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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 23.02.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 96

 

was die Garage jetzt bringen soll, erreicht wird. Und damit ist, glaube ich, gerade für die Wiener Bezirke, egal, welcher Fraktion sie angehören, aber dort wo Garagenbauten passieren, eben der dementsprechende finanzielle Schritt getätigt. In diesem Sinne kann ich Sie nur ersuchen, unserem oder diesem Antrag zuzustimmen.

 

Ich weiß, dass wir da vermutlich etwas weitsichtiger sind als die vereinigten Oppositionen, aber wir werden in Zukunft auch weiterhin in diese Richtung für die Stadt arbeiten. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: So, danke. Kollege Madejski. Ich glaube, das ist zu kurz. (GR Dr Herbert Madejski: Ist in Ordnung!) Okay, gut.

 

Das heißt also, ich unterbreche jetzt nach Kollegen Hora, und die Rede des Kollegen Madejski und die Abstimmung über dieses Geschäftsstück erfolgen dann nach der Behandlung des Untersuchungsausschusses.

 

Ich freue mich, dass ich den Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Herrn Dr Dieter Baumgartner und seine Vorsitzenden-Stellvertreterin, Frau Dr Elisabeth Rech in diesem Rahmen recht herzlich begrüßen kann. (Allgemeiner Beifall.)

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 45 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Bericht der Gemeinderätlichen Untersuchungskommission über behauptete gravierende Missstände in der Versorgung von psychiatrischen PatientInnen im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Deutsch, die Verhandlungen einzuleiten. Seine Redezeit ist mit 45 Minuten begrenzt.

 

Berichterstatter GR Christian Deutsch: Frau Vorsitzende!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Untersuchungskommission des Gemeinderates gemäß § 59e der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien über behauptete „Gravierende Missstände in der Versorgung von psychiatrischen Patientinnen und Patienten im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien" wurde in der Sitzung der Untersuchungskommission vom 19. Februar 2009 beschlossen und liegt nunmehr dem Gemeindrat zur Kenntnisnahme vor.

 

Es war die Aufgabe der Untersuchungskommission, in einem behördlichen Verfahren den Sachverhalt zu ermitteln und die Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu überprüfen.

 

Ich möchte an dieser Stelle auch festhalten und betonen, dass die Einsetzung einer Untersuchungskommission in Wien ein Minderheitenrecht darstellt, wie es auf Bundesebene nicht existiert.

 

Auf Basis eines mit 19. Februar 2008 datierten Antrages von ÖVP und GRÜNEN auf Einsetzung einer Untersuchungskommission wurde diese in der Sitzung des Gemeinderates am 29. Februar 2008 eingesetzt und am 25. März 2008 konstituiert. Die Untersuchungskommission definierte dabei kein Verfahrensprogramm, sondern wollte sich an Hand des Fortgangs des Verfahrens auf die sich ergebenden Schwerpunkte konzentrieren.

 

Weiters wurde in Form eines Vier-Parteien-Antrages beschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Untersuchungskommission auch vordringlich überprüfen zu lassen.

 

Dazu wurde Herr Univ-Prof DDr Mayer von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien als Sachverständiger betreffend die Tätigkeit der Untersuchungskommission hinsichtlich der Rechtslage im Zusammenhang mit der Achtung des Privatlebens, der Wahrung von Persönlichkeitsrechten mit den Schwerpunkten Datenschutz und Amtsverschwiegenheit sowie der Behandlung von Sachverhalten, die nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegen, in die Untersuchungskommission geladen.

Gegenstand und Aufgabe einer Untersuchungskommission ist nach Prof Mayer die Feststellung oder die Beurteilung der politischen Verantwortung, und demnach ist es auch die Aufgabe der Kommission, zu ermitteln, welche Verantwortung den Politiker beziehungsweise die Politikerin treffe. Das heißt, es war unsere Aufgabe, zu überprüfen, was der amtsführende Stadtrat oder die amtsführende Stadträtin gewusst haben beziehungsweise was er oder sie hätte wissen müssen und wie damit umgegangen wurde.

 

Es ist ganz deutlich in der Befragung von Herrn Prof Mayer zum Ausdruck gekommen, dass Vorfälle, die sozusagen losgelöst von der Frage der politischen Verantwortung sind, nicht Gegenstand der Untersuchungskommission sind und dass die Kommission keine Beschwerdestelle, kein Ombudsmann und keine Ombudsfrau ist, sondern eine Behördenaufgabe mit der dargestellten Zielsetzung zu erfüllen hat.

 

Prof Mayer hat aber auch auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen – ich zitiere wörtlich: „Wenn ein Sachverhalt geklärt ist, ist das Beweisverfahren abzuschließen. Weitere Beweise sind nicht mehr aufzunehmen. Das heißt, wenn aus Unterlagen, Berichten, Schriftstücken und Ähnlichem mehr der Sachverhalt geklärt ist, dann ist kein weiterer Beweis mehr aufzunehmen, dann sind Zeuginnen und Zeugen nicht mehr einzuvernehmen." – Ende des Zitates.

 

Prof Mayer hat damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Einvernahme nur dann gerechtfertigt ist, wenn Informationen zur politischen Verantwortung erwartet werden könnten, die über den bisherigen Wissensstand hinausgehen und damit auch zur Wahrheitsfindung beitragen würden.

 

Gleichzeitig hat Prof Mayer darauf hingewiesen, dass die Kommission auf Aussagen von Zeuginnen und Zeugen verzichten kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der durch Dokumente beziehungsweise Aussagen von Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern oder des Patientenanwalts geklärt werden kann. Wir haben uns auch sehr intensiv mit der Frage von sensiblen Daten und Krankengeschichten als Beweismittel auseinandergesetzt. Diesbezüglich hat Prof Mayer darauf hingewiesen, dass das nur dann zulässig wäre, wenn es kein anderes Mittel gäbe, um die politische Verantwortung zu

 

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