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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 106

 

Bundesregierung die nötige Zeit gegeben wird, eine umfassende Verbesserung des Bundesmietrechts in diesem Punkt zu beschließen.

 

Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags.“

 

Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Herzog. Ich erteile es ihm.

 

StR Johann Herzog: Frau Vorsitzende! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eine kurze Wortmeldung. Ich will mich nur auf die eingelangten Anträge der GRÜNEN beziehungsweise auch der ÖVP beziehen. Zum Teil werden wir diesen zustimmen, zum Teil nicht. Dazu möchte ich ganz kurz ein paar Worte sagen.

 

Das eine ist die Indexanpassung von Wohnungsmieten an die Inflation, wo festgestellt wird, für Wohnungen, die nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegen, können Indexanpassungen rückwirkend für die letzten drei Jahre verlangt werden und dass man das ändern möge. Dazu ist festzustellen, dass hier nicht eine Änderung des Mietrechtsgesetzes notwendig ist, sondern wahrscheinlich auch des ABGB, eine sehr weitgehende rechtliche Veränderung gegenüber den jetzt herrschenden Zuständen.

 

Zum Antrag betreffend nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen und Befristungen: Es ist keine Frage, dass das ein Thema ist, das ganz wichtig ist, dass sie leicht überprüfbar gemacht werden und dergleichen mehr, nur halte ich von Befristungsabschlagsänderungen auf 50 oder 35 Prozent Abschläge insofern nichts, weil das nur punktuelle Korrekturen sind und nicht eine generelle Änderung der Lage an sich bedeutet. Wir sind dafür, dass das Richtwertgesetz abgeschafft gehört. Das Richtwertgesetz hat sich nicht bewährt. Es hat einen Wohnungsmarkt geschaffen, der parallel zu den rechtlichen Gegebenheiten in dem Gesetz existiert. Daher ist ein Herumdoktern mit 35 oder 50 Prozent sicherlich keine Lösung.

 

Zu der Ausweitung des Mieterschutzes ist Ähnliches zu sagen. Man kann, würde ich meinen, mit so punktuellen Änderungen nicht allzu viel erreichen. Man verstärkt hier nur die mietrechtliche Zersplitterung, die sich einstellen wird. Daher würde ich meinen, dem Einzelnen sind die Wünsche durchaus verständlich und vertretbar, aber es bedarf einer Gesamtänderung, Abschaffung des Richtwertgesetzes und dem Versuch, eine einheitliche Mietengesetzgebung aufzubauen. Punktuelle Änderungen allein ändern nichts.

 

Was den Beschlussantrag der ÖVP betreffend Aufstockung der Förderungen für einbruchshemmende Eingangstüren und Ausweitung auf einbruchshemmende Fenster betrifft, würden wir grundsätzlich inhaltlich zustimmen - wir haben diese Anträge ähnlich auch schon selbst gestellt -, aber ich muss feststellen, dass in der Formulierung steht: „ausweiten sowie die Beschränkung der Wohnnutzfläche einer Wohnung aufheben". - Das ist mir nicht verständlich, warum man das machen soll. Ich halte die grundsätzliche Förderwürdigkeit einer Wohnungsgrößenbeschränkung für richtig. Wir können daher diesem Antrag, wo wir grundsätzlich dafür sind, nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr StR Dr Ludwig. - Bitte.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Gerade die aktuelle Entwicklung auf den internationalen Finanzmärkten und der teilweise Zusammenbruch des amerikanischen Immobilienmarkts bestätigen eindrucksvoll die Notwendigkeit und die Nachhaltigkeit des sozialen Wohnbaus. Die Immobilienblasen, die zu den wesentlichen Auslösern der aktuellen Krise gehören, sind in jenen Ländern entstanden, in denen die Wohnversorgung stark auf individuellem Eigentum bei gleichzeitiger Absenz eines gemeinnützigen Sektors und öffentlichen Finanzierungsinstrumenten beruht. Dort, wo hingegen der Wohnbau zu einem guten Teil in Händen nachhaltig orientierter Träger liegt, waren diese spekulativen Entwicklungen weniger ausgeprägt. In der derzeitigen Phase, wo die Auswirkungen der Krise überall manifest geworden sind, kommt dem Wohnbau bei der Abfederung der Effekte dieser Finanz- und Wirtschaftskrise eine ganz besondere Schlüsselrolle zu. Die Bauwirtschaft stellt einen wesentlichen Konjunktur- und Beschäftigungsmotor dar, gerade auch in unserer Stadt. GR Kenesei hat darauf hingewiesen, dass der Wiener Wohnbau eine besondere Bedeutung und in vielen anderen, auch gesellschaftspolitischen, Fragen einen hohen Stellenwert in der Entwicklung unserer Stadt hat.

 

Wenn man sich anschaut, was wir mit dem Einsatz der Wohnbauförderungsmittel für die Wiener Wirtschaft bewegen, so ist das, wie ich meine, beeindruckend. Wir haben bei einem Fördervolumen im Jahr 2009 von rund 600 Millionen EUR in etwa ein Bauvolumen von 1,8 Milliarden EUR zu erwarten. Das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Konjunkturmotor im Bereich des Neubaus. Wir haben uns gemeinsam vorgenommen, in etwa 7 000 geförderte neue Wohneinheiten zu errichten, aber ganz besonders natürlich auch in der Sanierung, wo wir uns 10 000 Wohneinheiten vorgenommen haben und wo insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe in unserer Stadt gefördert werden.

 

Es gibt damit verbunden auch einen sehr starken Effekt für die Arbeitsplätze. Wir haben errechnet, dass wir in der Sanierung und durch die Maßnahmen, die wir durch die neue Sanierungsverordnung setzen, 4 200 Arbeitsplätze sichern. Durch jene Maßnahmen, die ich vor einigen Tagen im Rahmen der Sanierungsverordnung vorgestellt habe, werden es noch einmal zusätzliche 700 Arbeitsplätze in unserer Stadt sein, die vor allem in enger Kooperation mit den Klein- und Mittelbetrieben unserer Stadt gesichert und neu geschaffen werden. Es ist, wie ich meine, gerade auch diese konjunkturbelebende Maßnahme der Bauwirtschaft und der Aktivitäten unseres Ressorts, dass man auch im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen, wie zum Beispiel dem privaten Konsum oder auch dem Export, sieht, dass wir zu einem Viertel bis zum Doppelten an arbeitsplatzsichernden

 

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