Gemeinderat,
48. Sitzung vom 23.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 102
Zusammenarbeit
mit der Bezirksvertretung gefunden werden müssen, freigegeben werden, wenn man
so sagen will.
Das ist der
erste Ansatz. Dieser hätte auch den Vorteil, dass klare und nachvollziehbare
Regelungen vorhanden wären, die auch die Prostituierten nachvollziehen und die
von ihnen leichter eingehalten werden können.
Der zweite
Ansatz wäre auch eine Ergänzung des Prostitutionsgesetzes, nämlich die Einführung
eines neuen Straftatbestandes. Es geht darum, Freier zu bestrafen, die die
Anbahnung der Prostitution in Verbotszonen vornehmen. Auch das ist nicht
wirklich neu, auch da hat es schon Aktionen der Polizei, im Konkreten im Wiener
Stuwerviertel, gegeben. – Ich darf aus einer Pressemeldung vom
4. März 2009 vorlesen, wo festgehalten wird:
„Mit Anzeigen
gegen die Freier will die Wiener Polizei der Prostitution im Leopoldstädter
Stuwerviertel zu Leibe rücken. Die Sanktionen gegen Freier macht der § 7 des
Verwaltungsstrafgesetzes möglich. Dieser stellt es unter Strafe, wenn jemand
vorsätzlich einen anderen zur Begehung einer Verwaltungsübertretung veranlasst
oder diese erleichtert."
Das war der
Ansatz der Polizei. Es hat dann zu Recht – das muss man dazusagen – Kritik an
dieser Vorgangsweise der Polizei gegeben, weil das in Wirklichkeit nicht zu
strafen ist. Wir wissen, die Damen, die dort stehen, braucht man nicht dazu zu
überzeugen, dass sie Prostitution begehen sollen, ganz im Gegenteil! Dazu hat zu
Recht – das muss man dazusagen – der Vizepräsident der Österreichischen
Gesellschaft für Sexualforschung – ich weiß nicht, wie er heißt – gesagt: Das
kann man nicht so machen; das ist nicht strafbar! Ich glaube, da würden auch
die Strafbescheide, die angefochten werden würden, sicherlich zu keinem Erfolg
führen.
Wir sagen: Die
Idee ist grundsätzlich richtig, auf die Freier hinzuweisen beziehungsweise
diese in die Verantwortung zu nehmen und diese zu bestrafen, wenn sie die
Prostitution in Verbotszonen angehen. Da hätte man auch eine lupenreine
Möglichkeit für die Exekutive, dementsprechend vorzugehen und der Prostitution
in Verbotszonen zu begegnen.
Leider Gottes
ist die Botschaft, obwohl sie im Bezirk zumindest bei der SPÖ angekommen ist,
bei der Rathaus-SPÖ noch nicht angekommen. Ich darf darauf hinweisen, dass vor
einigen Monaten, ich glaube, im September 2008, hier die Diskussion über den
Verein SOPHIE stattgefunden hat. Kollegin Straubinger hat damals geschrieben
oder durch einen Pressedienst mitgeteilt, dass die bestehende Rechtsgrundlage
gegen die illegale Prostitution ausreichend sei. Das sagt die Rathaus-SPÖ. Die
Bezirks-SPÖ sagt etwas ganz anderes, und vor allem die Anrainer vor Ort sagen
etwas ganz anderes!
Weiters ist in
diesem Zusammenhang auch eine Mitteilung der Frau StRin Frauenberger
interessant, die bezüglich dieses Vorschlages betreffend Strafe für Freier
festhält: „Strafen für Freier halte ich aus folgenden Gründen nicht für
zweckmäßig: Auf Grund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes“ –
dieser wird hier bemüht – „müssten bei der Anbahnung der Prostitution in
nicht erlaubten Bereichen – Klammer: Schutzzonen - nicht nur die Freier,
sondern auch die volljährigen Prostituierten bestraft werden. Eine Erhöhung der
Zahl der gegen Prostituierte verhängten Geldstrafen zwingt diese in vielen
Fällen zu vermehrter Anbahnung.“ Und so weiter und so fort.
Das ist
interessant! Ich darf nur darauf hinweisen, dass das jetzt schon verboten ist
und natürlich auch jetzt schon von der Polizei geahndet wird. Den Zusammenhang,
den die Frau Stadträtin sieht, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich darf auch
den Sorgen der Bürger dort Ausdruck verleihen: Das ist wirklich nicht lustig!
Sie müssen sich das vorstellen: Sie haben jede Nacht Lärm unter Ihrem Fenster,
und wenn Sie am nächsten Tag auf die Straße gehen, stoßen Sie womöglich auf
irgendwelche Fäkalien oder sonst irgendwelche Überbleibsel der Nacht!
Wir wollen,
dass hier endlich auch von der Rathaus-SPÖ Bewegung ins Spiel kommt, dass wir
hier auch gesetzliche Novellierungen durchführen und uns überlegen, wie wir das
Problem sinnvoll lösen können!
Ich darf dazu
einen Beschlussantrag einbringen. Ich lese nicht den gesamten Antrag vor. Die
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales wird
ersucht, Nachjustierungen in Sachen Prostitution vorzunehmen, denn es ist gut
und richtig, dass gewisse Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten als
besonders schützenwert gelten, jedoch müssen wir auch die Wohnbevölkerung und
deren nächtliche Ruhe schützen.
Sie können
sich vielleicht erinnern, dass das auch Herr Bezirksvorsteher Zatlokal gesagt
hat. Das habe ich vorher schon vorgelesen, und ich glaube, es ist
selbstverständlich, dass die SPÖ ihrem eigenen Bezirksvorsteher nicht widersprechen
wird!
Ich bitte
daher um Zustimmung zu diesem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzende
GRin Inge Zankl: Als Nächste
am Wort ist Frau GRin Smolik.
GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Frau
Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Zu dem soeben
eingebrachten Antrag der FPÖ möchte ich nur sagen, dass wir diesem nicht
zustimmen werden.
Ich
möchte mich auf den Bereich Menschen mit Behinderung beschränken und auch zum
Teil Themen ansprechen, die nicht unbedingt mit dieser Geschäftsgruppe allein
zu tun haben, sondern auch mit anderen Geschäftsgruppen. Ich glaube, dass das
Thema Menschen mit Behinderungen auch als Querschnittsmaterie gehandhabt wird.
Ich möchte bei dieser Geschäftsgruppe zu diesem Thema sprechen und hoffe, dass
die Diskussion von den anderen StadträtInnen aufmerksam
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