 

„Der Herr amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass inflationsgebundene Erhöhungen der Hauptmietzinse in Wiener Gemeindebauten bis Ende 2009 ausgesetzt werden, damit der nächsten

 

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