Gemeinderat,
49. Sitzung vom 24.06.2009, Sitzungsbericht
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Claudia Smolik betreffend Wiener
Musikschulen und Instrumente aus verschiedenen Weltregionen wird abgelehnt.
(PGL - 02693-2009/0001 - KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRinnen Mag Marie
Ringler und Claudia Smolik betreffend Errichtung weiterer Zweigstellen der
Wiener Musikschulen wird abgelehnt.
(PGL - 02694-2009/0001 - KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRinnen Mag Marie Ringler
und Claudia Smolik betreffend zu wenige Plätze in Wiener Musikschulen wird
abgelehnt.
(PGL - 02695-2009/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRinnen Mag Marie
Ringler, Mag Sybille Straubinger und Karlheinz Hora betreffend OSS CALL wird
angenommen.
(PGL - 02696-2009/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GRe Dr Franz
Ferdinand Wolf und Mag Gerald Ebinger betreffend Ausbau des Wiener
Musikschulwesens wird dem GRA für Bildung, Jugend, Information und Sport
zugewiesen.
(Redner: Die GRe Mag
Gerald Ebinger, Mag Marie Ringler, Dr Franz Ferdinand Wolf und Dr Kurt
Stürzenbecher.)
Folgender Antrag des
Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Dr Kurt Stürzenbecher
29. (02285-2009/0001-GIF, P 10) Die Subvention an Womens´s
Cooperation International, 2, Krummbaumgasse 8/15, in der Höhe von
20 000 EUR für das Projekt "Bau eines Trainingszentrums für
Frauen und Mädchen mit einem Pilotprojekt für die Eigengewinnung von Dünger in
Bali, Ndzah und Mantum im Norden Kameruns" wird genehmigt. Die Bedeckung
ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben.
Berichterstatter:
GR Heinz Vettermann
30. (02151-2009/0001-GJS, P 15) 1) Ab September 2009 soll das
Fördersystem für Kinder, die in Wien eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen
und noch keine Schule besuchen, auf eine Förderung pro Kind umgestellt werden.
Abhängig vom Alter, der Betreuungsdauer sollen folgende Förderungen geleistet
werden:
Förderung0-3
Jährigepro Kind/Monat |
ganztags40
bis 50Wochenstunden |
Teilzeit26
bis 39Wochenstunden |
halbtags16
bis 25Wochenstunden |
Betreuungsbeitrag |
226,00 EUR |
226,00 EUR |
226,00 EUR |
Grundbeitrag |
245,50 EUR |
245,50 EUR |
245,50 EUR |
Gesamtförderung 12 mal jährlich |
471,50 EUR |
471,50 EUR |
471,50 EUR |
Förderung3-6
Jährigepro Kind/Monat |
ganztags40
bis 50Wochenstunden |
Teilzeit26
bis 39Wochenstunden |
halbtags16
bis 25 Wochenstunden |
Betreuungsbeitrag |
226,00 EUR |
163,75 EUR |
133,76 EUR |
Grundbeitrag |
108,00
EUR |
108,00
EUR |
65,00
EUR |
Gesamtförderung 12 mal jährlich |
334,00 EUR |
271,75 EUR |
198,76 EUR |
Der Betreuungsbeitrag wird für
jene Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw bis zum Schulantritt gewährt, die
ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, wenn zumindest ein Elternteil bzw die mit
der Obsorge betraute Person den Hauptwohnsitz in Wien hat. Für
Integrationskinder mit einer nachgewiesenen Behinderung nach dem Wiener
Behindertengesetz (LGBl Nr 16/1986) soll von 0 bis 6 Jahren ein
Betreuungsbeitrag ident der Förderung von 0- bis 3-jährigen Kindern vergütet
werden. Zusätzlich wird für Gruppen, in denen Kinder von 0 bis 6 Jährigen
betreut werden, ein Zuschuss geleistet:
Verwaltungszuschuss |
Träger
bis49 Gruppen |
Träger
50 bis 149 Gruppen |
Träger
ab150 Gruppen |
12 mal jährlich pro Gruppe für Kinder
von 0-6 Jahren |
500,00 EUR |
1 000,00 EUR |
1 500,00 EUR |
Der Grundbeitrag und der
Verwaltungszuschuss wird ausschließlich jenen Trägern gewährt, die im Sinne der
Bundesabgabenordnung (§ 34 ff der Bundesabgabenordnung, BGBl Nr 194/1961
idgF) gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Darüber hinaus darf
es sich nicht um ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln. Die
Förderung wird nur Trägern von in Wien gelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen
und Tageseltern gewährt.
2) Alle Förderbeträge sollen
valorisiert werden. Der Betreuungsbeitrag erhöht sich im selben Ausmaß wie die
Besuchsbeiträge für einen städtischen Kindergarten (gemäß GRB vom 25. Mai 2009, PGL
01629-2009/0001-GJS). Der
Grundbeitrag soll jeweils entsprechend dem prozentuellen Anstieg des
Mindestlohntarifes für private Kinderbetreuungseinrichtungen desselben Jahres,
mit Beginn des Kindergartenjahres, erhöht werden, erstmals ab September 2010.
Der Verwaltungszuschuss ist im selben Ausmaß anzuheben bzw zu verringern wie
der von der Bundesanstalt "Statistik Austria" verlautbarte und im
Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005)
oder ein an seine Stelle tretender Index, wenn sich dieser im Durchschnitt des
Vorjahres um mindestens 1,5 % erhöht bzw vermindert hat, erstmals ab
September 2010.
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