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Gemeinderat, 48. Sitzung vom 23.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 102

 

Zusammenarbeit mit der Bezirksvertretung gefunden werden müssen, freigegeben werden, wenn man so sagen will.

 

Das ist der erste Ansatz. Dieser hätte auch den Vorteil, dass klare und nachvollziehbare Regelungen vorhanden wären, die auch die Prostituierten nachvollziehen und die von ihnen leichter eingehalten werden können.

 

Der zweite Ansatz wäre auch eine Ergänzung des Prostitutionsgesetzes, nämlich die Einführung eines neuen Straftatbestandes. Es geht darum, Freier zu bestrafen, die die Anbahnung der Prostitution in Verbotszonen vornehmen. Auch das ist nicht wirklich neu, auch da hat es schon Aktionen der Polizei, im Konkreten im Wiener Stuwerviertel, gegeben. – Ich darf aus einer Pressemeldung vom 4. März 2009 vorlesen, wo festgehalten wird:

 

„Mit Anzeigen gegen die Freier will die Wiener Polizei der Prostitution im Leopoldstädter Stuwerviertel zu Leibe rücken. Die Sanktionen gegen Freier macht der § 7 des Verwaltungsstrafgesetzes möglich. Dieser stellt es unter Strafe, wenn jemand vorsätzlich einen anderen zur Begehung einer Verwaltungsübertretung veranlasst oder diese erleichtert."

 

Das war der Ansatz der Polizei. Es hat dann zu Recht – das muss man dazusagen – Kritik an dieser Vorgangsweise der Polizei gegeben, weil das in Wirklichkeit nicht zu strafen ist. Wir wissen, die Damen, die dort stehen, braucht man nicht dazu zu überzeugen, dass sie Prostitution begehen sollen, ganz im Gegenteil! Dazu hat zu Recht – das muss man dazusagen – der Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung – ich weiß nicht, wie er heißt – gesagt: Das kann man nicht so machen; das ist nicht strafbar! Ich glaube, da würden auch die Strafbescheide, die angefochten werden würden, sicherlich zu keinem Erfolg führen.

 

Wir sagen: Die Idee ist grundsätzlich richtig, auf die Freier hinzuweisen beziehungsweise diese in die Verantwortung zu nehmen und diese zu bestrafen, wenn sie die Prostitution in Verbotszonen angehen. Da hätte man auch eine lupenreine Möglichkeit für die Exekutive, dementsprechend vorzugehen und der Prostitution in Verbotszonen zu begegnen.

 

Leider Gottes ist die Botschaft, obwohl sie im Bezirk zumindest bei der SPÖ angekommen ist, bei der Rathaus-SPÖ noch nicht angekommen. Ich darf darauf hinweisen, dass vor einigen Monaten, ich glaube, im September 2008, hier die Diskussion über den Verein SOPHIE stattgefunden hat. Kollegin Straubinger hat damals geschrieben oder durch einen Pressedienst mitgeteilt, dass die bestehende Rechtsgrundlage gegen die illegale Prostitution ausreichend sei. Das sagt die Rathaus-SPÖ. Die Bezirks-SPÖ sagt etwas ganz anderes, und vor allem die Anrainer vor Ort sagen etwas ganz anderes!

 

Weiters ist in diesem Zusammenhang auch eine Mitteilung der Frau StRin Frauenberger interessant, die bezüglich dieses Vorschlages betreffend Strafe für Freier festhält: „Strafen für Freier halte ich aus folgenden Gründen nicht für zweckmäßig: Auf Grund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes“ – dieser wird hier bemüht – „müssten bei der Anbahnung der Prostitution in nicht erlaubten Bereichen – Klammer: Schutzzonen - nicht nur die Freier, sondern auch die volljährigen Prostituierten bestraft werden. Eine Erhöhung der Zahl der gegen Prostituierte verhängten Geldstrafen zwingt diese in vielen Fällen zu vermehrter Anbahnung.“ Und so weiter und so fort.

 

Das ist interessant! Ich darf nur darauf hinweisen, dass das jetzt schon verboten ist und natürlich auch jetzt schon von der Polizei geahndet wird. Den Zusammenhang, den die Frau Stadträtin sieht, kann ich nicht nachvollziehen.

 

Ich darf auch den Sorgen der Bürger dort Ausdruck verleihen: Das ist wirklich nicht lustig! Sie müssen sich das vorstellen: Sie haben jede Nacht Lärm unter Ihrem Fenster, und wenn Sie am nächsten Tag auf die Straße gehen, stoßen Sie womöglich auf irgendwelche Fäkalien oder sonst irgendwelche Überbleibsel der Nacht!

 

Wir wollen, dass hier endlich auch von der Rathaus-SPÖ Bewegung ins Spiel kommt, dass wir hier auch gesetzliche Novellierungen durchführen und uns überlegen, wie wir das Problem sinnvoll lösen können!

 

Ich darf dazu einen Beschlussantrag einbringen. Ich lese nicht den gesamten Antrag vor. Die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales wird ersucht, Nachjustierungen in Sachen Prostitution vorzunehmen, denn es ist gut und richtig, dass gewisse Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten als besonders schützenwert gelten, jedoch müssen wir auch die Wohnbevölkerung und deren nächtliche Ruhe schützen.

 

Sie können sich vielleicht erinnern, dass das auch Herr Bezirksvorsteher Zatlokal gesagt hat. Das habe ich vorher schon vorgelesen, und ich glaube, es ist selbstverständlich, dass die SPÖ ihrem eigenen Bezirksvorsteher nicht widersprechen wird!

 

Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächste am Wort ist Frau GRin Smolik.

 

GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Zu dem soeben eingebrachten Antrag der FPÖ möchte ich nur sagen, dass wir diesem nicht zustimmen werden.

 

Ich möchte mich auf den Bereich Menschen mit Behinderung beschränken und auch zum Teil Themen ansprechen, die nicht unbedingt mit dieser Geschäftsgruppe allein zu tun haben, sondern auch mit anderen Geschäftsgruppen. Ich glaube, dass das Thema Menschen mit Behinderungen auch als Querschnittsmaterie gehandhabt wird. Ich möchte bei dieser Geschäftsgruppe zu diesem Thema sprechen und hoffe, dass die Diskussion von den anderen StadträtInnen aufmerksam

 

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