Gemeinderat,
42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 115
des Patientenentschädigungsfonds und des Schutzes vor Naturgefahren die Notwendigkeit einer Verfassungs- und Verwaltungsreform gegeben ist, weil nur dadurch die Organisation der Aufgabenerfüllung verbessert werden kann, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit gesteigert werden kann, und eben die Fördermittel effizient eingesetzt werden können.
Es wird also hier die Aufgabe der Arbeitsgruppe
Verwaltungsreform sein, wie es ja im Regierungsprogramm vorgesehen ist, dass
man erstmals als solches die Probleme offen legt, sich zu den Problemen
bekennt, gleichzeitig auch in diesen Fällen die Folgewirkung der Probleme darstellt,
um dann mit den Betroffenen als solchen Lösungsvorschläge zu erarbeiten, zu
bewerten und dementsprechend auch die Maßnahmen in Gang zu setzen.
Wichtig wäre es, nicht die Kompetenz als solches in
den Vordergrund zu stellen, sondern darauf zu achten, dass vor allem eine
bedarfsgerechte effiziente Erfüllung der Leistungen im Sinne der Bürger im
Vordergrund steht.
Bezüglich der anderen Querschnittsprüfungen werde ich
mich sehr kurz halten. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei der
Kinderbetreuung - die habe ich kurz angesprochen - bei den gemeinnützigen
Landeswohnbaugesellschaften ist die GBSG in Wien geprüft worden -, bei der
Durchhaus 2000, bei der gerichtsmedizinischen Versorgung, wir
Benchmarkvergleiche haben und Sie sehen, dass hier sehr wohl umfangreiche
Optimierungspotenziale vorhanden sind.
Was die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften
betrifft: Hier möchte ich doch etwas anführen - nachdem der von mir sehr
geschätzte GR Dr Stürzenbecher angeführt hat, dass der Rechnungshof das nicht
als etwas Gesamthaftes betrachtet hat, sondern nur einen Teil hervorgehoben hat
-, und nur erwähnen, dass wir natürlich im gemeinnützigen Wohnbau immer wieder
einen Zielkonflikt haben. Auf der einen Seite steht die Schaffung von
begünstigtem Wohnraum, auf der anderen Seite natürlich die Gewinnmaximierung.
Und wir haben sehr wohl festgestellt, dass unter Einhaltung des
Kostendeckungsprinzips, wie es vorgesehen und auch genutzt wurde, durch Nutzung
und Aufwertung der Grundkosten, durch die Verrechnung von Pauschalsätzen
anstatt der tatsächlichen Kosten, durch die Verrechnung überhöhter Zinsen für
eingesetzte Eigenmittel und durch die Differenz zwischen verrechneten,
vereinbarten und tatsächlichen Verwaltungskosten der Gewinn zu maximieren ist.
Dafür ist eben in Erscheinung getreten, dass gerade diese Möglichkeiten, die
dazu genutzt wurden, nicht zugunsten des Mieters ausgenützt worden sind,
sondern man hat das ignoriert, dass man hierfür günstigen Wohnraum für die
Zukunft schaffen will.
Wenn man aber in die Praxis geht und sich genau die
neuen Bauvorhaben betrachtet, dann zeigt sich gerade bei der GBSG, dass hier
als solches die höchst möglichen Pauschalsätze für eigene Bauverwaltungskosten
verrechnet worden sind, es zeigt sich, dass die Finanzierungskosten bei Weitem
am höchsten gewesen sind, es zeigt sich, dass die Baukosten die höchsten
beziehungsweise zweihöchsten gewesen sind, und es zeigt sich in dem Bereich,
dass die Vergabe von Planungsleistungen ohne Verhandlungsverfahren durchgeführt
worden sind.
Aber auch hier sind Maßnahmen dargestellt worden, die
gesamthaft beleuchtet worden sind, und es ist positiv zu erwähnen, dass die
Gemeinde Wien die Empfehlungen, die ausgesprochen worden sind, aufgegriffen hat
und drei wesentliche Empfehlungen, nämlich Planungsleistungen und
Finanzierungen betreffend, angegangen ist, und hier Maßnahmen entweder bereits
umgesetzt hat oder solche in Umsetzung begriffen sind.
Offen in dem Bereich ist aber nach wie vor die
Verrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten bei der Kalkulation der Mieten,
deren sicherer Aspekt durchaus angegangen werden sollte.
Im Bereich des Volkstheaters wurde angesprochen, dass
Maßnahmen bereits ergriffen worden sind. Es wäre aber hier sehr wohl auch noch eine
Abstimmung der kulturpolitischen Ziele zwischen den öffentlichen
Förderungsgebern offen, das heißt, zwischen dem Bund und der Gemeinde Wien.
Als etwas Positives möchte ich noch erwähnen: Auch
wenn die Vorgaben, die man im Jahr 2006 im Rahmen der Akutgeriatrie gesetzt
hat, zwar nicht erreicht wurden, ist aber trotzdem dieser Schritt ein
richtiger, und er hat dazu geführt, dass die Möglichkeiten der Senkung gerade
der Kosten im Akut- und Pflegebereich genützt werden, und man gleichzeitig auch
in diesem Bereich den Bedürfnissen der verpflegten Patienten durch angepasste
Regelungen gerecht werden kann, beziehungsweise die Kostensenkung durchgeführt
werden kann.
Positiv in dem Bereich ist auch, dass die Maßnahmen
beziehungsweise die Kriterien betreffend Strukturqualität und Qualitätsstandard
für Wien, großteils eingehalten worden sind und was die Ergebnisqualität
betrifft, zeigt sich, dass gerade diese Maßnahme der Akutgeriatrie zu einer
wesentlichen Verbesserung des Zustandes der Patienten geführt hat und sicher
deshalb eine Maßnahme wäre, die man sehr wohl weiter fortsetzen sollte.
Das IT-Programm ist kurz angesprochen worden. Es hat
sich gezeigt, wo die Fehler waren, aber auch hier wurde reagiert, auch das
wurde angesprochen.
Ich möchte daher abschließend
erwähnen, dass ich sagen kann, dass die Zusammenarbeit zwischen Wiener
Gemeinderat und allen Fraktionen als exzellent zu bezeichnen ist, dass die
Zusammenarbeit funktioniert. Sehr viele Empfehlungen des Rechnungshofes wurden
umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung und jene, die nicht
umgesetzt worden sind, hoffe ich, dass sie in nächster Zeit doch noch einer
Erledigung beziehungsweise Umsetzung zugeführt werden. Ich möchte auch dazu
erwähnen, nachdem Ihnen ja - und auch das wurde heute angesprochen - die
Kontrollhoheit zukommt, der Rechnungshof in dem Fall auch ein Organ des Wiener
Gemeinderates ist, und dass es dadurch gelungen ist, die Qualität der
Verwaltung zu verbessern, die
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