Gemeinderat,
42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 115
zeigt es eben, dass wir in diesem Bereich eine uneinheitliche Administration haben, vermeidbare Verfolgungsaufwendungen haben, eine uneinheitliche Einstufung von Kindern, von Jugendlichen und Dementen, unterschiedliche rechtliche Prüfungen und unterschiedliche Standards ärztlicher Begutachtungen.
Und wie schaut die Kompetenzzersplitterung in der
Praxis aus? Wir haben einen Wechsel der Zuständigkeiten, wenn sich die
Grundleistung als solche ändert, wir haben einen erhöhten Verwaltungsaufwand,
es erfordert Neubegutachtungen und es erfordert, dass im Fall von Pflegezahlung
unzuständiger Behörden rückabgewickelt werden muss, was teilweise, wie wir
festgestellt haben, 14 Jahre in Anspruch genommen hat.
Und es zeigt sich auch, dass wir keine vollständige
einheitliche Österreich-weite Statistik über die Pfleglinge haben, das heißt,
dass einige Länder Meldungen überhaupt nicht machen, sie teilweise unrichtig
machen beziehungsweise nicht bereit sind, die Daten auf den Tisch zu legen.
Wir haben auch auf Grund der Zersplitterung eine
große Anzahl von Gutachtern, die aber gleichzeitig unausgewogen in der
Beauftragung sind, was dazu führt - und das wurde heute auch in der Debatte
angesprochen - dass Begutachtungen teilweise nur zehn Minuten in Anspruch
nehmen, beziehungsweise für die Begutachtung nur zehn Minuten zur Verfügung
stehen.
Bezogen auf Wien, das wurde im Rahmen der Debatte
angesprochen, ich möchte aber besonders noch darauf hinweisen, dass hier schon
einiges an Maßnahmen gesetzt worden ist, dass auch richtige Maßnahmen gesetzt
worden sind in Richtung einer Beschleunigung der Verfahren, in Blickrichtung
einer Verkürzung der Verfahrensdauer, wie ich es bereits erwähnt habe, dass
zusätzlich Ärzte für Pflegebegutachtungen angestellt worden sind,
beziehungsweise eingesetzt werden und in dem Fall auch eine Erhöhung der
Hausbesuche, gerade bei den Ärmsten, nämlich bei den Kindern, erfolgt.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass das
Problem nicht gelöst werden kann, wenn wir nicht eine Verringerung der Anzahl
der Entscheidungsträger herbeiführen, wenn wir nicht in der Lage sind,
einheitliche Begutachtungs-, Schulungs- und Qualitätsstandards als solche an
den Tag zu legen, wenn wir kein einheitliches ärztliches Begutachtungshonorar
festlegen, wenn wir nicht einheitliche Eingaben in die Pflegedatenbank
durchführen, weil wir ja dann nicht die Transparenz und die Notwendigkeit
sehen, wo nachzubessern und wo zu handeln ist.
Dieser Reformbedarf, den ich gerade beim Pflegegeld
dargestellt habe, lässt sich auch beim Patientenentschädigungsfonds darlegen,
wo sich auch hier die Folgen unterschiedlicher Ausführungsgesetze zeigen. Wir
haben auch hier länderweise unterschiedliche Entscheidungskriterien, die bei
Komplikationen in die Blickrichtung einer Auszahlung von Entschädigungen bis zu
den Höchstgrenzen bei sozialen Kriterien geht.
Das heißt, die Folge ist eine uneinheitliche
Entschädigungspraxis, keine Österreich-weite Gleichbehandlung, wie sie aber im
Rahmen der politischen Zielsetzungen 2001 vorgesehen war. Das heißt, man hat
eine einheitliche Entscheidungsbasis, beziehungsweise Vollzugspraxis,
angestrebt, Maßnahmen zur Vereinheitlichung im Bereich von Bund beziehungsweise
den Ländern wurden aber bis dato nicht in ausreichendem Maße gesetzt. Es wäre
also hier auch zweckmäßig und notwendig, dass eine verschuldensunabhängige
Entschädigungspraxis der Patienten in Österreich durchgeführt wird.
Das heißt also, es wäre notwendig, die Unterschiede
als solche in der Entschädigungspraxis zu analysieren, die Ausarbeitung von
Vorschlägen zu Analysierung vorzunehmen, und dies auch in die Praxis
umzusetzen.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass Handlungsbedarf
besteht, ist auch der heute nicht angesprochene Bericht betreffend Schutz vor
Naturgefahren, wo auch hier die Folgen von Interessenskollisionen dazu führen,
dass es Benachteiligungen gibt, beziehungsweise dass Maßnahmen nicht gesetzt
werden. Auch hier haben wir auf Bundesebene vier Ministerien, die zuständig
sind, wir haben auf Länderebene einen solchen Interessenskonflikt und
gleichzeitig auch auf Gemeindeebene. Auch hier führt es zur Erschwerung einer
einheitlichen Abwicklung von Katastrophenschutzmaßnahmen. Das führt auch zu
langer Verfahrensdauer vor Feststellung der Gefährdung, der Errichtung und
Fertigstellung von Schutzmaßnahmen und es führt dazu, dass Schutzmaßnahmen,
auch wenn die Gefährdung vorliegt, nicht gesetzt werden.
Also hier ist festzustellen - wenn man sich die
Schadensregulierung anschaut -, dass in diesem Bereich auf Grund fehlender
einheitlicher gesetzlicher Vorgaben ein erheblicher Interpretationsspielraum
bei Förderungsmaßnahmen gegeben ist. Wir haben erhebliche Unterschiede bei der
Anerkennung und Bewertung von Katastrophenschäden trotz gleicher
Beitragsleistungen, und wir haben hier auch, je nach Land, unterschiedlich hohe
Entschädigungsleistungen, wobei die sozialen Aspekte weitgehend keine
Berücksichtigung finden.
Bei Gefahrenzonenplänen haben wir auf Grund der mangelnden
Transparenz die Probleme, dass wir unterschiedliche Regelungen bezüglich des
Ausweises gefährdeter Flächen bei Flächenwidmungsplänen haben, und als solches
auch teilweise keine Registrierung von Retentionsflächen im
Raumplanungsprogramm.
Das heißt, wollen wir in dem Bereich eine
einheitliche, transparente, schadensadäquate Regelung in Gesamtösterreich
sicherstellen, so erfordert das auch hier, dass die Synergieeffekte durch
Zusammenführung der Ressourcen auf Bundes- und Landesebene durchgeführt
beziehungsweise genutzt werden, dass Modelle entwickelt werden für den
Lastenausgleich zwischen den Gemeinden, dass auch hier die interkommunale
Zusammenarbeit forciert wird, und nicht zuletzt auch, dass wir eine
einheitliche, bundesweit gültige Definition von förderbaren Maßnahmen und von
Kosten im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren haben.
Sie sehen also, meine sehr
geehrten Damen und Herren, dass allein in diesen Fällen des Pflegegeldes,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular