Gemeinderat,
47. Sitzung vom 25.05.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 88
bei der Ausschreibung dieses Architektenwettbewerbs
Unstimmigkeiten gegeben. Von der beauftragten Gesellschaft wurden
Mindestkriterien festgelegt, die als unzulässige Einschränkung des Wettbewerbes
gedeutet wurden und eine neuerliche Ausschreibung notwendig machten. Auch bei
der Vergabe der Generalmanagement-Leistungen wurden unzulässige
Eignungskriterien vorgegeben und ein neuerliches Verfahren notwendig gemacht.
Das war die erste Zeitverzögerung, meine Damen und
Herren. Das Gleiche gilt auch für die geforderte Vergabe der begleitenden
Kontrolle. Dann kommt es zu einem ersten interessanten Schmankerl bei der
Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Rohbau. Hier lag das Mindestgebot
2 Millionen EUR über den vom Planer errechneten Kosten. Man muss dazu
sagen, es gibt diese Planung, die auf 34,1 Millionen EUR geht,
Kostenobergrenze Baugewerbe 25 Millionen EUR, zusätzliche
Behördenauflagen, Baupreiserhöhungen, Projektmanagementhonorare, Vorprojektkosten,
Reserve, das ergibt dann insgesamt diese 34,1 Millionen EUR.
Wie gesagt, bei diesen Rohbauarbeiten war der
Bestbieter um 2 Millionen EUR über dem, was der Generalunternehmer
dann als Preisindikator angegeben hat. Dann wollte man neu ausschreiben und die
Leistungen reduzieren. Der Bestbieter hat sich an den Vergabekontrollsenat
gewandt und es wurde ihm recht gegeben. So mussten die Baumeisterroharbeiten im
Umfang von 7,38 Millionen EUR beauftragt werden. Eine Nachrechnung
des Kontrollamtes ergab, dass die ursprünglich an zweiter, dritter, vierter
Stelle gereihten Firmen, wären sie mit den gegenständlichen Leistungen
beauftragt worden, um bis zu 672 000 EUR billiger gewesen wären.
Dadurch, dass man jetzt so drüber war, musste man die Leistungen neu definieren.
Bei den Arbeiten, die unter Funktionssanierung gelaufen sind, hat man die 660
Leistungsposten um 235 Posten reduziert. Das heißt, es wurde auch nur ein Teil
dieser Leistungen erbracht. Dennoch wurden schlussendlich
7,37 Millionen EUR für die Rohbauarbeiten bezahlt. Eine Klärung in
der Fragestellung, ob es hier bei den Zweit- und Drittgereihten eine Umreihung
ergeben hätte, soll laut Vereinigte Bühnen herbeigeführt werden, ist allerdings
bisher noch nicht erfolgt.
Die nächste interessante Geschichte ergab sich bei
der technischen Gebäudeausrüstung. Hier schrieb die GmbH, die das alles
vorgeschrieben hat, aus. Es waren drei Bewerbungen, eigentlich nur zwei Firmen,
die sich beworben haben, und da gab es ein ganz lustiges Kuriosum. Eine Firma
hat eine Amtsvariante abgegeben mit 2,89 Millionen EUR Anbot, und ein
Alternativangebot mit einem Pauschalpreis um 2,35 Millionen EUR, und
die zweite Firma, ausschreibungskonform, auf 2,90 Millionen EUR. Dann
wurde der Pauschalpreis genommen, weil es das billigste war. Man hat allerdings
übersehen, dass ein rechtliches Alternativangebot gar nicht zugelassen ist, und
so musste man es dann dem Zweitbieter geben mit 2,90 Millionen EUR,
der allerdings eine längere Mängelvermutungsfrist angeboten hat. Da hat der
andere wieder einen Einspruch erhoben, das ist dann vom Vergabekontrollsenat
abgelehnt worden. Geplant waren für diesen Bauschritt
1,42 Millionen EUR und nicht 2,90 Millionen EUR, was
wiederum eine Reduktion des Anbots und eine Neuplanung nach sich gezogen hat.
Dann gab es Anrainerbeschwerden, und wie das Kontrollamt feststellte,
mangelhaft eingereichte Genehmigungsunterlagen bei der Baubehörde. Damit wurde
der Baubeginn um weitere sechs Monate verzögert. Die Anrainerbeschwerden
verursachten eine Kostensteigerung von 1,2 Millionen EUR.
Auch das Bundesdenkmalamt ging in seiner Expertise
davon aus, dass die Auffindung von stadtarchäologisch zu untersuchenden
Gebäudeteilen möglich sei - es geht drei Keller in die Tiefe, mitten im Zentrum
von Wien –, und auch diesem Hinweis wurde von Seiten der Generalplaner und der
Vereinigten Bühnen keine Bedeutung beigemessen, was weitere Verzögerungen durch
Grabungs- und Sichtungsarbeiten nach sich zog und wiederum Mehrkosten dadurch
entstanden, dass die graben mussten.
Wenn das Kontrollamt von einer
Kostenüberschreitung von 700 000 EUR spricht, dann ist das aber nur
so zu sehen, dass durch diese ständigen höheren Mindestgebote viele Leistungen,
die in der ursprünglichen Funktionssanierung drinnen gewesen wären, überhaupt
nicht mehr drinnen sind. Das heißt, wir reden auch nicht mehr von den Fenstern,
denn da hat ja der Herr Stadtrat gesagt: „Die Fenster sind etwas anderes.“ Das
ist aber nicht wahr, denn die Fenster waren beim Rohbau dabei mit zirka
400 000 EUR, das ist aber gestrichen worden. Die Mauertrockenlegung
ist überhaupt hier nicht angegangen worden, ebenso auch andere Maßnahmen, die
für eine Sanierung des Gebäudes notwendig gewesen wären. Es geht dann weiter
bei den Kälte- und Sanitärinstallationsarbeiten für die Lüftungsanlagen. Da hat
man einerseits 1,26 Millionen EUR und eine andere Firma
800 000 EUR für verschiedene Dinge als Bestbieter gehabt, was
50 Prozent über den Schätzungskosten war, und dann ist auch das noch
überschritten worden mit 1,4 Millionen EUR. Also, es sind schon die
Schätzungskosten für den ganzen Bau mehr als dilettantisch gewesen. Die sind
auch vom Jahr 2003 und nicht valorisiert worden, als das Bauunternehmen
begonnen wurde. Dann gab es noch mit diesem Controller, mit der begleitenden
Kontrolle der Dame, ein Problem. Eine Rate von 166 000 EUR wurde
zuviel eingenommen. Die haben dann gesagt, das ist eben irgendwie so gerutscht,
es ist irgendwie zu Stande gekommen, und die wurde dann schlussendlich ein paar
Monate später zurückerstattet. Aber auch hier gibt es Unstimmigkeiten. Jetzt
rede ich aber nicht - es sind ja immerhin 250 Seiten Bericht, ich habe jetzt
den einen, den wir eingebracht haben, hier, den anderen, den die ÖVP veranlasst
hat, habe ich nicht - so sehr über die unglaublichen Gehälter, die 80 Prozent
über denen der Wiener Holding liegen. Oder, der neue Geschäftsführer bekommt
50 Prozent mehr im Vergleich zu den Gehältern der Wiener Holding, ohne
Prämien und Zuschläge. Ich rede auch nicht davon, dass hier
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