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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.06.2009, Sitzungsbericht  -  Seite 10 von 12

 

Claudia Smolik betreffend Wiener Musikschulen und Instrumente aus verschiedenen Weltregionen wird abgelehnt.

 

(PGL - 02693-2009/0001 - KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRinnen Mag Marie Ringler und Claudia Smolik betreffend Errichtung weiterer Zweigstellen der Wiener Musikschulen wird abgelehnt.

 

(PGL - 02694-2009/0001 - KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRinnen Mag Marie Ringler und Claudia Smolik betreffend zu wenige Plätze in Wiener Musikschulen wird abgelehnt.

 

(PGL - 02695-2009/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRinnen Mag Marie Ringler, Mag Sybille Straubinger und Karlheinz Hora betreffend OSS CALL wird angenommen.

 

(PGL - 02696-2009/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRe Dr Franz Ferdinand Wolf und Mag Gerald Ebinger betreffend Ausbau des Wiener Musikschulwesens wird dem GRA für Bildung, Jugend, Information und Sport zugewiesen.

 

(Redner: Die GRe Mag Gerald Ebinger, Mag Marie Ringler, Dr Franz Ferdinand Wolf und Dr Kurt Stürzenbecher.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Dr Kurt Stürzenbecher

 

29. (02285-2009/0001-GIF, P 10) Die Subvention an Womens´s Cooperation International, 2, Krummbaumgasse 8/15, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt "Bau eines Trainingszentrums für Frauen und Mädchen mit einem Pilotprojekt für die Eigengewinnung von Dünger in Bali, Ndzah und Mantum im Norden Kameruns" wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben.

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

30. (02151-2009/0001-GJS, P 15) 1) Ab September 2009 soll das Fördersystem für Kinder, die in Wien eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen und noch keine Schule besuchen, auf eine Förderung pro Kind umgestellt werden. Abhängig vom Alter, der Betreuungsdauer sollen folgende Förderungen geleistet werden:

Förderung0-3 Jährigepro Kind/Monat

ganztags40 bis 50Wochenstunden

Teilzeit26 bis 39Wochenstunden

halbtags16 bis 25Wochenstunden

Betreuungsbeitrag

226,00 EUR

226,00 EUR

226,00 EUR

Grundbeitrag

245,50 EUR

245,50 EUR

245,50 EUR

Gesamtförderung 12 mal jährlich

471,50 EUR

471,50 EUR

471,50 EUR

Förderung3-6 Jährigepro Kind/Monat

ganztags40 bis 50Wochenstunden

Teilzeit26 bis 39Wochenstunden

halbtags16 bis 25 Wochenstunden

Betreuungsbeitrag

226,00 EUR

163,75 EUR

133,76 EUR

Grundbeitrag

108,00 EUR

108,00 EUR

65,00 EUR

Gesamtförderung 12 mal jährlich

334,00 EUR

271,75 EUR

198,76 EUR

Der Betreuungsbeitrag wird für jene Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw bis zum Schulantritt gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, wenn zumindest ein Elternteil bzw die mit der Obsorge betraute Person den Hauptwohnsitz in Wien hat. Für Integrationskinder mit einer nachgewiesenen Behinderung nach dem Wiener Behindertengesetz (LGBl Nr 16/1986) soll von 0 bis 6 Jahren ein Betreuungsbeitrag ident der Förderung von 0- bis 3-jährigen Kindern vergütet werden. Zusätzlich wird für Gruppen, in denen Kinder von 0 bis 6 Jährigen betreut werden, ein Zuschuss geleistet:

Verwaltungszuschuss

Träger bis49 Gruppen

Träger 50 bis 149 Gruppen

Träger ab150 Gruppen

12 mal jährlich pro Gruppe für Kinder von 0-6 Jahren

500,00 EUR

1 000,00 EUR

1 500,00 EUR

Der Grundbeitrag und der Verwaltungszuschuss wird ausschließlich jenen Trägern gewährt, die im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 34 ff der Bundesabgabenordnung, BGBl Nr 194/1961 idgF) gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Darüber hinaus darf es sich nicht um ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln. Die Förderung wird nur Trägern von in Wien gelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen und Tageseltern gewährt.

 

2) Alle Förderbeträge sollen valorisiert werden. Der Betreuungsbeitrag erhöht sich im selben Ausmaß wie die Besuchsbeiträge für einen städtischen Kindergarten (gemäß GRB vom 25. Mai 2009, PGL 01629-2009/0001-GJS). Der Grundbeitrag soll jeweils entsprechend dem prozentuellen Anstieg des Mindestlohntarifes für private Kinderbetreuungseinrichtungen desselben Jahres, mit Beginn des Kindergartenjahres, erhöht werden, erstmals ab September 2010. Der Verwaltungszuschuss ist im selben Ausmaß anzuheben bzw zu verringern wie der von der Bundesanstalt "Statistik Austria" verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder ein an seine Stelle tretender Index, wenn sich dieser im Durchschnitt des Vorjahres um mindestens 1,5 % erhöht bzw vermindert hat, erstmals ab September 2010.

 

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