Gemeinderat,
39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 20 von 106
mit Behinderungen beziehungsweise für ältere Menschen darstellen. Da rede ich gar nicht von denen, die Kinderwägen schleppen müssen. Auch für diese Personengruppe, Familien, die wir gern in den Gemeindewohnungen hätten, wäre ein barrierefreier Zugang zu einem Gemeindewohnhaus, zu einem Gemeindebau sehr von Vorteil. Es ist so, dass auch bei Umbauten immer wieder darauf vergessen wird, dass der Zugang barrierefrei gestaltet wird und dass Wohnungen umgebaut beziehungsweise barrierefrei gestaltet werden.
Deswegen möchte ich einen Beschlussantrag einbringen,
dass der amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung die
Unternehmung der Stadt Wien - Wiener Wohnen anweist, bei jeglicher
durchgreifenden Sanierung von Gemeindebauten einen barrierefreien, also
stufenlosen, Hauszugang herzustellen und für jede Stiege einen
Mindestprozentsatz, der nicht unter 10 Prozent der Gesamtanzahl der
Wohnungen der jeweiligen Stiege liegen darf, an barrierefreien Wohnungen nach
der Sanierung sicherzustellen. - Ich beantrage die Zuweisung des Antrags an den
Ausschuss.
Ich glaube, dass wir der Realität in diesem Fall
Respekt zollen und uns einfallen lassen müssen, wie wir das Angebot erweitern,
denn was nicht sein kann, ist, dass wir Menschen, die eine barrierefreie
Gemeindewohnung dringend brauchen, auf die nächste vertrösten, die irgendwann
einmal frei wird, denn die Wartelisten sind nicht besonders kurz, sondern dass
es hier wirklich rasche Lösungsmöglichkeiten gibt.
Ich möchte jetzt noch die Anträge, die Herr StR
Ellensohn in seiner Rede schon erwähnt hat, einbringen.
Beginnen möchte ich mit der Ausweitung des
Mieterschutzes. Sie wissen, dass wir seit 1982 ein Mietrechtsgesetz haben, das
mittlerweile zigmal novelliert wurde und dass wichtige Bestimmungen für
Wohnungen, die vor 1953 erbaut wurden, gelten, für andere Bauten nicht.
Deswegen glauben wir, dass wir dringend die neu gebildete Bundesregierung als
Gemeinderat auffordern sollten, endlich ein neues Mietrechtsgesetz vorzulegen.
Ich stelle folgenden Beschlussantrag:
„Der Gemeinderat fordert das zuständige Mitglied der
Bundesregierung auf, eine Novelle des Mietrechtsgesetzes vorzulegen, die den
vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auf Wohnungen in Gebäuden
ausweitet, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 1980 erteilten
Baubewilligung neu errichtet wurden.
Hier beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses
Antrags.“
Ein weiterer Antrag bezieht sich auf die
nachvollziehbaren Mietzinsobergrenzen und Befristungen. Auch hier hat Herr StR
Ellensohn schon dazu gesprochen. Es ist in Wien im Moment undurchschaubar, wie
Zuschläge und Abschläge geregelt sind und ist für Menschen, die auf der Suche
nach einer Wohnung sind, schier unmöglich, da durchzublicken beziehungsweise
abschätzen zu können, wie das jetzt ist, wenn sie einen Mietvertrag eingehen.
Ich möchte auch hier einen Beschlussantrag
einbringen, der die Bundesregierung auffordert, eine Wohnrechtsnovelle
vorzulegen, mit der die Zuschläge zu Richtwertmieten klar begrenzt, somit die
Mieten transparent und auf ihre gesetzmäßige Höhe hin leicht überprüfbar und
Besitzungsabschläge zum Mietzins eingeführt werden, die bei Erstbesitzungen
35 Prozent Abschlag von der Nettomiete und bei jeder weiteren Besitzung
50 Prozent betragen. Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des
Antrags.
Der nächste Antrag bezieht sich auf die
Maklerprovisionen. Alle, die schon versucht haben, in Wien eine Wohnung zu
finden und nicht mit klassischen Barmitteln ausgestattet sind, stoßen sehr oft
auf Makler, die zum Teil sehr hohe Provisionen verlangen. Das heißt, oft
scheitert auch das Zustandekommen eines Mietvertrags an den Maklerkosten. Hier
glauben wir, dass es eine dringend notwendige Novelle des Maklergesetzes geben
soll, weil sich offensichtlich eine Spirale in Bewegung gesetzt hat, die für
Menschen, die eine Wohnung suchen, nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Auch hier ist es ein Antrag, der sich an das
zuständige Mitglied der Bundesregierung richtet, eine Novelle zum Maklergesetz
und zur Immobilienmaklerverordnung vorzulegen, mit der die Obergrenzen an
Provisionszahlungen für die Vermittlung einer Mietwohnung auf zwei
Bruttomonatsmieten festgelegt werden. Weiters soll, wenn es sich um ein
Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, nur
diejenige Person oder Firma für die Maklerprovision aufkommen müssen, die die
Maklerfirma ursprünglich mit der Suche oder Vermittlung einer Wohnung
beauftragt hat. Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags.
Der nächste Antrag beschäftigt sich mit der Indexanpassung von Wohnungsmieten und Inflation.
Auch hier ein Antrag, der sich an die Bundesregierung richtet, denn auch hier
ist in der Wohnrechtsnovelle eine Änderung mehr als notwendig.
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung
auf, den Entwurf einer Wohnrechtsnovelle mit dem Inhalt vorzulegen, dass
zukünftig Indexanpassungen der Wohnungsmietzinse nicht mehr rückwirkend
verlangt werden dürfen und die gesetzlichen Indexanpassungen von Richtwert- und
Kategoriemiete jeweils an die Überschreitung eines zehnprozentigen
Schwellenwertes gegenüber der letzten Erhöhung gebunden werden.
Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des
Antrags.“
Der letzte Antrag betrifft ein Moratorium
indexgebundener Mietzinsanpassungen im Gemeindebau 2009. Dieser Antrag richtet
sich an den zuständigen Herrn Stadtrat, dass es nämlich für neuere Mietverträge
in Altbauwohnungen Richtwertmietzinse gibt, die jährlich an die Inflation
angepasst werden.
„Der Herr amtsführende Stadtrat
für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass inflationsgebundene Erhöhungen der Hauptmietzinse in Wiener
Gemeindebauten bis Ende 2009 ausgesetzt werden, damit der nächsten
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