Gemeinderat,
49. Sitzung vom 24.06.2009, Sitzungsbericht
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(02326-2009/0001-GWS, P 63) Der
Magistrat wird ermächtigt:
a) Anleihen in Form von Privatplatzierungen
mit einem Maximalbetrag von 200 000 000 EUR (in Tranchen von
mindestens 2 000 000 EUR) mit einer zehnjährigen Laufzeit bis
maximal 31. Dezember 2019 am Kapitalmarkt zu zeichnen, wobei
.) für deren Finanzierung eine
variable Nominalverzinsung auf Basis des 6-Monats-Euribors mit einem Aufschlag
von maximal 50 Basispunkten zu leisten ist und
.) deren Finanzierung durch die
Ausgabe von Schuldverschreibungen im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche
Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues, BGBl Nr 253/1993 idgF, zu
erfolgen hat und den "Veranlagern" die Anleihen der Stadt Wien als
Sicherheit zu dienen haben;
b) den Kreditinstituten, die
Schuldverschreibungen für die Finanzierung der Anleihen begeben haben, den
Emissionserlös zur Förderung des Wohnbaues gemäß § 1 Abs 2 Z 2 des
obzitierten Gesetzes BGBl Nr 253/1993 idgF in Form von Treuhanddarlehen bei
einer variablen Nominalverzinsung von 6-Monats-Euribor, plus maximal 70
Basispunkte, zu überlassen, wobei
.) mindestens 50 % dieser Geldmittel
für die Ausfinanzierung von Sanierungsmaßnahmen verwendet werden müssen,
.) die vergebenen
Kapitalmarktdarlehen der Kreditinstitute nachweislich den geltenden
Wohnbauförderungsbestimmungen, insbesondere der jeweils aktuellen Neubau- bzw
Sanierungsverordnung zu entsprechen haben, abweichend von den
Zinssatzregelungen darf der Aufschlag, basierend auf einem 6-Monats-Euribor,
bei variabler oder fixer Verzinsung maximal 100 Basispunkte (= 1 %) betragen;
der Wohnbauförderungsstelle gegenüber ist im Zuge der Festlegung des
Finanzierungsplanes im Rahmen der Förderung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
der mit den gegenständlichen Mitteln finanzierte Anteil am Kapitalmarktdarlehen
zu deklarieren.
Die Emissionsabwicklung,
Stichtage für Zuzählungen und gegenseitige Zinsverrechnungen sowie
Rückzahlungskonditionen sind vom Magistrat im Einvernehmen mit den
Kreditinstituten festzulegen.
(02375-2009/0001-GWS, P 64) Die
Erweiterung des mit dem Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser bestehenden
Baurechtes, betreffend die EZ 269, KatG Großjedlersdorf I, zu den im Bericht
der MA 69 vom 28. Mai 2009, Zl: MA 69-TV-21/7411/04, angeführten
Bedingungen wird genehmigt.
(02386-2009/0001-GWS, P 65) Der
Verkauf der Liegenschaft EZ 4330, KatG Leopoldau je zur Hälfte an Frau Wei Shao
und Frau Fang Ji zu den im Bericht der MA 69 vom 14. Mai 2009, Zl:
MA 69-TR-21/3375/08, angeführten Bedingungen wird genehmigt.
(§ 25 WStV)
(02371-2009/0001-GWS, P 66) Der
Ankauf des Grundstückes Nr 1339/1, EZ 3404 und der Grundstücke Nr ./8 und Nr
1341/2, beide EZ 3405, alle KatG Simmering, von der Fernwärme Wien Gesellschaft
mbH zu den im Bericht der MA 69 vom 27. Mai 2009, Zl: MA 69-TR-11/5776/07,
angeführten Bedingungen wird genehmigt.
(02405-2009/0001-GWS, P 67) Der
Abschluss eines Rahmenvertrages betreffend die gemeinsame Überprüfung,
Korrigierung bzw Ergänzung der Sacheinlage- und Einbringungsverträge mit der
Wiener Linien GmbH & Co KG zu den im Bericht der MA 69 vom 7. Mai 2009, Zl:
MA 69-3-A-5395/06, angeführten Bedingungen wird genehmigt.
(01143-2009/0001-GFW, P 70) 1)
Die Durchführung der Netzwerk- und Clustermaßnahmen für das Jahr 2009 mit einem
Finanzierungsanteil des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds in der Höhe von bis
zu 200 000 EUR und einem Finanzierungsanteil der Stadt Wien von bis
zu darüber hinausgehenden 500 000 EUR, sohin von insgesamt bis zu
700 000 EUR, wird genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im
Voranschlag 2009 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 gegeben.
2) Der Magistrat wird
ermächtigt, den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Abwicklung der
zusätzlichen Netzwerk- und Clustermaßnahmen 2009 zu betrauen, der seinerseits
mit der departure wirtschaft, kunst und kultur gmbH einen Werkvertrag für die
operative Umsetzung abschließen wird.
(01729-2009/0001-GFW, P 71) 1)
Die Unterstützung des designforumsWIEN im Jahr 2009 im Rahmen einer Kooperation
gemäß dem Motivenbericht mit insgesamt maximal 150 000 EUR gegen
Abrechnung wird genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2009 auf
Haushaltsstelle 1/7822/755 gegeben.
2) Der Magistrat wird ermächtigt,
den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Abwicklung der einmaligen
Kooperation mit dem designforumWIEN im Jahr 2009 zu betrauen, der seinerseits
mit der departure wirtschaft, kunst und kultur gmbh einen Werkvertrag für die
operative Umsetzung abschließen wird.
(01995-2009/0001-GFW, P 72) Die
Erweiterung der Richtlinien "Internationalisierung und Internetauftritt
von kleinen und mittleren Unternehmen" mit einer Laufzeit bis 31. Dezember
2012 und "Förderung für Wachstum und Effizienz in Wien 2009 – 2011"
im Sinne des Magistratsberichtes sowie die Betrauung des Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds mit der weiteren Abwicklung dieser
Förderungsaktionen werden genehmigt.
(02078-2009/0001-GFW, P 73) 1)
Der Magistrat wird ermächtigt, den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der
Realisierung der "Strategischen Allianz" mit der Austrian Research
Centers GmbH (ARC) zu betrauen. Für den Fall, dass die Umsetzung der
"Strategischen Allianz" nicht bzw nur teilweise erfolgt, sind nicht
auszuzahlende Teile der in Punkt 2 beantragten Dotation vom Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds an die Stadt Wien zu refundieren.
2)
Die Zuführung von Barmitteln für die Durchführung der "Strategischen
Allianz" mit der Austrian Research Centers GmbH im Zeitraum 1. Mai 2009
bis 30. April 2012 in Höhe von 4 000 000 EUR an den Wiener
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