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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 115

 

zeigt es eben, dass wir in diesem Bereich eine uneinheitliche Administration haben, vermeidbare Verfolgungsaufwendungen haben, eine uneinheitliche Einstufung von Kindern, von Jugendlichen und Dementen, unterschiedliche rechtliche Prüfungen und unterschiedliche Standards ärztlicher Begutachtungen.

 

Und wie schaut die Kompetenzzersplitterung in der Praxis aus? Wir haben einen Wechsel der Zuständigkeiten, wenn sich die Grundleistung als solche ändert, wir haben einen erhöhten Verwaltungsaufwand, es erfordert Neubegutachtungen und es erfordert, dass im Fall von Pflegezahlung unzuständiger Behörden rückabgewickelt werden muss, was teilweise, wie wir festgestellt haben, 14 Jahre in Anspruch genommen hat.

 

Und es zeigt sich auch, dass wir keine vollständige einheitliche Österreich-weite Statistik über die Pfleglinge haben, das heißt, dass einige Länder Meldungen überhaupt nicht machen, sie teilweise unrichtig machen beziehungsweise nicht bereit sind, die Daten auf den Tisch zu legen.

 

Wir haben auch auf Grund der Zersplitterung eine große Anzahl von Gutachtern, die aber gleichzeitig unausgewogen in der Beauftragung sind, was dazu führt - und das wurde heute auch in der Debatte angesprochen - dass Begutachtungen teilweise nur zehn Minuten in Anspruch nehmen, beziehungsweise für die Begutachtung nur zehn Minuten zur Verfügung stehen.

 

Bezogen auf Wien, das wurde im Rahmen der Debatte angesprochen, ich möchte aber besonders noch darauf hinweisen, dass hier schon einiges an Maßnahmen gesetzt worden ist, dass auch richtige Maßnahmen gesetzt worden sind in Richtung einer Beschleunigung der Verfahren, in Blickrichtung einer Verkürzung der Verfahrensdauer, wie ich es bereits erwähnt habe, dass zusätzlich Ärzte für Pflegebegutachtungen angestellt worden sind, beziehungsweise eingesetzt werden und in dem Fall auch eine Erhöhung der Hausbesuche, gerade bei den Ärmsten, nämlich bei den Kindern, erfolgt.

 

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass das Problem nicht gelöst werden kann, wenn wir nicht eine Verringerung der Anzahl der Entscheidungsträger herbeiführen, wenn wir nicht in der Lage sind, einheitliche Begutachtungs-, Schulungs- und Qualitätsstandards als solche an den Tag zu legen, wenn wir kein einheitliches ärztliches Begutachtungshonorar festlegen, wenn wir nicht einheitliche Eingaben in die Pflegedatenbank durchführen, weil wir ja dann nicht die Transparenz und die Notwendigkeit sehen, wo nachzubessern und wo zu handeln ist.

 

Dieser Reformbedarf, den ich gerade beim Pflegegeld dargestellt habe, lässt sich auch beim Patientenentschädigungsfonds darlegen, wo sich auch hier die Folgen unterschiedlicher Ausführungsgesetze zeigen. Wir haben auch hier länderweise unterschiedliche Entscheidungskriterien, die bei Komplikationen in die Blickrichtung einer Auszahlung von Entschädigungen bis zu den Höchstgrenzen bei sozialen Kriterien geht.

 

Das heißt, die Folge ist eine uneinheitliche Entschädigungspraxis, keine Österreich-weite Gleichbehandlung, wie sie aber im Rahmen der politischen Zielsetzungen 2001 vorgesehen war. Das heißt, man hat eine einheitliche Entscheidungsbasis, beziehungsweise Vollzugspraxis, angestrebt, Maßnahmen zur Vereinheitlichung im Bereich von Bund beziehungsweise den Ländern wurden aber bis dato nicht in ausreichendem Maße gesetzt. Es wäre also hier auch zweckmäßig und notwendig, dass eine verschuldensunabhängige Entschädigungspraxis der Patienten in Österreich durchgeführt wird.

 

Das heißt also, es wäre notwendig, die Unterschiede als solche in der Entschädigungspraxis zu analysieren, die Ausarbeitung von Vorschlägen zu Analysierung vorzunehmen, und dies auch in die Praxis umzusetzen.

 

Ein weiteres Beispiel dafür, dass Handlungsbedarf besteht, ist auch der heute nicht angesprochene Bericht betreffend Schutz vor Naturgefahren, wo auch hier die Folgen von Interessenskollisionen dazu führen, dass es Benachteiligungen gibt, beziehungsweise dass Maßnahmen nicht gesetzt werden. Auch hier haben wir auf Bundesebene vier Ministerien, die zuständig sind, wir haben auf Länderebene einen solchen Interessenskonflikt und gleichzeitig auch auf Gemeindeebene. Auch hier führt es zur Erschwerung einer einheitlichen Abwicklung von Katastrophenschutzmaßnahmen. Das führt auch zu langer Verfahrensdauer vor Feststellung der Gefährdung, der Errichtung und Fertigstellung von Schutzmaßnahmen und es führt dazu, dass Schutzmaßnahmen, auch wenn die Gefährdung vorliegt, nicht gesetzt werden.

 

Also hier ist festzustellen - wenn man sich die Schadensregulierung anschaut -, dass in diesem Bereich auf Grund fehlender einheitlicher gesetzlicher Vorgaben ein erheblicher Interpretationsspielraum bei Förderungsmaßnahmen gegeben ist. Wir haben erhebliche Unterschiede bei der Anerkennung und Bewertung von Katastrophenschäden trotz gleicher Beitragsleistungen, und wir haben hier auch, je nach Land, unterschiedlich hohe Entschädigungsleistungen, wobei die sozialen Aspekte weitgehend keine Berücksichtigung finden.

 

Bei Gefahrenzonenplänen haben wir auf Grund der mangelnden Transparenz die Probleme, dass wir unterschiedliche Regelungen bezüglich des Ausweises gefährdeter Flächen bei Flächenwidmungsplänen haben, und als solches auch teilweise keine Registrierung von Retentionsflächen im Raumplanungsprogramm.

 

Das heißt, wollen wir in dem Bereich eine einheitliche, transparente, schadensadäquate Regelung in Gesamtösterreich sicherstellen, so erfordert das auch hier, dass die Synergieeffekte durch Zusammenführung der Ressourcen auf Bundes- und Landesebene durchgeführt beziehungsweise genutzt werden, dass Modelle entwickelt werden für den Lastenausgleich zwischen den Gemeinden, dass auch hier die interkommunale Zusammenarbeit forciert wird, und nicht zuletzt auch, dass wir eine einheitliche, bundesweit gültige Definition von förderbaren Maßnahmen und von Kosten im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren haben.

 

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass allein in diesen Fällen des Pflegegeldes,

 

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