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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 115

 

des Patientenentschädigungsfonds und des Schutzes vor Naturgefahren die Notwendigkeit einer Verfassungs- und Verwaltungsreform gegeben ist, weil nur dadurch die Organisation der Aufgabenerfüllung verbessert werden kann, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit gesteigert werden kann, und eben die Fördermittel effizient eingesetzt werden können.

 

Es wird also hier die Aufgabe der Arbeitsgruppe Verwaltungsreform sein, wie es ja im Regierungsprogramm vorgesehen ist, dass man erstmals als solches die Probleme offen legt, sich zu den Problemen bekennt, gleichzeitig auch in diesen Fällen die Folgewirkung der Probleme darstellt, um dann mit den Betroffenen als solchen Lösungsvorschläge zu erarbeiten, zu bewerten und dementsprechend auch die Maßnahmen in Gang zu setzen.

 

Wichtig wäre es, nicht die Kompetenz als solches in den Vordergrund zu stellen, sondern darauf zu achten, dass vor allem eine bedarfsgerechte effiziente Erfüllung der Leistungen im Sinne der Bürger im Vordergrund steht.

 

Bezüglich der anderen Querschnittsprüfungen werde ich mich sehr kurz halten. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei der Kinderbetreuung - die habe ich kurz angesprochen - bei den gemeinnützigen Landeswohnbaugesellschaften ist die GBSG in Wien geprüft worden -, bei der Durchhaus 2000, bei der gerichtsmedizinischen Versorgung, wir Benchmarkvergleiche haben und Sie sehen, dass hier sehr wohl umfangreiche Optimierungspotenziale vorhanden sind.

 

Was die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften betrifft: Hier möchte ich doch etwas anführen - nachdem der von mir sehr geschätzte GR Dr Stürzenbecher angeführt hat, dass der Rechnungshof das nicht als etwas Gesamthaftes betrachtet hat, sondern nur einen Teil hervorgehoben hat -, und nur erwähnen, dass wir natürlich im gemeinnützigen Wohnbau immer wieder einen Zielkonflikt haben. Auf der einen Seite steht die Schaffung von begünstigtem Wohnraum, auf der anderen Seite natürlich die Gewinnmaximierung. Und wir haben sehr wohl festgestellt, dass unter Einhaltung des Kostendeckungsprinzips, wie es vorgesehen und auch genutzt wurde, durch Nutzung und Aufwertung der Grundkosten, durch die Verrechnung von Pauschalsätzen anstatt der tatsächlichen Kosten, durch die Verrechnung überhöhter Zinsen für eingesetzte Eigenmittel und durch die Differenz zwischen verrechneten, vereinbarten und tatsächlichen Verwaltungskosten der Gewinn zu maximieren ist. Dafür ist eben in Erscheinung getreten, dass gerade diese Möglichkeiten, die dazu genutzt wurden, nicht zugunsten des Mieters ausgenützt worden sind, sondern man hat das ignoriert, dass man hierfür günstigen Wohnraum für die Zukunft schaffen will.

 

Wenn man aber in die Praxis geht und sich genau die neuen Bauvorhaben betrachtet, dann zeigt sich gerade bei der GBSG, dass hier als solches die höchst möglichen Pauschalsätze für eigene Bauverwaltungskosten verrechnet worden sind, es zeigt sich, dass die Finanzierungskosten bei Weitem am höchsten gewesen sind, es zeigt sich, dass die Baukosten die höchsten beziehungsweise zweihöchsten gewesen sind, und es zeigt sich in dem Bereich, dass die Vergabe von Planungsleistungen ohne Verhandlungsverfahren durchgeführt worden sind.

 

Aber auch hier sind Maßnahmen dargestellt worden, die gesamthaft beleuchtet worden sind, und es ist positiv zu erwähnen, dass die Gemeinde Wien die Empfehlungen, die ausgesprochen worden sind, aufgegriffen hat und drei wesentliche Empfehlungen, nämlich Planungsleistungen und Finanzierungen betreffend, angegangen ist, und hier Maßnahmen entweder bereits umgesetzt hat oder solche in Umsetzung begriffen sind.

 

Offen in dem Bereich ist aber nach wie vor die Verrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten bei der Kalkulation der Mieten, deren sicherer Aspekt durchaus angegangen werden sollte.

 

Im Bereich des Volkstheaters wurde angesprochen, dass Maßnahmen bereits ergriffen worden sind. Es wäre aber hier sehr wohl auch noch eine Abstimmung der kulturpolitischen Ziele zwischen den öffentlichen Förderungsgebern offen, das heißt, zwischen dem Bund und der Gemeinde Wien.

 

Als etwas Positives möchte ich noch erwähnen: Auch wenn die Vorgaben, die man im Jahr 2006 im Rahmen der Akutgeriatrie gesetzt hat, zwar nicht erreicht wurden, ist aber trotzdem dieser Schritt ein richtiger, und er hat dazu geführt, dass die Möglichkeiten der Senkung gerade der Kosten im Akut- und Pflegebereich genützt werden, und man gleichzeitig auch in diesem Bereich den Bedürfnissen der verpflegten Patienten durch angepasste Regelungen gerecht werden kann, beziehungsweise die Kostensenkung durchgeführt werden kann.

 

Positiv in dem Bereich ist auch, dass die Maßnahmen beziehungsweise die Kriterien betreffend Strukturqualität und Qualitätsstandard für Wien, großteils eingehalten worden sind und was die Ergebnisqualität betrifft, zeigt sich, dass gerade diese Maßnahme der Akutgeriatrie zu einer wesentlichen Verbesserung des Zustandes der Patienten geführt hat und sicher deshalb eine Maßnahme wäre, die man sehr wohl weiter fortsetzen sollte.

 

Das IT-Programm ist kurz angesprochen worden. Es hat sich gezeigt, wo die Fehler waren, aber auch hier wurde reagiert, auch das wurde angesprochen.

 

Ich möchte daher abschließend erwähnen, dass ich sagen kann, dass die Zusammenarbeit zwischen Wiener Gemeinderat und allen Fraktionen als exzellent zu bezeichnen ist, dass die Zusammenarbeit funktioniert. Sehr viele Empfehlungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung und jene, die nicht umgesetzt worden sind, hoffe ich, dass sie in nächster Zeit doch noch einer Erledigung beziehungsweise Umsetzung zugeführt werden. Ich möchte auch dazu erwähnen, nachdem Ihnen ja - und auch das wurde heute angesprochen - die Kontrollhoheit zukommt, der Rechnungshof in dem Fall auch ein Organ des Wiener Gemeinderates ist, und dass es dadurch gelungen ist, die Qualität der Verwaltung zu verbessern, die

 

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