Gemeinderat,
44. Sitzung vom 23.02.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 96
was die Garage
jetzt bringen soll, erreicht wird. Und damit ist, glaube ich, gerade für die
Wiener Bezirke, egal, welcher Fraktion sie angehören, aber dort wo
Garagenbauten passieren, eben der dementsprechende finanzielle Schritt
getätigt. In diesem Sinne kann ich Sie nur ersuchen, unserem oder diesem Antrag
zuzustimmen.
Ich weiß, dass
wir da vermutlich etwas weitsichtiger sind als die vereinigten Oppositionen,
aber wir werden in Zukunft auch weiterhin in diese Richtung für die Stadt
arbeiten. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: So, danke. Kollege
Madejski. Ich glaube, das ist zu kurz. (GR
Dr Herbert Madejski: Ist in Ordnung!) Okay, gut.
Das heißt
also, ich unterbreche jetzt nach Kollegen Hora, und die Rede des Kollegen Madejski
und die Abstimmung über dieses Geschäftsstück erfolgen dann nach der Behandlung
des Untersuchungsausschusses.
Ich freue
mich, dass ich den Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Herrn Dr Dieter
Baumgartner und seine Vorsitzenden-Stellvertreterin, Frau Dr Elisabeth Rech in
diesem Rahmen recht herzlich begrüßen kann. (Allgemeiner Beifall.)
Es gelangt
nunmehr die Postnummer 45 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft
den Bericht der Gemeinderätlichen Untersuchungskommission über behauptete
gravierende Missstände in der Versorgung von psychiatrischen PatientInnen im
Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn
GR Deutsch, die Verhandlungen einzuleiten. Seine Redezeit ist mit
45 Minuten begrenzt.
Berichterstatter
GR Christian Deutsch:
Frau Vorsitzende!
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Untersuchungskommission des
Gemeinderates gemäß § 59e der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien über
behauptete „Gravierende Missstände in der Versorgung von psychiatrischen
Patientinnen und Patienten im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien"
wurde in der Sitzung der Untersuchungskommission vom 19. Februar 2009
beschlossen und liegt nunmehr dem Gemeindrat zur Kenntnisnahme vor.
Es war die
Aufgabe der Untersuchungskommission, in einem behördlichen Verfahren den
Sachverhalt zu ermitteln und die Verwaltungsführung der einer politischen
Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen
Wirkungsbereich zu überprüfen.
Ich möchte an
dieser Stelle auch festhalten und betonen, dass die Einsetzung einer
Untersuchungskommission in Wien ein Minderheitenrecht darstellt, wie es auf
Bundesebene nicht existiert.
Auf Basis
eines mit 19. Februar 2008 datierten Antrages von ÖVP und GRÜNEN auf Einsetzung
einer Untersuchungskommission wurde diese in der Sitzung des Gemeinderates am
29. Februar 2008 eingesetzt und am 25. März 2008 konstituiert. Die
Untersuchungskommission definierte dabei kein Verfahrensprogramm, sondern
wollte sich an Hand des Fortgangs des Verfahrens auf die sich ergebenden
Schwerpunkte konzentrieren.
Weiters wurde
in Form eines Vier-Parteien-Antrages beschlossen, die rechtlichen
Rahmenbedingungen dieser Untersuchungskommission auch vordringlich überprüfen
zu lassen.
Dazu wurde Herr
Univ-Prof DDr Mayer von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Wien als Sachverständiger betreffend die Tätigkeit der
Untersuchungskommission hinsichtlich der Rechtslage im Zusammenhang mit der
Achtung des Privatlebens, der Wahrung von Persönlichkeitsrechten mit den
Schwerpunkten Datenschutz und Amtsverschwiegenheit sowie der Behandlung von
Sachverhalten, die nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegen, in die
Untersuchungskommission geladen.
Gegenstand und
Aufgabe einer Untersuchungskommission ist nach Prof Mayer die Feststellung oder
die Beurteilung der politischen Verantwortung, und demnach ist es auch die
Aufgabe der Kommission, zu ermitteln, welche Verantwortung den Politiker
beziehungsweise die Politikerin treffe. Das heißt, es war unsere Aufgabe, zu
überprüfen, was der amtsführende Stadtrat oder die amtsführende Stadträtin
gewusst haben beziehungsweise was er oder sie hätte wissen müssen und wie damit
umgegangen wurde.
Es ist ganz
deutlich in der Befragung von Herrn Prof Mayer zum Ausdruck gekommen, dass
Vorfälle, die sozusagen losgelöst von der Frage der politischen Verantwortung
sind, nicht Gegenstand der Untersuchungskommission sind und dass die Kommission
keine Beschwerdestelle, kein Ombudsmann und keine Ombudsfrau ist, sondern eine
Behördenaufgabe mit der dargestellten Zielsetzung zu erfüllen hat.
Prof Mayer hat
aber auch auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes
hingewiesen – ich zitiere wörtlich: „Wenn ein Sachverhalt geklärt ist, ist
das Beweisverfahren abzuschließen. Weitere Beweise sind nicht mehr aufzunehmen.
Das heißt, wenn aus Unterlagen, Berichten, Schriftstücken und Ähnlichem mehr
der Sachverhalt geklärt ist, dann ist kein weiterer Beweis mehr aufzunehmen,
dann sind Zeuginnen und Zeugen nicht mehr einzuvernehmen." – Ende des
Zitates.
Prof Mayer hat
damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Einvernahme nur dann gerechtfertigt ist,
wenn Informationen zur politischen Verantwortung erwartet werden könnten, die
über den bisherigen Wissensstand hinausgehen und damit auch zur
Wahrheitsfindung beitragen würden.
Gleichzeitig hat Prof Mayer
darauf hingewiesen, dass die Kommission auf Aussagen von Zeuginnen und Zeugen
verzichten kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der durch Dokumente
beziehungsweise Aussagen von Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern
oder des Patientenanwalts geklärt werden kann. Wir haben uns auch sehr intensiv
mit der Frage von sensiblen Daten und Krankengeschichten als Beweismittel
auseinandergesetzt. Diesbezüglich hat Prof Mayer darauf hingewiesen, dass das
nur dann zulässig wäre, wenn es kein anderes Mittel gäbe, um die politische
Verantwortung zu
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